Peregrinus
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Naja, Eric, ganz so dumm sind diese Gesetze nicht. Damit soll eben den illegalen Horstplünderungen zum Zwecke des Eiersammelns ein Riegel vorgeschoben werden. Eiersammeln war früher ein beliebtes Hobby und Eier seltener Vögel wurden teuer bezahlt (und werden es heute noch!).Eigentlich schade drum. Da sieht man mal wieder wie überaus sinnvoll all diese Gesetzte immer sind.
Wär hier kein Problem. Gibt eine Meldung an die staatliche Jagdverwaltung mit Fundortangabe etc. und damit hat es sich.
Wenn jemand ein Wanderfalkenei hat, könnte immerhin der Verdacht aufkommen, es sei ein Nest ausgeräumt und die daraus gezogenen Jungvögel verkauft worden - übrig blieb ein taubes Ei.
Das Problem wird wohl stets der Nachweis sein, daß das Ei in dem Zustand und zu der Jahreszeit auf dem Boden gefunden wurde.
Mit der Jagdverwaltung ist das bei uns deswegen nicht so einfach, weil der Jagausübungsberechtigte das alleinige Aneignungsrecht an dem Ei hat.
VG
Pere