fragen bezgl. ausnahmegenehmigung

Diskutiere fragen bezgl. ausnahmegenehmigung im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - hallo liebe leute, ich bin aus österreich und haber erfahren, dass wir nun österreichweit eine stallfplicht bis 30. april haben. ich frage...
ornis schrieb:
Hallo,
der Landkreis Nienburg und Diepholz erteilt keine Ausnahmegenehmigungen !!
Grüße Ornis
PS. Habe keine Möglichkeit die Tiere (Wasserziergeflügel) aufzustallen.
Hallo Ornis,
hier geht´s um österr. Verordnungen, aber das solltest du eigentlich schon aus dem Ausgangsposting wissen. Aber auch hier gibt´s nur Ausnahmegenehmigungen für Laufvögel vom Gesetzgeber (siehe untenstehenden Auszug)
Gruß, YW
 
hy manulea,

wir haben nur die anzahl der tiere gemeldet, im herbst war das.

da haben wir sie im stall gehalten, jetzt möchten wir sie in einer art scheune unterbringen, die oben überdacht ist und seitlich offen.

gehört sicher angezeigt oder?

Daunenfein schrieb:
Die Meldepflicht bleibt nach wie vor bei allen Vögeln bestehen! Sonst brauchst du eigentlich nichts weiter anzeigen, wenn du sie bereits gemeldet hast und die Unterbringung der Verordnung entspricht.

lg
Manuela
 
2. Sofern die Anforderungen gemäß Z 1 wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfüllt werden können und Belange der Tierseuchenbekämpfung dem nicht entgegenstehen, kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall mit Bescheid Ausnahmen von den Maß-nahmen gemäß Z 1 genehmigen, wenn sichergestellt wird, dass a) die Bestimmungen gemäß Abs. 3 Z 1 und 2 eingehalten werden und b) die Tiere zumindest einmal monatlich amtstierärztlich klinisch untersucht werden und c) der Tierhalter das Geflügel im Zeitraum bis zum Ablauf des 30. April 2006 serologisch auf das Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 durch das österreichische Referenzlabor für Geflügelpest untersuchen lässt. Die Blutproben für diese serologischen Untersuchungen dürfen nicht vor dem 1. April 2006 gezogen werden. Bei Geflügel und Laufvögeln, ausgenommen Enten und Gänse sind die sero-logischen Untersuchungen jeweils an Proben von zehn Tieren je Bestand und bei Enten und Gänsen jeweils an 15 Tieren pro Bestand vorzunehmen.
3. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvö-gel Zugang haben, erfolgen. 4. die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140021292436it

soweit der auszug aus der mir bekanntesten aktuellen fassung der vo vom 17.2.2006..die vo vom 18.2 ergänzt nur die risikogebiete

aber grosse hoffnungen würd ich mir diesbezüglich keine machen

grüsse
Tina
 
Hallo Yellow Warber,
ich wollte damit auch nur aufzeigen, das eine Behörde die noch Fr. eine Genehmigung erteilen wollte jetzt, am Mo. eine andere Einstellung hat.
In der Sache kann sich jede Stunde etwas ändern (auch eine Verordnung kann schnell überarbeitet werden).

Grüße Ornis
 
Auszug aus der Verordnug:
Vom Tierhalter/von der Tierhalterin sind folgende Maßnahmen zu treffen:
1. als Haustiere gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln
und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist,

Was meinst du mit offen? – es muß rundherum geschlossen sein (zb. Gitter wie bei einer Voliere) – oben das Dach zu und rundherum soweit dicht (engmaschig) daß keine Wildvögeln etc. dort reinkommen. Dann sollte es passen. Dann brauchst du meiner Auffassung nach nichts mehr weiter melden. Unsere Vögeln sind auch in einer rundherum abgesicherten Außenvoliere.

Was anderes ist es wenn deine Scheuen komplett offen ist und dort jeder ein- und aus-spazeiren kann.

lg
Manuela
 
Thema: fragen bezgl. ausnahmegenehmigung

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