Nachbar schießt Elstern ab!

Diskutiere Nachbar schießt Elstern ab! im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, das er es nicht darf und suche gerade nach entsprechenden Infos um dagegen vorzugehen. Kommt hier §17...
Peregrinus schrieb:
Aber rein vom waffenrechtlichen Standpunkt her ist es meines Wissens absolut zulässig, im Garten eine Schießscheibe aufzustellen und draufzuschießen. Muß wie gesagt nur sichergestellt sein, dass das Geschoß den Garten nicht verlässt und die Waffe muß legal besessen werden.
So einfach ist das gar nicht.
Auch bei einem Luftgewehr gibts zwei Versionen. Mit der schwachen darf man unter den beschriebenen Umständen im Garten schießen, mit der starken nicht.
Außerdem ist es gar nicht so einfach sicherzustellen daß die Kugel den Garten nicht verläßt. Entweder muß das Grundstück so groß sein daß die Reichweite des Gewehres zu gering ist was wohl kaum jemand außer einem Großgrundbesitzer bewerkstelligen kann. Oder aber es muß ein Schießstand her der garantiert daß die Kugel nirgendwohin fliegen kann, auch nicht z.B. nach oben.
Man kann also davon ausgehen daß in jedem Fall wo geschossen wird ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen die Benutzung der Waffe rechtswidrig ist.
Die Leute im grünen Gewand die meist ziellos umherirren kümmern sich soweit ich weiß sehr intensiv um solche Dinge wenn sie Meldung bekommen. :zwinker:
 
Yellow Warbler schrieb:
Im Übrigen denke ich ergänzen sich unsere Aussagen nur denn auch wenn die "Rabenvogelverordnung" im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist wird sie doch von "Personen, die zur Ausübung des Jagdschutzes
befugt sind," umgesetzt ;)
Prima, dann sind wir uns ja einig! :zustimm:

Alfred Klein schrieb:
Außerdem ist es gar nicht so einfach sicherzustellen daß die Kugel den Garten nicht verläßt. Entweder muß das Grundstück so groß sein daß die Reichweite des Gewehres zu gering ist was wohl kaum jemand außer einem Großgrundbesitzer bewerkstelligen kann. Oder aber es muß ein Schießstand her der garantiert daß die Kugel nirgendwohin fliegen kann, auch nicht z.B. nach oben.
Das steht wiederum auf einem anderen Blatt, ob er diese Forderung erfüllen kann. Grundsätzlich ist es jedenfalls nicht verboten, mit einem Luftgewehr (der schwachen Sorte) im Garten zu schießen.

LG
Pere ;)
 
Alfred Klein schrieb:
So einfach ist das gar nicht.
Auch bei einem Luftgewehr gibts zwei Versionen. Mit der schwachen darf man unter den beschriebenen Umständen im Garten schießen, mit der starken nicht.
Schwache = Luftdruckwaffen bis zu einer Mündungsenergie
von 7,5 Joule

Starke = Waffen mit einer höheren Mündungsenergie
als 7,5 Joule, sogenannte Weitschussluftgewehre (bis zu 300m weit)

Bei den Aktionen "Im umzäumten Garten schießen", wo das Projektil "nur" nicht das Gelände verlassen darf, muß auch sichergestellt sein, daß selbst bei einem Schuß schräg nach oben in die Luft, das Projektil das umzäunte Gelände nicht verlassen kann.

Alfred Klein schrieb:
...Die Leute im grünen Gewand die meist ziellos umherirren kümmern sich soweit ich weiß sehr intensiv um solche Dinge wenn sie Meldung bekommen...
Jawohl !
Allerspätestens seit dem 11. Sept. 2001 reagieren sie äußerst "intensiv" auf "Knallereien jeglicher Art",
wenn sie Meldung bekommen.

Daß in unserem Fall auf einen Vogel geschossen wurde, ist eine Mutmaßung;
...weiß man, auf was er wirklich zielen wollte?:zwinker: :zwinker:
Nein! :prima:
Deshalb ist (Lebens-)Gefahr in Verzuge.

LG,
Liesl
 
@Liesl & Alfred:
Gerne hätte ich gewußt wo ihr die Informationen bezüglich Waffengebrauch auf Privatgelände herhabt. Wäre hilfreich wenn ihr mir eine Quelle angeben könntet.
Schon alleine die Forderung das selbst bei einem Schuß im Winkel von ~ 30° das Geschoß nicht das Grundstück verlassen darf ist ja kaum umzusetzen. Selbsgt wenn ich bei einem behördlich genehmigten Schießstand die Waffe etwas höher halte wird das Geschoß je nach Kaliber bzw. Patrone weit über das Gelände hinweggehen und das selbst schon bei .22 lfB. Bereits die hat eine Flugweite von einigen km.
VG, YW
 
Hallo,
eigentlich wollte ich mich bei diesem Thema zurückhalten. Eben, weil ich auch nicht weiß, wo man was nachlesen kann. Aber als Besitzer mehrerer Waffen, von der Luftpistole bis zum scharfen 4 mm-Revolver (mit Waffenbesitzkarte) bin ich (aus früheren Zeiten) so informiert, dass Luftdruckwaffen der neueren Art nur noch die besagten 7,5 Jule haben dürfen. Die sind dann entsprechend gekennzeichnet und mit denen darf auf privatem und umfriedetem Gelände geschossen werden, sonst nicht. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Kugel das Grundstück nicht verlässt. Die stärkeren (Luftdruck-) Waffen unterliegen dem Waffenrecht und bedürfen eines Waffenscheins. Unabhängig davon gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Schutzzeiten, in denen Elstern nicht abgeschossen werden dürfen. Abgesehen von der gesetzlichen Seite, wer gibt dem Einzelnen das Recht, zu entscheiden, ob nun Amseln oder Elstern in einem bestimmten Gebiet leben dürfen? Vielleicht sollte man als Mensch einfach mal begreifen, dass ab und zu die Natur die Auswahl treffen muss. Das hat doch vor Erfindung der Schusswaffe auch funktioniert, warum heute nicht?
Ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht, wie einige andere hier auch: Wo eine Elster lebt, gibt es keinen Platz für Brutstellen anderer Vögel. Die Elstern plündern die Nester, egal ob Ei oder Jungvogel. Also muss ein Vogel umziehen, entweder die Elster oder der Andere. Bei mir sind die Amseln umgezogen. Aber, hab ich das zu entscheiden? Ich denke nicht. Und, wenn ein Nachbar glaubt, er müsse das entscheiden, dann sollte man ihm deutlich machen, dass auch er nicht Gott zu spielen hat, zur Not mit der Polizei und zur Not auch annonym.
Gruß Kurt
 
von Alfred Klein: So einfach ist das gar nicht. Auch bei einem Luftgewehr gibts zwei Versionen. Mit der schwachen darf man unter den beschriebenen Umständen im Garten schießen, mit der starken nicht.
Korrekt. Zu ergänzen mit:
von Liesl: Bei den Aktionen "Im umzäumten Garten schießen", wo das Projektil "nur" nicht das Gelände verlassen darf, muß auch sichergestellt sein, daß selbst bei einem Schuß schräg nach oben in die Luft, das Projektil das umzäunte Gelände nicht verlassen kann.
Und:
von kuhishu: Dabei muss sichergestellt sein, dass die Kugel das Grundstück nicht verlässt.
Egal, in welchem Winkel man wohin schießt. Nachzulesen in § 12 (3) 1. WaffG
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
Ob dies alles so erfüllt ist, sollte man die Polizei feststellen lassen.

Bei stärkeren Geschossen, Yellow Warbler, reicht entsprechend freies Hintergelände, wovon man sich z. B. auch als Jäger immer vor Schussabgabe überzeugen muß. Bei einem Kugelschuß können auch 5 km erforderlich sein. Mit der Büchse auf dem Schießstand wird deshalb meistens in geschlossenen Räumen geschossen.
 
Vogelklappe schrieb:
Bei stärkeren Geschossen, Yellow Warbler, reicht entsprechend freies Hintergelände, wovon man sich z. B. auch als Jäger immer vor Schussabgabe überzeugen muß. Bei einem Kugelschuß können auch 5 km erforderlich sein. Mit der Büchse auf dem Schießstand wird deshalb meistens in geschlossenen Räumen geschossen.
Oh nein! 8o Freies Hintergelände bei einem Kugelschuß kann im wahrsten Sinne des Wortes tödlich sein. Wer erkennt auf einer freien Fläche in 5 km Entfernung noch eine Person, die sich dort aufhält? - Niemand! deshalb muß ein Kugelfang da sein, am besten ein Gegenhang oder ein dichter Wald. Deshalb baut man ja Hochsitze, sodaß man gegen den Boden schießen kann. Aber Du meinst wahrscheinlich einfach ein freies Schußfeld, in dem sich keine Personen aufhalten, insofern schon richtig.

Schießstände gibt es zwar auch geschlossene (unterirdische), aber die meisten sind unter freiem Himmel. Im Normalfall sind es alte Steinbrüche oder Ähnliches, in die ein Schießstand eingebaut ist.

LG
Pere ;)
 
Hallo Pere,
Aber Du meinst wahrscheinlich einfach ein freies Schußfeld, in dem sich keine Personen aufhalten, insofern schon richtig.
Ja, das war auf Yellow Warbler bezogen, der ja wissen wollte, wie das mit meheren km-weit fliegenden Kugeln ist. Die Berücksichtigung eines Kugelfangs fällt ja auch unter Prüfung des Hintergeländes.
Deshalb baut man ja Hochsitze, sodaß man gegen den Boden schießen kann.
Hilft auch nichts, wenn der Schütze dann nicht an Querschläger denkt. Beim Schuss auf harte oder glatte Flächen kann die Kugel ungelenkt weiterfliegen, wenn auch nicht mehr weit.
Schießstände gibt es zwar auch geschlossene (unterirdische), aber die meisten sind unter freiem Himmel. Im Normalfall sind es alte Steinbrüche oder Ähnliches, in die ein Schießstand eingebaut ist.
Ja, für Tontauben mit Schrot schon, aber für Büchsen ? Diese Stände auf 10 oder 25 m sind doch aber alle nach hinten und auch nach oben abgesichert.
 
Yellow Warbler schrieb:
Zu unsinnigen Aussagen wie " wo Elstern brüten gibt es sonst keine Vögel mehr" und ähnlichem werde ich später noch kommen.
(ungeduldig mit den Fingern auf der Tischkante klopft)
Sagst Du uns noch in welchem Jahrhundert Du uns aufklärst, dass Publikum wartet schon gespannt auf Deine Ausführungen!!!


Tam
 
Peregrinus schrieb:
Oh nein! 8o Freies Hintergelände bei einem Kugelschuß kann im wahrsten Sinne des Wortes tödlich sein. Wer erkennt auf einer freien Fläche in 5 km Entfernung noch eine Person, die sich dort aufhält? - Niemand! deshalb muß ein Kugelfang da sein, am besten ein Gegenhang oder ein dichter Wald. Deshalb baut man ja Hochsitze, sodaß man gegen den Boden schießen kann. Aber Du meinst wahrscheinlich einfach ein freies Schußfeld, in dem sich keine Personen aufhalten, insofern schon richtig.

Schießstände gibt es zwar auch geschlossene (unterirdische), aber die meisten sind unter freiem Himmel. Im Normalfall sind es alte Steinbrüche oder Ähnliches, in die ein Schießstand eingebaut ist.

LG
Pere ;)


ist ja eh schon ein verbrechen, dass sowas über haupt erlaubt ist! ich wurd schon mal fast im wald angeschossen! das ding hat ca nen meter neben mir ein ziemliches loch in ne tanne gejagt! 8(


ich kenne nur schießstände in geschlossenen räumen und wo anders würde ich mit meinem gewehr, auch, wenn es "nur" ein luftgewehr ist NICHT schießen !
alles andere halte ich für höchst unverantwortlich. ich hab mich bis jetzt zwar nur mal mit einer luftpistole angeschossen (kugelfang nicht getroffen ) aber wenn das ins gesicht geht ist der spaß auch vorbei.
 
Hallo,
ich glaub, das Thema gerät aus den Fugen. Die Frage ist nicht, wer wann mit was wo schießen darf oder nicht. Die Frage ist erstmal, ob der Nachbar jetzt auf Elstern schießen darf oder nicht. Aus dem moralischen Gesichtspunkt würde ich sagen, er darf nie und nimmer auf Elstern oder sonst einen Vogel schießen. Aus dem gesetzlichen Gesichtspunkt sieht das anders aus. Da stellt sich die Frage: wo wohnst Du? Da gibt es nämlich je nach Bundesland unterschiedliche Schohnzeiten. Schohnzeit hin oder her, in jedem Fall würde ich die Leute mit der grünen Uniform informieren und befragen. Es kann einfach nicht sein, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, wer leben darf und wer nicht. Wild Westen war gestern, heute gelten andere Gesetze.
Gruß Kurt
 
Thema: Nachbar schießt Elstern ab!
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