Fuchs, Dachs und Bayern

Diskutiere Fuchs, Dachs und Bayern im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - München (aho) - Ab sofort werden in Bayern in den Vogelgrippe-Schutzzonen auch verendete Fleischfresser wie Marder, Füchse und Dachse sowie...
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*Susa

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München (aho) - Ab sofort werden in Bayern in den
Vogelgrippe-Schutzzonen auch verendete Fleischfresser wie Marder,
Füchse und Dachse sowie Wildschweine oder Katzen auf das H5N1 - Virus
untersucht. Zudem weitet Bayern die Hauspflicht für Katzen und den
Leinenzwang für Hunde auf die gesamte Schutzzone aus. Dies erklärte
Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in Hof.
Schnappauf: "Bayern geht bei der Bekämpfung der Tierseuche auf Nummer
sicher. Jetzt beginnt der Wildvogelzug und, wenn der Schnee abtaut,
werden vermehrt Kadaver von Wildvögeln freigelegt. Deshalb wird das
"Wildvogelmonitoring" auch auf ''Wildfleischfresser'' erweitert und
die Hauspflicht für Katzen und den Leinenzwang für Hunde auf die
gesamte Schutzzone ausgeweitet." Ausnahmen soll es nach den Worten des
Ministers in den Schutzzone nicht geben.
 
Kommt von oben

Prresseerklärung vom BMELV
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_754188/DE/12-Presse/Pressemitteilungen/2006/052-vogelgrippe.html__nnn=true
Ausweitung der Untersuchungen auf andere Tierarten

Mit den Ländern wurde gestern ebenfalls vereinbart, das Monitoring im Wildtierbestand bei den Wildvögeln auf hohem Niveau weiterzuführen und insbesondere in den Sperr- und Überwachungszonen auch auf Säugetiere, insbesondere Fleischfresser, auszudehnen. „Wir brauchen einen guten Überblick über die Infektionssituation, um die Grundlage für eine laufende Aktualisierung der Risikobewertung zu haben“, unterstrich Seehofer.
Da waren die Bayern am schnellsten im Reagieren.

Noch was zum Thema Katzen im Sperrbezirk in Baden-Württemberg, spez. Bodensee:http://www.ueberlingen.de/pres.phtml?FID=937.1367.1&La=1&call=detail
Innerhalb des vom Landratsamt Bodenseekreis durch Allgemeinverfügung vom 26.02.2006 festgelegten Geflügelpest-Sperrbezirks (von der Stadt Überlingen die Ortsteile/Gemarkungen Überlingen, Hödingen und Nussdorf, in der Gemeinde Owingen die Bereiche von der Gemeindegrenze zur Stadt Überlingen südlich der Waldgrenze Winterhalde und Mannabach in östlicher Richtung bis zur L 195, der L 195 folgend bis zur Gemeindegrenze zur Stadt Überlingen) gilt folgende Regelung:
1. Alle Halter und Besitzer von Katzen werden verpflichtet, Katzen in umschlossenen Räumen zu halten.
2. Alle Hundehalter und -besitzer werden verpflichtet, Hunde außerhalb von umschlossenen Räumen an der Leine zu führen.
3. Die Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht. Sie endet - sofern sie nicht zuvor aufgehoben wird - mit der Beendigung der Sperrbezirks-Festlegung des Landratsamts Bodenseekreis.
4. Die sofortige Vollziehung der Ziff. 1 und 2 wird angeordnet.

Wäre cool, wenn man hier mal sammeln könnte, was dahingehend in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erlassen wurde.
Grüsslis... Lexx
 
Thema: Fuchs, Dachs und Bayern

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