Papagei soll beschlagnahmt werden

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Adele

Guest
Ich war heute echt entsetzt als ich unsere Tageszeitung (WAZ, Lokalteil Velbert) gelesen habe. Dort stand das ein Graupapgei vor 8 Monaten einer Familie zugeflogen ist. Die Familie hat versucht anhand der Ringnummer den Besitzer rauszufinden, was jedoch erfolglos war. Unser Tierheim wollte den Vogel nicht haben. Da sie es auch der Polizei gemeldet hatten, wurden sie darauf Aufmerksam gemacht, das wenn der richtige Besitzer nicht auftaucht, der Vogel nach 6 Monaten der BRD gehört (wegen Artenschutz).
Der Papagei namens Horst hat sich in der zwischenzeit sehr gut eingelebt. Jetzt soll der Vogel Ende der Woche vom Amt beschlagnahmt werden. Wo er dann hinkommt?
Ich finde das echt den Hammer. Natürlich sollte überprüft werden, ob es dem Vogel dort gut geht, aber darum geht es wohl bei der Beschlagnahmung nicht, sondern darum das der Vogel jetzt dem Land gehört.
Das Wohl des Tieres spielt bei der ganzen Sache wohl keine Rolle.:nene:
 
Hallo Adele

Ja den Beitrag habe ich auch gesehen und habe gedacht die haben sie doch nicht alle , dem Vogel geht es doch gut in der Familie.
Ich bin total entsetzt über soviel Bürokratie.
Aber ich hatte auch mal das Problem als ich unseren Grauen beim Umweltamt angemeldet habe. Dort wollten sie mir auch den Vogel wegnehmen weil ich nicht wußte wo und wann der Vogel geboren wurde. Hatte ihn damals beim Tierschutz gekauft was ich aber nicht wüßte war das es ein Niederländischer Vogel war die Ringnr: CX steht für Holland. Mußte dann mit der Verkäuferin in kontakt treten die aber mittler weile ihren Mädchenname wieder angenommen hatte und die hat sich dann mit dem Umweltamt in Verbindung gesetzt und ich dürfte den Vogel behalten.
LG
Marion
 
Hallo,

sorry,aber wenn der Vogel Artgerecht gehalten wird,dann wird er beschlagnahmt und den momentanen Haltern überlassen...ist bei unserer Amazone genauso gewesen.
Wenn der ATA die Haltungsbedingungen als nicht Artgerecht einstuft kann es nicht wirklich zum Wohl des Vogels sein wenn er dort bleibt....eine ausreichende Voliere und ein Partnervogel ist die Mindestanforderung und ich denk das ist doch völlig ok,oder?
Ich weiß ja nicht welcher ATA in Velbert zuständig ist aber der ATA im Kreis Mettmann ist sehr engagiert wenn es darum geht die Mindestanforderungen in der Papageienhaltung durch zu setzen und ich ,als Papageien und Sittichhalter,finde das mehr als sympatisch.
Wir können uns ja nun nicht über Einzelhaltung beschweren und andere User zurechtweisen wenn es darum geht und dann sagen es ist nicht ok das diese Leute den Grauen nicht allein und im Käfig halten dürfen,weil er sich ja schon eingewöhnt hat...dafür fehlt mir nun das Verständniss.
Richtig,der Vogel gehört jetzt dem Land,genauso wie meine Amazone....na und?Ich darf ihn nicht veräußern,seinen Aufenthaltsort verändern oder die Maus zur Zucht und für kommerzielle Zwecke einsetzen....völlig undramatisch.Mit den Bedingungen kann man sehr gut leben....find ich mal so
LG

Conny
 
Hallo Adele,

dann sage bitte der Familie das es sich bei dem Papagei um einen Fundvogel handelt und dieser ist nach einem halben Jahr in ihr Eigentum übergegangen und somit hat keiner ein Recht ihn zu beschlagnahmen.
 
Da trotz Ringnummer die eigentliche Herkunft des Papageies nicht aufgeklärt werden kann, wird er beschlagnahmt und das ist nun mal rechtens.
Mag ja sein, dass eine Fundsache - und ein Tier ist nun mal eine Sache - nach sechs Monaten in den Besitz des Finders übergeht, aber bei geschützten Arten sieht das ein bisschen anders aus.

Ein weiterer Grund ist, dass er in Einzelhaltung bei der Familie die ihn gefunden hat lebt und das sieht die Behörde als nicht artgerecht an.:beifall:

Morgen wird er abgeholt und in eine Station/einen Pflegeplatz gebracht, wo er die Möglichkeit hat
a) unter Artgenossen zu leben und
b) sich einen ´Partner/eine Partnerin aus zu suchen.

Hat er einen Kumpel gefunden, darf er in die Familie zurück -- sofern sie ihn dan noch zur weiteren Pflege haben wollen und eine Haltung nach den Mindestanforderungen praktizieren.

Conny hat das toll auf den Punkt gebracht -- einerseits wird hier gewettert, wenn einer uneinsichtig ist oder es nicht besser wusste und seinen Papa alleine hält und in dem Fall soll es so richtig sein....... da sind dann die Behörden, die eingreifen die Bösen :nene:

Endlich mal eine Behörde, die sich für ein Tier einsetzt :beifall: -- wird von vielen hier ja oft bemengelt, dass sie sich nicht kümmern würden

Hier gibts auch schon einen Thread dazu.
 
Ich finde das Handeln der Behörden auch verantwortungsvoll und gerechtfertigt. Anscheinend steht ja das Wohl des Tieres im Vordergrund. Der "Anspruch" der Finder ist da doch wirklich zweitrangig. Auch ich hab einen Behördenlauf hinter mir, denn ich habe im letzten Jahr einen Lori von privat erworben. Einzelhaltung. Ohne Ring. Verkaufsbeleg aus den Niederlanden, Vorbesitzer haben ihn nicht bei der Einfuhr registrieren lassen. Hab sofort ne DNA machen lassen und nach 3 Wochen hatte ich ihm eine beringte, registrierte Partnerin zugesellt, schöne große Voliere in einem Zimmer gebaut. Hab dann den ersten Vogel nachträglich bei der Behörde gemeldet und die waren super hilfsbereit. Haben sich beim Händler in NL bescheinigen lassen, dass der Vogel aus einer Nachzucht stammt (ein unterschriebener Satz hat gereicht) und ich habe die Genehmigung zur Nachberingung erhalten, d.h. der Vogel gehört jetzt auch offiziell mir, mit allen Rechten und Pflichten. Hab noch gestern mit einer Dame vom zuständigen Amt telefoniert, weil ich die Ringnummer noch durchgeben musste und die sagte mir auch, dass es immer im Sinne des Vogels sein sollte, wie entschieden wird. Tiere, die in die Auffangstation kommen, würden anschließend ohnehin wieder privat vermittelt, weil sonst ja gar keiner wüsste, was mit der Vielzahl der Vögel/Reptilien etc. anzufangen sei. Und so hab ich das jetzt auch aus dem vorliegenden Fall entnommen: Wenn die betroffene Familie wirklich Interesse an dem Vogel hat, wird sie ihn behalten dürfen - aber halt zu vogelgerechten Bedingungen, was die Gesellschaftshaltung und Platzansprüche betrifft. Und das finde ich nur richtig. Artenschutz und Tierschutz sollten nicht auslegbar sein nach persönlichem Ermessen.
 
Vogel soll beschlagnahmt werden

Guten Tag liebe Leser,

wir haben die Einstellungen der Vogelfreunde zu diesem Thema verfolgt und möchten hier als Betroffene unser Empfinden ausdrücken.
Den Graupapagei haben wir halb verdurstet aufgefunden, diesen umgehend bei der Landschaftsbehörde Mettmann gemeldet.
Nach 8 Monaten schweigen des Amtes haben wir den Kontakt zur Behörde gesucht, um den Antrag zur Legalisierung des Vogels zu erwirken.
Mit Schreiben des Amtes haben Sie auf die Vergesellschaftung bestanden und uns den Termin zur Abholung mitgeteilt.Darauf hin haben wir bestanden, dass man uns klar mitteilt wohin der Vogel gebracht werden soll. Ferner haben wir auf ein schriftliches Dokument bestanden, dass nach der Vergesellschaftung der Vogel mit Partner und auch der Vogel ohne Erfolg der Vergesellschaftung an uns übergeben wird.
Dieses Dokument liegt vor, jedoch mit dem Vorbehalt des Eigentumsanspruch eines Vorbesitzers.
Die Rechtssprechung besagt hier ganz klar: Das der Eigentumsanspruch nach 6monatiger Frist abgelaufen ist, wenn der Vorbesitzer seinen Anspruch nicht bei einer Behörde angemeldet hat.
Das sei nur am Rande zu bemerken.
In 1 Linie geht es dem Amtsvetreinär nur darum seine Macht so auszuspielen.
Jetzt fragt sich ein jeder warum?
Man wollte uns von Amtswegen nicht mitteilen wohin der Vogel gebracht werden soll um die Vergesellschaftung zu erlangen. Man wollte uns das Recht nicht eingestehen, den Vogel mit oder ohne Partner bei uns aufzunehmen.
Nun geschah es, dass nach langem hin und her das Amt diese Zusage erteilte.
Der Vogel kam zur Vogelnotaufnahme nach Ratingen. Wir besuchten das Tier am Sonntag den o4.o3.2oo7
Mit Email vom Amt am Dienstag um 18.37 Uhr, teilte man uns mit, dass der Vogel nicht mehr in der Notstation verweilen würde, sondern einer Person übergeben worden ist, die sich mit dem Tier auskennt.
Sofort habe ich in Ratingen am Mittwoch angreufen und folgenden Sachverhalt vom Leiter der Station erfahren:
Dem Graupapageien ging es nach unserem Besuch nicht gut, d.h. er hat schon in den Vortagen die Futteraufnahme verweigert, er trauert und hat damit begonnen sich die Federn zu zupfen. Dieser Umstand wurde dem Veteriär mitgeteilt, er kam am Montag um den Vogel zu begutachten. Mit Aussage der Vogelnotstelle, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist, sollte der der Vogel an die Fam. Eigen im Sinne der Gesundheit des Tieres zurück gegeben werden. Jetzt kommt der Hammer: Herr Dr. Veterinär gibt den Vogel an jemanden zurück, der nur durch einen Bon den Rechtsanspruch an diesem Vogel ableitet. Hier muß ich bzw. wir uns fragen, wenn ich ein Tier vermisse, setzte ich alle Hebel in bewegung um mein Eigentum zurück zu bekommen. Hier hat es der angebliche Eigentümer noch nicht einmal geschafft den Verlust seines Eigentums bei dem Tierheim Velbert geschweige dann bei der Stadt Velbert anzumelden.
 
Graupapagei der Fam. EIGEN

Die Zeilen unserer Ausführung haben nicht gereicht.
Der Vertreter der Vogelnotstation hat sich über den Zusatnd des Vogels am Do. den o8.o3.2oo7 überzeugt und ist klar der Ansicht, dass der Vogel so nicht gehalten werden kann, wie er Ihn bei dem angeblichen Eigentümer vorgefunden hat. Der Vogel sitzt in einem etwas größeren Wellensittichkäfig, verweigert die Nahrung, hat sein Federkleid im Brustbereich bearbeitet, hat kein Spielzeug im Käfig und sitzt nach Aussage des Eigentümers seit Dienstag im Käfig, weil Ihm wohl jemand mitgeteilt hat, dass es zu Anfang gut für den Graupapageien sei, um angebliches sich an seine alte Umgebung zu gewöhnen.
Wenn sich der Vogel bei dem Eigentümer wohl gefühlt hat, wieso frist er dann nicht, wieso sitzt er 3 Tage im Käfig ohne freiflug?
Diesen Umstand wurde Herr Dr. Veterinär mitgeteilt, und seitens der Vogelnotstelle gebeten das Tier aufzusuchen. Herr Dr. war am Freitag zu Besuch und ist nach telfonischer Rücksprache mit der Vogelnotstelle Ratingen zu em Entschluß gelangt, dass es dem Vogel gut geht. Wehm geht es nicht gut, dem Vogerl oder Herrn Dr?
 
Graupapagei Fam. EIGEN

Somit dürfte der Unmut unsererseits doch klar verständlich sein.
Hier versucht Herr Dr. uns einen reinzuwürgen, man möge den Ausspruch verzeihen.
Wir werden weiter um unser Recht aber vor allem um den Gesundheitszustand des Vogels kämpfen!
Wenn uns nach Amtsvorschrift die Beschlagnahme - und Einziehungsverfügung zugestellt wird, erwarten wir im Sinne der Gestzgebung keine andere Möglichkeit dieses Recht auch an den angeblichen Eigentümer weiterzuleiten, und den Vogel in einer Vergesellschaftunsvolliere unterzubringen. Ferner sei nur noch am Rande bemerkt, der Eigentümer hat noch eine Amazone in einem kleinen Käfig untergebracht. Ist hier die gerechte Tierhaltung gegeben?
Wir würden uns über eine Nachricht der Vogelfreunde freeuen und verbleiben mit freundlichem Gruß
Fam. Eigen aus Velbert
 
Hallo M+C. Eigen.

das es Horst jetzt nicht gut gehen kann ist mir klar und ich würde das auch nicht auf sich beruhen lassen.

Das die Papageien in dem Amtsbezirk des zuständigen ATA nicht ordnungsgemäß untergebracht sind liegt mir schriftlich vor, es betrifft zwar jetzt nicht die Station in der Horst ist, aber dafür eine andere Station in welcher untragbare Zustände herrschen.
 
Liebe Familie Eigen,
es tut mir unendlich leid mit welcher Willkür hier mal wieder eine Behörde (oder einzelne Person) mit Ihnen und vor allem mit dem armen Geier umgeht.8(
Ich hoffe von ganzem Herzen,das Sie den kleinen Kerl heil und vorallem gesund wieder bekommen.

Liebe Grüße aus Wuppertal
Silke, mit Helmut und Schrödie
 
Das Ganze scheint ein schlechter Witz zu sein und grenzt schon an Amtsanmaßung seitens des ATA.

Von wegen der Papagei kommt zu Artgenossen, er sitzt oder saß in einem Käfig welches vielleicht für einen Wellensittich geeignet gewesen wären und hat das Futter verweigert und sich bereits gerupft.

Ich werde alles in meiner Macht stehende tun damit "Horst" endlich wieder zu seiner Familie die ihn gerettet hat zurück kann.

Der ehemaliger Besitzer hatte acht Monate Zeit seinen Papagei als vermisst zu melden und das hat er nicht getan, weder beim Tierheim oder der Polizei und nun gehört dieser Papagei rein rechtlich dem Finder.

Graupapageien gehören nun einmal nicht zu den besonders geschützen Arten nach dem Anhang WA I und somit hatte die Behörde kein Recht in aus seiner neuen Familie zu holen in der es ihm gut ging.
 
Hallo Familie Eigen,
wie anders die Dinge sich dann darstellen, wenn man eine mehrseitige und endlich auch mal eine detaillierter Berichterstattung erhält. Mein Gott, das ist ja wirklich ein Hammer und ein Armutszeugnis für die Bediensteten der zuständigen Behörde. Und dass jemand die Position eines Amtstierarztes für seine Machtspielchen ausnutzt, ist unfassbar, der hat seinen Job nicht wirklich begriffen. Und wenn sowas bekannt ist, warum greift niemand ein??? Ich drücke Euch, liebe Familie Eigen, ganz fest die Daumen, dass es zu einem guten Ende kommt. Es klang ja anfangs durch die Beiträge hier fast so, als wäre es von eurer Seite nicht gewollt, das Tier zu vergesellschaften aber es ist selbstredend, dass man sich nicht um einen Partnervogel bemüht, wenn die Eigentumsansprüche oder zumindest die Haltungsgenehmigung nicht geklärt sind. Um die Kosten, Aufwendungen, Sorgen die man hatte, schert sich ohnehin am Ende niemand, ein bisschen Sicherheit/Verbindlichkeit muss schon da sein. Es muss sehr weh tun, euren liebgewonnenen Kerl in dieser misslichen Lage zu wissen.
Lieber Gruß
Petra
 
Graupapagei Fam. EIGEN

Hallo liebe Leser,

vielen Dank für eure Unterstützung. Wir werden wegen dieser misslichen Lage aber nicht den Kopf in den Sand stecken, im Gegenteil, jetzt werde ich richtig Gas machen.
So nun erzähle ich euch mal wie die ganze Sache bisher weitergegangen ist:

Unzählige Male habe ich versucht einen Mitarbeiter der Unteren Landscha.Be-
hörde ans Telefon zu bekommen, genau keiner dieser hoch bezahlten Angestellten oder Beamten sind abkömmlich, liegt es daran, dass wir Ihnen Kopfschmerzen bereiten. Also habe ich es gestern wieder versucht und nach langem Hin und Her den Vorgesetzten vom Vorgesetzen wiederum den Vorge-
setzten Mitarbeiter an der Strippe gehabt. Es ist richtig, einen der wohl auch Weisungsbefugnis besitzt. Bei diesem Beamten habe ich wiederum meine Ge-
sprächsbereitschaft signalisiert, um vielleicht doch zu einem befriedigenden Ergebnis für beide Parteien zu gelangen. Er nahm sich die Zeit oder ermunterte mich dazu meine Sichtweise darzulegen. Mit meinem Hinweis das die Geschichte aber nicht in 2 Sätzen zu erklären sei, betonte er, dass es auch Ihm wichtig wäre meine Version zu hören. Nach Erzählung der Geschichte sagte er mir, dass meine Sichtweise völlig verständlich für Ihn sei, aber er mit dem Eigentumsanspruch meinerseits ein Problem sehe. Hierzu sagte ich, dass ich gar kein Eigentumsanspruch mit Ihm verhandeln wolle, sondern eine Einigung am gemeinsamen Tisch finden zu können. Frage des
Vorgesetzten an mich, ob ich mit einem Salomonischen Urteil leben könnte, auch wenn es für uns einen negativen Beigeschack hinterlassen würde? Frage an Ihn, was er sich den unter der Urteilfindung vorstellen könnte? Jetzt kommt das Beste was ich je gehört habe: Ob wir uns ein Besuchsrecht, welches von der Gegenseite ausgesprochen werden soll, vorstellen könnten. Meine Reaktion darauf: Wieso sollen wir unser Eigentum besuchen, wir wollen kein Besuchsrecht und werden auch von unserer Seite keins erteilen. Das wäre so, als ob unser PKW in Polen gefunden wird (wie er dort hingekommen ist kann man sich vorstellen) und ich fahre dort hin, um mit dem dortigen Ei-
gentümer eine Kaffeefahrt nach Warschau zu unternehmen. Dieses Ansinnen habe ich sofort ausgeschlagen, aber wie schon erwähnt, wollte ich auch gar keine rechtlichen Dinge mit Ihm besprechen. Er versprach mir, sich die Akte zu ziehen (meint er damit durch die Schokolade) um ein Bild über den Sach-
verhalt zu erlangen, und mit dem Hinweis ich möchte bitte ein paar Tage Geduld zeigen, und er würde mich in der kommenden Woche anrufen. Wie bitte, wir haben heute Dienstag, und die nächste Woche beginnt Mo. und endet Freitag, nein Sie können mich gerne bis Fr. dieser Woche anrufen. Ein freundliches Grüss Gott, und das soll es gewesen sein? Falsch, wie zu Anfang beschrieben, werde ich jetzt erst richtig Stress in der Unteren Landschaftsbe-hörde machen. Wie kann man das? Ganz einfach, ich habe gestern Morgen den 13.o3. ein kurzes knappes Schreiben an eine staatliche Einrichtung gesendet, verständlicher Weise möchte ich jetzt noch nicht diese Anschrift bekannt werden, dass kommt aber auf jeden Fall zu einem späteren Zeitpunkt auf Papier. Mit heutiger Post, also binnen 24 Std. ist die Gegenseite zu einer Stellungnahme bis zum 19.o3.2oo7 aufgefordert worden, eine Stellungnahme
über den ganzen Vorgang zu erbringen. Jetzt wird es aber zeitlich eng, eine
vernünftige Erklärung über das Handeln der Unteren Landschaftsbehörde zu verfassen. Bin mal gespannt was sich spätestens Di. 2o.o3. ergibt. Fazit aus der ganzen Angelegenheit, dem Grauen tut es nicht gut was sich der Amtsapparat erlaubt, aber der Gesetzgeber und insbesondere diese Behörde handet untadelig und nur im Sinne des Tierschutzes. Das Menschen Fehler begehen ist natürlich, aber dann kein Verstand zeigen und sich nicht dafür entschuldigen können, zeigt leider von sehr schlechter Moral.
So Ihr Lieben, ich werde Euch gerne weiter auf dem Laufenden halten.
Fam. Eigen aus Velbert
 
Graupapagei Fam. Eigen

Hallo liebe Leser,
wie bereits gestern versprochen, möchte ich euch weiter auf dem Laufenden halten. Also, mit gestriger Post vom Amt aus Düsseldorf, habe ich heute ein Schreiben an die Untere Landschaftsbehörde gerichtet, und diese aufgefordert, binnen 1o Tagen mein bzw. unser Eigentum zurück zu führen.
Darauf hin bekam ich vom Leiter der Unter.Landsch.Behö. eine Mail mit folgendem Wortlaut: Sehr geehrte......., wir haben Ihr Schreiben erhalten.Da Sie den Rechtsweg beschreiten, können Auskünfte und Rückantworten nur noch in Abstimmung mit dem Rechtsamt Mettmann geführt werden. Prima, dann werden wir endlich mal eine paar Antworten erhalten, da sich die Unt.Land.Behö. bis dato nicht ein einziges Mal gemeldet geschweige denn eine schriftliche Stellungnahme uns gegenüber erteilt hat.
Was haben wir seit Tagen versucht, Schreiben erstellen, Mails verschickt, unzählige Versuche jemanden an die Strippe zu bekommen, um eine Klärung oder vielleicht auch nur eine Auskunft zu erhalten.
So, nuns sind wir gespannt, was sich die Unt.Lands.Behö. sonst noch einfallen läßt, um sich vor Ihrer Verantwortung zu drücken. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Fam. Eigen aus Velbert
 
Hallo Fam. Eigen,

ich habe mit Entsetzen gelesen, was aus Tierliebe werden kann, und bin entsetzt. Da nimmt man so ein armes Würmchen bei sich auf, peppelt es hoch, und wenn es ihm dann besser geht, bekommt man es abgenommen.

Ich drücke Euch ganz fest die Daumen und hoffe, dass Ihr das bald ausgestanden habt (hoffentlich lebt dann euer Grauer noch..).
Ist ja wieder typisch deutsche Behörden... (wobei ich nicht alle über einen Kamm scheren möchte )

Haltet durch !!! und kämpft weiter !

Grüße Christine
 
Da ja schon einmal ein großer Artikel in der WAZ über Euch war, wäre es doch gut wenn jetzt eine Fortsetzung folgen würde. Vielleicht kommt dadurch die Behörde mehr unter Druck. Würde ich aber eventuell mal mit einem Anwalt besprechen (da es ja jetzt zum Rechtsamt gehen soll).
Ich habe mich schon damals so aufgeregt über den Zeitungsartikel. Nachdem ich jetzt Eure Bericht gelesen habe, rege ich mich noch mehr auf über Bürokratie und Dummheit unserer Behörden.
Im Prinzip bedeutet das doch für mich, wenn ich mal einen Vogel finde und aufpäppel, melde ich das doch besser nicht den Ämtern. Wenn ein Tier dem ehemaligen Besitzer entflogen ist, wird er es ja wohl über die Zeitung suchen. Da kann man sich ja immer noch melden.
Ich wünsche Euch viel Erfolg und das ihr Horst so schnell wie möglich wieder bekommt.
Adele
 
Hallo Familie Eigen,

ich kann mich meine Vorrednern nur noch anschließen und muss auch sagen, dass ich von der dt. Behörde ein wenig enttäuscht bin.

Da hilft eine Familie einem armen Wurm, kümmert sich monatelang um ihn, versorgt ihn mit Wasser, Futter, Fürsorge und Liebe und da kommt eine Behörde nach 8 Monaten an und nimmt ihn wieder weg, um all das, was er endlich als schön empfinden zu dürfen, mit einem Schlag kaputt macht. Was soll so ein armer Grauer namens Horst nur denken und von all dem halten? Wie kann man einem so sensiblen Wesen all das nur antun, wo er es doch endlich gut hatte.

Ich drücke euch alle Daumen und wünsche mir so sehr, dass ihr eueren Horst wieder zurückbekommt.

Seit stark wie bisher und noch stärker, damit ihr zu euerem Recht kommt.
 
Also, mit gestriger Post vom Amt aus Düsseldorf, habe ich heute ein Schreiben an die Untere Landschaftsbehörde gerichtet, und diese aufgefordert, binnen 1o Tagen mein bzw. unser Eigentum zurück zu führen.

Gibt es was Neues aus Velbert zu berichten ?

Oder soll ich mit dem neuen Fall auch an die Presse wenden.
 
...ich bin echt geschockt, was ich hier lese8o 8o

So ein Vogel ist doch keine Sache oder Gegenstand...was verspricht sich denn die Behörde mit der Beschlagnahmung, wird immer noch der wahre Besitzer gesucht oder um was geht es denen? Vielleicht habe ich da jetzt nicht alles mitbekommen...und halten die denn den Graupi so, wie es sich gehört - artgerecht?? Wo die doch immer schnell dabei sind mit genau einzuhaltenden Volierengrößen und so...Was meine Frage jetzt noch ist, ist denn nicht aufgrund des Ringes der Besitzer oder zumindest der Züchter ausfindig zu machen?

Ich wünsche Familie EIGEN weiterhin viel Kraft und Durchsetzungsvermögen!!

Hoffentlich darf Horst schnellstens wieder in sein Zuhause (nach 8 Monaten allemal!!!), wo er es gut hat und in Ruhe und Glück leben darf!!

GANZ VIEL GLÜCK!!:trost:
 
Thema: Papagei soll beschlagnahmt werden

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