Dauer der Stallpflicht in Österreich

Diskutiere Dauer der Stallpflicht in Österreich im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Hab eine Frage zur Stallpflicht in Österreich. Damals als die Stallpflicht verhängt wurde, wurde diese auf die Dauer bis 30. April festgelegt...
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Luigi

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Hab eine Frage zur Stallpflicht in Österreich. Damals als die Stallpflicht verhängt wurde, wurde diese auf die Dauer bis 30. April festgelegt.
Jetzt ist bald der 30. April, aber auf den Seiten des Bundesministeriums steht nichts davon, dass die Stallpflicht aufgehoben wird, aber auch nicht, dass sie länger festgelegt wird. Heißt das, dass die Stallpflicht nicht aufgehoben wird, oder dass sie mit 30. April endet?
Freu mich über Antworten!
 
Dauer der Stallpflicht

Hallo,
habe nur was mitbekommen, von wegen Stallpflicht verlängert auf unbestimmte Zeit!!! :heul:
In Österreich: :huh: ; keine Ahnung
 
hallo, die Stallpflicht in Österreich ist (derzeit) ab 1. Mai aufgehoben, allerdings in den Schutz- und Überwachungszonen nur unter bestimmten Bedingungen. Lies mal hier nach: www.bmgf.gv.at

Grüße

Susanna
 
hab inzwischen auch schon im Radio gehört, dass die Stallpflicht verlängert wird...
... schade... aber es muss wohl so sein.
 
tja, .. und so ist man immer ein paar Tage im Verzug mit den Infos. Aber ich habe beschlossen, darauf zu pfeifen. Ich habe "nur" Tauben, die ja sowieso als nicht gefährlich gelten. Heute waren sie schon draußen und es war herrlich, ihnen zuzuschauen, sie haben sich nach Monaten wieder richtig austoben können. Sollen sie mich doch anzeigen!!

Susanna
 
Gilt das Freilandverbotin Österreich denn auch für Tauben? Lass das nicht unseren "Landwirtschaftsministranten" hören, sonst kommt der auf noch mehr dumme Ideen.
 
Ja, in Österreich gilt die Stallpflicht für alles, was Federn hat. Vogerl ist Vogerl! Tauben sind der der Verordnung sogar dezitiert angeführt. Die einzige Ausnahme gilt für Strauße, die würden sich im Stall umbringen und ihren Halter gleich mit (hab extra im Ministerium angerufen, die haben mir das erklärt).
 
Was denn nun?

Ja, in Österreich gilt die Stallpflicht für alles, was Federn hat. Vogerl ist Vogerl!


3. Änderung der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006

vom 14.04.06 und da steht u.a.:


„Brieftauben dürfen in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken aufgelassen werden, vorausgesetzt, die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.“
 
28.04.2006 16:04
Trotz Stallpflicht: Steirische Hühner teilweise draußen
Stallpflicht wurde eigentlich bis 12. Mai verlängert, Eierproduzent Hubmann ließ Hennen aber am Donnerstag aus Stall. Verfahren laufen.


"Bitte warten!", heißt es für Freilandhühner Foto: AP
Obwohl die Stallpflicht für Geflügel auf 12. Mai verlängert wurde, hat der obersteirische Eierproduzent Toni Hubmann von Toni‘s Freilandeier seine Hühner bereits am Donnerstag freigelassen. Weitere Freilandbauern wollen seinem Beispiel am 1. Mai folgen, nachdem die Stallpflicht eigentlich mit 30. April hätte aufgehoben werden sollen. Damit verstößt Hubmann gegen die Verordnung des Ministeriums: "Ein Verfahren wurde eingeleitet", so Werner Wurzbach, Bezirkshauptmann von Knittelfeld.
Stallpflicht. "Wir haben am Donnerstag beschlossen, dass die Stallpflicht nicht mehr länger nötig ist", so Toni Hubmann am Freitag. Da es egal sei, ob die Hühner noch vier Tage länger "drinnen" seien oder nicht, hätte er die Hennen am Donnerstag rausgelassen. "Die Hühner wurden laufend untersucht. Ein Fachmann hat die Lage kontrolliert und gemeint, es gibt hier keinen Bezug zu Wildvögeln." In Risikogebieten sei die Stallpflicht richtig und notwendig, aber in der Obersteiermark sei die Gefahr nicht gegeben. Hubmann schätzte, dass am Montag rund 450 von etwa 500 steirischen Freilandbauern ebenfalls ihre Tiere ins Freie lassen werden - bis auf jene Betriebe, die in den mittleren und hohen Risikobereich fallen.

Strafverfahren. Wie Knittelfelds Bezirkshauptmann Wurzbach mitteilte, wurde gegen Hubmann bereits Anzeige erstattet und ein Verfahren eingeleitet. "Die Stallhaltung wird geprüft und wenn sie nicht eingehalten wird, müssen Strafverfahren eingeleitet werden. Im Falle Hubmann ist das so, dass die Stallpflicht verletzt wurde", so Wurzbach. Nach den Hinweisen, dass Bauern ihre Hühner freilassen wollen, müsse noch rigoroser kontrolliert werden, dann könnte es weitere Verfahren geben.

Konsequenzen. Rechtliche Konsequenzen müsse man akzeptieren, aber man werde auch prüfen lassen,
ob die Maßnahmen gerechtfertigt seien, erklärte Hubmann und übte Kritik an den Behörden: "Wenn die erst in den kommenden zwölf Tagen ein Konzept erstellen wollen, nachdem wir ihnen bereits im November unser Programm gezeigt haben, tun sie mir Leid. Das ist mir zu langsam." Die Bauern wünschen sich eine direkte Verhandlung mit dem Ministerium: "Allerdings sollen dabei nicht fadenscheinige Experten aus der Käfighaltung dabei sitzen", so Hubmann.

www.kleine.at/nachrichten/chronik/11044/index.do
 
recht hat er der hubmann!

hab mich gefreut wie ich das gehört habe, weil wenn jemand an höheren hebel von österreichischen freilandhühnern sitzt, dann er.

sein programm, welches er bereits im november vorgestellt hat, ist auch nicht schlecht. aber das liebe ministerium wills wohl nicht prüfen bzw findet die stallpflicht bequemer.

info zu seinem schutz-programm unter www.freiheit-den-huehnern.at

PS: 10.800 unterschriften!
 
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