Für Österreicher/innen

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Für User/innen aus Österreich:

Soeben von der ARGE Papageienschutz Wien erhaltener Infobrief:

Aktuelle Informationen zur "Vogelgrippe" (Aviäre Influenza)


Aufgrund von gehäuften und nun auch in Österreich auftretenden Fällen von Geflügelpest oder "Vogelgrippe", haben wir die wichtigsten aktuellen Informationen für Heimvogelbesitzer zusammengestellt.

Achtung: erweiterte Bestimmungen für die Geflügelhaltung lesen Sie bitte in den Originaltexten nach. Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.papageienschutz.org sowie unter unten angegebenen Links.

Wir bitten zu beachten, dass sich die Situation und die daraus resultierenden Maßnahmen und Empfehlungen jederzeit ändern können.



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Gemäß einer Presseaussendung des BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen) vom 24.02.06, 17.30 gilt für ganz Österreich
(Das gesamte Bundesgebiet wurde mit 19. Februar zum Risikogebiet ernannt):

Stallpflicht bis 30.April 2006. Werden die Heimvögel auch in Außenvolieren gehalten, so gelten derzeit noch die Bestimmungen vom Herbst 2005, d.h. Außenvolieren müssen überdacht sein und zusätzlich muss ein Eindringen von Wildvögeln in die Volieren unmöglich sein (bei kleiner Maschenweite des Gitters gegeben, bei großer Maschenweite z.B. 5x5 cm ist ein zusätzliches Netz zu spannen).
Alle Vögel, die nicht durchgehend in geschlossenen Innenäumen gehalten werden, müssen der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) gemeldet werden (falls noch nicht im Herbst 2005 erfolgt).
Die Abhaltung von Tierschauen, -ausstellungen, -märkten, -börsen etc. sind amtstierärztlich zu überwachen und unterliegen einer entsprechenden Anzeigepflicht. Die Behörde ist berechtigt, die Abhaltungen zu untersagen.
Anmerkung der Arge Papageienschutz: Wir raten vom Besuch derartiger Veranstaltungen und vom Ankauf von Vögeln bis auf weiteres ab.
Es besteht Anzeigepflicht von tot aufgefundenen Wildvögeln. Berühren Sie tot aufgefundene oder kranke Wildvögel nicht.
Achtung: diese Auflistung beinhaltet nur die wichtigsten Punkte; weitere Vorschriften entnehmen Sie bei Interesse bitte den in den Links genannten Dokumenten.

Bis auf die Stallpflicht (diese ist vorläufig mit 30.April 2006 befristet) gelten diese (und div. andere) Vorschriften zunächst bis zum 31. Mai.



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Die Verordnung der Bundesministerin vom 23.02.2006 sieht weiters die Ausweisung von Schutz- und Überwachungszonen rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln vor.

Schutzzonen beinhalten dabei das Gebiet im Umkreis von mind. 3 km um den Auffindungsort. Die verschärften Maßnahmen in einer Schutzzone gelten für mind. 21 Tage.
Überwachungszonen beinhalten das Gebiet im Umkreis von mind. 10 km um den Auffindungsort und umschließen so die Schutzzonen. Die verschärften Maßnahmen in einer Überwachungszone gelten für mind. 30 Tage.
Für Schutz- und Überwachungszonen sind spezielle hygienische Maßnahmen und Auflagen vorgeschrieben (für Details konsultieren Sie bitte die Originaldokumente).
Insbesondere ist es - zumindest während der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der Überwachungszone - verboten, Geflügel und andere Vögel aus der Zone herauszubringen.
Konkret bedeutet das für die Halter von Heimvögeln z.B.:

Fall 1: Sie wollen einen ihrer Vögel zu einem in einer Überwachungs- bzw. Schutzzone ordinierenden Tierarzt bringen. Bedenken Sie, dass Sie das Tier nicht wieder nach Hause nehmen dürfen, solange die Zone in Kraft ist; es sei denn, der betreffende Tierarzt verfügt über eine entsprechende Sondergenehmigung. Informieren Sie sich daher im Voraus bei dem Tierarzt Ihrer Wahl über die Lage!

Fall 2: Sie planen übers Wochende wegzufahren und möchten Ihre Vögel während dieser Zeit einem Verwandten anvertrauen. Dieser wohnt jedoch in einer ausgewiesenen Überwachungszone. Auch hier gilt: solange die Zone in Kraft ist, dürfen Sie die Vögel nicht wieder von Ihrem Verwandten abholen und aus der Zone bringen.

Fall 3: Das Gebiet Ihres eigenen Wohnortes wird aufgrund des Fundes eines möglicherweise H5N1-infizierten Vogels zur Schutz- oder Überwachungszone ausgerufen.Sie dürfen nun Ihre Vögel nicht mehr aus der Zone bringen (um sie z.B. außerhalb der Zone wohnenden Betreuungspersonen vorübergehend anzuvertrauen).

Bei Vorhaben, die mit dem Transport von Vögeln verbunden sind, ist daher die Kenntnis der aktuellen Schutz- und Überwachungzonen unbedingt notwendig. Informieren Sie sich daher in solchen Fällen in den Tagesmedien oder, was verlässlicher ist, bei der Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666 !
Leider ist auf den Internetseiten der zuständigen Behörden bis dato keine aktuelle und vollständige Übersicht der Schutz- und Überwachungszonen im Internet zu finden. Wir haben bereits entsprechende Anfragen gestellt und warten diesbezüglich auf Antwort.



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Reiseinformationen

Die Einfuhr von Vögeln aus allen Ländern ist zunächst bis 31. Mai verboten. Nehmen Sie daher auf keinen Fall exotische Vögel aus ihrem Urlaubsquartier mit.
Für die aktuell gültigen Bestimmungen konsultieren Sie bitte die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (Siehe Link unten).



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Empfehlung der Arge Papageienschutz zur Verwendung von Ästen zur Einrichtung von Volieren

Beachten Sie bitte beim Sammeln von Ästen und Zweigen, Zapfen etc. zur Strukturierung von Volieren :

Sammeln Sie nicht in Schutz - oder Überwachungszonen
Sammeln Sie nicht in Feuchtgebieten oder Örtlichkeiten in der Nähe von Gewässern - da hier mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten von Wassergeflügel zu rechnen ist, dessen Kot möglicherweise mit Vogelgrippe-Viren verseucht ist !
Säubern Sie gesammelte Äste, Zweige, Zapfen und dergleichen mit warmem Wasser (z.B. in der Badewanne). bevor Sie sie in der Voliere verwenden. Kleinere Zweige und Zapfen können Sie auch abkochen oder im Backrohr erhitzen.
Ob Sie Äste etc. aus der freien Natur sammeln oder nicht, liegt letztendlich in Ihrem eigenen Ermessen. Sollten Sie aus Angst vor infiziertem Material davon Abstand nehmen, denken Sie bitte daran, Ihren Vögeln (insbesondere Papageien!) vermehrt geeignete Ersatzmaterialien anzubieten (diverses Spielzeug, Zuckerrohr, Karton etc.)!



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Wegweiser zu aktuellen Bestimmungen und weiteren Informationen:

Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
Aufgrund des großen Interesses ist diese Leitung zeitweise überlastet. Haben Sie bitte Verständnis und Geduld.

Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site

Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES):
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/FF69167D9AFD6CEBC125711600403B9D



Links (Auswahl):

Hauptlink des BMGF zu Informationen über Aviäre Influenza (Vogelgrippe):
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140021292436

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Vogelgrippe (AGES):
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/77EFBC80A93FE641C125711600416990

Überblick Vogelgrippe (Geflügelpest, Avian flu):
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1075304808767

Presseinformation 24.2.2006 - Aktueller Stand: 17.30 Uhr:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1140800485575

Krisenplan "Aviäre Influenza und Newcastle Disease":
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/2/0/CH0066/CMS1100688099395/kp_ai_ncd_200206.pdf

Österreichischer Influenza-Pandemieplan:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1126084167391

Reiseinformationen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0058&doc=CMS1075472694425

Verordnung über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006) - 22. Februar 2006:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/2498_001_22.2.2006.pdf

Grafik: Risikogebiete für Geflügel:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/risikogeb17-2-06gem.pdf

Grafik: Geflügeldichte in Österreich:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/atta...436/gefluegeldichte_in_oesterreich_160206.pdf

Verhaltensmaßregeln für Touristen:
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/verhaltensmassregeln1.pdf




Mit herzlichen Grüßen,

Mag. Nadja Ziegler & das Arge Papageienschutz-Team
 
Sperrzonen und weitere Infos

Sehr geehrte Mitglieder,

Die Orientierung im Dschungel der Gesetze und Verordnungen ist nicht immer leicht, nicht zuletzt wegen der oftmals unübersichtlichen Aufbereitung der Inhalte auch auf den Internetseiten der Behörden. Daher ist uns trotz intensiver, bemühter Recherche ein Dokument entgangen:

Eine vollständige Auflistung der aufgrund von Vogelgrippe-Verdachtsfällen deklarierten Schutz- und Überwachungszonen befindet sich in den Anhängen A und B der Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006, BGBl II Nr. 80/2006 vom 22. Februar.

Demnach bestehen folgende Schutz- bzw. Überwachungszonen:


Schutzzonen


Die Schutzzone 1 umfasst ab 18. Februar 2006:
In der Steiermark:
die Gemeinden Mellach, Weitendorf und Werndorf, sowie in der Gemeinde Stocking die KatastralgemeindeSukdull, in der Gemeinde Wildon die Katastralgemeinde Wildon und in der Gemeinde Wundschuhdie Katastralgemeinde Wundschuh.
Die Schutzzone 2 umfasst ab 18. Februar 2006:
In der Steiermark:
die Gemeinden Kaibing, St. Johann bei Herberstein, Siegersdorf bei Herberstein, Hirnsdorf und Kulm beiWeiz, sowie in der Gemeinde Stubenberg die Katastralgemeinden Vockenberg, Freienberg und Buchberg,in der Gemeinde Tiefenbach bei Kaindorf die Katastralgemeinde Untertiefenbach und in der GemeindePischelsdorf in der Steiermark die Katastralgemeinde Romatschachen.
Die Schutzzone 3 umfasst ab 18. Februar 2006:
In Wien:
den 21. und 22. Bezirk der Stadtgemeinde Wien.
Die Schutzzone 4 umfasst ab 18. Februar 2006:
In Niederösterreich:
die Gemeinde Achau, Lanzendorf, Maria-Lanzendorf, Zwölfaxing, die Katastralgemeinden Pellendorfund Himberg der Gemeinde Himberg, die Katastralgemeinde Leopoldsdorf der Gemeinde Leopoldsdorf,die Katastralgemeinden Schwechat und Rannersdorf der Gemeinde Schwechat.
Die Schutzzone 5 umfasst ab 22. Februar 2006:
In der Steiermark:
die Gemeinde Raaba, Seiersberg, in der Stadt Graz die Katastralgemeinden Waltendorf, Graz Stadt-Thondorf, St. Peter, Rudersdorf, Neudorf, Murfeld, Graz Stadt-Messendorf, Liebenau, Engelsdorf, Jakomini,St. Leonhard, Strassgang, Gries, Webling, in der Gemeinde Hart bei Graz die KatastralgemeindeMessendorf, in der Gemeinde Gössendorf die Katastralgemeinde Thondorf und in der Gemeinde Feldkirchenbei Graz die Katastralgemeinde Lebern.


Überwachungszonen um österreichische Schutzzonen

Die Überwachungszone 1 umfasst ab 18. Februar 2006:
In der Steiermark:
die Gemeinden Allerheiligen bei Wildon, Dobl, Heiligenkreuz, Hengsberg, Kalsdorf bei Graz, ausgenommendie Katastralgemeinden Kalsdorf und Thalerhof, Lang, Lebring-St. Margarethen, Preding,St. Ulrich am Waasen, Stocking mit Ausnahme der Katastralgemeinde Sukdull, Wildon mit Ausnahmeder Katastralgemeinde Wildon, Wundschuh mit Ausnahme der Katastralgemeinde Wundschuh und Zwaring-Pöls sowie in der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) die Katastralgemeinden Tobisegg und Oisnitz,in der Gemeinde Ragnitz die Katastralgemeinde Haslach, in der Gemeinde Stainztal die KatastralgemeindeWetzelsdorf, in der Gemeinde St. Georgen an der Stiefing die Katastralgemeinde St. Georgenan der Stiefing, in der Gemeinde St. Nikolai im Sausal die Katastralgemeinden Grötsch, Lamperstätten,Flamberg, Mollitsch, St. Nikolai im Sausal und Oberjahring, in der Gemeinde Tillmitsch die KatastralgemeindeMaxlon und in der Gemeinde Wettmannstätten die Katastralgemeinden Wohlsdorf und Zehndorf.
Die Überwachungszone 2 umfasst ab 18. Februar 2006:
In der Steiermark:
die Gemeinden Blaindorf, Dienersdorf, Hartl, Hofkirchen bei Hartberg, Kaindorf, Pöllau, Rabenwald,Schönegg bei Pöllau, Baierdorf bei Anger, Etzersdorf-Rollsdorf, Feistritz bei Anger, Floing, Itztal, Oberrettenbach,Preßguts, Puch bei Weiz, Reichendorf und Gersdorf an der Feistritz, sowie in der GemeindeGroßsteinbach die Katastralgemeinden Kroisbach und Großsteinbach, in der Gemeinde Pöllauberg dieKatastralgemeinde Unterneuberg, in der Gemeinde Stubenberg die Katastralgemeinden Stubenberg undZeil-Stubenberg, in der Gemeinde Tiefenbach bei Kaindorf die Katastralgemeinde Obertiefenbach, in derGemeinde Albersdorf-Prebuch die Katastralgemeinden Kalch und Prebuch, in der Gemeinde Pischelsdorfin der Steiermark die Katastralgemeinden Hart, Pischelsdorf und Schachen, in der Gemeinde Sinabelkirchendie Katastralgemeinden Egelsdorf und Unterrettenbach sowie in der Gemeinde Thannhausen dieKatastralgemeinde Peesen.
Die Überwachungszone 3 umfasst ab 18. Februar 2006:
In Wien:
die Bezirke 1 bis 20 und 23 der Stadtgemeinde Wien undin Niederösterreich:die Gemeinden Aderklaa, Bisamberg, Hagenbrunn, Langenzersdorf und Gerasdorf bei Wien, sowie dieKatastralgemeinden Deutsch-Wagram und Stallingerfeld der Gemeinde Deutsch-Wagram, die KatastralgemeindeGroß-Enzersdorf der Gemeinde Groß-Enzersdorf, die Katastralgemeinde Raasdorf der GemeindeRaasdorf, die Katastralgemeinde Königsbrunn der Gemeinde Enzersfeld und die KatastralgemeindenKritzendorf, Klosterneuburg und Weidling der Gemeinde Klosterneuburg.
Die Überwachungszone 4 umfasst ab 18. Februar 2006:
In Niederösterreich:
die Gemeinden Mitterndorf an der Fischa, Reisenberg, Götzendorf an der Leitha, Biedermannsdorf,Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vösendorf, Wiener Neudorf, Ebergassing, Gramatneusiedl,Klein-Neusiedl, Moosbrunn, Rauchenwarth, Schwadorf, die Katastralgemeinde Rustenfeldder Gemeinde Leopoldsdorf, die Katastralgemeinden Gutenhof und Velm der Gemeinde Himberg, dieKatastralgemeinden Mannswörth und Kledering der Gemeinde Schwechat und in der Gemeinde Enzersdorfan der Fischa die Katastralgemeinde Margarethen am Moos.
Die Überwachungszone 5 umfasst ab 22. Februar 2006:
In der Steiermark:
die Gemeinden Grambach, Kainbach bei Graz, Laßnitzhöhe, Pirka, Thal, Vasoldsberg, Haseldorf-Tobelbad, Fernitz, Hausmannstätten, Unterpremstätten, Zettling und Empersdorf, in der Gemeinde Kalsdorf bei Graz die Katastralgemeinden Kalsdorf und Thalerhof, in der Gemeinde Gössendorf die KatastralgemeindeGössendorf, in der Gemeinde Feldkirchen bei Graz die Katastralgemeinde Wagnitz sowiein der Stadt Graz die Katastralgemeinden Graz Stadt-St. Veit ob Graz, Wetzelsdorf, Wenisbuch, GrazStadt-Weinitzen, Innere Stadt, Stifting, Ragnitz, Gösting, Graz Stadt-Fölling, Baierdorf, Andritz, Algersdorf,Lend, Geidorf, in der Gemeinde Attendorf die Katastralgemeinden Mantscha und Attendorf, in derGemeinde Hart bei Graz die Katastralgemeinde Hart bei St. Peter und in der Gemeinde Hitzendorf dieKatastralgemeinde Mayersdorf.


Anhang C
Überwachungszonen um Schutzzonen in anderen Staaten (sic!)
Die Überwachungszone A umfasst ab 13. Februar 2006:
in Kärnten:
in der Gemeinde Lavamünd den Ortsteil Lorenzenberg östlich der Luftlinie Hühnerkogel zu Höllengrabenundin der Steiermark:in der Gemeinde Soboth, die Katastralgemeinden Laaken und Soboth, in der Gemeinde St. Oswald obEibiswald die Katastralgemeinden St. Oswald, Krumbach und Mitterstraßen, in der Gemeinde Aibl dieKatastralgemeinden Aibl, Aichberg, Hadernigg, Rothwein, St. Bartlmä, St. Lorenzen und Staritsch, in derGemeinde Eibiswald die Katastralgemeinde Eibiswald, in der Gemeinde Großradl die KatastralgemeindenBachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegl, Oberlatein, Stammeregg und Sterglegg sowie in der GemeindeWernersdorf die Katastralgemeinden Buchenberg-Burgstall, Pörbach und Wernersdorf.
Die Überwachungszone B umfasst ab 22. Februar 2006:
im Burgenland:
Gemeinde Kittsee und
in Niederösterreich:
die Gemeinden Wolfsthal und Berg.




Sie können den Volltext der Verordnung entweder von der Seite des Landes NÖ unter

http://www.noe.gv.at/SERVICE/LF/LF5/Wildvogel_GefluegelpestVO.pdf ,

oder aber von der Homepage des BMGF unter:

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/2498_001_22.2.2006.pdf herunterladen.



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Beachten Sie bitte, dass sich die Bestimmungen - je nach dem, wo welche Funde gemacht werden - jeden Tag ändern können, und informieren Sie sich auf den einschlägigen Internetseiten des Ministeriums bzw. des Landes (siehe Links in unserer letzten Aussendung).

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Transport aus den Schutz- bzw. Überwachungszonen - Heimvögel ausgenommen?

Wir sind auch einem Hinweis nachgegangen, wonach für Gruppen von Heimvögel von höchstens 5 Tieren das Verbot der Verbringung aus einer Schutz- bzw. Überwachungszone nicht gelte (ebenfalls nach BGBl II 80/2006).

Da die diesbezüglichen Auskünfte bis jetzt widersprüchlich sind, bleiben wir bei unserer Empfehlung, davon auszugehen, dass das genannte Verbot gilt.




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Weiterer empfehlenswerter Link:

Vogelgrippe-Infos auf der Homepage des Landes NÖ:
http://www.noe.gv.at/SERVICE/LF/LF5/Gefluegelpest.htm

Telefonisch können Sie sich über folgende Nummern informieren:

Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
Info-Telefon des Veterinäramts der Stadt Wien: 4000-80 60.
Hier können auch aufgefundene tote Vögel gemeldet werden. Solche Meldungen helfen, die Kenntnis der Ausbreitung des Aviären Influenza-Virus zu vertiefen.




Mit herzlichen Grüßen,



Mag. Nadja Ziegler (Obfrau) & Arge Papageienschutz-Team

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Sollten Sie noch Fragen habe rufen Sie uns an (01/ 319 55 09) oder antworten Sie einfach auf diese Email.
 
Dank dir, für die vielen Infos!:zustimm:
 
...

Keine Ursache. Ich habe die Infos von Nadja Ziegler in bereits zusammengestellter Form erhalten.
 
Gastleser schrieb:
Soeben von der ARGE Papageienschutz Wien erhaltener Infobrief:
Aktuelle Informationen zur "Vogelgrippe" (Aviäre Influenza)
Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.papageienschutz.org sowie unter unten angegebenen Links.

Die Abhaltung von Tierschauen, -ausstellungen, -märkten, -börsen etc. sind amtstierärztlich zu überwachen und unterliegen einer entsprechenden Anzeigepflicht. Die Behörde ist berechtigt, die Abhaltungen zu untersagen.
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Empfehlung der Arge Papageienschutz zur Verwendung von Ästen zur Einrichtung von Volieren
Beachten Sie bitte beim Sammeln von Ästen und Zweigen, Zapfen etc. zur Strukturierung von Volieren :
Sammeln Sie nicht in Schutz - oder Überwachungszonen
Mit herzlichen Grüßen,

Mag. Nadja Ziegler & das Arge Papageienschutz-Team
Was ist das für eine Propaganda? Kriegen wohl zuwenig Spenden und machen so auf sich aufmerksam.
Und soviel ich weiß hat ja die Arge Papageienschutz schon einige Prozesse am Hals gehabt weil sie Vögel die ihnen anvertraut wurden nicht wieder herausgegeben haben und für Transporte mit ihnen ohne Notwendigkeit durch ganz Österreich gefahren sind und diese Reisekosten ersetzt haben wollten.
Das nur zur Arge Papageienschutz ;)

Zu den Ausstellungen nur die Korrektur:
§ 3. In den Schutz- und Überwachungszonen gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten und Tierbörsen sowie sonstiger
Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (alle Arten) ausgestellt, getauscht, gehandelt
oder vorgeführt werden, ist - ungeachtet bestehender veterinär- oder tierschutzrechtlicher
Bewilligungen – verboten. (Festlegung von Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich, 20. Feb 06)
Müßte ja Mag. Ziegler gelesen haben wenn sie solche Infos aussendet. Warum ist ihr das entgangen? Leistet wohl auch ihren Beitrag zur Panikmache.
Und nicht einmal die Behörden verbieten oder empfehlen sich Sitzäste nicht aus dem Wald zu holen! Warum dann die Arge Papageienschutz? Hat man dort Angst das Graugänse umd Schwäne auf Bäumen die Nacht verbringen und so die Äste verschmutzt werden?

Für jene die sich wirklich informieren wollen, hab es ja schon einige Male gepostet:
http://ris1.bka.gv.at/authentic/index.aspx

Das gewünschte Suchwort (Geflügelpest) eingeben und man kriegt die aktuellen und von der Behörde ausgegebenen Verordnungen.
Auf Halbwissen von privaten Vereinen geb ich nicht einen Cent, warum sieht man ja hier :p
YW
 
Zuletzt bearbeitet:
...

"Was ist das für eine Propaganda? Kriegen wohl zuwenig Spenden und machen so auf sich aufmerksam.
Und soviel ich weiß hat ja die Arge Papageienschutz schon einige Prozesse am Hals gehabt..."

Gar keine Propaganda. Ich habe mich (wie ich das in solchen Fällen immer handhabe) jeder Wertung enthalten und die mir zugemailten Infos "ungefiltert" gepostet. Nicht mehr. Nicht weniger.

Die "Prozesse" (u.a. wg. vorgeblicher oder tatsächlicher "Lärmpegelüberschreitungen" und wegen des "Aneignungsrechtes" an einem Papageienvogel) interessieren in diesen Zusammenhängen ganz und gar nicht.

Vorschlag: Wenn Inhalte unkorrekt sein sollten, so teile dies doch bitte Frau Ziegler mit.
 
@Gastleser:
Ich mach dir einen anderen Vorschlag:
Sieh du doch nach ob nicht evtl. Fehler in Texten zu finden sind bevor du sie hier postest ;)

Und zur Propaganda:
http://www.vogelforen.de/showpost.php?p=1130855&postcount=27
Warum verweist du nicht auf eine offizielle Stelle sondern auf einen Verein? :zwinker:
Yellow Warbler
 
...

Sehr geehrte Mitglieder, Vogelhalter und Interessierte !


In unseren letzten beiden Aussendungen versuchten wir, Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Aviären Influenza (Vogelgrippe) zu geben.
Mittlerweile gibt es eine neue Abänderung der Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006 BGBl. II 80/2006.
Aufgrund dieser schnellen Veränderungen würde es die personellen und zeitlichen Ressourcen der Arge Papageienschutz überfordern, wenn wir versuchen würden, unsere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen konsequent aktuell zu halten.

Wir müssen Sie daher ab nun auf die Informationsangebote der zuständigen Behörden verweisen und bitten Sie, diese auch zu nutzen, v.a. dann, wenn es um Fragen der Verbringung/den Transport von Vögeln geht. Wir werden jedoch weiterhin bemüht sein, Sie dann über die Homepage der Arge Papageienschutz bzw. über unseren Email-Newsletter zu informieren, wenn sich im Bereich Vogelgrippe gravierende Dinge ereignen und entsprechende Änderungen der Bestimmungen auch für die Heimvogel-Halter relevant werden.


Bei der angesprochenen 2. Änderung der Wildvogel-Geflügelpestverordnung handelt es sich um das Bundesgesetzblatt II Nr. 98/2006. Es trat mit Ablauf des 2. März 2006 in Kraft. Damit werden, wie schon in der Ersten Änderung (seit 25.2. in Kraft), lediglich die Anhänge der Wildvogel-Geflügelpestverordnung vom 22. Februar ersetzt und somit neue Schutz- und Überwachungszonen festgesetzt.

Was Wien anlangt, gilt nach wie vor: 21. und 22. Bezirk sind Schutzzonen, alle anderen Bezirke Überwachungszone.

Für die in den übrigen Bundesländern festgelegten Zonen konsultieren Sie bitte die Verordnung im Volltext unter folgendem Link:

2. Änderung der Wildvogel-Geflügelpestverordnung BGBl. II Nr. 98/2006
http://www.noe.gv.at/SERVICE/LF/LF5/VO_Aenderung_Wildvogel_Gefluegelpest.pdf

Für die in Schutz- und Überwachungszonen geltenden Bestimmungen und Verbote konsultieren Sie bitte die Verordnung vom 22. Februar im Volltext unter folgendem Link:

Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006 BGBl. II Nr. 80/2006
http://www.noe.gv.at/SERVICE/LF/LF5/Wildvogel_GefluegelpestVO.pdf

1. Änderung der Wildvogel-Geflügelpestverordnung BGBl. II Nr. 88/2006
http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_257195


Transport aus den Schutz- bzw. Überwachungszonen - Heimvögel ausgenommen?

Hinsichtlich der Frage, ob für Gruppen von Heimvögel von höchstens 5 Tieren das Verbot der Verbringung aus einer Schutz- bzw. Überwachungszone nicht gelte (ebenfalls nach BGBl II 80/2006), sind die Auskünfte bis jetzt widersprüchlich. Wir bleiben daher bei unserer Empfehlung, davon auszugehen, dass das genannte Verbot gilt.


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Info-Services im Internet:

Homepage des Ministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF)
http://www.bmgf.gv.at/cms/site

Link zu Basisinformationen sowie weiteren Links zur Vogelgrippe
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0019&doc=CMS1075304808767

Aktuelle Presseinformation zur Geflügelpest 01.03.2006, 12.00 Uhr
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/atta...132785936/presseinfo_010306_gefluegelpest.pdf

Vogelgrippe: Kein erhöhtes Risiko durch Hauskatzen
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0118&doc=CMS1141219287757



Homepage der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/FF69167D9AFD6CEBC125711600403B9D

Homepage des Landes Niederösterreich
http://www.noe.gv.at/SERVICE/LF/LF5/Gefluegelpest.htm



Telefonische Info-Services:

Info-Hotline der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): 050 555 666.
Info-Telefon des Veterinäramts der Stadt Wien: 4000-80 60.
Hier können auch aufgefundene tote Vögel gemeldet werden. Solche Meldungen helfen, die Kenntnis der Ausbreitung des Aviären Influenza-Virus zu vertiefen.



Mit herzlichen Grüßen,

Mag. Nadja Ziegler (Obfrau) & Arge Papageienschutz-Team
 
Thema: Für Österreicher/innen
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