Hallo,
das ist sehr schwierig und kommt auf deine Behörde an.
ich kann die den Rat geben sicherhaltshalber mal unter einem anderen Namen (achte auf deine Rufnummer-Identifikation?) bei der zuständigen ULB anzurufen und nachzufragen. Wenn du allerdings Pech hast und die da ziemilch mies sind kann es dir passieren, daß dir, falls du keinerlei Nachweise mehr hast-und ein fehlender Ring ist schon ziemlich schlimm-denn da können die sagen, selbst mit Kaufvertrag etc wie willst du beweisen daß es genau der Vogel ist der im Kaufvvertrag steht, vielleicht ist es ja ein Anderer?..
also es könnte dir passieren, wenn du da bekannt bist daß dir der Vogel beschlagnahmt wird.
#Wenn du allerdings Glück hast gibt es da so eine Lösung, wenn du gar nichts mehr hast an Nachweisen, Daß die mit dir eine Übereinkunft treffen, daß der Vogel offiziell wegen "nicht legaler Herkunft oder so" zwar vom Amt beschlagnahmt wird, du aber als Halter zugelassen wirst. Da hast du aber besserer Karten, wenn du noch ein Zweittier hast mit dem er sich gut versteht, von wegen Artenschutz/Tierschutz und so.
Alles in allem schwierige Situation;-(