Hallo,
den Antrag auf Zuchtgenehmigung kannst Du formlos bei Deinem zuständigen Veterinäramt stellen. Dort teilt man Dir auch mit, wieviel es kosten wird (dafür gibt's eine Gebührenordnung).
Um die Zuchtgenehmigung zu bekommen, mußt Du
a) Deine Sachkunde nachweisen. Dies geschieht mittels einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung mit den Themen Haltung, Ernährung, Zucht von Papageien und Sittichen sowie wichtige Rechtsgrundlagen (Bundesseuchengesetz, Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz, Psittakose-VO)
b) nachweisen, daß Du einen Quarantäneraum hast. Dazu besichtigt der Amtstierarzt Deine Zuchträume bzw. Wohnung. Manche akzeptieren ein gefliestes Badezimmer, bei anderen muß man unterschreiben, daß man im Fall eines Psittakose-Ausbruchs mit der Einschläferung des gesamten Bestandes einverstanden ist.
Die ZG gilt nicht für immer, sondern kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem gilt sie nur für genau die Räume, für die sie beantragt worden ist, muß bei Umzug also neu beantragt werden.
Gruß, Anne