Ist ein Entenleben weniger wert, als das eines Papageien?

Diskutiere Ist ein Entenleben weniger wert, als das eines Papageien? im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Enten müssen sterben aus Ordnungswahn!! Diese Tiere sollen nach dem Willen der Stadtverwaltung Neustadt am 01.09.2006 abgeschossen werden...
Ein Schlusswort - ganz ohne jeden Pathos.

Narrenfreiheit? Niemand ist immer ein Narr. Jeder gelegentlich.

hallo aday,

darf ich Dich zuerst mal um Entschuldigung bitten? Weil, sorry, selbst beim besten Willen von mir,
erschliesst sich mir nach wie vor nicht einer Deiner Einwände. Was haben denn all die von Dir vorgebrachten
Erfahrungen und Sachverhalte mit einer kleinen örtlich begrenzten Population ausgesetzter und falsch
gefütterter Hausenten zu tun? Oder die Schilderung was Du/Ihr innerhalb Deines Reviers wie handhabt
oder entsprechend plant? Was hat das bitte mit der Situation vor Ort in Neustadt a. d. Donau zu tun?

Nichts. Absolut aber auch rein gar NICHTS.

In Neustadt a. d. Donau gibt es ein paar Enten, die einigen Leuten lästig erscheinen. Das gibt es
überall. Für diese Enten gibt es aber die Möglichkeit eines Ausweichhabitats. Ein Blick auf die
HP der Fischereifreunde Neustadt a. d. Donau zeigt mir eine ganze Reihe von Weihern und Seen.
Und da sollte es nicht einen drunter geben, wo eine akzeptable Koexistenz von Wasservögeln und
Anglern möglich sein sollte? Kann ich mir nicht vorstellen. Toleranz zeigt auch Menschliche Grösse.

Und u. a. aus diesem Grund halte ich in diesem "Bagatell"-Fall eben den Abschuss dieser Vögel für nicht
gerechtfertig und aus waidmännischer Ethik heraus sind hier somit auch Deine Argumentationsversuche
schlichtweg verfehlt. Lassen wir die Kirche doch einfach im Dorf - und zwar dort wo sie steht. Es ist
nicht notwendig, etwaige Regelungen oder Meinungen von irgendwo an einen Ort zu übertragen, wo
der Sachverhalt vor Ort ein gänzlich anderer ist. In diesem Sinne, ja - bleiben wir doch bitte bei den
Fakten. Jenen nämlich, die in Neustadt a. d. Donau real sind - und nicht irgendwo in Deutschland.

DANKE für soviel Verständnis, dieses setze ich meinen Zeilen Deinerseits einfach mal voraus. Ich
schreibe hier nicht gegen die Notwendigkeit der Jagd im Allgemeinen, sondern gezielt punktuell. Auch
spreche ich diesem Dutzend Federvieh jedes weitere Diskussionspotential in diesem Forum ab. Wozu
weiter im Kreis reden? Die Behörden in Neustadt a. d. Donau sind autark und ihre Absichten haben
sie per Mail und Presse manifestiert. Das ist gut so. Und da in Neustadt a. d. Donau auch H5N1
bekanntermassen nicht testiert wurde, sage ich jetzt und hier ENDE.

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Sympathie? - Ja, warum auch nicht. Vor allem aber prinzipielle Sachlichkeit. :zustimm:

liebe Kerstin, Dir nochmals ein herzliches DANKE auf Gegenseitigkeit und ebenso Gänseerpel ein
fröhliches merçi für seine weiteren Detail-Ausführungen, ich denke, wir haben uns soweit gut
akkumuliert und können an dieser Stelle einen zumindest vorläufigen Schlußstrich ziehen. ;)

Gruss
Christian
 
ich les hier mit und verkneif mir so einiges. meine protestmail habe ich vorsorglich gestern früh abgeschickt.:zustimm:
 
Zum Abschluß noch was zum Nachdenken

nachdem sich hier nun alle gegenseitig ihre Standpunkte dargelegt haben, mal ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit, von einem anderen Standpunkt aus betrachtet.

In unserer Kreisstadt fließt durch die Stadtmitte ein kleiner Fluß, ein erheblicher Teil der Talaue ist Stadtpark und Fußgängerzone. Das Fischereirecht an diesem Fluß ist seit über hundert Jahren an den örtlichen Fischereiverein verpachtet; das Verhältnis zwischen Stadtverwaltung und Fischereiverein ist ausgesprochen gut, schließlich gab es in den erwähnten hundert Jahren keinen Anlaß zur Klage, von keiner Seite.

Der Fluß selbst ist besiedelt von vielen einheimischen Wasservögeln, neben den bekannten Entenarten auch von Blesshühnern, Reihern, Wasseramseln und- HÖCKERSCHWÄNEN!

Es liegt schon einige Jahre zurück, da beschloß ein Schwanenpaar, auf einer kleinen Insel im Fluß zu brüten. Dies war an sich nichts ungewöhnliches, schliesslich war das seit Jahrzehnten so, und die betreffenden Schwäne sind wahrscheinlich selbst aus Gelegen an diesem Fluß geschlüpft. Kein besonderer Vorgang also- wenn es nicht Frau K.P. anders gesehen hätte. Die resolute Dame, Witwe eines US-Offiziers und ehemaligen Kommandeurs der örtlichen amerikanischen Garnison, gebürtige Deutsche und eine bekannte Grösse im örtlichen Tierschutzverein, gelangte zu der Ansicht, dass die Angler die Schwäne beim Brutgeschäft stören (die Gründe, wie sie zu dieser Ansicht gelangte, werden wohl für immer im Dunkeln verborgen bleiben).

Von nun an begann sie eine planmäßige Vergrämungsaktion gegen die Angler, gegen die Personen also, die mit ihren Pachtzahlungen erstens das Recht zur Fischerei erworben hatten und zweitens mit diesen Geldern zum Unterhalt des Parks beitrugen, der zuvor Teil des Landesgartenschau-Geländes gewesen war.
Zu Anfang alarmierte sie jedesmal die Polizei, wenn sich ein Angler am Flußufer blicken ließ- ob in der Nähe des Geleges oder auch einen halben Kilometer entfernt. Die Polizei erschien anfangs noch regelmäßig, prüfte den Sachverhalt, fand keine strafbare Handlung oder Ordnungwidrigkeit vor und trollte sich wieder. Als nach einiger Zeit die Polizei nicht mehr kam, griff die Dame zur Selbsthilfe und attackierte die Angler eigenhändig mit ihrer Gehhilfe.
Dies ging so weit, dass sich die Angler (zu Recht) bei der Stadt beschwerten, weil sie de facto ihr Fischereirecht nicht mehr ausüben konnten.

Auch dem örtlichen Ruderboot-Verleiher rückte sie auf den Pelz, wenn der wieder einmal aus lauter Profitgier irgendwelchen ignoranten Tierfrevlern seine Ruderboote auslieh, mit denen diese Personen dann die Schwäne hätten belästigen können...

Wer sich ein bißchen mit Schwänen auskennt, der weiß, das ein Schwanen-Männchen sein Nest zu verteidigen weiß, freiwillig ist dem sowieso niemand zu nahe gekommen.

Eines Tages jedoch war es plötzlich vorbei mit dem ganzen Spuk. Beide Schwäne, die Eier und das Nest waren über Nacht verschwunden. Das war der Moment, wo ich involviert wurde, das es sich bei dem Höckerschwan um eine Vogelart handelt, die dem Jagdrecht unterliegt (was wohl kaum jemandem hier bekannt sein dürfte). Der Verdacht auf eine Straftat nach § 292 StGB / Jagdwilderei lag vor, konnte aber weder von mir noch von jemand anderem bestätigt werden.
In den Jahren danach wurden alle Brutversuche von Schwänen in dieser Flußaue schon im Ansatz (von bis heute Unbekannten) verhindert. Anstechen der Eier, hetzen von Hunden auf den brütenden Altschwan und ähnliche Dinge sollen da vorgekommen sein.

Persönlich war ich nur insoweit involviert, dass mich die Kripo bei ihren Ermittlungen als Sachverständigen hinzugezogen hatte.

Die oben erwähnte Geschichte aus Neuburg / Donau hat mich irgendwie an diesen hier geschilderten Fall erinnert.

idS Daniel
 
Zuletzt bearbeitet:
Die oben erwähnte Geschichte aus Neuburg / Donau hat mich irgendwie an diesen hier geschilderten Fall erinnert.
Nicht Neuburg, sondern Neustadt /Donau.

Assoziationen mögen berechtigt wein, mit der Massgabe, dass mir nicht bekannt ist, dass jemals Vertreter aus "militanten" Tierschützerkreisen aufgetreten bzw. tätig geworden sind. Vermutlich wäre die Angelegenheit dann von vorneherein anders verlaufen.

Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen und noch auf einen anderen Aspekt hinweisen: Die symbiotische Wirkung zwischen Fischbeständen und Wasservögeln ist keineswegs unerforscht:

http://www.tu-berlin.de/~Limnologie/projekte/zdorf/zd05a.htm
http://www.permakultur.net/texte/huhn/enten.html

Man kann trotzdem anderer Ansicht sein, wird aber die in diesen Arbeiten gemachten Feststellungen schwerlich widerlegen können.

Jedenfalls kann man den Schluss ziehen, dass Angler/Fischer, die darauf hinarbeiten, ihr Gewässer frei oder weitgehend frei von Wasservögeln zu bekommen, keine grosse Ahnung von den Grundlagen ihres Hobbies haben dürften.

Wir hatten die Problematik schon einmal in einem anderen Zusammenhang im Forum thematisiert, nämlich im Vogelgrippe kontext. Die Asiaten wissen längst, dass sich durch die Verbindung Geflügel/Teichwirtschaft ganz erhebliche Ertragssteigerungen realisieren lassen.

Eine Erkenntnis, die sich hierzulande wohl erst noch durchsetzen muss.

Wer sich übrigens mit den Verantwortlichen des Anglervereins auseinandersetzen will, kann unter "http://www.neustadt-donau.de/stadt/vereine.html#s, dann "Sportverein, Schwaig" fündig werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag

Für alle Interessierten: Ich habe eine weitere Mail erhalten, die mir nun doch wieder Kopfzerbrechen
bereitet, darum will ich Sie Euch ebenfalls nicht vorenthalten. Gleichfalls möchte ich voraus schicken,
dass ich bestimmte Zusammenhänge sehr wohl nachvollziehen kann und ebenso bestimmte Argumente
für richtig und angemessen befinde. Dennoch bleibe ich bei meinem Standpunkt: In diesem konkreten
Fall, von dem wir hier sprechen, entbehrt der Schusswaffeneinsatz jeglicher Verhältnismäßigkeit. In
diesem Fall, ist es legitim von einer Tötung der Enten abzusehen. Angemessen ist das Einfangen
und Umsiedeln dieser wenigen Tiere - dass allein ist die adäquate und richtige Vorgehensweise.

Sehr geehrter Herr Beuthe,

Vielen Dank für Ihr Email zu einem Zeitungsartikel aus der Mittelbayerischen Zeitung. Wenn die erste Aufregung abgeklungen ist, könnte man sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren.

Enten und Gänse unterliegen dem Jagdrecht und können außerhalb der Schonzeiten geschossen werden. Dies ist in ganz Deutschland und auch in Neustadt ein ganz normaler Vorgang. Ihr Hinweis auf das Tierschutzgesetz geht ins Leere, weil die Jägerschaft zur Hege verpflichtet ist.

Gerne möchte ich auch auf die Situation in Schwaig eingehen. Es waren nämlich sogenannte Tierschützer, die dieses Problem verursacht haben. Aus falsch verstandener Tierliebe wurden Enten und Gänse auch in Zeiten gefüttert, in denen absolut kein Nahrungsmangel herrscht. Dadurch werden die Vögel in einer Menge angelockt, die für einen See dieser Größe einfach zu viel ist.

Durch den Geflügelkot wird das Gewässer in nicht mehr verantwortbarer Weise belastet, überdüngt und mit Krankheitskeimen verunreinigt.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass sich auch unter Wasser Lebewesen aufhalten, denen durch den Vogelkot der Sauerstoff genommen wird und die dadurch elend verrecken müssen. Weiter wird durch die Überdüngung das ganze Gewässer instabil und droht umzukippen. Das sind die Realitäten. Wenn Sie sich etwas mehr mit dieser Materie beschäftigt hätten wäre Ihnen sicher klar geworden, dass besser ein paar Enten abgeschossen werden als das ein funktionierenden Gewässers zerstört wird.

Aber das ist ja das Schlimme bei vielen Tierschützern. Mit viel Tam Tam und ohne Blick fürs Ganze wird eine banale Sache hochstilisiert. Es wäre besser wenn Sie Ihre Mittel zur Information unserer Mitbürger einsetzten würden, damit das grundsätzlich nicht notwendige Füttern von Wildvögeln endlich abgestellt wird.

Wenn das beachtet worden wäre, hätte es dieses Problem gar nicht gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Erhard Garbe
Stadtrat
Referent für Naturschutz

hallo @ all,

ich möchte nachträglich mit einigen weiteren Worten Stellung zu vorstehender Mail beziehen, denn
zum Einen zeigt sie deutlich wie "verhärtet" die Fronten verlaufen - ganz ähnlich analog zum Beispiel
von DanielG. Da ich selbst stets einen vernünftigen Konsens präferiere, bei dem die Interessen möglichst
aller Beteiligter optimal berücksichtig werden, kann ich mich den Ausführungen von Herrn Erhard Garbe
nicht verschliessen - andererseits werde ich das Gefühl nicht los, dass den Enten doch noch ein Unheil
droht. Um dieses zu vermeiden, müssten einfach nur alle Involvierten gemeinsam konstruktiv an einer für
alle akzeptablen Lösung arbeiten - und die kann für meine Begriffe nur lauten: Einfangen und Umsiedeln.

Da ich aufgrund obiger Zeilen mir dessen aber nicht sicher bin, habe ich mich soeben mal in Kontakt
mit dem www.artenschutzbrief.de und www.jagd-bayern.de gesetzt. Mir ist daran gelegen, eine griffige
Rechtsgrundlage zu kennen, die es ermöglicht, diesen gesamten Sachverhalt in einen gesetzlichen
Rahmen einzubinden, womit eine Bejagung der Enten in diesem speziellen Fall vermieden werden kann.

Ich für meine Person, möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich betonen, dass ich versuche, die
Standpunkte aller Involvierten nicht nur zu verstehen sondern entsprechend ihrer inhaltlichen Richtigkeit
zu antizipieren. Prinzipiell bin ich persönlich zwar der Ansicht, es gibt BEDEUTEND schlimmere und
nachhaltig schädlichere Verunreinigungen von Gewässern als die natürlichen Exkremente einiger weniger
Enten und die Schädlichkeit deren Existenz halte ich insgesamt für zu geringfügig, um daraus einen
Abschuss zu rechtfertigen - selbst wenn dieser durch das Bundesdeutsche Jagdrecht gedeckt ist,
so halte ich ihn in diesem speziellen (!!!!) Fall eben doch für NICHT verhältnismässig, geschweige denn
für angemessen waidgerecht. Darum sollte ein Abschuss unterbleiben.

Aus diesem Grunde habe ich mich eben mal durchs Web gegoogelt, um mir das Jagdrecht auf Enten
etwas näher bewusst zu machen. Hieraus resultierenden die nachstehenden Informationen. Ich würde
es allerdings begrüssen, wenn es hier jemanden gibt, der den hier zur Debatte stehenden Sachverhalt
in einen vernünftigen Rechtsrahmen einbinden könnte, denn so wie es sich für mich darstellt, haben
die Enten durchaus eine gute Chance aufgrund der urbanen Örtlichkeit und des domestizierten Verhaltens
mit dem Leben davon zu kommen, hoffe ich zumindest.

In diesem Sinne bitte ich alle Mitleser hier um Hilfe, diese Wissenslücke für ALLE hier mit Fachkunde
und allgemeingültigen Informationen zu schliessen. Denn HEUTE ist es vielleicht "nur" dieses kleine
"unbedeutende" Dutzend Enten, aber Morgen ist ein anderer Tag, Morgen trifft es vielleicht andere Tiere.
Meiner Meinung nach haben wir hier genau jenen Fall, wo verschiedene Verhaltensmöglichkeiten
eben grenzwertig tangiert werden - es geht also um eine Entscheidung für oder gegen das Leben.

Also bitte, wer was konkret Hilfreiches beizusteuern weiss, möge es bitte hier für uns alle einbringen.

Gruss
Christian

PS. ... insbesondere den Hinweisen von Herrn Garbe auf eine artgerechte Fütterung wildlebender Enten
(und den daraus resultierenden Folgen) bzw. das Unterlassen einer solchen, kann ich nur zustimmen.

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Gewässerschädigung durch Jagdschrot

Im Bezirk Rheinau-Freistetten fanden sich auf dem Grund der Gewässer, an denen die Entenjagd ausgeübt wird, in bis zu ein Meter Entfernung vom Ufer zwischen 1740-2020 Bleischrotkugeln pro qm!
Viele Wasservögel nehmen diese Bleikügelchen bei der Nahrungsaufnahme zusammen mit den Insekten und Algen auf. Besonders betroffen sind die Enten, denn zur Verdauung brauchen sie kleine Kieselsteine, die sie vom Boden aufnehmen und schlucken. Enten können zwischen gefährlichen Schrotkörnern und harmlosen Steinchen nicht unterscheiden. Werden diese Schrote von den Wasservögeln geschluckt, zersetzt die Magensäure das Blei in lösliches Bleisalz, das in den Blutkreislauf gelangt und sich in den Nieren und der leber anreichert und dadurch zu einer schweren, möglicherweise tödlich verlaufenden Vergiftung führt. Tiere, die unter Bleivergiftung leiden, werden flugunfähig; die Flügel hängen schlaff am Körper herab und die Füsse können das Körpergewicht nicht mehr tragen. Schwäne vermögen nicht mehr den Hals aufzurichten. Eine Bleivergiftung kann zu Muskellähmungen führen. Diese wirken sich in Form einer reduzierten peristaltischen Tätigkeit auch auf den Darm aus. Die Folge sind Verdauungsstörungen, die Gallenblase bläht sich auf, die Ausscheidungen werden grün und wässrig. Man erkennt diese Vögel an ihrem grün beschmierten Gefieder in der Aftergegend und an ihrem ausgemergelten Allgemeinzustand. Eine Stockente, die eine Bleikugel Kaliber 6 verschluckt, hat eine Überlebenschance von schätzungsweise 88%, schluckt sie zwei, sinken ihre Chancen auf 56%, und bei drei Kugeln sind es nur noch 34%.

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Die Rechtsprechung gibt dem Jagdrecht Vorrang vor dem Tierschutzrecht. Sofern die Jagd weidgerecht ausgeübt werde, müssten Schmerzen, Leiden oder unvermeidbare Schäden hingenommen werden. Dies könnte durch Todesangst, Stress etc. der Fall sein.

Unter waidgerechtem Fang oder Fallenjagd versteht die Rechtsprechung, dass die Fallen ausreichend kontrolliert werden und dass nicht jagdbare oder geschützte Tiere unverzüglich freigelassen werden.

Die Jagd wird generell als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes angesehen. Dies ist auch an den Vorschriften im § 4 des Tierschutzgesetzes erkennbar:
(1) ... Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd (also auch die Fallenjagd)...zulässig..., so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Demnach ist das Aufstellen von Fallen und das Töten von Tieren in diesem Zusammenhang auch nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes zulässig.

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Das Fangen von Tieren

Nach § 958 Abs. 1 BGB ist der freie Tierfang ebenso gestattet wie der Erwerb und der Verlust des Eigentums.
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigentum nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.
Hiermit wird auf die ganzen Gesetze zum Naturschutz verwiesen.
Nach § 959 BGB wird der Begriff herrenlos definiert: Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Nach § 960gilt: (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

Sicherheitspflichten bei der Jagd
Bei der Veranstaltung einer Drückjagd auf Wildschweine müssen auch Gefahren, die durch flüchtendes Wild für unbeteiligte Dritte entstehen können, ausgeräumt werden. Verletzt der Veranstalter solche Sicherheitspflichten, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn ein an der Drückjagd Nichtbeteiligter zu Schaden kommt.
LG Aschaffenburg Az.: 2 S 329/97

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Jäger verletzt oder tötet Haustier – was kann ich tun?

– Markieren Sie die Stelle. Ziehen Sie Zeugen hinzu. Machen Sie Fotos.
– Das Tier sofort zum Tierarzt bringen und ein Gutachten verlangen.
– Schriftliche Anzeige an die Polizei oder Staatsanwaltschaft.
– Tathergang der Unteren Jagdbehörde melden. Kopie an Landesjagdverband, Tierschutzverein und an die Presse.
– Keine Beweismittel aus der Hand geben.
– Verletztes oder getötetes Tier muss auf Verlangen vom Jäger ausgehändigt werden!

Ca. 30.000 Hunde und 350.000 Katzen werden jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen! (Quelle Initiative Jagdgefährdeter Haustiere e.V., Stand 1999)

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Jagd auf verwilderte Tauben

Das Abschießen von verwilderten Haustauben im Innenstadtbereich mit einem Gewehr im Kaliber 22 lfb. ist eine nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeit. Es liegt keine Jagdausübung vor, da die verwilderte Haustaube nicht dem Jagdrecht unterliegt. Es sind aber auch sonst keine persönlichen Bedürfnisse erkennbar, die für eine Erlaubnis sprechen. Die Bekämpfung von Gesundheitsgefahren und des Schutzes historisch wertvoller Gebäude betreffen nur die Allgemeinheit bzw. die Eigentümer der Gebäude, wozu der Antragsteller nicht zählt. Auch die gezielte Tötung einzelner Tauben führt nicht zu einer deutlichen Verringerung der Taubenpopulation, sodass kein Bedürfnis für die Privatperson erkennbar ist, um in der Innenstadt mit einer Waffe Jagd auf Tauben zu machen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 18 K 5694/04

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Viele Wege führen nach Rom ...
 
chris-XX schrieb:
Rechtsgrundlage zu kennen, die es ermöglicht, diesen gesamten Sachverhalt in einen gesetzlichen
Rahmen einzubinden, womit eine Bejagung der Enten in diesem speziellen Fall vermieden werden kann.
Entschuldige bitte Chris, ich habe bereits in diesem Thread darauf hingewiesen auf die gesetzliche Lage.
Aber eine Frage muß ich hier doch noch einmal stellen, die dir der Naturschutzreferent sicherlich beantworten kann.
Wieviele Enten sind dort anssässig? 11 wie angeblich von Gänseerpel berichtet? Schon alleine auf besagtem Bild waren es schon 12, auch wenn die ein oder andere nicht so gut zu erkennen waren und das waren sicherlich nicht die einzigen. Auch eine Geländegröße von 3-4ha macht noch lange keinen Aussage über die Gewässergröße die besagte Tiere und ihre extremitäten verkraften muß. Ein Weiher ist ein "Stillgewässer" und da ist es besonders in trockenen Sommern leicht diesen mit zuvielen Eintrag von Nährstoffen wie durch Wassergeflügelkot sehr leicht möglich, das das Gewässer Umkippt.

Näheres per PN, wäre aber nett, wenn du mal bei deinen Kontakten die relevanten Zahlen herausfinden könntest und hier veröffentlichen.
 
Abwarten und Tee trinken?

hi aday,

ich glaube diese Nachfrage erübrigt sich, da es sich wohl um standorttreue
ebenso wie um ziehende Enten handeln dürfte. Ausgenommen sind natürlich
die beiden Höckerganter. - Für das Einfangen der Enten würde man im Übrigen
weder Norwegische Elchjäger noch deren Hunde benötigen. :zustimm:

Ich vermag hier keine eigene Aussage zu den Gegebenheiten vor Ort zu treffen,
sobald ich mir eine Bejagung dieser Tiere vorstelle, ist's als würde auf einen guten
vertrauten "Freund" Jagd gemacht. Das finde ich erschreckend und abstossend.

Das ist einfach mein persönliches Empfinden. Anderen Menschen geht es wohl
ganz ähnlich - und ja, das sollte doch auch irgendwo einen Stellenwert haben.

Gruss
Christian

PS. ... meine Rechtsfrage unterscheidet sich aber von Deiner rechtlichen Antwort. ;)
 
chris-XX schrieb:
Ich vermag hier keine eigene Aussage zu den Gegebenheiten vor Ort zu treffen,
sobald ich mir eine Bejagung dieser Tiere vorstelle, ist's als würde auf einen guten
vertrauten "Freund" Jagd gemacht.


Das ist bei Enten doch nix Neues. Dafür werden sie sogar gezüchtet und angefüttert .... :~
 
Die Wortwahl von Herrn Garbe lässt doch eine negative Vorprägung zum Thema Tierschützer vermuten und zeigt eine völlig undifferenzierte Denk- und Vorgehensweise. Es wäre seit langem die Aufgabe der Stadt gewesen, übermässiger Fütterung Einhalt zu gebieten, es ist geradezu zynisch, Herrn Beuthe und Foren wie diesem diesen Infojob zuzuschieben. Übermässiger Nährstoffeintrag ergibt sich u.a. aus Laub, Brot, Kot und Ackerrückständen, deren Zersetzung Sauerstoff benötigt, der dann wiederum den Fischen fehlt.
In der Regel passt sich die Wildtierzahl dem natürlichen Futterangebot an, die Brotfütterung lässt aber gerade Enten auf die eigentlichen Futterstoffe verzichten, sodass diese auch ungenutzt auf dem Weihergrund landen. Es ist weitläufig bekannt, dass Brot taschenweise in Seen gekippt wird, diese Art Fütterer aber Tierschützern/Tierschutz zuzuordnen, halte ich doch für sehr gewagt.
Wer ein wenig im Internet blättert, findet eine Vielzahl von Lösungen, eingesetzt von Städten mit ähnlicher Problematik, die in der Lage waren oder auch sind, Seen wieder zu "beleben", ohne dass die fast handzahmen Enten bejagt werden mussten. Damit sollen nachhaltige Wege gewählt werden und keine Pseudolösungen, die in Endloswiederholungen ausarten.

Es wäre Herrn Garbe anzuraten, sich den einen oder anderer Tipp zum Umgang mit solchen Situationen bei Amtskollegen zu holen. Seien dieses Tipps zur richtigen Weiherbepflanzung (auch Neophyten lassen Teiche kippen, wenn sie von heimschen Tierarten nicht gefressen werden), sodass der Sauerstoffeintrag insgesamt verbessert wird, künstliche Wasserfontänen zum gleichen Zwecke, oder auch Tipps zum Umgang mit dem gemeinen Fütterer, der sich in der Realität oft als zäher als so mancher Tierschützer erweist. Im übrigen ist der Bodensatz dieser Nähstoff überbesetzten Weiher sehr gut als Dünger einsetzbar, nur eben dem Weiher schadet er, da zu viel Sauerstoff für die bakterielle Zersetzung benötigt und somit der Veralgung Vorschub geleistet wird.

Gruß piaf
 
Zuletzt bearbeitet:
piaf schrieb:
Es ist weitläufig bekannt, dass Brot taschenweise in Seen gekippt wird, diese Art Fütterer aber Tierschützern/Tierschutz zuzuordnen, halte ich doch für sehr gewagt.

Gruß piaf

Ich nicht.

Und was eine "negative Vorprägung" eines Herrn G. angeht- meiner Meinung nach haben sich die Tierschützer diese Einstellung bei den Verantwortlichen der Stadt Neustadt/Donau hartnäckig selbst erarbeitet.

Wer schon mal mit diesen "grenzdebilen Tierschutztanten" (Zitat von Südwind an anderer Stelle in anderem Zusammenhang) zu tun hatte, wird in Zukunft alles vermeiden, diesen Personenkreis noch einmal auf den Plan zu rufen.
Das Dutzend Enten, von dem hier bislang die Rede ist, wird wahrscheinlich eingefangen und anderswo ausgewildert werden. Aber ich bin mir sicher, nächstes Jahr wird es eine vergleichbare Situation nicht mehr geben.

Was wurde also letztendlich erreicht?

idS Daniel
 
Zitat:
Zitat von piaf
Es ist weitläufig bekannt, dass Brot taschenweise in Seen gekippt wird, diese Art Fütterer aber Tierschützern/Tierschutz zuzuordnen, halte ich doch für sehr gewagt.

Gruß piaf

danielg:Ich nicht.
klar, auch wenn du keine begründung hast. deine hatz auf tierschützer ist offensichtlich.

Und was eine "negative Vorprägung" eines Herrn G. angeht- meiner Meinung nach haben sich die Tierschützer diese Einstellung bei den Verantwortlichen der Stadt Neustadt/Donau hartnäckig selbst erarbeitet.
wohl kaum, oder schliesst du von den negativ erarbeiteten image der jäger, auf tierschützer und naturschützer, wenn du unwissende oder auch uneinsichtige bürger, (die soll es ja geben,auch unter den jägern) in einen topf schmeisst.

gerade leute wie dieser herr G. in N. oder leute deiner gesinnung, sorgen m.e. dafür, unzureichende infos oder halbwissen, zu streuen.laut hörensagen, war da mal ein fall soundso. deswegen sind ja auch alle so pöse.

Wer schon mal mit diesen "grenzdebilen Tierschutztanten" (Zitat von Südwind an anderer Stelle in anderem Zusammenhang) zu tun hatte, wird in Zukunft alles vermeiden, diesen Personenkreis noch einmal auf den Plan zu rufen.
dann musst du auch das angebliche zitat benennen und vorallem, das vorangegangene.
und was glaubst du wieviel grenzdebile jäger gibt es?:p gesetzesbrecher möchte ich hier garnicht erst erwähnen.

aber ich weiss, zwischen deiner sichtweise und meiner liegen welten. das ist auch gut so.

und was wird erreicht, wenn man besagtes wassergeflügel durch abschuss entfernt? wie war das noch mit dem nachrücken der nächsten? oder wollen die angler den see für sich alleine? na wenn das schule macht? Seen für angler? wälder für jäger? u.s.w.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jagd auf zahme Enten - tut das Not?

hallo Piaf,

vielen Dank für Deine sachlichen Ausführungen bzgl. des Gewässereintrages,
bzw. den daraus resultierenden Folgen. Ja, so habe ich mir eine konstruktive
Diskussion mit Fakten und Argumenten vorgestellt. :zustimm:

Ansonsten, habe ja noch mal eine Nacht über den Sachverhalt geschlafen, so
bleibt für mich letztlich doch nur festzustellen: Ein Abschuss dieser zutraulichen
Enten ist in höchstem Maße unmoralisch - oder heisst es amoralisch!

Gruss
Christian - nicht Tierschützer, nicht Tierrechtler, nicht Fanatiker - einfach nur Mensch.
 
aday schrieb:
wieviele Enten sind dort anssässig? 11 wie angeblich von Gänseerpel berichtet? Schon alleine auf besagtem Bild waren es schon 12, auch wenn die ein oder andere nicht so gut zu erkennen waren und das waren sicherlich nicht die einzigen.

@ Aday

Es befinden sich definitiv 11 Enten und 2 Höckerganther auf dem Areal. Das auf dem besagten Bild 12 Enten zu sehen sind, liegt ganz einfach daran, dass
das Foto nicht ganz aktuell ist. Und wenn wir schon dabei sind:
Die auf dem Foto abgebildete Höckergans (Weiblich, kleiner Höcker) befindet sich auch nicht mehr in der Gruppe, da sie vor kurzem über Nacht so mir nichts dir nichts plötzlich verschwand...natürlich hat niemand etwas gesehen...
Wie dem auch sei, Aday, Du kannst Dir die Mühe sparen. Es wird Dir nicht
gelingen die Story nun doch noch als Lügengeschichte zu entlarven. Ganz
einfach weil es keine ist. Wenn es Dir angeblich immer nur um Fakten und
weniger um Emotionen geht, so verstehe ich nicht, dass Du so verbissen
Waidmännisch-gefühlsüberlagert an die ganze Sache herangehst. Dabei
scheint Dir kein Preis für die Verteidigung deiner Jäger-Ehre zu hoch zu sein.
Darüber hinaus dürfte dein aggressiver Feldzug gegen ganz bestimmte Forenmitglieder wohl auch niemandem verborgen geblieben sein. Ob das tatsächlich dazu beiträgt, dass Deine Aussagen glaubwürdiger erscheinen würde ich mal dahingestellt sein lassen.

Nun ja, im grossen und ganzen lasse ich mich eigentlich weniger dazu
hinreissen mich an solchen Debatten zu beteiligen. Insbesondere dann nicht,
wenn sie keinen sachlichen Inhalt mehr aufzuweisen haben, sondern nur noch darauf abzielen persönliche Tiefschläge zu platzieren. Manche Foren-
mitglieder scheinen zunehmend auf diesem Weg zu versuchen sich und ihre
Überzeugungen in Szene zu setzen und anders gesinnte systematisch zu denunzieren, "fertig" zu machen oder als Lügner hinzustellen. Hierzu scheint
eine ausreichende Kenntnis der Sachlage nicht einmal von nöten zu sein.

@ Chriss

Vielen Dank für Deine Bemühungen, den Thread dahingehend zu leiten, dass
sachliche Beiträge vorrangig Beachtung finden. Natürlich ist es bei einem solch
brisanten Thema kaum mögllich zu verhindern, dass die Emotionen hochkochen. Trotzdem sollte man dabei nicht die Beweggründe der "Gegen-
seite" aus den Augen verlieren und diese bei seinen Überlegungen einbeziehen.
Insbesondere Dir scheint dies in bewundernswerter Weise zu gelingen.
Hierfür ein ::zustimm:

@ all

Nach all dem, was wir hier bisher zu lesen bekommen haben dürfte klar
sein, dass eine friedliche Einigung (Stadtverwaltung x Tierfreunde) kaum mehr zu erwarten ist. Hier wird nur noch auf massivem Druck nachgegeben und kein Schritt mehr aufeinander zugegangen. Ich kann nur hoffen, dass bei all den
Wortgefechten nicht der eigentliche Grund der Debatte in Vergessenheit
gerät...nämlich dass es hier um das Leben der Enten geht. Ich mache
drei Kreuze, wenn die Tiere endlich in Sicherheit sind...

Liebe Grüsse
Kerstin
 
... und noch eine Mail

Sehr geehrter Herr Beuthe,

Ihre Anfrage an den Landesjagdverband hinsichtlich der Entenbejagung darf ich dahingehend rechtlich
beantworten, dass allein die Tatsache, dass hier die Enten, möglicherweise, weil sie gefüttert werden an den Menschen gewöhnt sind,
und daher eine gewisse Vertrautheit besitzen,
nicht zu "Haustieren" werden sondern nach wie vor " Wildtiere" bleiben und daher auch bejagt werden können.

Inwieweit eine derartige Bejagung sozusagen waidgerecht ist, weil die Enten "zahm" geworden sind, ist eine sehr
schwierige Frage und kann eigentlich nur am Einzelfall und nach der jeweiligen auch örtlichen Situation beantwortet werden.

Berücksichtigt werden muss beispielsweise auch eine mögliche Überpopulation der Enten und eine damit verbundene
Gewässerverschmutzung oder Seuchen- und Krankheitsgefahr ( Stichwort Vogelgrippe o.a. ).
Die Bejagung ist dabei oftmals auch die einzige Form, eine zahlenmäßig erforderliche Reduktion des Entenbestandes zu betreiben.

Man sollte daher nicht grundsätzlich eine Bejagung ablehnen, sondern immer konkret das Für und Wieder am Einzelfall entscheiden,
wobei hier manchmal sicherlich eine gewisse "Sensibilität" notwendig und angebracht ist.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Barbara Frank
RAin, Vors. des Rechtsausschuß im LJV Bayern
Die vorstehende Mail hat mich Heute erreicht. Unerwartet - zumindest von dieser Seite, möchte ich sagen, aber
gleichwohl willkommen. Wie den Zeilen von Frau Frank zu entnehmen ist, bestätigen sich damit die Zeilen bzgl.
des Jagdrechts, wie sie von aday hier ausgeführt wurden. Leider.

Darum bleibt schlussendlich wohl an dieser Stelle hier nichts weiter zu tun, als nochmal an die Verantwortlichen
für bzw. gegen eine mögliche Entenjagd in Neustadt an der Donau mit der Bitte zu appellieren, die vorstehenden
Ausführungen von Frau Frank dahingehend zu respektieren, dass man hier mit einer angemessenen Sensibilität
vorgehen möge, was nichts anderen bedeuten kann, als die Enten einzufangen und umzusiedeln. Persönlich halte
ich dies für ein Vorgehen, welches unproblematisch umzusetzen ist und für bzw. vor allen Involvierten in Schwaig
gerechtfertigt erscheinen mag. Zumal es doch die Interessen der Bürger ortsnah zu respektieren vermag.

Viele Grüsse und den Enten die Daumen drückend :zustimm:
Christian
 
Gänsemutti schrieb:
Es befinden sich definitiv 11 Enten und 2 Höckerganther auf dem Areal. Das auf dem besagten Bild 12 Enten zu sehen sind, liegt ganz einfach daran, dass
das Foto nicht ganz aktuell ist. Und wenn wir schon dabei sind:
Die auf dem Foto abgebildete Höckergans (Weiblich, kleiner Höcker) befindet sich auch nicht mehr in der Gruppe, da sie vor kurzem über Nacht so mir nichts dir nichts plötzlich verschwand...natürlich hat niemand etwas gesehen...
Wie dem auch sei, Aday, Du kannst Dir die Mühe sparen. Es wird Dir nicht
gelingen die Story nun doch noch als Lügengeschichte zu entlarven.
Also, das das Bild nicht stimmen konnte, nachdem Gänseerpel die Zahlen veröffentlichte war mir auf anhieb klar. Zumindest mußt du zugeben, das die Angaben in diesem Zusammenhang schon wieder mal nicht gestimmt haben, was aber nicht das einzigste Problem hier war, neben den anderen eindeutig als "unrichtig" itentifizierten Aussagen.
chris-XX schrieb:
dass man hier mit einer angemessenen Sensibilität vorgehen möge, was nichts anderen bedeuten kann, als die Enten einzufangen und umzusiedeln.
Das ist sicherlich ein hineininterpretation die so nicht mit der Aussage von Frau Frank vom LJV Bayern übereinstimmt.
chris-XX schrieb:
Wie den Zeilen von Frau Frank zu entnehmen ist, bestätigen sich damit die Zeilen bzgl.
des Jagdrechts, wie sie von aday hier ausgeführt wurden. Leider.
Danke für die Blumen. Habe ich auch nicht anders erwartet das sich der Rechtsausschuß des LJV-Bayern so äußert, denn da liegt die Rechtslage eindeutig und klar in diesem Fall auch wenn einige es in diesem Fall immer noch nicht war haben wollen. Nicht klar liegt sie, wenn die Tiere Eingefangen werden sollen. Wenn Sie von alleine "Umsiedeln", kein Problem, wenn man davon abzieht das eine Fütterung von Wildtieren (auch das Anfüttern) auch rechtlich geregelt ist und man sich hier eindeutig im Moment in einer Grauzone, bzw. schon weit darüber hinaus befindet.

Zum Thema Weiher und umkippen.
Wann wart ihr zum letzten mal in einem Zoo? Schon mal gesehen wie das Wasser aussieht in den Teichen und da gibt es fliessendes Wasser und kein Stillgewässer wie in einem Weiher.
 
Die Hoffnung stirbt zuletzt ...

hallo Liora,

da kann ich mich Dir leider nur anschliessen und hoffen. :~


hi Andreas,

stimmt, es ist meine Hoffnung, bin halt ein kleines Sensibelchen. 8)

Was den Rest betrifft, klar gibt es eindeutige Gesetze und auch
eine dementsprechende Rechtslage, aber ist ein Abschuss in diesem
Fall auch moralisch und aus Sicht der Waidgerechtigkeit in Schwaig
tatsächlich notwendig sowie moralisch in Ordnung? Nein - finde ich.

Die Behörden sollten auch die berechtigten Interessen der Bürger, die
für ein Umsiedeln stimmen, ausreichend berücksichtigen - meine ich.

Nicht jedes Gewässer mit oder ohne Enten ist automatisch auch ein
echtes schützenswertes Biotop, dass sollte man auch nicht aus den
Augen verlieren - nein, ich will hier KEINE Negativ-Beispiele anführen.
Es geht hier ausschliesslich um das Leben einiger weniger Wasservögel
an einem kleinen Teich in einer kleinen Gemeinde - und da sollte es nicht
möglich sein, auf kleinem Dienstweg eine zufriedenstellende Löszung zu finden?

Na aber hallo auch! ;)

Gruss
Christian
 
Ich habe diese Diskussion bisher mit großen Intresse verfolgt, möchte aber noch mal einen nicht unwichtigen Punkt erwähnen.

Genauso wie es sich bei Höckergänsen als domestizierte Form der Schwanengans nicht um Wildvögel handelt, sind die auf dem Foto gezeigten Mischlinge aus irgend bunt zusammen gewürfelten Hausentenrassen entstandenen Enten keine Stockenten auch wenn ich sie mit einigen Zugeständnissen noch als wildfarbig bezeichnen würde. Dies wird auch jeder etwas auf diesem Gebiet kundige Sachverständige problemlos bestätigen können. Zu genannten Sachverständigen zähle ich, aday verzeih mir, aber nicht unbedingt jeden Jäger. Hase, Reh und Schwein können die meisten noch ohne Schwierigkeiten erkennen, bei den einheimischen Enten harbert es dann aber schon gewaltig, wie ich mich oftmals bei Besuchen von Jägern in der eigenen Anlage überzeugen konnte. Das Problem alles was bis zu einem Gewicht von 2 kg und vom wildfarbigen Schlag ist und auf einen Gewässer schwimmt als Stockente zu bezeichnen erstreckt sich aber leider durch alle Bevölkerungsschichten.

Anderer Punkt, hier denke ich wird aday Auskunft geben können.
Meines Wissens wird Wassergeflügel nur mit Schrot und dann in der Luft bejagt. Mit Kugel und auf der Wasseroberfläche ... ?

Beim Betrachten der Enten auf dem Foto kommen mir aber Bedenken, ob sich diese je in besagte zum Abschuss freie Höhen erheben zu vermögen können.

Abschließend noch mein nicht zu ändernter Standpunkt, solcherlei Mischlingsenten haben auf einem Gewässer zu dem auch Stockenten Zugang haben nichts zu suchen. Die Pikanterie dieses Problem nun zulösen zeigt die bisherige Diskussion zur Genüge.
 
Zitat von Aday:
Also, das das Bild nicht stimmen konnte, nachdem Gänseerpel die Zahlen veröffentlichte war mir auf anhieb klar. Zumindest mußt du zugeben, das die Angaben in diesem Zusammenhang schon wieder mal nicht gestimmt haben, was aber nicht das einzigste Problem hier war, neben den anderen eindeutig als "unrichtig" itentifizierten Aussagen.

Mir ist leider schleierhaft, welche von Gänseerpel gemachten Aussagen letztlich als unrichtig identifiziert wurden und von wem. Vielleicht könntest Du mir da nochmal kurz auf die Sprünge helfen.
Ich bin wirklich neugierig.

Nun noch mal zum Thema "Wieviele Enten sind für einen Teich zumutbar"

Wer sich ein Bild zur Gewässergrösse und Umgebung machen möchte kann
unter Google earth / Germany / Neustadt an der Donau / Schwaig mal
nachschauen. Des weiteren wäre es wirklich wünschenswert, dass Herr
"Naturschutbeauftrager" Garbe Untersuchungen vorlegt, die seine Aussage
einer hohen Keimbelastung des Weihers belegen. Selbstverständlich kann man
davon ausgehen, dass die Meinung des Herrn G. nicht auf reinen Mutmassungen basiert sondern fundierten Kenntnissen unterliegen dürfte
und ich nehme auch an, dass er selbst die Lage vor Ort in Augenschein
genommen hat. Solllte das der Fall sein, wäre eine objektive Beurteilung des
Gewässerzustandes sicherlich kein Problem. Ich wäre gespann auf eine
Stellungnahme.

Für mich drängt sich langsam der Verdacht auf, dass hier lediglich versucht
wird auf biegen und brechen einen einigermassen plausibelen Grund zu finden, warum die paar Enten verschwinden müssen. Jetzt wo die vorgeschobenen
Gründe kritisch hinterfragt werden und sich kein wirkliches Argument finden
lässt warum eine kleine Gruppe Schnattertiere nicht auf dem Gewässer
bleiben kann.
Überspitzt gesagt könnte man fast annehmen, das am Sportplatzweiher nur derjenige hinsch**** darf oder geduldet wird, der auch dafür bezahlt. Denn gegen die Hinterlassenschaften der zahlenden und zahlreichen "Erholungs- suchenden" (siehe Posting von Gänseerpel) wurde bisher noch nie etwas unternommen. Hier geht es nicht darum, dass ein zweifelhaftes "Biotop" vor dem Untergang gerettet wird, sondern darum dass die Interessen einiger weniger durchgesetzt werden sollen.
Ob der Abschuss der Enten rechtlich oder waidmännisch gesehen gerechtfertig wäre halte ich eigentlich für zweitrangig. Ich finde es eher bedauernswert, dass es in Deutschland kaum mehr möglich zu sein scheint eine Einigung zu finden, die nicht die Vorlage einer Rechtsgrundlage erfordert.
In diesem Sinne eine gute Nacht.

Gruss
Kerstin
 
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Thema: Ist ein Entenleben weniger wert, als das eines Papageien?
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