Stallpflicht bis 15. August

Diskutiere Stallpflicht bis 15. August im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, so wie ich das heute mitbekommen habe soll die Stallpflicht noch bis zum 15. August aufrecht gehalten werden. Weis wer mehr? LG Crissi
C

Crissi

Guest
Hallo,

so wie ich das heute mitbekommen habe soll die Stallpflicht noch bis zum 15. August aufrecht gehalten werden.
Weis wer mehr?

LG
Crissi
 
Das ist momentan alles ein Hickhack, um es mal gesittet auszudrücken. Ich hab aktuell gar keinen Überblick mehr darüber, was jetzt los ist. Erst hört man ab 15. Mai wieder alles raus außer in Risikogebieten und jetzt hört man wieder was Gegenteiliges.
 
hallo

nope..die stallpflicht ist auf unbestimmte zeit verlängert nur die neue verordnung ist mit 15.8 befristet (eilvos dürfen nicht mehr als 3 monate gelten

hier also das machwerk

unter www.vhgw.de
oder www.indiez.de
zu laden.


Tina
 
hi crissi, hi julian,

ich kann euch nur zustimmen. dieses chaos bei der stallpflicht regt mich auch gewaltig auf. die informationen für uns hobbyhalter ist so dürftig und unklar das bereits viele ihre tiere abgeschaft haben. eine echte sauerei ist das selbst über geflügelvereine und verbände nichts aber auch gar nichts vernünftiges zu erfahren ist. oftmals wird bei den verbänden nicht mehr als ein link zu google erwähnt. na klasse.
wenn hier im forum jemand genauere infos hat dann teilt und das bitte mit.

gruß
egon

ups..... danke LadyCassandra unsere beiträge haben sich überschnitten, schaue mir die links mal an.
 
Das Chaos ist Absicht, es ist für einen Politiker ein Leichtes, die Sache klarzustellen.
So kann man die Leute genug beschäftigen, damit sie nicht an neue Demos und Protest denken.
Teile und herrsche gilt leider auch noch heute, aber wir dafür braucht man einen der's versucht und ein paar Dumme, die sich drauf einlassen.
Ob wir die Dummen sind, haben wir selbst in der Hand.
Wenn wir uns wirklich massiv gegen solchen Unfug wehren, erreichen wir auch etwas.
Der Blick auf die Verordnung dürfte doch wohl reichen, um zu sehen, daß es hier weder um Tier-noch um Menschenschutz geht und erst recht nicht um eine Eindämmung der Geflügelpest.
Will man Großbetriebe effektiv schützen, muß man sie schlichtweg vernünftig nach außen abschotten. Das ist aber Aufgabe der Massentierhalter und nicht unser Problem, wenn sie durch unzureichende Sicherung ihrer Anlagen wie fehlende Luftfilter, unzureichende Deinsfektion oder unhygienische Lagerung ihrer Einstreu ihren Bestand gefährden.
Wären sie so sicher, wie behauptet, könnte draußen ein Virensturm toben und drinnen würde nichts ankommen.
Damit wäre dann aber auch die Aufstallung des Freilandgeflügels hinfällig.
Ob nun ein virentragender Wildvogel in der Nähe vorbeifliegt oder ein paar hundert Meter weiter ein freilaufendes Huhn im Garten scharrt, ist das Jacke wie Hose.
Da sowohl freilaufende Hühner als auch Wildvögel gemeinhin keine Besuche in Massentierhaltungen machen und auch aus Freilandhaltungen keine Tiere zugekauft werden, wäre es ein Leichtes, diese Anlagen so abzusichern wie Fort Knox. Beim Löffler-Institut geht es doch auch.
Billig ist das vielleicht nicht, aber sie können's ja auf ihre Preise wieder draufschlagen. Dann zahlen die, die sich um Tierquälerei nicht scheren.
Verluste an die Geflügelpest haben im Grunde nur die zu fürchten, die ihre Tiere laufenlassen.
Das Risiko kann jeder für sich selbst abwägen, dafür braucht es kein Gesetz.
Es geht nicht, daß die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen der Massentierhaltung zum Problem der Allgemeinheit gemacht werden, und wir werden hier sicherlich nicht sitzen wie die Maus vor der Schlange und abwarten, bis es uns erwischt.
 
Ich habe vorhin bei unserem Vetamt angerufen. Die haben gesagt, dass es sich für unseren Kreis im Laufe des Mittags entscheiden wird, ob die Stallpflicht kreisintern aufgehoben wird...
 
Für Alle, die keine Enten oder Gänse halten und sich nicht in den in der Verordnung näher definierten Zonen befinden, ist die Verordnung eindeutig:

Die Tiere können sofort raus. Eine Ausnahmegenehmigung soll (!) erteilt werden. Die Freilandhaltung ist dem Veterinäramt spätestens mit deren Beginn anzuzeigen. Die Verordnung gilt seit gestern und bis 15. August.

Diese meine Auffassung wurde mir gerade vom Kreisveterinäramt telefonisch bestätigt. Jetzt lasse ich meine Viecher wieder raus.

Für uns Hühnerhalter ist das Thema also erst mal vom Tisch, aber trotzdem nicht nachlassen. So mancher Irrsinn kann uns noch erwarten, und die Enten- und Gänsehalter haben das Problem ja ohnehin noch aktuell.
 
Es ist eine einzige Augenwischerei, in Niedersachsen z.B. wird so gut wie keiner seine Tiere rauslassen dürfen.
 
Akkas schrieb:
Es ist eine einzige Augenwischerei, in Niedersachsen z.B. wird so gut wie keiner seine Tiere rauslassen dürfen.


Genau so sieht es aus ! Diese Verordnung ist das Todesurteil für mindestens die Hälfte der Hühner meines Vaters :(
 
Diese Verordnung ist das Todesurteil für mindestens die Hälfte der Hühner meines Vaters

Hallo Karin,
wie viele hat er denn?
Da ich höchstwahrscheinlich wieder alle legal rauslassen kann ( bin in NRW) , und auch ansonsten was Stallungen und Auslauf angeht reichlich Platz habe, kannst Du sie notfalls mir bringen, bevor er sie schlachtet. Wäre doch schade um die armen Tiere. :(
Falls sich das bei Euch noch zum Guten wendet, kannst Du sie später auch gern wieder abholen.:)
 
HorstS schrieb:
Für Alle, die keine Enten oder Gänse halten und sich nicht in den in der Verordnung näher definierten Zonen befinden, ist die Verordnung eindeutig:

Die Tiere können sofort raus. Eine Ausnahmegenehmigung soll (!) erteilt werden. Die Freilandhaltung ist dem Veterinäramt spätestens mit deren Beginn anzuzeigen. Die Verordnung gilt seit gestern und bis 15. August.

Diese meine Auffassung wurde mir gerade vom Kreisveterinäramt telefonisch bestätigt. Jetzt lasse ich meine Viecher wieder raus.

Für uns Hühnerhalter ist das Thema also erst mal vom Tisch, aber trotzdem nicht nachlassen. So mancher Irrsinn kann uns noch erwarten, und die Enten- und Gänsehalter haben das Problem ja ohnehin noch aktuell.
Seuchenrecht liegt auf Länderebene und so wird jedes Bundesland wohl einen Erlass oder ähnliches herausgeben. Wenn ein Bundesland meint, es müßte schärfere Maßnahmne ergreifen, dann schlägt der Landeserlass ie Bundesverordnung. Geringere Auflagen als die Bundesverordnung kann das Land allerdings nicht erlassen. Im Moment sieht es so aus, das die Veterinärämter wohl vorab darüber informiert werden, wie es in Zukunft aussehen soll, bzw. das noch mit den Genehmigungen zum rauslassen noch bis zum Tag xy gewartet werden soll. Würde mir überlegen, ob ich ohne grünes Licht vom VetAmt die Tiere rauslasse. Woher will z.B. ein Halter genau wissen, wieviele Tiere oder Halter im besagtem Umkreis sind. Vorallem in Bezug auf die Halteranzahl kann es schon sehr schnell über die magische Grenze kommen, womit man nicht gerechnet hat.
 
Wie ich bereits schrieb (und Du zitiertest): Meine Rechtsauffassung wurde telefonisch durch das Kreisveterinäramt in Siegburg 100prozentig bestätigt. Ich habe also durchaus grünes Licht, musste nur, wie von der Verordnung vorgesehen, die Freilandhaltung melden. Eine Einzelgenehmigung ist nicht erforderlich (ist wohl auf Kreisebene mit einer Allgemeingenehmigung geregelt). Ich habe dann ein Fax hingeschickt und die Hühner rausgelassen.
 
ich habe gerade mit einer mitarbeiterin meines vet-amtes telefoniert und ihr angezeigt, das meine hühner und gänse nun unter einer plane laufen. die seiten meines auslaufs sind mit engmaschigem draht bespannt.

so weit ist also alles in ordnung!

dann habe ich sie gefragt ob es möglichkeiten gibt, meine gänse in einem freigehege zu halten? dazu meinte sie, das es momentan recht gut aussieht, sie aber heute noch keine genaue aussage machen kann. ihr ata befindet sich heute auf einer tagung in hanover, wo über verschidene kreise und bereiche beraten wird. er kommt dann mit den endsprechenden infos wieder und ich soll mich am montag noch mal bei ihr melden.

wenn alles gut geht, dann werden wir uns schon einig, das die gänse unter freiem himmel auf dem teich schwimmen dürfen! ich habe allerdings den vorteil, das in meiner näheren umgebung keine größeren geflügelhaltungen bestehen...

hoffentlich wird alles gut!
 
Ziegenfreund schrieb:
dann habe ich sie gefragt ob es möglichkeiten gibt, meine gänse in einem freigehege zu halten? dazu meinte sie, das es momentan recht gut aussieht, sie aber heute noch keine genaue aussage machen kann. ihr ata befindet sich heute auf einer tagung in hanover, wo über verschidene kreise und bereiche beraten wird. er kommt dann mit den endsprechenden infos wieder und ich soll mich am montag noch mal bei ihr melden.
So wird es fast überall aussehen. Noch nichts genaueres ist bekannt, da die Länder ja ihr ureigenes Süppchen ja erst noch kochen müssen. Dann müssen auch noch die Halter und die Tiere gezählt werden, die Entfernungen zu den Gewässern usw....
Sicherlich kommt dann auch noch die Frage, wieviel darf den diese Genehmigung jetzt kosten, wenn man seine Tiere die man rausläst, beim VetAmt "anzeigt"?
 
meine Hühner dürfen raus

:beifall:
Hallo,
auch ich hatte heute ein Gespräch mit unserem Vetamt. (46... Oberhausen/NRW)
Habe ebenfalls grünes Licht meine Tiere heute rauszulassen. :dance:
Sobald sich wieder etwas ändert, werde ich von denen angerufen. Kosten sind mir bisher keine entstanden, aber habe ja auch "nur" 4 Tiere. :~
 
weiss wer was, gilt die stallpflicht bis 18.8 auch in Ö?

wie einer schon sagte, durch die politik erfährt man relativ wenig bis gar nichts darüber, was los ist.

eine ausnahmegenehmigung dass man die tiere ganz frei lässt, also ohne überdachtem auslauf etc wirds wohl nicht geben oder?
 
die verordnung ist seit dem 09.05.2006 gültig, somit dürfen die Tiere die nicht in einem Risikogebiet sind SOFORT raus.
 
Akkas schrieb:
Falls sich das bei Euch noch zum Guten wendet, ....


Laut Veterinäramt auf keinen Fall. Lediglich ein geschlossener Auslauf wäre möglich, doch das ist für uns kaum machbar.
 
Thema: Stallpflicht bis 15. August
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