FAO-Listen bedrohter Haustierrassen

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Lexx

Guest
Auf den Listen sind alle bedrohten Haustierrassen verzeichnet. Diese Rassen sind vor "vorsorglicher" Tötung geschützt, solange im Bestand keine Seuche aufgetreten ist. Man kann darauf bestehen, das die Tiere unter Beobachtung/Quarantäne gestellt werden! Damit geniessen diese Haustierrassen den gleichen Schutz wie Tiere der CITES-Liste (Artenschutzabkommen).

http://www.zel-eu.de/?download=FAO.pdf (komplettes File, 6,5 MB)

http://www.zel-eu.de/?download=FAO_Auszug.pdf (nur Listen, 200 kB)

Macht Euch also schlau, ob Euer Geflügel auf der Liste verzeichnet ist, diese Tatsache ist auch relevant, wenn man einen Antrag auf präventive Impfung stellt.
liebe Grüsslis... Lexx
 
Und wo find ich da meine Denizli-Kräher :?
Haben die noch andere Namen?
 
Gibt drei Möglichkeiten. Entweder stehen die mit ihrem ursprünglichen Namen drauf (also türkischer Name) oder der Bestand der Denizlis ist in der Türkei sehr groß, also stabil. Was auch möglich wäre, ist das sie noch nicht in die Liste aufgenommen wurden (läuft noch), bzw. ein Antrag deswegen noch nicht gestellt wurde.
Hätte vielleicht im Startposting schreiben sollen, das alle als "bedroht anerkannten" Rassen verzeichnet sind :zwinker: .
liebe Grüsslis... Lexx
 
Hab ich dass jetzt richtig kapiert, wenn meine Tiere auf dieser Liste stehen bekomme ich mit großer Wahrscheinlichkeit eine Ausnahme-Genemigung?
Ich züchte nämlich Nandus und Emus und für die ist die Stallpflicht die reinste Tierquälerei und das Vet Amt bei mir sagt, dass sie keine Ausnahme Genemigungen ausgeben, weil bei mir im Landkreis, wenn auch am anderen Ende des Landkreises, schon eine infizierte Ente gefunden wurde.
Gruß
Michi
 
nandu schrieb:
Hab ich dass jetzt richtig kapiert, wenn meine Tiere auf dieser Liste stehen bekomme ich mit großer Wahrscheinlichkeit eine Ausnahme-Genemigung?
Das leider nicht. Die Erteilung einer Ausnahme liegt im Ermessen der untersten Behörde, also dem Veterinäramt. Wenn Du da jemand hast, mit dem man reden kann, dann hat man unabhängig von Bestandsart und -größe Chancen drauf.
Du kannst natürlich bei der Antragstellung eine Kopie der FAO-Liste und einer CITES-Liste beilegen (Nandus stehen ja auf beiden) und noch einige Infos auflisten, warum gerade Laufvögel sehr leiden und wie groß die Gesundheitsgefährdung für sie ist, wenn sie aufgestallt bleiben müssen (Mindestplatzbedarf etc.).
Aber selbst dann, bist Du von der "Gnade" des Vetamts abhängig. Meins hat noch vor dem ersten Fund am Bodensee keine Ausnahmen mehr erteilt, Rügen hat gereicht als Begründung. Trotz Versprechungen die unser Minister Hauck für Geflügelzüchter und Wassergeflügelhalter gemacht hat. Gut, nach Überlingen sind die jetzt auch hinfällig.
Aber wie gesagt, versuchen kannst Du´s (Antragsvorlagen: http://www.zel-eu.de/?Aufstallung_2006%3A_Antrag_Ausnahme-_Genehmigung ). Noch ein Tip, vermerke eine Bitte um eine Telefonat auf dem Antrag, bzw. bitte um einen Vororttermin, damit Du zeigen kannst wie schlimm das Aufstallen für Deine Tiere ist.

Aber jetzt nochmal zur Liste, Vorteile einer Listung bei der FAO und auf den CITES Listen ist, das die Tiere bis zum Ausbruch/Nachweis der Krankheit im Bestand unter Quarantäne gestellt werden müssen und nicht vorsorglich getötet werden dürfen (selbst wenn bei Deinem Nachbarn alle Hühner auf einmal von der Stange kippen und "Es ist H5N1...uaaahhh...gack", hauchen) und Du hast einen nicht zu unterschätzenden Vorteil beim Stellen eines Impfantrags ( http://www.zel-eu.de/?Antrag_Impfung ). Auch wenn momentan noch nicht von einer bundesweiten Impfung die Rede ist, fast alle Länder haben immer noch keine Ablehnungen auf gestellte Anträge geschickt, die Chance das zumindest einzelne Bundesländer zur Impfung übergehen ist immer noch nicht vom Tisch.

Falls Du (nochmal?) einen Antrag auf Ausnahme stellst, ich drück Dir feste die Daumen. Meine Quaks leiden ja schon tierisch, für Nandus und Emus muß es die Hölle sein.
liebe Grüsslis... Lexx
 
Thema: FAO-Listen bedrohter Haustierrassen
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