wie kann ich ihm helfen???

Diskutiere wie kann ich ihm helfen??? im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, also, ich fang mal ganz von vorne an! Im Sommer 2005 kamen 3 Graupapageien in den Zoohandel. davon wurden 2 recht schnell verkauft...
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Nymphy

Guest
Hallo,

also, ich fang mal ganz von vorne an!

Im Sommer 2005 kamen 3 Graupapageien in den Zoohandel. davon wurden 2 recht schnell verkauft!
Naja, bis auf Timi, den haben sie jetzt für unverkäuflich erklärt!
Naja, fand es zu diesem zeitpunkt schon ziemlich schlimm! Nun saß der arme kleine ganz alleine rum, in einer voliere 8eigentlich recht groß, aber trotzdem EINZELHALTUNG ohne Freiflug)!
So, es sollte noch schlimmer kommen! Als ich vorgestern mal wieder an dem Zoohandel vorbei lief, fiehl mir auf, dass die Volierentür offenstand, dachte schon, juhu entlich freifulg! Doch dann kam der schreck! Da saß der arme kleine auf einem kletterbaum und hatte EINEN FLÜGEL GESTUTZT!!!! Aber wie gestutzt! Die müssen ihn warscheinlich bloß gepackt haben und einfach so mit der schere gerade durch geschnitten haben!!!!
Ist das aber nicht sogar in deutschland verboten???
Jedenfalls sieht der arme kerl echt schlimm aus!
Und das es selbst meinem Papa auffällt, der eigentlich keine ahnung von vogelhaltung hat, muss schon was heißen!!!!

Am liebsten würde ich den kleinen einfach beim vorbei gehen einpacken und mitnehmen! Aber, dass wär 1. Diebstahl und 2. würde dadurch sein flügel auch nicht mehr ganz!!!

Wie kann ich dem kleinen aber sonst helfen???
Man kann ihn ja dort nicht einfach sitzen lassen! Und verkaufen wollen sie ja auch nicht, weil das ja so dolle die besucher anlockt!!!!!!!

Hoffe, ihr könnt mir helfen!!!!

LG katja!
 
So wie es mir bekannt ist, ist das Stutzen verboten und das ist auch gut so.

Ich an deiner Stelle würde jetzt mal mit dem Amtstierarzt reden.

Es kann doch wohl nicht angehen, daß so einem armen Kerl die Flügel gestutzt werden damit er nicht wegfliegt.

Und was sich noch sehr schlimm finde ist, daß man so einen Vogel ausbeutet um Kunden anzulocken.8( 8o
 
Und was sich noch sehr schlimm finde ist, daß man so einen Vogel ausbeutet um Kunden anzulocken.
Genau das find ich auch so schlimm. Echt zum ....8( !
Zumal er auch noch als Einzelvogel zum Publikums-Magneten verdonnert wurde :( !
Tja, Hauptsache, der Rubel rollt.

Sprech doch mal ganz ruhig und sachlich im Zooladen an, dass Du es nicht gut findest, das er gestutzt dort allein sitzt.
Vielleicht kannst Du auch ein paar Freunde überreden, das selbe separat auch zu tun.
Evtl. merken sie dann so, das es wohl doch nicht so gut ankommt und überlegen es sich nochmal, den armen Wichtel doch zu verkaufen, da Kritik von mehreren Kunden kommt.
 
Hi

man könnte dem Zoohändler die Beine brechen damit er sieht wie das ist wenn er nicht mehr laufen kann... Mann haße ich solche leute... 8( 8( 8(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke auch, dass die 1. Anlaufstelle der ATA ist und er etwas dagegen unternehmen kann.
Lt. Tierschutzgesetz ist das Stutzen ohne triftigen Grund verboten. Und dass er nicht wegfliegt wenn er Kunden anlockt kann ja nun wirklich nicht als Grund zählen... :+kotz:

PS: habs in den Vogelschutz verschoben
 
komisch, in den meisten vogelhaltungsbüchern wird sogar noch detailgenau beschrieben wie man den tierchen fachgerecht die flügel stutzt und das sind teilweise noch aktuelle bücher -.-

aber wenns verboten ist, ganz klar, amt einschalten ... 8(
 
Hallo

Leute, das Stutzen ist leider NICHT verboten in Deutschland, sondern lediglich "tierschutzwidrig".

Aber es gibt glaub ich Bestimmungen, wie Vögel in einer Zoohandlung gehalten werden müssen/dürfen. Vielleicht findet man da etwas?
Ich würde am ehesten wohl auch zum ATA gehen, nur leider kann der sicher viel weniger machen, als das mancher hier erwartet.

Viel Erfolg
Alpha
 
Ich denke auch, dass die 1. Anlaufstelle der ATA ist und er etwas dagegen unternehmen kann.
Lt. Tierschutzgesetz ist das Stutzen ohne triftigen Grund verboten. Und dass er nicht wegfliegt wenn er Kunden anlockt kann ja nun wirklich nicht als Grund zählen..
Die Frage ist was unter Ausnahmen zu verstehen ist. § 6 TierschGes besagt
TierSchG § 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres.
Schränkt aber sofort wieder ein:
Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) .....
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im
Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder
zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

Klingt nach ziemlichem Interpretationsspielraum.

Sogar das Gebot, dass "Eingriffe" vom TA durchzuführen sind, wird gleich anschliessend noch gehörig verwässert:
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe
nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person
vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach mal beim zuständigen Veterinäramt anrufen und nachfragen. Vielleicht bringt das ja schon was.
 
Das steht auch in den Mindestanforderungen drin.

Was bei großen Zoohandelsketten vorkommt......die Vögel werden untereinander ausgetauscht damit es nicht auffällt. :k


Heike, aber die Mindestanforderungen, die sind doch (leider) eher als eine "Empfehlung" zu sehen, und nicht als eine Auflage, nicht?
Für den Fachhandel muss es doch aber sicher eine handfestere Regelung (Pflicht) geben :?
 
Bin ich etwas überfragt. *achselzuck*
Meiner Meinung nach gelten diese auch für den Zoohandel, mit dem Zusatz

Und klar, sind es nur die Anforderungen.
Für viele Behörden sind sie aber wie "Gesetze" und es wird auch verlangt das sie umgesetzt werden.
 
Thema: wie kann ich ihm helfen???
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