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Karminspint
Neuling
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Heute starb ein kleiner Vogel an meiner Terassentür.
Ohne entsprechende Papiere (und die dürften kaum zu bekommen sein) präpariert den kein seriöser Präparator.Vielen Dank, Tigerfink.
Bleibt nur noch die Frage, wer bei uns den präpariert.
Grüße
Helmut
In dem Fall gebe ich Dir Recht, hier ist die Regelung fragwürdig. Aber man muss sich schon auch mit der Frage beschäftigen, woher sie kommt: Diese Regelung haben keine Ämter und Behörden bestimmt, sondern der Gesetzgeber. Und sie wurde auch nicht gemacht, weil irgend welche Beamten Langeweile hatten, sondern weil es viele (zu viele!) Leute gab, bei denen der gesunde Menschenverstand nicht funktioniert hat und die Profit aus daraus geschlagen haben.So ist es eben nur, weil Aemter und Behörden und wer immer dies bestimmt hat, wenig Sachverstand haben.
Bei uns darf man das und keinem einzigen Gimpel nützt die Verweigerung der Papiere.
Vieles was "halt so ist", ist desshalb so, weil die Mehrheit Amts und Papiergläubig ist. Was irgendwo steht wird schon richtig so sein. Selbst wenns keinen Sinn ergibt.
Jede Regelung die einen Sinn hat kann ich akzeptieren. Was sinnlos ist bleibt sinnlos, auch wenn irgend ein Amt es so will.
Das ist in der Schweiz - noch - auf diesem Wege möglich. In Deutschland stehen über dem Bundesnaturschutzgesetz aber die Regelungen der EU, da kann man so ohne weiteres nicht allzu weit davon abweichen.@ Pere
Wer ist denn der Gessetzgeber und auf wessen Bitten kommen denn solche Regelungen? Gerade solche Sachen, die ja recht wenige Personen betreffen, werden in eigener Kompetenz von Amtswegen erledigt.
Man hat ein "Problem" und will dies möglichst einfach lösen, erstellt am Bürotisch eine Verordnung oder ein Gesetz, das wird verabschiedet von Leuten die weder Ahnung von der Materie haben noch gross Interesse haben. Wenns dann keine Opposition gibt, ist es schon gelaufen.
Eine Opposition müsste dann schon grössere Volksmassen bewegen und das ist in solchen Fällen kaum so. Also bleibts wie beschlossen. Ob sinnvoll oder nicht.
Damals als ich es hier mit geregelt habe, gabs auch einfach eine Verordnung und erst nachdem ein Kollege und ich dann auf verschiedene Fehler und Rechtswidrigkeiten aufmerksam machten und Einspruch erhoben, gabs eine Sitzung mit Regierungsvertretern und alles wurde gemeinsam abgeändert. Ohne dies wärs heute hier auch anders.
Du hast Dir ja nichts vorzuwerfen und bist nun im legalen Besitz der Präparate. Ich gehe aber davon aus, dass das zuständige Amt einen Ermessensfehler gemacht hat, was Dir wiederum egal sein kann.Dies ist der rechtlich korrekte Weg, wie ich ihn (als Privatperson, für den "Privatgebrauch") beim Amt erst kürzlich gegangen bin. Natürlich kann es sein, dass der Sachbearbeiter "nein" sagt, aber für mich erschien die Abwicklung völlig unproblematisch (ich hatte sogar einen Fall fürs Jagdgesetz). Das Präparat ist fertig, ich habe eine Besitzbescheinigung - alles hübsch. Man muss sich nur einfach mal die Mühe machen und nachfragen.