Hallo Sandra,
wenn der Graue vor 1997 eingeführt (bei Wildfängen) bzw. geboren wurde, mußt Du auf die sogenannte Cites bestehen.
Diese Citesbescheinigung war bis 1997 der gültige Nachweis der Auskunft über die Herkunft des Vogels Aussage gemacht hat.
Heute gibt es nur noch einen sogenannten Herkunftsnachweis, worauf vermerkt ist, um was für ein Vogel es sich handelt. Ob eingeführt, also WF oder Nachzucht in Gefangenschaft geboren/geschlüpft und die Ringnr.
Bei Nachzuchten sind die Elterntiere noch auf dem Herkunftsnachweis vermerkt.
Du solltest auf jeden Fall bei Kauf eines Graupapageis auf den Herkunftsnachweis bestehen, da Du bei der zuständigen Behörde nachweisen mußt woher der Vogel kommt.
Bei der zuständigen Behörde handelt es sich meist um die "untere Landschaftsbehörde". Ist aber nicht bundeseinheitlich. Auskunft gibt aber darüber das Veterenäramt.
Kaufst Du aus "Privathand" einen Graupapagei und der Besitzer hat keine Citesbescheingung oder Herkunftsnachweis, solltest Du Dir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen um allen evtl. entstehenden Ärger zu vermeiden.
Im übrigen möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, das es nicht gut ist Vögel einzeln zu halten. Vögel sind Schwarmtiere.
Es wäre sinnvoll gleich 2 Vögel zu kaufen, die miteinander harmonieren.
Man vermeidet so die später eventuell auftretenden Probleme bei der Verpaarung/Vergesellschaftung.