Wusel0815
Neuling
- Beiträge
- 13
Da ich in jedem Jahr meist 6 Wochen Urlaub in Ungarn mache, habe ich geplant, in diesem Jahr nicht nur beide Hunde mitzunehmen, sondern auch meine 8 Japanischen Mövchen. Für meine Hunde ist es kein Problem (beide gechipt, beide besitzen einen internationalen Heimtierpass, sowie die benötigten Impfungen). Aber wie die Einreise-Bestimmungen für Vögel sind, ist mir nicht ganz klar. Meine Tierärztin hat was von "Tollwutimpfung" gesagt, was mir bei einem so winzigen Vogel doch etwas suspekt erscheint.
Im Netz habe ich nur das hier gefunden, daraus werde ich aber nicht ganz schlau:
Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.
Hat vielleicht jemand von Euch schon irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung gemacht?
Brauchen meine Mövchen eine Tollwutimpfung?
Brauch ich eine amtsärztliche Bescheinigung?
Wenn ja, dürfen mit dieser "Bescheinigung" am Ende meines Urlaubs meine Mövchen wieder in die BRD einreisen?
Ich hoffe, mir kann jemand bei der Beantwortung meiner vielen Fragen helfen.
Im Netz habe ich nur das hier gefunden, daraus werde ich aber nicht ganz schlau:
Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.
Hat vielleicht jemand von Euch schon irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung gemacht?
Brauchen meine Mövchen eine Tollwutimpfung?
Brauch ich eine amtsärztliche Bescheinigung?
Wenn ja, dürfen mit dieser "Bescheinigung" am Ende meines Urlaubs meine Mövchen wieder in die BRD einreisen?
Ich hoffe, mir kann jemand bei der Beantwortung meiner vielen Fragen helfen.