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Karin
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Das es also nur um ökonomische Interessen bei der zwangsweisen Keulung geht, dürfte damit wohl mehr als eindeutig sein, denn wegen der Ansteckungsgefahr für Menschen ist es sicher nicht, wenn in gleichem Atemzuge empfohlen wird Geflügel zu schlachten, welches doch möglichweise schon angesteckt sein könnte, sprich in unmittelbaren Kontakt zu Kot, Innereien und Blut dieser Tiere zu treten - ganz besonders da sich diese Empfehlung an Halter richtet, die ihre Tiere wohl weitestgehend nicht in Käfigen im Stall halten, zumindestens nicht bis zur Aufstallungspflicht.