6 ausgewilderte Hausgänse in Neukirchen sollen erschossen werden!

Diskutiere 6 ausgewilderte Hausgänse in Neukirchen sollen erschossen werden! im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Da hat´s nicht mal einen Verdachtsfall!!!!!!!!!!! Bitte mailt dahin, HüFo und Bündniss sind informiert, vom Laufiforum haben die ersten schon...
ich bin ja auch dagegen dass man die gänse abschießt, aber der tierschutz vor ort hat sich schon in die sache gebracht, muß dieses dann auch konsequenterweise bitte schön zu ende bringen...

grüße floyd
 
ich bin ja auch dagegen dass man die gänse abschießt, aber der tierschutz vor ort hat sich schon in die sache gebracht, muß dieses dann auch konsequenterweise bitte schön zu ende bringen...
wenn man den tierschutz lässt. darüber wissen wir zu wenig, deshalb kann man auch nicht auf dieses tierheim nun plötzlich loswettern.
 
Eine serologische Untersuchung muß gemacht werden, da gibt es nichts dran zu rütteln. Wassergeflügel erkrankt selten offensichtlich an AI im Gegesatz zu Puten und Hühnern. Und dann tut die Untersuchung nunmal Not.
Das wir nicht alle Fakten kennen ist auch klar, ABER
Die schlechte Nachricht ist: Wir Tierschützer suchen nach einer Unterbringung dieser Tiere, wo sie auch in Stallungen leben können. Aber schon im Vorfeld "blockt" die Behörde unsere Versuche ab. Das Veterinäramt stellt sich nun generell gegen eine Übernahme der Tiere durch Dritte, solange nicht von allen Tieren BLUTPROBEN genommen worden sind. Wir empfinden diese Maßnahme als schikanös, zumal nicht der leiseste Verdacht begründet ist, die Tiere könnten erkrankt, geschweige denn mit H5N1 infiziert sein. In ganz Hessen ist kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Vielmehr vermuten wir, dass auf diese Weise Hilfsmaßnahmen zur Rettung dieser Tiere möglichst erschwert werden sollen. Wo wurden denn sonst wohl Tiere, die in Stallungen geführt worden sind, vorher einer Blutuntersuchung unterzogen? Warum dann jetzt diese 6 Gänse?
die Äußerung sagt mir irgendwie genug.

Die Maßnahme ist nicht schikanös, sondern notwendig. Die muß jeder mit einer Ausnahmegenehmigung machen und sollte auch bei allen Tieren gemacht werden, die jetzt erst in Ställe gebracht werden. Egal ob ein bestätigter Fall von H5N1 vorliegt oder nicht! Die Krankheit kann schon lange dort in Wildvögeln verbreitet sein, ohne das sie bis jetzt positiv getestet wurde.

Allerdings ist das beharren auf eine Blutuntersuchung auch Quark, ich hab´s schon geschrieben, Kloakenabstrich tut´s auch.

Grüsslis... Lexx
 
südwind schrieb:
wenn man den tierschutz lässt. darüber wissen wir zu wenig, deshalb kann man auch nicht auf dieses tierheim nun plötzlich loswettern.
Mein Gott, Du hast von Jägern und Jagd nicht den geringsten Schimmer und polterst dauernd drauflos.

Tam
 
-

http://www.hna.de/schwalmstadtstart/00Stolpersteine_fuer_Gaense_Asyl.html

Stolpersteine für Gänse-Asyl

Notwendige Blutuntersuchung kostet Geld – Stadt Neukirchen würde die Hälfte bezahlen

Neukirchen. Die sechs verwilderten Hausgänse aus Neukirchen haben ein Asyl – doch so einfach wie gedacht, ist ihre Rettung nicht. Denn die Tiere haben bisher in Freiheit gelebt und müssen deshalb auf den Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Das kostet Geld, das laut Veterinäramt der neue Besitzer übernehmen soll.
Die Tiere sollen in einen Stall nach Asterode kommen. Doch das Veterinäramt machte gestern klar, dass das nicht ohne Blutuntersuchung und Stallkontrollen geht. Denn die Gänse haben nach Beginn der Stallpflicht im Freien gelebt, könnten das Virus theoretisch in sich tragen. Deshalb müsste ein Tierarzt den Vögeln jetzt und in vier Wochen noch einmal Blut abnehmen. Das koste bis zu 200 Euro, meint Dr. Hans-Gerhard Heil, Leiter des Kreisveterinäramts. Das Geld könne das Amt nicht bezahlen. "Wenn sich die Leute engagieren wollen, ist das ja okay, aber dann sollen sie bitte auch die Kosten tragen", sagt er. Das aber kann sich der Asylgeber nicht leisten.
Neukirchens Bürgermeister Klemens Olbrich begrüßt die Rettung der Tiere. Viele besorgte Tierschützer aus ganz Deutschland hatten sich per E-Mail im Rathaus gemeldet. "Wenn den Gänsen jetzt wieder ein Zuhause geboten wird, dann ist das genau die Lösung, die wir befürworten", sagt er. Damit stellten sich die Menschen ihrer Verantwortung und würden sie nicht auf die Stadt als Ordnungsbehörde abwälzen", findet Olbrich.
Um die Asyl-Lösung zu unterstützen sei die Stadt bereit, "die Hälfte der Kosten für die Untersuchung der Tiere zu übernehmen", erklärt der Verwaltungschef. (TIS / PGO)
16.03.2006
 
ob es möglich wäre, etwas dazuzuspenden? ich wäre bereit?
wo könnte man das klären?
 
es kommt noch dazu, dass bei einem anfangsverdacht, das vorsorgliche keulen ausgeführt wird. nur wenn sich dann herausstellt, dass sich der verdacht nicht bestätigt hat, sind die gänse trotzdem tot.
 
südwind schrieb:
es kommt noch dazu, dass bei einem anfangsverdacht, das vorsorgliche keulen ausgeführt wird. nur wenn sich dann herausstellt, dass sich der verdacht nicht bestätigt hat, sind die gänse trotzdem tot.
Woher hast du das denn?
 
-

Munin: "Da bin ich schon fast geneigt per Mail bei S. E. Gerardo Peñalver Portal, dem kubanischen Botschafter in Berlin, einmal anzufragen ob man seitens der Botschaft der armen Bundesregierung nicht mal kurzfristig mit 200 Euro aushelfen könnte.. ."

Müsste aber ziemlich konspirativ über die Bühne gehen, weil ansonsten (Stichwort: Mögliche Verschlechterung des Verhältnisses zu unseren Feunden in Übersee) mit kategorischer Ablehnung (wenn nicht sogar schon präventiv mit einem Untersuchungsausschuss) zu rechnen wäre.

Ein etwas realistischeres Finanzierungsmodell könnte darin bestehen, seitens der Stadtverwaltung ohne viel "Federlesens" die 200 Euro hinzulegen und auf diese Weise Bearbeitungszeiten für weiteren Schriftverkehr (also "geldwerte Leistungen") in dieser Sache (nebst Papier und Tusche) einzusparen.

Vielleicht möchte der Herr Bürgermeister jedoch einfach nur gewisse "erzieherische Effekte" erzielen.
 
floyd schrieb:
@yellow warbler:
das stimmt, gesetze gelten für alle,
aber man kann sich ja auch mal zeit nehmen und bevor man mit der exikutive droht, mit den leuten ("gänsehalter", tierarzt und behördenmann) reden, ich bin da mehr für die praxis.
:zustimm:
floyd schrieb:
ich weiß aber auch nicht, warum man sich dort (neukirchen) so blöd anstellt und sich gegen die blutproben stellt, mit den behörden zusammenarbeiten wäre für die leute vom dortigen tierschutz wirklich sinnvoller, wenn man die tiere am leben erhalten will...
:zustimm:
VG, YW
 
Gastleser schrieb:
..
Ein etwas realistischeres Finanzierungsmodell könnte darin bestehen, seitens der Stadtverwaltung ohne viel "Federlesens" die 200 Euro hinzulegen und auf diese Weise Bearbeitungszeiten für weiteren Schriftverkehr (also "geldwerte Leistungen") in dieser Sache (nebst Papier und Tusche) einzusparen.

Genau das ist doch der Punkt: Man hätte z.B. -so denn ein tatsächliches Interesse an den Gänsen bzw. ihres Überlebens bestünde- mit der obligatorischen "Belegschafts-Geburtstagskassen-Sammelbüchse" eine Kollekte im Rathaus starten können.


Gastleser schrieb:
Vielleicht möchte der Herr Bürgermeister jedoch einfach nur gewisse "erzieherische Effekte" erzielen.

Mir fielen da auf anhieb auch einige dringend indizierte "erzieherische Effekte" für den Herrn Bürgermeister ein.. ;)

Gruß,
Werner
 
Kann mir in dieser Runde mal jemand erklären, inwiefern

1. bei diesen Gänsen "eine besondere Gefährdungslage" vorliegt

2. welche sachlichen Gründe dagegen sprechen, die Tiere da zu lassen, wo sie jetzt sind.

Bitte nur sachliche Gründe, nicht irgendein Gesetzes- Verordnungs- oder sonstiger Juristenblödsinn, der mit der tatsächlichen Gefährdungslage nichts zu tun hat.
In dieser Diskussion scheint auch verwechselt zu werden, dass der Status "Herrenlosigkeit" zunächst mal nichts mit § 3 TierschGes zu tun hat. Auch wenn Aussetzen verboten sein mag, können die Tiere dennoch herrenlos sein. Der vormalige Eigentümer mag sich dann eines Verstoßes gegen das TierschGes schuldig gemacht haben (sofern die Tiere nicht entlaufen sind). Dies ändert aber nichts daran, dass die Tiere jetzt herrenlos sind und er sie damit nicht zurücknehmen/aufstallen muss.

Außerdem wäre zu klären, ob herrenlose, in der freien Natur lebende Hausgänse "Geflügel" in Sinne des Gesetzes sind, oder ganz einfach nur Gänse.

Versucht doch bitte mal Äpfel und Birnen auseinander zuhalten und einen Rest logisches Denken in die Diskussion zu bringen.
 
Gastleser schrieb:
Das koste bis zu 200 Euro, meint Dr. Hans-Gerhard Heil, Leiter des Kreisveterinäramts. Das Geld könne das Amt nicht bezahlen. "Wenn sich die Leute engagieren wollen, ist das ja okay, aber dann sollen sie bitte auch die Kosten tragen", sagt er.
Und dieser Aussage schließ ich mich gerne an.
Gastleser schrieb:
Das aber kann sich der Asylgeber nicht leisten.
Ich hoffe nur das er sich das Futter für die Tiere leisten kann oder war der Asylgeber nur darauf aus billig an Hausgänse zu kommen?
Sich Tiere einsperren um deren Gesundheitsüberprüfung sich dann andere kümmern und bezahlen sollen ist aber auch keine feine Art :+klugsche
YW
 
Yellow Warbler schrieb:
Und dieser Aussage schließ ich mich gerne an.

Ich auch. Allerdings nur, wenn das mit dem selbst zu finanzierendem Engagement auch für Bürgermeister gilt. Dann soll der Herr Bürgermeister auch etwa die Subventionen für Prestigeobjekte nicht mittels Steuergelder sondern aus seiner privaten Tasche finanzieren. Seinen Dienstwagen kann er auch mit seiner privaten Kreditkarte betanken und seine Kugelschreiber, Bleistifte und Papier ebenso. Ist ja alles Teil seines Engagements, oder?

Bei den nächsten Kommunalwahlen hat der Bürger dann womöglich auch gleich sein Engagement dadurch unter Beweis zu stellen, dass er Stimmzettel aus eigener Tasche drucken lässt, die Miete fürs Wahllokal selbst bezahlt und den Wahlhelfern das Gehalt anteilig aus eigener Tasche überweist. So richtig?

Yellow Warbler schrieb:
Ich hoffe nur das er sich das Futter für die Tiere leisten kann oder war der Asylgeber nur darauf aus billig an Hausgänse zu kommen?
Sich Tiere einsperren um deren Gesundheitsüberprüfung sich dann andere kümmern und bezahlen sollen ist aber auch keine feine Art :+klugsche
YW

Ach gottchen, jetzt gilt es auch noch fleißig die potentiellen Asylgeber präventiv zu diffarmieren. Was soll das eigentlich? Wer eine Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, der soll gefälligst auch alles Andere bezahlen? Willst du den Beweis führen, dass "Abschuss" ein zu favorisierender Weg ist, weils halt grad am billigsten ist?

Warum dann nicht auch gleich noch den Omis des anliegenden Seniorenheims, welche die Gänse ja hin und wieder mal gefüttert haben sollen, in Regress nehmen und diesen das Geld für Unterbringung und Verpflegung der Gänse aus dem Portemonnaie prügeln?

Gruß,
Werner
 
Gypaete schrieb:
Kann mir in dieser Runde mal jemand erklären, inwiefern

1. bei diesen Gänsen "eine besondere Gefährdungslage" vorliegt

2. welche sachlichen Gründe dagegen sprechen, die Tiere da zu lassen, wo sie jetzt sind.

In dieser Diskussion scheint auch verwechselt zu werden, dass der Status "Herrenlosigkeit" zunächst mal nichts mit § 3 TierschGes zu tun hat. Auch wenn Aussetzen verboten sein mag, können die Tiere dennoch herrenlos sein. Der vormalige Eigentümer mag sich dann eines Verstoßes gegen das TierschGes schuldig gemacht haben (sofern die Tiere nicht entlaufen sind). Dies ändert aber nichts daran, dass die Tiere jetzt herrenlos sind und er sie damit nicht zurücknehmen/aufstallen muss.

Außerdem wäre zu klären, ob herrenlose, in der freien Natur lebende Hausgänse "Geflügel" in Sinne des Gesetzes sind, oder ganz einfach nur Gänse.
Zu 1. man kann zwar nicht von einer besonderen Gefährdungslage sprechen, aber es ist nicht auszuschließen, das die Gänse infiziert sind. Aufstallung ist momentan Pflicht für Geflügel und da fallen die Gänse drunter. Ob Aufstallung nun taugt oder nicht, kann man hierbei mal außer acht lassen.

Btw. Aufstallung taugt nicht... upsi ;) .

2. ist damit auch schon beantwortet, aber im Grunde dient eine Verbringung auch den Gänsen, es wären nicht die ersten die vergiftet werden, weil jemand die Seuchenprävention selber regelt.

Übrigens sind die Gänse nicht herrenlos (siehe Seite 4 #36, zweiter zitierter Artikel), dementsprechend frag ich mich langsam aber sicher echt, warum das jetzt so´n Problem sein soll, wenn das Amt die Hälfte der Kosten übernimmt, nicht die bisherigen Halter/Betreuer incl. Tierschutzverein und neuer Halter den Rest übernehmen? Deswegen auch meine Überlegung, ob da nicht grad ein Kleinkrieg ausgefochten wird.

Und eben weil ein Halter existiert fallen die Gänse unter die Verordnung, wenn die tatsächlich verwildert und ungebunden wären, tät kein Hahn danach krähen.
Und zwar weder auf Seiten der Ämter noch Tierschutzverein.

Grüsslis... Lexx
 
Zu 1. man kann zwar nicht von einer besonderen Gefährdungslage sprechen, aber es ist nicht auszuschließen, das die Gänse infiziert sind. Aufstallung ist momentan Pflicht für Geflügel und da fallen die Gänse drunter. Ob Aufstallung nun taugt oder nicht, kann man hierbei mal außer acht lassen.
Die Feststellung man kann nicht ausschließen, dass... begründet keine besondere Gefährdungslage. Die Gerfährdungslage ist nicht größer, als wenn andere herrenlose Tiere auf dem Teich herumschwimmen würden. Da es keine gesetzliche Grundlage gibt, auf Gewässern schwimmende Wasservögel zu töten, ergibt sich auch im vorliegenden Fall kein hinreichender Grund. Hier liegt doch ein Denkfehler vor.

Die objektive Gefährdung wird doch nicht dadurch größer, dass aus Graugänsen oder Stockenten plötzlich Hausgänse werden.
 
-

"Die objektive Gefährdung wird doch nicht dadurch größer, dass aus Graugänsen oder Stockenten plötzlich Hausgänse werden."

Es gibt kein (vernünftiges) Argument, dass dieser Einschätzung entgegenzuhalten wäre.
 
Thema: 6 ausgewilderte Hausgänse in Neukirchen sollen erschossen werden!

Ähnliche Themen

Zurück
Oben