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DeichShaf
Guest
Vorweg: Derzeit kläre ich die Lage mit meinem Vermieter, bevor ich überhaupt anfange, irgendwas zu bauen. Ich wüsste gerne mal, ob einer von euch Foris da entsprechende Erfahrungen gemacht hat, ob ein Vermieter die zeitweise Anbringung eines Vogelnetzes auf dem Balkon untersagen kann, damit ich unter Umständen Informationen oder Gesetze habe, die ich in der Argumentation gegenüber dem Vermieter anführen kann.
Meine Idee: Ich befestige dünne Holzleisten (20x10mm) in der Farbe des Mauerwerks an Wänden, Decke und Boden, schraube dann in dichtem Abstand Haken in das Holz und hänge zeitweise ein engmaschiges Netz (8x8mm Maschenweite) auf, so dass es meinen Wellensittichen möglich wird, bei geöffneter Balkontür ein Sonnenbad zu nehmen.
Das Netz wird doppelt ausgelegt, damit von außen kommende Angreifer keine Chance haben. Außerdem werden die Wellensittiche nicht das Netz als Sitzplatz bekommen, sondern natürlich einen entsprechenden Landeplatz.
Ich bewerte das kritisch, denn es ist fraglich, ob die Holzleisten, auch wenn sie quasi "unsichtbar" sind, tatsächlich das Fassadenbild verändern.
Meine Idee: Ich befestige dünne Holzleisten (20x10mm) in der Farbe des Mauerwerks an Wänden, Decke und Boden, schraube dann in dichtem Abstand Haken in das Holz und hänge zeitweise ein engmaschiges Netz (8x8mm Maschenweite) auf, so dass es meinen Wellensittichen möglich wird, bei geöffneter Balkontür ein Sonnenbad zu nehmen.
Das Netz wird doppelt ausgelegt, damit von außen kommende Angreifer keine Chance haben. Außerdem werden die Wellensittiche nicht das Netz als Sitzplatz bekommen, sondern natürlich einen entsprechenden Landeplatz.
Ich bewerte das kritisch, denn es ist fraglich, ob die Holzleisten, auch wenn sie quasi "unsichtbar" sind, tatsächlich das Fassadenbild verändern.