N
nandu1104
Stammmitglied
- Beiträge
- 187
Hallo, habe grade auf Antenne Bayern gehört das die tallpflicht bis auf unbestimmte zeit festgelegt wurde! Was soll so ein schwachsinn! Habt ihr das auch schon gehört ??
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Seehofer verlängert Stallpflicht für Geflügel
Die Stallpflicht für Geflügel in Deutschland soll zum Schutz vor der Vogelgrippe unbefristet weiter gelten. Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer begründete die Verlängerung der eigentlich bis zum 31. April geltenden Stallpflicht in Berlin mit dem weiter bestehenden hohen Risiko durch die Vogelgrippe für Nutzgeflügel.
FLI empfahl Maßnahme
Zuvor hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit eine neue Risikobewertung vorgelegt. "Die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpestvirus H5N1 Asia über infizierte Wildvögel ist in Deutschland hoch", sagte Institutspräsident Thomas Mettenleiter. Dies habe der Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutztierbetrieb in Sachsen eindrücklich bestätigt. Das Loeffler-Institut hatte der Bundesregierung in der Expertise die Verlängerung der Stallpflicht empfohlen.
Ausnahmen ja - Impfungen nein
Da einige Zweige der Geflügelwirtschaft wie die Gänsezucht auf Freilandhaltung angewiesen sind, seien Ausnahmegenehmigungen unter Berücksichtigung lokaler Risikofaktoren wie etwa der Geflügeldichte und der Nähe zu Wildvogelrastplätzen vertretbar, urteilt das FLI. Impfungen stellten dagegen - außer für Zootiere und vom Aussterben bedrohte Rassen - weiterhin keine Option dar. Seit Mitte Februar wurde laut dem Institut bei 322 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder sowie in dem sächsischen Geflügelbetrieb eine Infektion mit dem auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe-Virus festgestellt.
Bioland: Stallpflicht gefährdet Existenz von Betrieben
Zuvor hatte der ökologische Anbauverband Bioland ein Ende der allgemeinen Stallpflicht für Geflügel gefordert. Neben dem Wohl der Tiere gehe es auch um die Existenz der Aufzuchtbetriebe, erklärte der Zusammenschluss von Bio-Erzeugern. Sollte die Stallpflicht über den 30. April hinaus verlängert werden, stehe die heimische Gänse-Aufzucht vor dem Aus. Bioland zufolge haben die Höfe bereits jetzt schon hohe Verluste. So gehe die Legeleistung der Zuchtgänse wegen der Stallpflicht um 70 Prozent zurück.
Pressemitteilung Nr. 073* vom 21. April 2006 | 13:16*
Seehofer: Aufstallungsgebot durch hohes Risiko der Verbreitung der Vogelgrippe bleibt
Freilandhaltung künftig an risikoarmen Standorten wieder möglich
Mit einer prinzipiellen Weiterführung der Stallpflicht für Geflügel aber auch mit Ausnahmemöglichkeiten für Freilandhaltungen reagiert Bundesminister Horst Seehofer auf die fortgesetzte Bedrohung durch Vogelgrippeviren in den Wildvogelbeständen.
?Wir nehmen die Bedrohung durch die Vogelgrippe weiterhin sehr ernst. Auch wenn es sich in erster Linie um eine Bedrohung für Vögel und Geflügel handelt, wissen wir um die mögliche Bedrohung auch für die Menschen. Wir müssen deshalb sehr verantwortlich reagieren,? sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte mit seiner in dieser Woche vorgelegten Risikobewertung bestätigt, dass die Gefahr für einen Eintrag des Geflügelpest-Virus in die Nutzgeflügelbestände als nach wie vor hoch angesehen wird. Angesichts von mehr als 300 positiv getesteten Wildvögeln empfahlen die Wissenschaftler des FLI, die Stallhaltung als Regel beizubehalten und die Freilandhaltung von Geflügel an Bedingungen zu koppeln.
Er werde deshalb mit einer Verordnung als Regel die Stallhaltung für Geflügel weiter vorschreiben, anders als bisher aber Freilandhaltung unter bestimmten Schutzbedingungen zulassen.
Der Regelungsvorschlag des BMELV, der jetzt mit den Ländern diskutiert wird, beinhaltet:
1. Unbefristete Aufstallung
Die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder großen Volieren im Freiland (nach oben gegen Einträge mit einer dichten Abdeckung gesichert, seitlich gegen das Eindringen von Vögeln gesichert) soll unbefristet verlängert werden, da sich das Risiko einer Einschleppung von hoch pathogenem H5N1, wie zuletzt auch der Ausbruch in Sachsen gezeigt hat, erhöht hat.
2. Ausnahmen von der Aufstallung
Ausnahmen von der Aufstallung sind mit Genehmigung der zuständigen Behörde betriebsbezogen möglich, wenn
a.***** Geflügel aus dem betroffenen Betrieb nicht in andere Geflügel haltende Betriebe verbracht wird,
b.***** der Geflügel haltende Betrieb sich nicht in einem Restriktionsgebiet oder an einem Risikostandort (Feuchtbiotope, Seen oder Flüsse, an denen sich Wildvögel sammeln) befindet,
c.***** der Geflügel haltende Betrieb nicht in einer geflügeldichten Region gelegen ist und
d.***** der Betrieb klinisch, serologisch und virologisch regelmäßig untersucht wird.
Mit dieser Regelung sind nach Auffassung von Bundesminister Horst Seehofer die Bedingungen für Geflügelhalter in Deutschland wieder plan- und berechenbar. Auch die Freilandhaltung wird, sofern es sich nicht um Risikostandorte handelt, wieder möglich sein. ?Ich halte das für einen guten Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter, dem Tierschutz und dem Schutz vor einer Tierseuche,? betonte Seehofer.
Dieser Vorschlag solle nun kurzfristig mit den Ländern diskutiert werden und in der kommenden Woche als Eilverordnung in Kraft gesetzt werden. Damit würde dann die bis Ende April geltende, zum Schutz vor einem Eintrag durch Zugvögel bis 30.4. befristet erlassene Aufstallungsanordnung ersetzt. Diese hatte Ausnahmen nur in den Fällen zugelassen, in denen eine Aufstallung faktisch nicht möglich war.
Penelope67 schrieb:Frage an die Moderatoren: darf man so etwas?