Graupapagei Verstorben

Diskutiere Graupapagei Verstorben im Forum Vogelkrankheiten im Bereich Allgemeine Foren - :traurig: Hallo an Alle. Habe mir vor ca. 10 Tagen in der Nähe von Bruchsal einen Graupapagei Gekauft, sie war 3 Monate Jung, bei mir hat sie nur...
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salvi

Guest
:traurig: Hallo an Alle. Habe mir vor ca. 10 Tagen in der Nähe von Bruchsal einen Graupapagei Gekauft, sie war 3 Monate Jung, bei mir hat sie nur das beste Futter und Obst bekommen (Ricosfutterkiste) sie hat auch gut Gefressen am 9ten Tag hat sie schlagartig nichts mehr Fressen wolle hat nur noch geschlafen, nach dem es am Nächsten Tag so weiter ging habe ich sie am Abend zur Tierklinik Gebracht total Geschwächt, die Ärztin sagte gleich ich solle sie über Nacht dort lassen aber sie machte mir keine Große Hoffnungen. Nach nur 1 Stunde kam der Anruf von der Tierklinik der Graue sei Gestorben. Am Nächsten Morgen ging ich das Tier Abholen und die Rechnung Bezahlen, ich brachte den Grauen dann zur Pathologischen Untersuchung,
Gestern bekam ich dann den Bericht. Ich schreibe mal den genauen Befund auf.
Ernährungszustand nur messig. Kropf und Magen prall mit Futterkörner gefüllt, kein grit in Magen, hochgradiges Lungenödem, Entzündung des Kehlkopfes, Luftröhre über die ganze Länge mit Blutgerinzel Ausgegossen, katarrhalische Darmentzündung, Drüsenmagenwand relativ Dünn.
Die Ärzte sagten mir dann Telefonisch das sie an ihren eigenen Blut Verstickt sei.
Nun meine Frage kann so eine Krankheit in ein paar Tagen kommen oder war sie beim kauf schon Krank? der Züchter stellt sich jetzt Quer und wir werden uns wahrscheinlich wieder vor dem Richter wieder sehen. Ich Hoffe auf viele Antworten und Fragen.
 
Hallo Salvi,

mein Beileid zum Tod deines Grauchen:trost:
Ich stell deinen Beitrag mal ins Krankenforum.
 
Hallo Salvi,
mein Beileid, das klingt ja furchtbar. Dieser erschreckende Zustand kann sich nicht innerhalb von 10 Tagen herausbilden. Der Vogel muß schon bei Erwerb krank gewesen sein - juristisch ein verdeckter "Sachmangel", für den der Verkäufer haftet, auch ohne Kenntnis und Verschulden, aus Gewährleistungsrecht. Im Bestreitensfalle wird es auf ein Sachverständigengutachten hinauslaufen.
LG
Thomas
 
Hallo Salvi,

tut mir furchtbar leid um deinen Kleinen.

Da freut man sich so auf so einen Gräuling und ist glücklich und dann kommt leider das böse Erwachen.

Auf alle Fälle kann ich Dir auch sagen, daß so eine schwere der der Erkrankung nich innerhalb von 10 Tagen kommt.

Kannst Du dir das vielleciht von dem Labor bestätigen lassen.

Dann hast du etwas in der Hand.

Ich weiß, daß ist alles kein Trost wenn man einen geliebtes Tier verliert aber beim nächsten Grauen solltest du unbedingt eine Ankaufsuntersuchung machen.
Wenn der Züchter dagegen ist, sollte man von diesem Züchter Abstand nehmen.
Seriöse Züchter haben nichts gegen die Untersuchung.
Und wenn man so einen Züchter an der Hand hat weiß man auch das es ihm auch wichtig ist ob das Tier gesund ist.
Denn es könnte ja auch seinen ganzen Bestand treffen.


Trozdem Schade für das kleine Baby.:traurig: :traurig: :trost:
 
Hallo Salvi,

das mit deinem Grauen tut mir unendlich leid.
 
Rückgaberecht

Reginsche schrieb:
Hallo Salvi,

tut mir furchtbar leid um deinen Kleinen.

Da freut man sich so auf so einen Gräuling und ist glücklich und dann kommt leider das böse Erwachen.

Auf alle Fälle kann ich Dir auch sagen, daß so eine schwere der der Erkrankung nich innerhalb von 10 Tagen kommt.

Kannst Du dir das vielleciht von dem Labor bestätigen lassen.

Danke an Alle Antworten. Das amt kann mir leider nicht sagen ob der Geier schon vorher Krank war
Und möchte es auch nicht schriftlich Vorlegen.
Weiß jemand ob man beim Züchter einen Rückgabe Recht von 14 Tagen hat so wie es beim Zoofachmarkt ist?


Dann hast du etwas in der Hand.

Ich weiß, daß ist alles kein Trost wenn man einen geliebtes Tier verliert aber beim nächsten Grauen solltest du unbedingt eine Ankaufsuntersuchung machen.
Wenn der Züchter dagegen ist, sollte man von diesem Züchter Abstand nehmen.
Seriöse Züchter haben nichts gegen die Untersuchung.
Und wenn man so einen Züchter an der Hand hat weiß man auch das es ihm auch wichtig ist ob das Tier gesund ist.
Denn es könnte ja auch seinen ganzen Bestand treffen.


Trozdem Schade für das kleine Baby.:traurig: :traurig: :trost:


Danke an Alle Antworten. Das amt kann mir leider nicht sagen ob der Geier schon vorher Krank war
Und möchte es auch nicht schriftlich Vorlegen.
Weiß jemand ob man beim Züchter einen Rückgabe Recht von 14 Tagen hat so wie es beim Zoofachmarkt ist?
 
salvi schrieb:
Danke an Alle Antworten. Das amt kann mir leider nicht sagen ob der Geier schon vorher Krank war
Und möchte es auch nicht schriftlich Vorlegen.
Weiß jemand ob man beim Züchter einen Rückgabe Recht von 14 Tagen hat so wie es beim Zoofachmarkt ist?
Ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt es allgemein nicht, sondern nur gem. § 355 BGB u.a. bei besonders risikoreichen Geschäften, bei denen der Verbraucher besonders durch das Widerrufsrecht geschützt ist, z.B. bei Haustürgeschäften Fernabsatzgeschäften, Kreditgeschäften u.a.
Wenn Einzelhandelsgeschäfte oder Handelsketten 14-tägige Rückgaberechte einräumen, tun sie das freiwillig zur Kundenpflege und ohne rechtlich hierzu verpflichtet zu sein. Bei einem privaten Züchter hast du dieses Recht jedenfalls mit Sicherheit nicht. Das macht aber nichts.
Denn Du hast in diesem Fall aber die ganz normalen gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsansprüche (§§ 434, 437 BGB), weil gem. § 90 a BGB auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anwendbar sind. Das bedeutet in diesem Fall Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz.
Näheres findest Du hier:
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/sachmaengelgewaehrleistung.htm
und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Voraussetzung ist, daß Du nachweisen kannst, daß der Geier schon bei Übergabe krank war. Das liefe normalerweise im Bestreitensfalle auf ein Sachverständigengutachten hinaus.
Dieser Nachweis ist Dir jedoch nach der seit dem 1. 1. 2002 geltenden Rechtslage über den "Verbrauchsgüterkauf" (§ 476 BGB) in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf erspart, weil hier eine Beweislastumkehr statuiert wird. Der Züchter müßte also beweisen, daß der Vogel bei Übergabe noch nicht krank war, was ihm unmöglich gelingen kann.
Du mußt also nur noch die Krankheit (=den Sachmangel)selbst nachweisen, was durch das Gutachten der Pathologen geschieht.
Laß Dich also nicht beeindrucken, wenn der Züchter sich stur stellt. Das wäre ein Prozeß, den Du praktisch nicht verlieren kannst (es sei denn, ein besonders bescheuerter Anwalt trägt völlig falsch vor).
LG
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist ja furchtbar:traurig:
Hoffentlich mußte der kleine nicht so leiden bevor er starb.
 
Thomas B. schrieb:
Ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt es allgemein nicht, sondern nur gem. § 355 BGB u.a. bei besonders risikoreichen Geschäften, bei denen der Verbraucher besonders durch das Widerrufsrecht geschützt ist, z.B. bei Haustürgeschäften Fernabsatzgeschäften, Kreditgeschäften u.a.
Wenn Einzelhandelsgeschäfte oder Handelsketten 14-tägige Rückgaberechte einräumen, tun sie das freiwillig zur Kundenpflege und ohne rechtlich hierzu verpflichtet zu sein. Bei einem privaten Züchter hast du dieses Recht jedenfalls mit Sicherheit nicht. Das macht aber nichts.
Denn Du hast in diesem Fall aber die ganz normalen gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsansprüche (§§ 434, 437 BGB), weil gem. § 90 a BGB auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anwendbar sind. Das bedeutet in diesem Fall Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz.
Näheres findest Du hier:
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003 /Vorlesung/sachmaengelgewaehrleistung.htm
und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Voraussetzung ist, daß Du nachweisen kannst, daß der Geier schon bei Übergabe krank war. Das liefe normalerweise im Bestreitensfalle auf ein Sachverständigengutachten hinaus.
Dieser Nachweis ist Dir jedoch nach der seit dem 1. 1. 2002 geltenden Rechtslage über den "Verbrauchsgüterkauf" (§ 476 BGB) in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf erspart, weil hier eine Beweislastumkehr statuiert wird. Der Züchter müßte also beweisen, daß der Vogel bei Übergabe noch nicht krank war, was ihm unmöglich gelingen kann.
Du mußt also nur noch die Krankheit (=den Sachmangel)selbst nachweisen, was durch das Gutachten der Pathologen geschieht.
Laß Dich also nicht beeindrucken, wenn der Züchter sich stur stellt. Das wäre ein Prozeß, den Du praktisch nicht verlieren kannst (es sei denn, ein besonders bescheuerter Anwalt trägt völlig falsch vor).
LG
Thomas


Vielen Vielen Dank für diesen Beitrag, das werde ich mal meinem Anwalt unter die Nase setzen, noch mal Danke.
 
Kann mir jemand einen Guten Rechtsanwalt der sich mit Tieren (Papagei) Auskennt in raum Stuttgart (Ludwigsburg) Nennen. Danke :?
 
Hallo Salvi,

mein beileid:traurig: :traurig: :traurig:
Manchmal ist es schon komisch,wenn man als Mensch nicht sieht oder weiss,wie sehr ein Tier an einer Krankheit leidet oder gelitten hat.Hoffentlich hatte Er keine schmerzen!:nene:
 
Hallo Salvi,

was ist denn in den letzten Tagen nur los?8o Du bist schon der oder die dritte die es getroffen hat.
Weil ich vor zwei Tagen mein Welliweibchen Speedy verloren habe kann ich sehr gut nachvollziehen wie du dich jetzt fühlst.:traurig:




Grüße, Frank:traurig:
 
Thema: Graupapagei Verstorben

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