Tauben schießen:-(

Diskutiere Tauben schießen:-( im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, bei meiner Mutter im Garten lag letzte Woche schon die zweite tote Ringeltaube im Garten, sie hatte eingige Federn gelassen und die...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hobbit

Hobbit

Hauptsache Federn!! :-)
Beiträge
1.716
Hallo,

bei meiner Mutter im Garten lag letzte Woche schon die zweite tote Ringeltaube im Garten, sie hatte eingige Federn gelassen und die Katzen gingen nicht dran (die fressen normalerweise das, was sie selber fangen oder legen es unter die Gartenbank), also war sie nicht von ihnen. Die Taube lag mitten im Garten, da ist kein Baum und nix. Meine Mutter vermutet dass der Nachbar die mit dem einem Luftgewehr erschossen hat. Kann man das irgendwo dran sehen? Ich hab mir die Taube mal angeguckt und außer dass sie ein paar Federn gelassen hatte hab ich nichts gesehen, aber ich wusste ja auch nicht genau wonach ich suchen sollte...Jedenfalls hatte sie keine offene Wunde oder sowas oder einen Flügel in einem komischen Winkel abstehend.

Kann man da gegen vorgehen? Ich meine wir haben keine Beweise und ich denke mal die Tauben waren dem Nachbarn wohl zu laut (der hat einen Baum vor seinem Balkon und jeder von uns weiß wohl, wie laut Ringeltauben gurren können) und da hat es ihm gereicht....
Stehen die eigentlich unter Naturschutz?
 
Hallo.

Gegen was willst du denn da genau vorgehen ??? Du schreibst ja selbst, dass keinerlei Anzeichen auf Fremdeinwirkung von Aussen sichtbar sind. Und wenn jemand mit einem Luftgewehr geschossen hätte, dann denke ich schon, dass man dieses irgendwie erkennen kann. Vielleicht sind die Tiere einfach erkrankt oder sonst wie zu Tode gekommen. Da jetzt gleich den Nachbar zu verdächtigen und möglicherweise noch etwas unternehmen zu wollen, finde ich etwas weit hergeholt.
Ohne wirkliche Anhaltspunkte oder besser noch Beweise, würde ich gar nichts unternehmen.

LG, Olli
 
Der Verdacht kam von meiner Mutter, mit den Nachbarn.
Ich weiß ja nicht ob man das von außen sieht. Aber zwei tote Ringeltauben die plötzlich tot vom Himmel an fast genau dieselbe Stelle fallen? Mitten auf freie Fläche? Unwahrscheinlich. Ich hatte schon an vielleicht junge Greifvögel gedacht die sich dann vielleicht nach dem Schlagen nicht getraut haben die Tauben zu holen, weil sie im Garten lagen. Vom Gefieder und Ernährungszustand her sahen sie normal aus, das Gefieder sogar sehr schön, glänzend.

Dass ich so jetzt nichts anzeigen kann oder ähnliches ist mir schon klar. Aber gerade darum wollte ich ja wissen woran man sowas vielleicht erkennen kann, falls es noch mal vorkommt, vielleicht habe ich ja doch was übersehen.
Falls es ein Greifvogel war wird er sich wohl jetzt nicht mehr trauen, da der Garten umgebaut wird (wir bauen an).

Komisch fand ich das Ganze jedoch schon.
 
Hi

Da jetzt gleich den Nachbar zu verdächtigen und möglicherweise noch etwas unternehmen zu wollen, finde ich etwas weit hergeholt.

Nicht unbedingt weit hergeholt. Normalerweise kennt man seine Nachbarn ja ein bissel. Und zugegeben, bei mir würden auch gleich die Alarmglocken läuten. Warum ? Weil einer meiner Nachbarn vor etlichen Jahren "unseren" Maulwurf vergast hat. Er hat sich auch noch damit gebrüstet, und mordmässig angegeben. Unser Maulwurf "Paul" lebte 3 Jahre in unserem Garten. Nur einmal hat er einen Fehler gemacht, und sich zu nahe an die Grundstücksgrenze gewagt. Das wurde ihm zum Verhängnis. Wäre es mir in so nem kleinen Dorf nicht um den nachbarlichen Frieden gegangen, dann hätte ich den Mann angezeigt. Er ist übrigens weggezogen. Aber es sind noch andere da.

Beispiel: bei den anderen Nachbarn war eine kleine Nische/Loch unterm Dach. Ich weiss nicht mehr so genau, denke aber dass es Rotschwänzle waren, die dort drin gebrütet haben. Selbstverständlich haben sie mehrmals täglich dieses Löchle angeflogen. Nur nicht allzu lange, denn meine Nachbarn haben extra nen Handwerker mit ner mega langen Leiter beauftragt, er möge dieses Löchle zu spachteln. Was dann auch geschah. Die Vögele würden auf den Gartenweg kacken. Ach ja, ein Vogelpärchen kackt auf den Gartenweg der rüstigen Rentner, die den ganzen Tag nix zu tun haben, als aufzupassen, dass bloss kein Gänseblümchen den englischen Zierrasen verunstaltet. Doch ich würde sofort Verdacht schöpfen, sollte ich in meinem Garten tote Vögel finden.

Ohne wirkliche Anhaltspunkte oder besser noch Beweise, würde ich gar nichts unternehmen.
Anhaltspunkte könnten eine Obduktion liefern. Allerdings würde ich mir in Zeiten der Vogelgrippehysterie womöglich genau überlegen, ob ich das machen würde. Nicht dass nachher noch sämtliches Geflügel im weiten Umkreis vor lauter Panik gekeult wird. Traurige Zeiten, vor allem für die Schwächsten :traurig:
 
Hallo,

hm hm das sind ja echt traurige Geschichten. Gut, dass nicht jeder einen Maulwurf im Garten mag ist eine Sache, aber direkt vergasen?? Also ich weiß ja nicht...:nene:

An das mit der Obduktion hatte ich auch schon gedacht, allerdings leider zu spät, das Ganze ist vor ungefähr 1 1/2 Wochen passiert und nachdem ich mir die Taube angesehen hatte habe ich sie ins Gebüsch hinter unserem Grunstück gebracht, denn in der Biotonne wäre es ja doch ziemlich eklig geworden und so mitten im Garten konnte sie ja auch nicht bleiben. Ich denke mal mittlerweile sind höchstens noch Knochen da. Blöde dass mir diese Sache erst jetzt wieder eingefallen ist (bei uns war viel los wegen des angehenden Umbaus und dann wurde ich auch noch krank), sonst hätte man vielleicht noch mehr rausfinden können. Ich denke mal das war ein Taubenpaar und jetzt sind da erstmal keine, sonst hätte man vielleicht noch mal was entdecken können.
Die stehen aber doch unter Naturschutz, oder?
 
Auch hier in Deutschland?

Hm aber Jagen war das in dem Sinne ja nicht. Das ist bebautes Gebiet, da kann man ja nicht einfach rumballern (falls es denn überhaupt so war).
 
Ringeltauben sind jagdbar.

jagdbar ist vermutlich ALLES was sich bewegt. Die Frage ist, ob es richtig ist :k 8( :?
Und wie Hobbit schon schrieb, darf in bewohntem Gebiet gejagd, rumgeballert werden ? Womöglich noch von Leuten ohne Lizenz ?
 
Ringeltauben sind jagdbar.


Zeig mir mal bitte den Jagdpächter, der eine Taube oder sonst ein Tier in oder über bebautem Gebiet oder sogar einem Garten schießt. Der hätte seinen Jagdschein wohl die längste Zeit gehabt! Und außerdem würde man das erkennen.

Also wenn die Tauben wirklich abgeschossen wurden, dann wohl eher nicht berechtigt und das wäre, bis auf einige Ausnahmen, nur der Jagdpächter.

Eine Taube im Flug mit einem Luftgewehr zu treffen dürfte allerdings auch nicht leicht sein. Der Verdacht würde sich mir eher aufdrängen, wenn die Tauben unter einem Baum oder an der Hauswand liegen würden. Denn diese Hobbyjäger suchen sich ja meist leicht zu treffende Ziele, also eher sitzende Vögel.

Sollte ich mitkriegen, dass mein Nachbar ein Rotschwanznest zumauert, würde ich mir allerdings schonmal den Hinweis erlauben, dass das verboten ist und sehr teuer werden kann. Vor allem weil es gegen das Kotproblem jawohl auch andere Lösungen gibt (Kotbrett). Das Loch kann man dann ja immernoch im Herbst zumauern. Aber da renn ich hier wohl offene Türen ein....

an schönen abend noch

kadl
 
Ja, auch in Deutschland gelten Ringeltauben zu jagdbarem Wild.
Natürlich darf in oder über Wohngebieten nicht geschoßen werden, weder mit Schrot noch mit Kugel....das ist befriedeter Bezirk und da ruht die Jagd.
Insofern habt ihr sicherlich recht, das ist nicht nur verboten,sondern auch sehr gefährlich.
liebe Grüße,buteo
 
@Hobbit :

Wenn der Nachbar tatsächlich die Tauben geschossen haben sollte, stellt das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund getötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder wiederholt erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
Gehen wir davon aus dass die Tauben mit einem Luftdruckgewehr geschossen wurden, so ist dies zudem keine geignete Waffe um die Tauben ohne grössere Leiden zu jagen oder zu erlegen. Die Taube wird meistens angeschossen, das kleine Geschoss bleibt irgendwo im Körper stecken und die Tiere leiden oder verenden elendiglich.
Ein Verstoß gegen das Waffengesetz könnte vorliegen, wenn der Nachbar eine Luftdruckwaffe besitzt, deren Geschoss eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule hat, da diese erlaubnispflichtig sind. Die Luftdruckwaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie unter 7,5 Joule erzeugen, deren Erwerb und Besitz ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei, ich bezweifele aber, dass man damit Tauben schiesen kann.
Schiessen darf er auf seinem befriedeten Besitztum, jedoch darf das Geschoss den befriedeten Besitz nicht verlassen. Dass die Tauben in eurem Garten tot lagen, wäre somit ein Verstoss.
Sollte so etwas noch mal passieren würde ich folgendes Vorschlagen :
Die Taube so frisch wie möglich in eine Tüte, einfrieren oder kühl halten und so schnell wie möglich damit direkt zur Polizei oder zum Veterinäramt.
Hier ist der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben und somit müssen diese Behörden etwas unternehmen.
Sollten Diabolos oder Geschosse im Tierkörper vorhanden sein, so könnte man dies auch mit einer Röntgenaufnahme feststellen. Die Polizei bedient sich in diesen Fällen per Amtshilfe eines guten Tierarztes, der dies durchführen kann.
Auf den Polizeirevieren oder auf den grösseren Polizeipräsidien gibt es ausgebildete Umweltsachbearbeiter, die auch Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bearbeiten, also Anzeigen aufnehmen.
Allerdings sehe ich ein Problem des Nachweises bei dem Nachbarn. Allein ein Verdacht reicht eigentlich nicht aus, um jemanden zu beschuldigen, du müsstest ihn evtl. schon mal dabei gesehen haben, dass er 1. eine Luftdruckwaffe besitzt und 2. schon damit mal in seinem Garten rumgeballert hat.
Evtl. könnte dann die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss erwirken und ggf. die Luftdruckwaffe sicherstellen.
Man könnte dann evtl. mit einer ballistischen Prüfung die Geschosse aus der Taube mit Vergleichsgeschossen aus der sichergestellten Luftdruckwaffe vergleichen, ob mit der sichergestellten Luftdruckwaffe tatsächlich auf die Taube geschossen wurde. Aber ob dieser Nachweis klappt, halte ich bei Luftdruckwaffen für fraglich. Bei Mordfällen ist das natürlich was anderes, da werden ja meistens grosskalibrigere Waffen benutzt.....:zwinker:


Gruss Cornelia
 
Evtl. könnte dann die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss erwirken und ggf. die Luftdruckwaffe sicherstellen.
Man könnte dann evtl. mit einer ballistischen Prüfung die Geschosse aus der Taube mit Vergleichsgeschossen aus der sichergestellten Luftdruckwaffe vergleichen, ob mit der sichergestellten Luftdruckwaffe tatsächlich auf die Taube geschossen wurde. Aber ob dieser Nachweis klappt, halte ich bei Luftdruckwaffen für fraglich. Bei Mordfällen ist das natürlich was anderes, da werden ja meistens grosskalibrigere Waffen benutzt.....:zwinker:


Gruss Cornelia

Moin.

Bitte nicht falsch verstehen: Aber wegen einer Taube wird mit Sicherheit nicht dieser Aufwand betrieben. In welcher Relation mit der zu erwartenden Strafe steht das ???
Klar ist es ne Sauerei auf Tauben zu schiessen (wenn es denn so war), aber ich denke, man sollte hier die Kirche im Dorf lassen. Wenn man weiß, dass der Nachbar ein Luftgewehr hat, heisst das noch lange nicht, dass auch er der Täter ist. Ich will das hier jetzt nicht schönreden, aber ich sehe hier keinerlei Anhaltspunkte für einen Abschuß.

LG, Olli
 
Um eine tote Taube macht in der Tat keiner großes Theater.
Gegen den Verstoss gegen das Waffengesetz schon.
Wenn ich sicher bin , dass ein Tier im bebauten Gebiet erschossen wurde erstatte ich Anzeige wg. Verstoss gegen das Waffengesetz gegen Unbekannt.
Den Hinweis wer als Schütze in Frage kommt kann ich durchaus geben ohne jemand direkt zu beschuldigen.
schöne Grüße
Rosi.N
 
Natürlich wird wegen einer toten Taube nicht so ein Aufwand betrieben wie bei einem Mordfall, dass ist richtig.
Es ist aber so, dass es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 17 TierSchG ist und zwar hier konkret ein Straftatbestand. Es ist also ein Vergehen ( Mord wäre ein Verbrechen ). Speziell die Polizei hat die Pflicht, allen Straftaten nachzugehen, es ist also ein Offizialdelikt, es bleibt kein Ermessensspielraum, wie z.B. bei Ordnungswiedrigkeiten. Da kann man nicht einfach mal wischi Waschi kommen, gucken, ach nur tote Taube - und wieder heimfahren.
Der Anlass, wann die Polizei tätig werden soll, hier also eine tote Taube, sollte eigentlich keine Rolle spielen !
Zumal man ja mittlerweile weiss, dass sich Straftatbestände gegen Tiere, also Quälerei oder das Töten von Tieren Einstiegsstraftaten für spätere Übergriffe auf Menschen sein könnten.......

Gruss Cornelia
 
Bitte nicht falsch verstehen: Aber wegen einer Taube wird mit Sicherheit nicht dieser Aufwand betrieben. In welcher Relation mit der zu erwartenden Strafe steht das ???

Also wenn die Polizei nur dann tätig werden würde, wenn der Täter auch ein hohes Strafmass zu erwarten hat.....
dann hätten sich wahrscheinlich viele Einsätze für die Polizei im Vorfeld erledigt. Das sollte nicht interessieren, weil das Strafmass der Richter festlegt.
Polizeibeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft klagt den Täter an, der Richter entscheidet das Strafmass. Die Polizei arbeitet dem Staatsanwalt zu.

Gruß Cornelia
 
Jemand der in bebauten Gebieten herum ballert sollte schon alleine dafür bestraft werden.
Die Strafe , in solchen Fällen meistens ein Bussgeld ,wird unterschiedlich hoch ausfallen, je nach dem auf was da gezielt wurde.
Zweifellos wird aber ein Verstoss gegen das Waffengesetz höher bestraft ,wie Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.
Rosi.N
 
Mahlzeit.

Also ich sehe hier immer noch keinerlei Hinweis darauf, dass die Taube(n) abgeschossen wurde(n) !!! Bisher ist es eine Vermutung !!! Darum geht es mir. Wenn jetzt eine Taube nachweislich durch eien Schusswaffe getötet wurde, DANN sieht es anders aus und ich würde selbstverständlich Strafanzeige stellen.
Aber zum jetigen Zeitpunkt sehe ich nun mal keine Veranlassung.
Also...entweder das tote Tier obduzieren lassen und ggf. weitere Schritte einleiten, oder die Sache auf sich beruhen lassen.

btw: Ich habe es noch nicht erlebt, dass eine tote Taube bei der Polizei abgegeben wurde und diese daraufhin auf Staatskosten untersucht wurde (lassen wir die Vogelgrippewelle mal aussen vor). Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

LG, Olli
 
Olli da hast Du natürlich recht.
Einen Einschuss , auch von einem Luftgewehr würde man sehen.
Zur Untersuchung reicht übrigens auch ein ganz normaler TA.
Rosi.N
 
Ringeltauben sind in Deutschland jagdbar und werden meist mit Schrotschuss erlegt. Der jährliche Abschuss schwankt seit 1990/91 zwischen 655.000 und 917.000 Tauben[1], seit sechs Jahren ist jedoch ein kontinuierlicher Anstieg der Jahresstrecken zu verzeichnen[2]. Die Meldung der Abschüsse erfolgt nicht artspezifisch, daher können auch mögliche unabsichtliche Fehlabschüsse von Hohltauben, Türkentauben und Turteltauben eingeschlossen sein. Der allergrößte Teil der geschossenen Tauben sind jedoch Ringeltauben.

steht hier

ausser Pfui Teufel fällt mir da nicht mehr viel ein 8( 8( 8(

... angewiderte Grüsse
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Tauben schießen:-(

Ähnliche Themen

A
Antworten
2
Aufrufe
244
harpyja
harpyja
R
Antworten
1
Aufrufe
241
HansGustav
HansGustav
S
Antworten
2
Aufrufe
316
Picasso
Picasso
L
Antworten
4
Aufrufe
628
Thea
T
Zurück
Oben