Tauben schießen:-(

Diskutiere Tauben schießen:-( im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, bei meiner Mutter im Garten lag letzte Woche schon die zweite tote Ringeltaube im Garten, sie hatte eingige Federn gelassen und die...
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Richtig Sonja
Die Tauben könnten ja den armen Bauern die Saat weg fressen.
Die Jagdzeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
In NRW z.B. vom 1.7. bis 30.4.
Einzelne Tauben abschiessen ist aber ,soweit mir bekannt verboten.
Rosi.N
 
Also wenn die Polizei nur dann tätig werden würde, wenn der Täter auch ein hohes Strafmass zu erwarten hat.....
dann hätten sich wahrscheinlich viele Einsätze für die Polizei im Vorfeld erledigt. Das sollte nicht interessieren, weil das Strafmass der Richter festlegt.
Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft klagt den Täter an, der Richter entscheidet das Strafmass. Die Polizei arbeitet dem Staatsanwalt zu.

Gruß Cornelia

Das heißt jetzt "Ermittlungsperson" der Staatsanwaltschaft (nur mal so zum klugscheißen;-)...

aber sonst: dito, auch zu den vorherigen Ausführungen, was mögliche Ermittlungen durch die Polizei und das Waffengesetz angeht.

Aber auch ohne Prophet zu sein: in diesem Fall, ohne konkrete Anhaltspunkte auf den Nachbarn als Schützen, würde der Staatsanwalt das Vefahren wohl einstellen. Völlig anders siehts natürlich aus, wenn jemand den Nachbarn beobachtet hat oder dieser schon öfter herumgeballert hat. Aber beides ist hier glaub ich nicht der Fall....

Und ein Vergehen nach dem WaffenG...so was will man doch nicht in der Statistik;-)

Trotzdem wäre es natürlich eine Sauerei!

Und das die Tauben jagdbar sind: sind Ringeltauben gefährdet? Denn gegen eine Bejagung eines konstanten, nicht gefährdeten Bestandes ist doch eigentlich nichs auszusetzen?! Vor allem wenn es an natürlichen Feinden mangelt...

mfg

kadl
 
Und das die Tauben jagdbar sind: sind Ringeltauben gefährdet? Denn gegen eine Bejagung eines konstanten, nicht gefährdeten Bestandes ist doch eigentlich nichs auszusetzen?! Vor allem wenn es an natürlichen Feinden mangelt...

@ Kadl: muss denn eine Tierart erst gefährdet sein, um sie zu schützen ?
Ich erdreiste mich zu schreiben, dass wir Menschen vielen Tieren (auch den Tauben) auch ohne Waffen schon Feind genug sind, z.B. durch Lebensraumzerstörung, Chemikalien in der Landwirtschaft etc.

Rosi schrieb ja oben schon, dass die Tauben den Bauern die Saat wegfressen könnten, was sie vermutlich nicht ganz so ernst gemeint hat :?

Ich bin hier fast das ganze Jahr in den Feldern unterwegs. Kann aber nicht sagen, wann ich zum letztenmal Tauben in den Feldern gesehen habe. Ich weiss es wirklich nicht. Sehe hier leider keine Tauben :traurig:
 
Wenn es nicht so traurig wäre müsste ich jetzt lachen.
Noch nie etwas von Greifvögeln gehört ?Von Füchsen , Mardern usw?
Allerdings die werden ja auch abgeknallt , denn sie sind die natürlichen Feinde der Jäger.
Rosi.N
 
Nabend.

Wird das hier jetzt ein "Anti-Jäger-Thread" ??? Anfangs ging es um die bloé Vermutung, dass jemand Tauben widerrechtlich abgeschossen hat...wie man jetzt bei den Jägern landen kann, ist mir schleierhaft.
Ich kann nur eindringlich bitten, zum ursprünglichen Thema zurückzukehren oder ein neues zu eröffnen...ansonsten hab ich nur eine Möglichkeit...und das will möchte ich ungern.

LG, Olli
 
In NRW z.B. vom 1.7. bis 30.4.
Einzelne Tauben abschiessen ist aber ,soweit mir bekannt verboten.
Rosi.N

Meines Wissens beginnt die Jagdsaison im November und endet im Februar. Nur in genehmigten "Ausnahmefällen", wenn die Tauben die Ernte der Bauern schädigen können, darf vorher geschossen werden - ungeachtet dessen, dass man nicht nur die Tauben abschießt, sondern auch noch die Brut indirekt mit tötet!

Grüße, Sabine
 
@ Kadl: muss denn eine Tierart erst gefährdet sein, um sie zu schützen ?
Ich erdreiste mich zu schreiben, dass wir Menschen vielen Tieren (auch den Tauben) auch ohne Waffen schon Feind genug sind, z.B. durch Lebensraumzerstörung, Chemikalien in der Landwirtschaft etc.

Ich will jetzt echt keinen pro/contra Jägerthread drauß machen, möchte aber kurz noch was erwidern:

Auch mir ist bewusst, dass wir vor allem durch Lebensraumzerstörung, den Tieren schon genug zusetzen. Mein Beitrag war auch eher als Frage gemeint. Denn wenn eien Art sich, mangels von Feinden zum Beispiel, unkontrolliert vermehren würde, dann muss ihr Bestand halt anders reguliert werden. Inwiefern manche, und was ich betonen möchte lange NICHT alle, Jäger sich auch so verhalten oder in natürlichen Feinden eine Konkurrenz sehen, ist nun wirklich ein anderes Thema.

Wie es bei den Ringeltauben mit natürlichen Feinden und dem Bestand aussieht, weiß ich allerdings nicht. Nur die Bejagung von Tieren generell zu verteufeln halte ich einfach für falsch.

Das alles ändert ja nichts an der Tatsache, dass es eine Sauerei ist, wenn jemand aus Spaß an der Freud Vögel abschießt. Allerdings ist ja glaub ich immernoch nicht geklärt, ob die Vögel überhaupt geschossen wurden.

mfg

kadl
 
Habe mal bei WISIA online nachgesehen, die Ringeltaube ist streng bzw. besonders geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) seit dem 04.04.02. :+klugsche
Sollte hier eine Strafvorschrift z.B. Verstoss gegen das Tierschutz- oder WaffG. nicht greifen, sollten auf der Anzeige zumindest die Verstösse nach dem BNatSchG aufgeführt werden. Eine Durchschrift der Anzeige geht dann an die untere Naturschutzbehörde und es wird zumindest ein Bussgeld fällig. Ob das jetzt von der Staatsanwaltschaft oder der UNB gemacht wird, es tut dem Portemonnaie gleich weh.... :+klugsche
§ 42 BNatSchG besagt :
Es ist verboten,
1.wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Wäre also dann nach § 65 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit und wenn diese gewerbsmässig oder gewohnheitsmässig begangen wurde, dann auch nach § 66 BNatSchG eine Straftat.

Gruss Cornelia
 
Ja, ja... jetzt bitte nicht zerreissen oder in die Luft gehen, nur vorrausgesetzt, der Gärtner, äh Nachbar wäre der Mörder.... Ist ja alles nur im Imperativ, was wäre wenn.... :D :D


Gruss Cornelia
 
Ja, ja... jetzt bitte nicht zerreissen oder in die Luft gehen, nur vorrausgesetzt, der Gärtner, äh Nachbar wäre der Mörder.... Ist ja alles nur im Imperativ, was wäre wenn.... :D :D


Gruss Cornelia

hallo,

der mörder ?... geht man hier nicht etwas zu weit. auch wenn es heisst was wäre wenn..:nene:
 
Manchmal kapier ich euch ( Deutschen ) nicht ganz.
Da soll die Ringeltaube besonders geschützt sein und jährlich werden bei euch100 000de erlegt. Seltsam.
 
Das ist auch schwer zu verstehen.
Es ist ja nicht nur die Ringeltaube. Kormorane , fast alle Arten Gänse ,Raben uws unterliegen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie .
Das Jagdrecht setzt sich darüber hinweg und gibt alles was man zu Schädlingen erklären könnte ,zur Jagd frei. Es ist nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Rosi.N
 
Tja, wenn sogar in einer rot-grün regierten Stadt Schwarzpappeln, die auf der roten Liste stehen, einfach so gefällt werden, um Bauarbeiten zu erleichtern und die NaturSCHUTZbehörde dazu nur den Kommentar übrig hat:"Die rote Liste ist nicht bindend.", muss man sich ja wohl auch nicht mehr wundern,oder?

Und außerdem: wo kein Kläger da kein Richter. Und so werden sicher Tag für Tag und Jahr für Jahr zahlreiche geschützte Tiere geschossen oder Nester zerstört, ohne dass es jemand merkt oder es jemanden interessiert. Beim sogenannten "Problembären" wurde ja auch nicht lange gezögert. Aber ich will jetzt um Gottes Willen kein neues Thema anschneiden!!!
 
Seltsamer Zufall

Gerade erst sehe ich diesen Beitrag.

Wenn an den zwei toten Tauben keine Versehrtheit an den Vogelkörpern
zu sehen war, ist meine Vermutung, daß z.B. der Nachbar (?) vergiftetes Futter ausgelegt hat.
Das Giftfutter evtl. in einer Konzentration, die die Tauben erst später sterben
läßt uns so also das Auffinden in dem benachbarten Garten.

Jetzt ist natürlich - ohne tote Ringeltauben - nichts mehr zu beweisen. Leider.
Sollte zukünftig noch einmal ein toter Vogel (oder anderes Tier) in der Nähe
aufgefunden werden, so empfehle ich, das Tier obduzieren zu lassen.
Wie schon geschrieben wurde - privat - da sonst wieder die Vogelgrippehysterie kommen könnte. Dann hätte man Gewißheit über die Ursache des Todes.

@Corneli, Kadl und Andere: Ihr habt völlig recht.

Und: Mord ist Mord - Mord ist kein Begriff, der nur für Menschentötung steht.
Tiere töten ohne Grund (Grund: z.B. schwere Krankheit) ist eben Mord. So ist es halt.

tun.
 
Hallo Moni,

im Tierschutzgesetz §1 und §4.
Dort wird das Wort Mord allerdings nicht gebraucht.
Ich wollte damit nur sagen, daß Mord ein Begriff ist, der vom Begriffsbenutzer
frei anwendbar ist. Das Wort ist nicht mit Anwendungsregeln verbunden.:+klugsche
Gruß.
tun.
 
Leute, redet keinen Unsinn!

Der Begriff Mord stammt aus dem Strafrecht und ist dort genau definiert: "Totschlag aus niederen Beweggründen", und das bezieht sich einzig und ausschließlich auf Menschen!

Verwunderte Grüße
Pere ;)
 
wenn ich mit ner Kugel darnieder gestreckt werde, dann ist es mir ehrlich gesagt wurscht, ob's als Mord, Totschlag oder schlichtweg als Erschiessen bezeichnet wird. Alle sind gleich tot, egal ob sie erschossen oder ermordet worden sind.
 
Verwundert?

@Peregrinus (Proteus)

ich bitte Sie, unsere Beiträge nicht als "Unsinn reden" zu bezeichnen.
Sie dürfen das gern denken, aber trotz gegenteiliger Meinung bitte nicht
so formulieren.
Übrigens soll Peregrinus ein ehrenhafter Mann gewesen sein, andere sagen, er
hätte zur Ruhmsucht geneigt. Bitte seien Sie ehrenhaft und nennen uns nicht
"Unsinnredner". Danke.

Zur Erklärung:

der Begriff stammt nicht aus dem Strafrecht, sondern geht dem Wortursprung
nach auf Zeiten um 600 v. Chr. zurück...ohne Strafrechtszusammenhang...!

Zur Verwendung des Wortes:

die Kennzeichnung einer Handlung als Mord wird in politischen Auseinandersetzungen zum Ausdruck besonderer Missachtung genutzt:
Abtreibungsgegener, Tierschützer, Todesstrafengegner, Pazifisten und Auto-
gegner verwenden den Begriff manchmal über die juristische Bedeutung
hinaus, um damit die nach ihrer Meinung bestehende Verwerflichkeit der
beanstandeten Tötungen deutlich herauszuheben!

Und ich gehöre zum Kreis der Tierschützer und Tierrechtler - so ist es halt.

@ owl: Deine Beiträge gefallen mir stets besonders gut. :beifall:

tun.
 
Leute, redet keinen Unsinn!

Der Begriff Mord stammt aus dem Strafrecht und ist dort genau definiert: "Totschlag aus niederen Beweggründen", und das bezieht sich einzig und ausschließlich auf Menschen!
Sorry, wenn schon Korinthenzählerei, dann auch bitte richtig:
Totschlag ( § 212 StGB ) ist ein eigenständiger Paragraph im Strafgesetzbuch, er unterscheidet sich vom Mordparagraphen ( § 211 StGB ) durch das Fehlen folgender Tatbestandsmerkmale, die da genau heissen :
( Mörder ist, wer )
- aus Mordlust,
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
- aus Habgier
- aus sonst niedrigen Beweggründen
- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
( ... einen Menschen tötet )
Hatte in dem einen Post das Wort "Mordfall" benutzt um damit auszudrücken, dass eine ballistische Vergleichsuntersuchung von Projektilen eher erfolgversprechend bei grosskalibrigen Waffen ist ( wie bei Mordfällen eben die Regel ) Ballistische Vergleichsuntersuchungen werden bei den LKA´s aber eben auch in Fällen bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz gemacht (das ist kein Witz ! ) Deswegen werden auch geschossene tote Tauben oder Katzen sichergestellt, eingefroren und asserviert. Bei hinreichendem Verdacht auf einen Schützen werden auch Durchsuchungsbeschlüsse vom Richter erlassen, auch das ist Ermittleraltag und im Falle von geschossenen Tauben in Wohngebieten keine Seltenheit.
Früher waren laut BGB Tiere "Sachen", dies wurde 1990 im § 1 TierSchG abgeändert in " Tiere sind unsere Mitgeschöpfe " Das führte automatisch auch zu einem Umdenken bei den Staatsanwaltschaften, die seitdem öfters bereit sind auch kostspielige Untersuchungen zur Aufklärung einer Tierschutzstraftat anzuordnen.
Das zweite Wort "Mörder" hatte ich nicht im strafrechtlichen Sinne gebraucht,
wie auch schon tun. festgestellt hatte. Der Satz war eigentlich etwas polemisch gedacht, wenn dass hier ( von einigen Trockenbrötchen ) missverständlich aufgefasst wurde, tut mir das leid. :zwinker:

Grüsse Cornelia
 
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Thema: Tauben schießen:-(

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