wider alle menschlichkeit

Diskutiere wider alle menschlichkeit im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - hallo ich bin ehrlich erschüttert wie weit bereits gegangen wird um eine hysterie zu kultivieren habe grad in den nachrichten über einen...
@ J'aimée,

Deine Darstellung dürfte richtig sein. Allerdings greifen hier verschiedene gesetzliche Kategorien:

1. Tierschutzgesetz: Aussetzen von Haustieren verboten
2. Artenschutz/Naturschutz: Schutz der heimischen Fauna und Flora vor fremden Arten.
3. BGB: Ab wann ist ein Tier Herrenlos? siehe Juristenforum. Im Prinzip, wenn sich das Tier dem "Zugriff" des Eigentümers (Juristendeutsch) entzieht.
4. Jagdrecht: Gilt im Prinzip nur für herrenloses, jagdbares Wild außerhalb der "befriedeten" Bereiche.

Ich denke, die Rechtslage ist nicht 100 % eindeutig, da sich diedefinitionen teilwise überschneiden. Wo liegt der Unterschied, wenn Tiere ausgesetzt werden oder sich dem "Zugriff" von sich aus entziehen. Außerdem ist es nich verboten, Tiere auf nicht umzäunter Weide zu halten (von der Einstallungs VO abgesehen). Sie haben sich dann eben unerwartet dem Zugriff entzogen. Tiere in freier Wildbahn zu füttern ist auch nicht verboten. So what?
 
Hallo Jaimee,
Jaimee schrieb:
Dieses Forum ist ein "Stall-Pflicht-MUss-sein-Forum"
Niemand hier im Forum kann etwas für die Stallpflicht, es ist auch niemand gezwungen, diese für gut zu heißen. Dennoch existiert sie nun mal und alle haben sich daran zu halten.
Wenn hier Dinge gepostet werden, wie "einfach nicht daran halten" oder Überlegungen angestellt werden, wie man die Stallpflicht vielleicht unterlaufen kann, so ist das ein Aufruf zur Missachtung der Verordnung. So etwas kommt einem Aufruf zu einer Straftat schon sehr nahe. So etwas darf in einem moderierten Forum nicht sein, denn ggf. kann auch der Forenbetreiber dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Also passt bitte auf, was ihr hier schreibt!
Jaimee schrieb:
ich wage mal zu behaupten, das diese unsachlichen Mitschreiber hinter dem Satz "Hühner sind doof" stehen.
DAS ist eine unsachliche und dreiste Unterstellung.

@Gänseerpel
Dein Argument, dass die Stallhaltung der Tiere ihr Immunsystem schwächt und sie dadurch anfälliger werden, ist bestimmt nicht von der Hand zu weisen.
Aber: im Freien lebende und dort womöglich auch gefütterte Gänse/Enten sind auch ein Anziehungspunkt für Wildvögel und die Chance, dass sie freilebend durch Wildvögel infiziert werden halte ich für ungleich größer als die Chance, dass ein Mensch in infizierten Entenkot getreten hat und die Viren auf dem Wege in den Stall trägt.
 
Hallo Raven !

Ich finde nicht das meine Aussage eine Unterstellung ist, ich habe mich bemüht es noch freundlich zu formulieren.
Fakt ist, das in diesem Forum jeder der sich nicht an die Stallpflicht direkt hält nieder gemacht wird, da werden sogar Schimpfworte heraus gespuckt, die Tierliebhaber (nicht-so-genau-nehmen-mit-Stallpflicht) werden als "böse" hingestellt.

Ich habe durch diesen Schmarrn inzwischen 2 Tiere verloren, wobei ich mich sehr um Beschäftigungsmaßnahmen meiner Federknuffs bemühe, trotzdem ist es Streß pur für sie.
Außerdem wäre ich schon mal froh wenn ich eine konkrete Antwort des Vetamtes bekäme, aber nein 3 Amtstierärzte = 3 sich unterscheidene Aussagen.
1. Aussage : Freilauf im gesichtern Bereich , ja, aber schriftlich und auf okay der Behörde warten
2. Aussage : Freilauf (wie oben)? Eher nicht, dann nur wenn auch Blutuntersuchungen gemacht werden.
3. Aussage : Freilauf (wie oben), Tierarzt muß die Tiere anschauen, nix Schriftliches.

So....ich werde mich jetzt an Aussage 3 halten, sonst warte ich noch bis Ostern bis ich endlich den Bescheid auf meinen Antrag bekomme.
..und wenn zwischendurch mich meine Hühner umlaufen wenn ich in den Stall gehe...watt kann ich denn dazu.
Versuch mal 10 Zwerghühner auf knapp 200qm mit vielen Büschen wieder in den Stall zu bekommen, wenn sie wissen, das sie eingeknastet bleiben müssen...ein wirklich schwieriges Unterfangen.
Und mal kurz zur INfo : Ich wohne fernab der nächsten Ortschaft, also gefährde ich niemanden.

Gruß
Andrea
 
@LadyCassandra:
1. Heißt die Politkerin der Grünen Krojer
2. Habe ich weder mit ihr noch mit Fr. Kernstock ein Problem, das angeführte Bspl. diente lediglich dazu aufzuzeigen das die Grünen gerne auf Stimmenfang gehen. Sie haben ja auch politisch den Hühnerzüchter im Südburgenland unterstützt.


Das Einbürgern nicht autochthoner Arten bedarf einer Bewilligung der Landesbehörde, die wird man für Hausgänse kaum kriegen. Ansonsten ist es ein Verstoß gegen § 17 des Bgld. Naturschutz - u. Landschaftspflegegesetzes. Und somit strafbar;)
 
hallo YW

nun ich habe mit politikern wenig am hut aber schön das du mich da belehrst..wenngleich ich zz nicht genau weiss warum mich das interessieren sollte?? aber ich lerne ja immer gerne dazu

das beispiel Krojer hast du aufgebracht und ich nur zitiert..und da ich kein züchter sondern nur ein kleiner halter bin unterstütz ich mich ausschliesslich selber


ausserdem hatte ich niemals vorgeschlagen irgendetwas oder irgendwen auszuwildern..kann es sein das du nun nur mehr mich angiftest egal wer was schreibt??

btw..was sind *autochthoner Arten *

freundliche grüsse
Tina
 
so ist das ein Aufruf zur Missachtung der Verordnung. So etwas kommt einem Aufruf zu einer Straftat schon sehr nahe. So etwas darf in einem moderierten Forum nicht sein, denn ggf. kann auch der Forenbetreiber dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Also passt bitte auf, was ihr hier schreibt!
Darf ich dauf aufmerksam machen, dass es hier um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz handelt, eine Nichtbeachtung der VO ist allenfalls (darüber entscheiden aber nicht wir, sondern später die Gerichte) eine Ordnungwidrigkeit, insofern kann von "Aufruf zur Straftat" überhaupt keine Rede sein. Eine Strafbewehrung etwa eines Aufruf zur Ordnungswidrigkeit (richtiger muss es heißen: "Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit") gibt es aber nicht. (Gottseidank)

Dass (möglicherweise schlämpig formulierte, unsinnige, oder widersprüchliche Verordnungen oder sogar Gesetze tagtäglich völlig legal umgangen werden, dürfte allseit bekannt sein.

Nachdem auch diese Verordnung in sich widersprüchlich ist, sollte es in diesem Forum schon unstrittig sein, dass sie unter allen denkbaren Aspekten diskutiert werden darf. Niemand sollte sich anmaßen, unter dem Vorwand eigener, hausbackener Gesetzesauslegung andere zu maßregeln, und die freie Meinungsäußerung in so einem Forum anzugreifen. Letztendlich ist die Auffassung von "Raven" nur seine ganz persönliche Auslegung der Verordnung. Dass jedem das Recht zugestanden wird, seine eigene Ansicht darzulegen und zu verfolgen sollte, gerade in so einem Forum, eine Selbstverständlichkeit sein. Die Auslegung der Gesetze erfolgt aber nicht durch "Raven", sondern ausschließlich durch die ordentlichen Gerichte.

Überhaupt möchte ich anmerken, dass mich die ungeheure Obrigkeitstreue verwundert, die der eine oder andere Forumsteilnehmer durchblicken lässt. Deutschland ist halt doch noch geprägt durch enormes Ordnungsdenken. Gerade im Kontrast zu den aktuellen Ereignissen in Frankreich muss man sich dies immer wieder in Erinnerung rufen.
 
Darf ich dauf aufmerksam machen, dass es hier um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz handelt, eine Nichtbeachtung der VO ist allenfalls (darüber entscheiden aber nicht wir, sondern später die Gerichte) eine Ordnungwidrigkeit, insofern kann von "Aufruf zur Straftat" überhaupt keine Rede sein. Eine Strafbewehrung etwa eines Aufruf zur Ordnungswidrigkeit (richtiger muss es heißen: "Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit") gibt es aber nicht. (Gottseidank)

Dass (möglicherweise schlämpig formulierte, unsinnige, oder widersprüchliche Verordnungen oder sogar Gesetze tagtäglich völlig legal umgangen werden, dürfte allseit bekannt sein.

Nachdem auch diese Verordnung in sich widersprüchlich ist, sollte es in diesem Forum schon unstrittig sein, dass sie unter allen denkbaren Aspekten diskutiert werden darf. Niemand sollte sich anmaßen, unter dem Vorwand eigener, hausbackener Gesetzesauslegung andere zu maßregeln, und die freie Meinungsäußerung in so einem Forum anzugreifen. Letztendlich ist die Auffassung von "Raven" nur seine ganz persönliche Auslegung der Verordnung. Dass jedem das Recht zugestanden wird, seine eigene Ansicht darzulegen und zu verfolgen sollte, gerade in so einem Forum, eine Selbstverständlichkeit sein. Die Auslegung der Gesetze erfolgt aber nicht durch "Raven", sondern ausschließlich durch die ordentlichen Gerichte.
stehe voll und ganz hinter dieser aussage. falsch parken oder 10kmh schneller zu fahren ist auch eine ordnungswidrigkeit. trotzdem kommt keiner auf die idee, es als eine straftat zu bezeichnen.. und hand aufs herz, wer von den autofahrern hat noch kein knöllchen erhalten?
 
@ Gänseerpel

Gänseerpel schrieb:
Gerade im Kontrast zu den aktuellen Ereignissen in Frankreich muss man sich dies immer wieder in Erinnerung rufen.

Hallo,

ich lese eigentlich deine Beiträge gern, weil sie viele Sachinformationen zum Thema enthalten und woltuend unpolemisch sind.
Aber den letzten Satz - oben zitiert - finde ich deplatziert.
Der Zusammenhang ist ein völlig anderer und eine wünschenswerte Alternative zur Obrigkeitstreue, wie kritikwürdig diese auch immer sein mag, sind die derzeitigen Ausschreitungen in den französischen Banlieues ja wohl wirklich nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du es so gemeint hast.

Grüße, Clelia
 
Hallo Gänseeerpel,
Gänseerpel schrieb:
Darf ich dauf aufmerksam machen, dass es hier um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz handelt, eine Nichtbeachtung der VO ist allenfalls (darüber entscheiden aber nicht wir, sondern später die Gerichte) eine Ordnungwidrigkeit, insofern kann von "Aufruf zur Straftat" überhaupt keine Rede sein. Eine Strafbewehrung etwa eines Aufruf zur Ordnungswidrigkeit (richtiger muss es heißen: "Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit") gibt es aber nicht. (Gottseidank)
Ich sprach doch von Ordnungswidrigkeit! Ob das nur "Aufruf" oder "Anstiftung" zur Ordnungswidrigkeit heißt, mag juristisch relevant sein, praktisch ist es das Gleiche. Ferner sagte ich, es käme dem Aufruf zur Straftat nahe, und nicht, es wäre das gleiche. Deshalb empfinde ich deine "Aufklärung" über den Unterschied Verordnung / Gesetz als etwas überzogen reagiert.
Niemand sollte sich anmaßen, unter dem Vorwand eigener, hausbackener Gesetzesauslegung andere zu maßregeln, und die freie Meinungsäußerung in so einem Forum anzugreifen.
Es geht mir nicht darum, die freie Meinungsäußerung zu der Einstallungsverordnung zu torpädieren, sondern darum, dass es nicht in Ordnung ist, Tipps zu verteilen, wie man eine Verordung umgehen kann, ohne sich erwischen zu lassen. Ich halte beispielsweise auch nichts von der Psittacose-Verordnung in der vorhandenen Form, dennoch würde ich keinem Wellensittichhalter öffentlich empfehlen, seine Vögel ruhig mal brüten zu lassen, obwohl keine Zuchtgenehmigung vorhanden ist, weil es ja keiner merkt, solange er die Vögel selber behält.
Ob du mich für hausbacken hältst, wenn ich für die Einhaltung bestehender Vorschriften plädiere und du bei Rot über die Kreuzung fährst, wenn gerade keiner guckt, ist mir ziemlich egal.

Letztendlich ist die Auffassung von "Raven" nur seine ganz persönliche Auslegung der Verordnung.
Ich wüßte nicht, dass ich die Verordnung irgendwie ausgelegt hätte. Allerdings ist mir bekannt, dass Verstöße mit einem hohen Bußgeld belegt werden können.
Dass jedem das Recht zugestanden wird, seine eigene Ansicht darzulegen und zu verfolgen sollte, gerade in so einem Forum, eine Selbstverständlichkeit sein.
Dann wirst du es auch mir zugestehen (müssen).
 
@Raven

Ich bitte mein Posting nicht persönlich zu nehmen, dies liegt selbstverständlich auch nicht in meiner Absicht.

Ich wüßte nicht, dass ich die Verordnung irgendwie ausgelegt hätte. Allerdings ist mir bekannt, dass Verstöße mit einem hohen Bußgeld belegt werden können.
Eine Vorschrift wird in dem Moment, wo sie umgesetzt oder die Umsetzung angeordnet wird, immer ausgelegt. Allgemein gesagt: Kommunikation beruht auf Auslegung. Jeder Satz, denn du liest oder hörst, muss von dir erst einmal ausgelegt werden, bevor du ihn verstehst. Ein anderer wird den Satz (vielleicht bloß ein wenig) anders auslegen oder "verstehen". Genau damit sind die Gerichte, und nicht nur diese, tagtäglich beschäftigt.

Ich möchte aber noch einmal an den Kern meines Anliegens kommen: Wenn die diversen Aspekte nicht hier im Forum diskutiert werden sollen, wo sonst? Wenn du mal in ein Juristenforum hineinschaust, wirst Du sehen, dass die hier geführte Debatte dort völlig selbstverständlich ist und eigentlich den Kern eines solchen Forums bildet. Und was die Juristen dürfen, dürfen wir schon lange:)

Dass die Diskussion kontrovers geführt wird, ist ja durchaus wünschenswert.


mfg
 
hallo,

also etwas langsam, wenn sich einer an die verordnung nicht hält, begeht er eine
ordnungswidrigkeit. keine straftat. da ist doch noch ein himmelweiter unterschied.

das heisst aber nicht, dass ich einen verstoss unterstütze.
 
@LadyCassandra:
Warum bist du immer nur so gereizt? Der zweite Absatz in meinem letzten Posting gilt natürlich nicht dir, sondern Gänseerpel der schrieb:"Zumindest bei Wildenten und -Gänsen hat jeder Halter immerhin die Möglichkeit, seine Tiere auszusetzen."

Kannst dich wieder beruhigen;)

Gruß, YW
 
Gesätze -Verordnungen- Vorchriften --phhht

Ich wills noch mal versuchen, auch wenn das hier wahrscheinlich auf taube Ohren stösst.
Ich weiß wirklich nicht warum hier in diesen - nennen wir es mal allgemein Vorschriften - rumgebohrt wird anstelle mal den eigenen Verstand zu nutzen.
Wenn ich meine Pieper irgendwie vor Ansteckung schützen will, bleibt so meine ich, nur das Einsperren wie auch immer. Und hier meine ich ausschliesslich Hobbyhalter und keine Großzüchter mit zig - 100derten von Tieren.

Da braucht man doch nun wirklich nicht an diesen Vorschriften herumdeuteln.

Was die Großzüchter tun müssen ist echt hart. Ob es nutzt ist sehr zweifelhaftl, denn die Ställe von hunderten Tiere müssen ja auch belüftet werden soll heißen durch die Luftanlagen können auch Vieren eingesaugt werden, abgesehen davon, dass ich noch keinen Stall gesehen habe in dem nicht z.B. Spatzen und Schwalben (ja die sind jetzt weg) ein und ausfliegen.

Aber wir Hobbyhalter mit unseren paar Tieren werden wohl einen Weg finden die Tiere so unter zu bringen, dass sie dabei auch noch einige Lebensqualität haben.

Also solltet Ihr mal diese schräge Diskussion beenden.
 
Wenn ich meine Pieper irgendwie vor Ansteckung schützen will, bleibt so meine ich, nur das Einsperren wie auch immer. Und hier meine ich ausschliesslich Hobbyhalter und keine Großzüchter mit zig - 100derten von Tieren.

Dies trifft m.E. nicht den Kern des Problems. Wenn Du es für richtig hältst, deine Tiere einzustallen, kannst Du dies auch ohne Verordnung. Mach es einfach. Wenn du den dadurch bewirkten Schutz für ausreichend hälst, wird es für dich irrelevant sein, was andere tun. Das Problem trifft die, die es nicht für für richtig halten.

Hieraus geht auch die Zielrichtung der VO hervor:

Sie entspringt nicht dem Tierschutz, sondern der Seuchenprävention.

Das heißt, es weniger darum, deine Haustiere zu schützen, eine Verbreitung einer f i k t i v angenommenen Seuche mit allen Mitteln zu verhindern. Dies schließt auch "präventive Keulung" eines möglicherweise kerngesunden Bestandes im "höheren Interesse" ein.

mfg
 
Thema: wider alle menschlichkeit

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