fragen bezgl. ausnahmegenehmigung

Diskutiere fragen bezgl. ausnahmegenehmigung im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - hallo liebe leute, ich bin aus österreich und haber erfahren, dass wir nun österreichweit eine stallfplicht bis 30. april haben. ich frage...
pumasocke

pumasocke

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Beiträge
581
hallo liebe leute,

ich bin aus österreich und haber erfahren, dass wir nun österreichweit eine stallfplicht bis 30. april haben.

ich frage mich, was stellen sich die regierung vor??
zb meine tiere sind seit september eingesperrt, zuerst die stallpflicht, dann war die vorüber kam der wintereinbruch, wo viel schnee fiel und meine tiere zum größtenteils auch nicht rausgehen.

und ich werde sie mit sicherheit nicht noch bis april drinnen lassen, sie sind jetzt schon knappe 6 monate eingesperrt, ich werde die tiere nicht noch 8-9 monate leiden lassen. wir haben sie auch zwischendurch, auch in der stallpflicht trotzdem öfter rausgelassen, (sagts nicht ich bin eine gefährdung für andere, bei uns gibts nur 5 häuser und wir sind die einzigen mit hühner, haben weder see noch fluss in der nähe) aber seitdem der viele schnee liegt, gehen mir die tiere nicht mehr gerne raus.

daher: was muss ich tun damit ich eine ausnahmegenehmigung krieg?
wie siehts da mit den volieren aus? tierarzt?

wär dankbar für jeden guten rat! :)

sabrina
 
oh dankeschön! das hilft mir sicherlich schon weiter. :)

wie lange ist eig. in deutschland einstallungspflicht?
 
"Voraussichtlich" bis Ende April. Was daran sinnvoll sein soll, kann mir wohl keiner sagen. Denn wenn die Vogelgrippe hier ist, dann wäre nur ganzjährige Aufstallung, also das Ende aller Freilandhaltung "sinnvoll", nach der Logik des Friedrich-Löffler-Institutes und des Ministeriums - oder wir dürfen endlich impfen...
Die Hoffnung stirbt zuletzt, sagt meine Freundin immer!
LG, Susa
 
ich mach mir um den "nachwuchs" sorgen, meine damen sind jetzt schon auf nest-schau... meistens fangen sie ende märz, anfang april an zubrüten... kann ich wohl heuer vergessen...
 
wenn das so weitergeht, wie es jetzt in Rügen begonnen hat, dann stellt sich die Frage sowieso nicht mehr :traurig:

LG, Susa
 
hallo pumasocke

wenn du die vo gründlich durchliest wirst du feststellen das sie ihre gültigkeit erst mit 31.5 verliert..man hat sich also schon diesen monat sicherheitspolster eingebaut..schlüsse kannst du selber daraus ziehen

gestern hatte ich auch noch erwogen eine zu beantragen..aber heute denk ich mir das ich damit eher schlafende hunde wecke..und wie man in rügen sieht ..im ernstfall hilft weder ausnahmegenehmigung noch aufstallen gegen keulungen

traurige grüsse
Tina
 
Einsperrfrist 17.2- 30.April 2006

Seit dem 17.Februar gilt für alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten u. Gänse grundsätzlich die Haltung in geschlossenen Ställen.
Dabei ist es möglich, aber unverzüglich durch den Tierhalter beim Veterinäramt anzuzeigen, das die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung (volierenartig) zu halten.
Jedoch ist dann mindestens monatliche eine klinische tierärztliche Untersuchung durch den Tierrhalter auf eigene Kosten zu veranlassen, die tierärzlich dokumentiert werden muß,
Dies gilt europaweit.
gruß birkenholz
 
hallo birkenholz

so stimmt das allerdings nicht..oder hast du dafür ne quelle..kann mir jetzt aktuell nicht vorstellen das die österreichische regierung das nicht wüsste..eu empfehlungen sind jedoch im einzelfall vom jeweiligen land nach eigenem maasstab durchzuführen aber nicht bindend

also ich denke kaum das unsere oder deutsche politiker fleissaufgaben mit eigenen verordnungen machen oder ??

grüsse
Tina

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/news_einzel.htm?channel=CH0089&doc=CMS1140184845597 ein wenig lektüre gefällig dazu?
 
......

...... nehme die Aussage "europaweit" zurück, da ich keine verläßliche gesetzliche Quellenangabe machen kann.
Da aber auch in Österreich die Stallpflicht besteht, wird in den Ausführungsbestimmungen eures Gesundheitsministeriums zu lesen sein, wie die Sache zu händeln ist - denke ich mal.
gruß birkenholz
 
wir haben vor die tiere in einer scheune unterzubringen, die oben ein dach hat, aber seitlich offen ist. seitlich würde ein zaun hinkommen.

das muss ich anzeigen?? sowas doofes...

wie schon jemand sagte, schlafende hunde soll man nicht wecken...
 
pumasocke schrieb:
hallo liebe leute,
ich bin aus österreich und haber erfahren, dass wir nun österreichweit eine stallfplicht bis 30. april haben.
Nichts Neues.
pumasocke schrieb:
ich frage mich, was stellen sich die regierung vor??
Deine bzw. unsere Regierung geht davon aus das dein Stall sowieso tierschutzkonform gebaut ist und daher genügend Platz und Licht für deine Tiere vorhanden ist.
pumasocke schrieb:
zb meine tiere sind seit september eingesperrt, zuerst die stallpflicht, dann war die vorüber kam der wintereinbruch, wo viel schnee fiel und meine tiere zum größtenteils auch nicht rausgehen.
Wenn deine Tiere aufgrund des Wetters nicht den Stall verlassen kannst das wohl nicht der Behörde anlasten!
pumasocke schrieb:
und ich werde sie mit sicherheit nicht noch bis april drinnen lassen, sie sind jetzt schon knappe 6 monate eingesperrt, ich werde die tiere nicht noch 8-9 monate leiden lassen. wir haben sie auch zwischendurch, auch in der stallpflicht trotzdem öfter rausgelassen,
Nein? Dann wird dir wohl nur übrig bleiben sie zu schlachten.
Und was du riskierst wenn du die Tiere in während der Stallpflicht rauslässt weißt du hoffentlich (Geldstrafe, Beschlagnahmung der Tiere, Tierhalteverbot durch BH).

pumasocke schrieb:
daher: was muss ich tun damit ich eine ausnahmegenehmigung krieg?
wie siehts da mit den volieren aus? tierarzt?
wär dankbar für jeden guten rat! :)
sabrina
Für eine Ausnahmegenehmigung ist die BH zuständig, dass du eine bekommst glaub´ich kaum. Bei uns hier stehen die Chancen dafür 100:1
Der Tierarzt kann dir nicht weiterhelfen, nur der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft.
Yello Warbler
 
zu 1. schon, aber unser stall ist sicher nicht so gebaut, das die tiere 1 jahr lang darin verbringen können ohne das sie, ich sag mal jetzt so "blöd" werden. sprich, sie sind lustlos.

2. ich will das nicht der regierung anlasen, das die tiere wegen dem wetter den stall nicht verlassen. aber wenn die stallpflicht nicht gewesen wäre, wären sie erst dezember im stall und könnten ende febraur diesen wieder verlassen. es geht hier doch um fast 5 monate.

3. ein paar alte damen sind vor der ersten stallpflicht schon weg. ein junge hähne, die mittlerweile groß genug sind zum schlachten, werden auch gekeult.

4. glaub ich dir sofort das die chancen für ne ausnahmegenehmigung nicht gut stehen.
 
also von geldstrafen weiss ich, aber beschlagnahmung der tiere und tierhalteverbot??

sieh mal hier: Hohe Strafen. Die Stallpflicht sei eine reine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des heimischen Geflügels, hieß es aus dem Büro des Landesrates. Verstößt ein Bauer dagegen, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 4360 Euro. Selbst beim Stallausmisten dürfen die Tiere nicht ins Freie. Amtstierärzte kontrollieren, viele Anzeigen gehen darüber hinaus anonym bei der Polizei ein. "Vor allem von den Nachbarn", sagt Gelind Robitsch, Pressesprecherin von Landesrat Martinz.

http://www.kleine.at/nachrichten/40395/index.do

Yellow Warbler schrieb:
Und was du riskierst wenn du die Tiere in während der Stallpflicht rauslässt weißt du hoffentlich (Geldstrafe, Beschlagnahmung der Tiere, Tierhalteverbot durch BH).
 
*gg* kein problem, eine geldstrafe würd ich schon riskiern,
aber niemals die beschlagnahmung meiner tiere, wo sie möglicherweise gekeult werden könnten, damit tu ich ihnen nichts gutes,
oder ein tierhalteverbot....

aber wenn wir schon dabei sind, kannst du mir sagen ob man das anzeigen muss, wenn die tiere draussen sind, aber überdacht? schon oder? das ist ja dann die "ausnahmegenehmigung".
 
Hallo,
der Landkreis Nienburg und Diepholz erteilt keine Ausnahmegenehmigungen !!
Alle btroffenden Tiere müssen aufgestallt werden.
Mir wurde soeben von seiten des Amtes mit einer Anzeige (bei zuwiederhandlung) gedroht.

Grüße Ornis
PS. Habe keine Möglichkeit die Tiere (Wasserziergeflügel) aufzustallen.
 
Wow, soviel Geld könnte ich nicht riskieren.

Hier mal ein Auszug der dir hoffentlich weiterhilft:
"2. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls
in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten,
dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden
Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
kann mit Bescheid Ausnahmen von diesen Maßnahmen für die Haltung von Laufvögeln genehmigen,
wenn sichergestellt wird, dass die Tiere zumindest einmal amtstierärztlich klinisch untersucht
werden und mindestens zehn Tiere je Bestand serologisch auf das Influenza-A-Virus der
Subtypen H5 und H7 untersucht werden.
3. In allen gemischten Hausgeflügelhaltungen hat eine Trennung der Enten und Gänse von anderem
Geflügel derart zu erfolgen, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist."

Den genauen Inhalt der fast tgl. abgeänderten Verordnungen findest du hier:
http://ris1.bka.gv.at/authentic/ind...1&q_datum_bis=2006-02-20&Submit=Suche+starten

YW
 
naja, ich hoff mal das die 4000€ nochwas anzahlabhängig ist.
weil zb wenn wer seine 2 hühner laufen lässt und die strafe zahlen muss, wie jemand der um die 100 hühner hat, wär schon bisschen unfair.

bei uns haben einige das so gemacht, dass sie die tiere ab 2 oder 3 uhr raus liessen, um 5 wurde es da e schon dunkel... aber nur die hühner, das wassergeflügel musste ja extra wo gehalten werden.

danke, den bericht hab ich schon daheim. aber das ist mir alles zu kompliziert, aber ich glaub, wenn ichs nicht falsch verstanden habe, heisst das, das man das anzeigen muss, wenn man sie überdacht draussen hält...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Meldepflicht bleibt nach wie vor bei allen Vögeln bestehen! Sonst brauchst du eigentlich nichts weiter anzeigen, wenn du sie bereits gemeldet hast und die Unterbringung der Verordnung entspricht.

lg
Manuela
 
Thema: fragen bezgl. ausnahmegenehmigung

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