Dringen...... wegen genehmigung

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J

j-c-w

Guest
Hi
kann mir eienr sagen, ob man Rotflügelsitiiche anmelden muss, bzw sie zu den Besonders geschüzten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesezt/artenschuztgesetz gehören...???

Oder ob jemand weiß wo man das Berlinernaturschutz gesetz und das Bundes.... anchlesen kann, bzw die Stelle wo steht welche Arten man anmelden muss......

Es Eilt!
 
Hallo Jan

Ich habe eben schnell mal nachgelesen. Der Rotflügelsittich ist von der Anzeigepflicht ausgenommen.
 
Rotflügelsittiche sind laut BNA nicht Anzeigepflichtig.
Timor-Rotflügelsittiche hingegen schon.

liebe Grüße

Bell
 
Danke

Jetzt schrieb eich doch mal worum es geht....

Ich hatte ja Rotflügelsittiche.Habe mich am Donenrstag mal bei der Natürschutzbehörde erkundigt wegend er Haltung von einer anderen Sittich Art, die angemeldet werden muss...erwähnte dabei leider die Rotflügel......
Und nun liegt heute ein brief im Kasten man müsse Rotflügelsittiche anmelden und ich solle dies naträglich tun, obwohl sie bereits tot sind und müsse bis zu 10.000€ Strafe zahlen!!!

Nach euren Aussagen habe ich doch aber nicht gegen das gesetz gehandelt, da sie nicht angemeldet werden müssen.........also ist doch die aussage dieses Briefes falsch???
 
gibt es eine Seite wo man z.B anchlesen kann, wer angemeldet werden muss?

Ich bracueh ja Argumente.....
 
Jan

Irgenwas fehlt an Deinem BArtSchV A5 ????
Hab das mal gerade bei Google eingegeben,da kommen
Hinweise auf Technikseiten/ Raumfahrt.
 
"Schutzstatus"

B BArtSchV A5

so steht es da, müsste heißen BundesArtenschutzVerordnung Ahnhang 5

dass B weiß ich nicht :-(
 
mist

Hier nochmal alles was sie mir vorwirft:

Diese Tierart( Rotflügelsittich[ Aprosmictus e. erythropterus]) gehört zu den besonders geschüzten Arten gemäß § 10 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der EG- Verordnung Nr 338/97, Anhang B

Mir scheind als würden Rotflügel bundesweit nicht geschüzt sein, aber in Berlin schon???
Odre wie, oder was???

Was steht denn nun vorne Bund oder Länderrecht :(?

Kann mir noch jemand helfen, ich blicke absolut nicht mehr durch :-(:( :( :(
 
"Liste der in Deutschland besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten "


Aprosmictus erythropterus Rotflügelsittich b B Tier

Aprosmictus jonquillaceus Timur-Sittich b B Tier

Aprosmictus (spp.) b B Tier



über dem kleinen "b" steht besonders streng geschüzt"
und was heißt dass b nun wieder?

Und warum gibt es eine Bundesartenschutzverodrnung wenn die nie gilt???

http://www.wisia.de/FsetWisia1_dt.htm

Oben links " aprosmictus " eingeben, dann kommt ihr auf diese Tabelle
 
Also ich hatte meine auch nicht angemeldet, aber bin auch nicht in Berlin, denke aber dass du im Recht bist halte dir die Daumen.
 
Hallo,

also in der Bundesartenschutzverordnung steht ganz eindeutig unter Abschnitt 3 (Haltung, Kennzeichnung) unter Absatz 2, daß Tiere der Anlage 5 von der Anzeigepflicht ausgenommen sind und dazu gehört der Rotflügelsittich.

liebe Grüße

Bell
 
Hallo Jan,

konntest Du schon etwas erreichen? Hast Du mal telefonisch vorgefühlt und nachgefragt? Oder hast Du vorsichtshalber schon mal die 10.000 Euro einbezahlt?:D Halt uns doch bitte auf dem Laufenden. Das würde mich auch sehr interessieren.

Liebe Grüsse
Wolfram
 
naja habe ja zwei Wochen zeit, bis ich mich melden muss.....also das mit Rotflügeln anmelden halte ich für eigentlich schwachsinn.... auch jeder Züchter den ich frage, schaute ganz geshcockt!...ich werde dann wenn es was neues gibt wieterberichten
 
also jan,d as ist schmarrn.

der rotflügelsittich NOMINATFORM ist NICHT mehr meldepflichtig.

wahrscheinlich verwechseln die das mit der unterart und dem timor.

brauchst du noch immer schlagkräftige argumente für diese behörde? wen ja dann sag mir ebscheid, dann kram ich mal all meien sachen zusammen.

achja:

das mit der ausnahme trifft aber nciht imemr zu, also ich brauche hier eien sondergenehmigung für die haltung der schwarzmasken-wachtel!!! diese stehen zwar in anhang A der EU-VO und werden bei uns unter den "nich meldepflichtigen" geführt, jedoch muss ich melen. da muss einer durchblicken.

aebr jan, der rotflügel ist NICHT sonderlich geschütz, nur die tiere müßen mit psittaciden ringen versehen sein.
 
Rotflügelsittich Meldepflichtig

Hallo Jan,

Will mich auch mal melden, zu diesem thema hier.

habe gestern mit Dr. Günther über deine sache (psittacose und meldepflicht) gesprochen. du sollst dich so schnell wie möglich bei ihm melden und den vorgang ihm schildern.

telefon- und faxnummer findest du in der VZE zeitschrift.

denn 1. tiere dürfen nicht mehr wegen psittacose getötet werden, sondern MÜßEN behandelt werden,

und 2. wegen der meldepflicht.

mfg Zfrd. Siegfried Friedrich, Landeszuchtwart VZE-Nord-West
 
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