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@red-snapper: Ich fange damit an.
Sind temporäre Aufstallungen ein probates Mittel der Influenza-Prävention ?
Restriktive Haltungsbedingungen, die sich u.a. aus den in vielen Fällen nicht verfügbaren Möglichkeiten der Bereitstellung hinreichend dimensionierter (geschlossener) Räumlichkeiten (mit der Tagesperiodik entsprechender Beleuchtung und sich aus dem Ethogramm der jeweiligen Art ergebenden notwendigen Zusatzeinrichtungen) für zuvor in Freilandhaltung befindliches Geflügel im Rahmen der Befolgung der Aufstallungsverpflichtung nicht vermeiden lassen, führen mit einer gewissen Zwangsläufigkeit zu Beeinträchtigungen und Störungen des Verhaltens mit Auswirkungen auf Psyche, Physis und letztlich Immunstatus.
Auf Artgenossen und Ersatzobjekte gerichtete Stereotypien werden als häufig beschrieben (SAMBRAUS, 1993). Unter restriktiven Aufstallungsbedingungen gehäuft zu beobachtende Bewegungsstereotypien werden von OVERALL (1997) - analog zum Mensch - als "Obsessive Compulsive Disorders" eingeordnet. U.a. MARTIN (1985) führt aggressives, gegen Gegenstände oder Artgenossen gerichtetes, übersteigertes Aggressionsverhalten (wie vielfach von Halter/innen aus den Erfahrungen der vorjährigen Aufstallung berichtet) auf restriktive Haltungsbedingungen zurück. Eine Reduktion der Gefiederpflege (und des Komfortverhaltens) bei Hühnern in eingeschränkter Haltung ist hinreichend beschrieben (THORPE, 1969). Im Rahmen der gesamten Verhaltensorganisation kommt dem Komfortverhalten eine hohe Bedeutung für die Befindlichkeit des Tieres zu. Dies wird durch zahlreiche Untersuchungen der ethologischen Grundlagenforschung bestätigt (TEMBROCK, 1982). Die Aufstallung impliziert unbestreitbar (insbesondere im Bereich der nicht kommerziellen Geflügelhaltung) in vielen Fällen eine Überschreitung der Anpassungsgrenzen der jeweils betroffenen Geflügelart.
HEUSSER (1981) subsummiert Verhaltensstörungen, die durch ein Überschreiten der Anpassungsfähigkeit entstehen unter den Begriff "Schäden" im Sinne des Tierschutzgesetzes. Schon die von jeder/jedem Halter/in eingestallten Geflügels beobachtbare Verhaltensebene, die morphologische und physiologische Zustände integriert, bietet frühzeitig erkennbare und empfindliche Indikatoren für organische, einschließlich zentralnervöser Schäden und funktioneller Störungen. Diese Kriterien betreffen die tagesperiodischen Aktivitätsmuster, Stereotypien, Komfortverhalten, Exploration, Spiel und Apathie. Uns vorliegende Berichte von Halter/innen unter den Sachzwängen (und den verfügbaren Möglichkeiten) prinzipiell unter unzureichenden Bedingungen aufgestallten Geflügels belegen in ihrer Mehrheit komplexe Störungen des aus dem Ethogramm der jeweiligen Art herzuleitenden Normverhaltens.
Stress induzierte Steigerung der Konzentration von Nebennierenhormonen (Glucocorticoide) im Blut ist eine Hauptursache von Suppressionen des Immunsystems bei Tieren, die einer (Langzeit-) Belastung ausgesetzt sind (AURICH et al., 199
. Die Infektanfälligkeit immunsupprimierter Tiere ist erhöht.
Zusammenfassend: Restriktive Aufstallungsbedingungen schwächen nachweislich das Immunsystem des betroffenen Geflügels und erhöhen die Anfälligkeit für Infektionen jeder Art.
Bereits unabhängig davon, ob eine Exposition des aufgestallten Nutzgeflügels mit dem aviären Influenzavirus - Typ H5N1 - und/oder anderen zweifelsfrei hier endemischen Influenzaviren nach den verordneten Aufstallungszeiten im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegt, ist die Forderung nach einer konkreten Überprüfung einer repräsentativen Auswahl aufgestallter Bestände (unmittelbar nach Beendigung der Aufstallung) hinsichtlich des Immunstatus des aufgestallten Geflügels zu erheben. Hierfür stehen in anderen Zusammenhängen bereits praktizierte (nichtinvasive) und kostengünstige Methoden zur Verfügung (vgl. Referenzarbeiten MILESSI, Universität Wien).
Zusammenfassend: Im Hinblick auf mögliche Expositionen des Nutzgeflügels mit aviären Influenzaviren nach Ende der Aufstallzeiten sind repräsentative Arbeiten zum Immunstatus aufgestallten Nutzgeflügels angezeigt.
Warum ist eine Exposition des Nutzgeflügels mit aviären Influenzaviren (H5N1) nach Beendigung der Aufstallungszeiten nicht auszuschließen ?
Die aktuellen Ereignisse (H5N1-positive Beprobung mehrer auf der Insel Rügen tot aufgefundener Höckerschwäne, Singschwäne und eines Habichts) verdeutlichen, dass dieses Infektionsgeschehen der (bisherigen) Fokussierung auf das Risiko des Vireneintrags durch Zugvögel widerspricht. Weder Höckerschwan noch Habicht sind unter den Begriff "Zugvögel" zu subsummieren. Singschwäne sind seit den neunziger Jahren auch in Deutschland als Brutvogel ansässig (jedoch gleichzeitig Zuzügler / Zugzeit ab Mitte Oktober) Ein Teil der auf Rügen derzeit anzutreffenden Singschwäne zog nach Meinung ortskundiger Ornithologen nicht aus Russland, sondern aus den Niederlanden ein. Die 2000 bisher in den Niederlanden beprobten Singschwäne waren jedoch in ihrer Gesamtheit H5N1-negativ. Andere (als potenzielle Überträger in Frage kommende) Arten haben noch keine Zugbewegungen aufgenommen.
Exemplarisch für die aktuelle Einschätzung nicht weniger mit der Materie befasster Ornithologen der Leiter des Wilhelmeshavener Instituts für Vogelforschung, Prof. Dr. Franz Bairlein: „Dieses aktuelle Phänomen ist nicht zu erklären, denn es hat offensichtlich nichts mit dem Vogelzug zu tun.“ (dpa) und Wolfgang Fiedler, Leiter der Vogelwarte Radolfzell: "Dass Zugvögel das Virus mitgebracht haben, ist eher unwahrscheinlich. Der Vogelzug hat noch nicht begonnen, erst ab Anfang März kehren die ersten Tiere aus ihren Winterquartieren zurück. Höckerschwäne selbst sind keine Zugvögel. Sie bleiben meist vor Ort oder legen allenfalls kürzere Strecken zurück." Fiedler schließt deshalb aus, dass die auf Rügen gefundenen Schwäne in einem Ausbruchsgebiet der Vogelgrippe waren (AFP).
Zusammenfassend: Das Infektionsgeschehen auf der Insel Rügen stand/steht nach Expertenmeinung in keinem direkten Zusammenhang mit Teil- oder Kontinentalzüglern.
In der Vergangenheit wurde tot aufgefundenen Wildvögeln in aller Regel keine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Nicht auf Todesursächlichkeiten hin untersuchte Vögel konnten/können natürlich keinen Aufschluss darüber vermitteln, ob (überhaupt) und wie viele tot aufgefundene Vögel eventuell auf Grund eines Infekts mit aviären Influenzaviren verendet waren/sind.
Systematische Beprobungen heimischer Wildvogelbestände fanden bisher nicht statt. Die wenigen vorgenommenen Beprobungen lassen hinsichtlich Quantität und fehlender methodischer Qualität keine Aussage darüber zu, ob (in welchem Ausmaß und ggf. bei welchen Arten) H5N1 eventuell bereits endemisch sein könnte.
Beprobungen (an lebenden Wildvögeln) wurden vorwiegend nach "Totfunden" (mit H5N1-Infektion) in den Fundregionen selbst veranlasst. Darauf beruhende Quoten spiegeln logischer Weise lediglich (und dies auch nur sehr bedingt) Infektionsraten in Beständen mit bereits vorhandenen Infektionsträgern wider.
Diesbezüglich veröffentlichte Quoten stehen stets in Relation zur Anzahl beprobter Wildvögel. (Beispiel: 1000 Beprobungen, 10 H5N1-Fälle = 1 %) und haben einen nur marginalen wissenschaftlichen Wert.
Vorgenannten "ereignisbedingten" Beprobungen stehen unsystematische "ereignisfreie" Beprobungen (verschiedener Arten) ohne statistisches Modell gegenüber, die in Mitteleuropa hinsichtlich H5N1-Infektionen bisher ein Nullsummenergebnis erbrachten.
Zusammenfassend: Systematische (und nicht "ereignisabhängige") Beprobungen von Wildvögeln im Hinblick auf die (notwendige) Beantwortung der Frage, ob H5N1 in heimischen Beständen bereits endemisch sein könnte, fanden bisher nicht statt.
Die bisherige Schwerpunktsetzung (mit v.a. daraus resultierenden Versäumnissen in der grundlegenden Eruierung aller denkbaren Kausalitäten) lässt derzeit keine belastbare Aussage darüber zu, ob H5N1 seit einem Zeitraum "X" in heimischen Beständen als endemisch anzunehmen ist (oder nicht).
Eine statistisch mathematische Auswertung bei systematischen Beprobungen eventuell eruierbarer H5N1-Infektionsfälle in heimischen Wildvogelbeständen (Abgleich mit den asiatischen H5N1-Typen) dürfte zudem eine Einschränkung des Aussagewertes dadurch erfahren, dass die Befunde aus Asien sich nicht auf Wildvogelproben, sondern auf Beprobungen von Nutzgeflügel (vorwiegend Guan Yi 6 Enten / 15.000 Beprobungen) stützen.
Zusammenfassend: Belastbare (wissenschaftlichen Kriterien genügende) Daten zur Beantwortung der Frage danach, ob H5N1 in heimischen Wildvogel-Beständen endemisch ist, sind nicht verfügbar. Die Ereignisse auf Rügen und (bedingt) auch die ursächlich auf H5N1 zurückzuführenden Totfunde von Höckerschwänen in Italien rücken die Annahme allerdings in den Bereich einer gewissen Wahrscheinlichkeit.
Unabhängig davon ist zu konstatieren, dass nach derzeitigem Wissensstand davon auszugehen ist, dass nicht nur Nutzgeflügel, sondern auch die meisten der heimischen Standvögel und Durchzügler als Virenempfänger in Frage kommen. Zudem lässt sich aus den bisher verfügbaren Daten zweifelsfrei ableiten, dass (in je nach Art unterschiedlicher Ausprägung) H5N1-infizierte Wildvögel (zumindest über längere Zeiträume) symptomfrei bleiben (können) und während dieser symptomfreien Zeiträume als potenzielle Vektoren (natürlich auch über die Aufstallungszeiträume hinaus) anzusehen sind.
Dies dürfte unter dem Aspekt möglicher Gefährdungen von Nutzgeflügelbeständen insbesondere für die sog. "Scavangers" (kulturfolgende Arten deren Aktivitätsräume sich bis in die Bereiche von Ansiedlungen bzw. Farmanlagen direkt oder deren Umfeld erstrecken) gelten.
Zusammenfassend: Unabhängig davon, ob man zur Annahme tendiert, dass H5N1 in heimischen Wildvogelbeständen endemisch ist (oder nicht) verbleibt die Tatsache, dass bei Beachtung der bisher bekannten Infektionskausalitäten auch nach den verordneten Aufstallungszeiten Infektionsrisiken (für Nutzgeflügelbestände) durch Wildvögel (hier insbesondere: "Kulturfolger") bestehen.
Wenn man (wie geschehen) einen Schwerpunkt auf mögliche Gefährdungen durch den Vogelzug selbst legt und zusätzlich von der Wahrscheinlichkeit ausgeht, dass ein Anteil "X" heimischer Wildvögel infiziert sein könnte, so stellt sich die Frage danach, warum es bisher in hiesigen Nutzgeflügelbeständen weder während noch nach der Aufstallungszeiten zu H5N1-Infektionen kam.
Aus der Gegenperspektive gesehen wäre zu fragen, warum es in Staaten mit niedrigen Hygienestandards und völlig anderen Haltungsbedingungen, Haltungssystemen und tradierten Formen des "Zusammenlebens" von Mensch und Nutzgeflügel zu Bestandsinfektionen kam. Konkret: Diese Unterschiedlichkeit der "Systeme" impliziert eine jeweils völlig andere "Gefährdungslage". Konkreter: Es könnte aus den Outbreak .- Umständen (hier insbesondere: Asien, Türkei) abzuleiten sein, dass bei Einhaltung bestimmter Hygiene(mindest)standards in der Geflügelhaltung (unabhängig davon, ob Freihaltung oder Indoorhaltung praktiziert wird) das Infektionsrisiko für Nutzgeflügelbestände so gering ist, dass die verordneten Maßnahmen dazu in keinem (vernünftigen) Verhältnis stehen.
Der (Hypo)These, dass nicht die verordnete Aufstallung, sondern die im Verhältnis zu den bisherigen Infektionen von Nutzgeflügelbeständen in asiatischen Regionen grundlegend anderen Bedingungen der Haltung von und des Umganges mit Geflügel, eine Infektion heimischer Geflügelbestände verunmöglicht hat dürfte (schon bei summarischer Betrachtung) eine gewisse Stichhaltigkeit nicht abzusprechen sein.
Zusammenfassend: Einer temporär verordneten Aufstallung fehlt die Schlüssigkeit, weil (siehe obige Ausführungen) auch nach den Aufstallungszeiten (theoretisch) Expositionen mit H5N1 nicht auszuschließen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Vielzahl des zuvor aufgestallten Geflügels über ein aus den restriktiven Bedingungen der Aufstallung geschwächtes Immunsystem (und somit über eine erhöhte Infektanfälligkeit) verfügt.
Welche Ableitungen ergeben sich bezüglich der verordneten Aufstallung
aus der aktuellen Datenlage ?
Ein unbefristetes Freihaltungsverbot von Nutzgeflügel ist weder unter tierschutzrechtlichen noch unter ökonomischen Aspekten zu rechtfertigen (noch durchsetzbar). Auch sind seuchenpräventive Maßnahmen in dauerhaftem Konflikt mit rechtlichen Normierungen anderer tangierter Bereiche kaum denkbar. Selbst wenn man sich der momentan (immer noch) verfolgten Linie der Fokussierung auf eine Gefährdung durch Wildvogelzug anschließt, wäre zumindest eine Beschränkung der Aufstallungspflicht auf hinlänglich bekannte Vogelzugrouten und Rastareale angezeigt, fachlich zu begründen und politisch umsetzbar.
Aber auch dies kann (und darf) keine "Dauerlösung" sein. Letztlich wird an einer Immunisierung der Bestände durch Impfung kein Weg vorbeiführen. Prof. Erhard Kaleta, Direktor der Klinik für Vögel und Reptilien der Justus-Liebig-Universität Gießen: "Die Entwicklung eines effektiven Impfstoffes schließlich stellt kein Problem dar. Technologie dafür ist bei uns bereits vorhanden. Nach etwa zwei Wochen wäre ein fertiger Impfstoff vorrätig" (GIESSENER ANZEIGER, 2005)
Zusammenfassend: Die Verfügbarmachung geeigneter Impfseren ist (s.o.) kurzfristig möglich. Ein Mittel der Prävention ist die Immunisierung von Nutz- und Ziergeflügelbeständen. Eine Immunisierung (Impfkampagne) aller bundesdeutschen Bestände indiziert logistische Probleme. Geeignete Planungen für eine (realistischer Weise wohl nur mittelfristig umsetzbare) Immunisierungs-Kampagne wären sinnvoller Weise einzufordern und kurzfristig aufzunehmen.
Welche denkbare Infektionskausalität fand bisher keine (bzw. nur unzureichende) Beachtung ?
Aquakultur :In asiatischen Staaten - also im Hinblick auf die Ausbrüche aviärer Influenza in Nutzgeflügelbeständen als "high-risk-areas" einzustufenden Gebieten - wird vielfach eine gemischte Haltung von Hühnern/Gänsen/Nutzfischen (die sog. "Aquakultur") praktiziert. Insbesondere in China ist diese aus ökonomischer Sicht mehrfach profitable Haltungsform gehäuft anzutreffen. In der Praxis gestaltet sich diese Haltungsform oft so, dass gekäfigtes Nutzgeflügel über den Wasserflächen aufgestallt ist, wobei die Geflügelexkremente einerseits für eine Eutrophierung der darunter liegenden Gewässer (mit der Verbesserung der pflanzlichen Nahrungsgrundlage) und andererseits als Futter für die Nutzfische selbst dienen. Eine weitere Variante besteht darin, auf (und an) den Teichen gehaltenem Wassergeflügel durch die künstliche Überdüngung mehr pflanzliches Protein zu gewährleisten, wobei Exkremente (und Abfälle) aus eigener oder externer Geflügelhaltung in die Teiche eingebracht werden.
Eine Studie der chinesischen SHANTOU UNIVERSITÄT kommt zum Ergebnis, dass das H5N!-Virus im Südosten Chinas (also in "Aqua - Kultur - Gebieten") bereits seit einem Jahrzehnt verbreitet ist.
Die NANJING WEBSITE (2004) zitiert bereits am 04. Feb 2004 Chen Chuxing, einen chinesischen Ichtyologen. Chen Chxing berichtet, dass die Fütterung von Geflügelexkrementen zu einer landesweiten Praxis geworden sei, die sogar von fortschrittlichen Betrieben angewandt werde. Viele Bauern machen sich nicht die Mühe, die Exkremente vor der Verfütterung zu fermentieren oder in Gruben zu denaturieren. Dies berge extreme Gefahren. Fische seien für aviäre Influenzaviren empfänglich, da sie ein primitiv aufgebautes Verdauungssystem hätten, auf dem die Viren angreifen könnten. Silberkarpfen und auch räuberische Fische werden mit Hühnerdarm – und Hühnerbeinen gefüttert, was bei den Fischen zu einer Infektion führen könne. Der beste Weg, eine Infektion zu vermeiden, sei die Verfütterung von Geflügelexkrementen zu verbieten. Zumindest müsse eine vorherige Kontrolle und Sterilisation sichergestellt sein. Sollte von diesen Verfahren nicht Abstand genommen werden, sei mit einer katastrophalen Endemie zu rechnen.
Fischzüchter in Vietnam wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die gängige Praxis, Exkremente von Hühnern aus entsprechenden Farmen als Fischfutter zu nutzen, zur unkontrollierten Verbreitung der tödlichen Vogelgrippe führt (FIRSTFISH)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es derzeit keine gesicherten Befunde zur Untermauerung der o.g. Annahme gibt. Es ist allerdings u.E. nicht auszuschließen, das Influenzaviren sich (bedingt durch die benannte Fütterungspraxis) im Darmmilieu von Fischen (mit einer ungewissen Verweildauer) ansiedeln könnten. Die Frage danach, ob aviäre Influenzaviren in der Lage sind, die Artenbarriere Vogel/Fisch zu durchbrechen und direkte Infektionen im Fischkörper zu verursachen , kann derzeit ebenfalls nicht beantwortet werden.
Eine Überprüfung dieses immerhin denkbaren (und nicht per se von der Hand zu weisenden) Infektionsweges ist dringend anzuraten; dies insbesondere im Hinblick darauf, dass Fische und Fischabfallprodukte aus diesen Haltungen als sog. "Fischmehl" in den Handel (in geringeren Anteilen auch in den europäischen Handel) gelangen.
Es könnte sich ein Kreislauf (Vireneintrag durch Exkremente in Wirtschaftsgewässer <> "Rücklauf" via Wassergeflügel und Fischmehl) etabliert haben. Zu bedenken ist in diesen Zusammenhängen auch, dass Fischmehlprodukte in der Schweine- und Geflügelmast Verwendung finden.
REICHHOLF (2006) , Ornithologe an der Zoologischen Staatssammlung München, sieht ebenfalls eine reale Gefahr in einer Einschleppung des Virus durch die Verfütterung von Fischmehl, wobei die hier bei uns verwendeten Produkte nicht mit denjenigen vergleichbar seien, die in der Türkei oder in den ostasiatischen Ländern Verwendung finden.
Zusammenfassend: Die in Outbreak-Gebieten vielfach praktizierte gemischte Wirtschaftsform der Nutzgeflügel/Nutzfischhaltung mit Verfütterung von Geflügelexkrementen und Geflügelabfallprodukten an den Fischbesatz ist risikobehaftet. Aus den Fischbeständen selbst und aus Fischabfallprodukten extrahiertes Fischmehl ist auf eventuelle Virenhaltigkeit (H5N1) zu überprüfen. Des weiteren bedarf es konkreter Arbeiten dazu, ob Fische als Empfänger aviärer Influenza in Frage kommen und/oder sich aviäre Influenza-Viren im Milieu des Fischdarms und letztlich in aus Fischen gewonnen Futtermitteln finden.
AFP - Agence France - Presse (2006, 15.02.)
Aurich, J.E., H-O. Hoppen, C. Aurich, N. Parvizi (199
: Effects of Stress on Pregnancy and Parturition, Reproduction in Domestic Animals, 1998; 33, (3 - 4), 97 - 100
dpa - Deutsche Presse Agentur (2006, 15.02.)
Firstfish:
http://www.firstfish.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=65&idart=196
Gießener Anzeiger (2005): Personen- und Warenverkehr bei Vogelgrippe, 20.08.2005
Heusser, H. (1981): Nutztierhaltung - wohin?, Schw. Landwirtsch. Forsch. 20, 405
Martin, G. (1985): Tiergerechte Hühnerhaltung: Erkenntnisgewinn und Beurteilung der Ergebnisse, Tierhaltung 15, Birkhäuser Verlag, Basel, Boston, Berlin: 49 - 80
Nanjing Website:
http://www.njdj.gov.cn/lhdj/lw/wz2.jsp?article_id=46208
Overall, K.L. (1997): Clinical behavioral medicine for small animals, Mosby - Year Book, Inc
Reichholf, J. (2006): in: DER SPIEGEL, Nr. 5 / 30.01.2006, S. 122
Sambraus, H. (1993): Was ist über die Ursachen von Verhaltensstörungen bekannt?, in: Leiden und Verhaltensstörungen bei Tieren, Tierhaltung 23, Birkhäuser Verlag, Basel, Boston, Berlin: 38 - 49
Shantou Universität: Studie online:
http://www.stu.edu.cn
Tembrock, G. (1982): Spezielle Verhaltensbiologie der Tiere, Bd. I und II, Gustaf Fischer Verlag, Jena
Thorpe, W.H. (1969): Welfare of domestic animals, Nature 224: 18