Vögel werden bei Dorfest verlost!!

Diskutiere Vögel werden bei Dorfest verlost!! im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Leute bin neu im Forum und habe eine Frage. Wir haben im August 2008 bei einer Tombola einen Welli von einem Züchter gelost,der zwei Tage...
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bambu

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Hallo Leute bin neu im Forum und habe eine Frage.
Wir haben im August 2008 bei einer Tombola einen Welli von einem Züchter gelost,der zwei Tage bei extremen Lärm in der Losbude ausharren musste.Vier Wochen haben wir gebraucht um ihn zu bewegen den Käfig zu verlassen,danach war nur noch Tierarzt angesagt.Jetzt ist er einigermassen ok,aber immer noch Durchfall(grün).Er hat einen Partner bekommen der etwas lebhafter ist.
Nun zu meiner Frage.Ist es ok dass Vögel verlost werden(egal wer gewinnt) und dies noch von einem Vogelzuchtverein.
 
Hallo bambu

Nun zu meiner Frage.Ist es ok dass Vögel verlost werden(egal wer gewinnt) und dies noch von einem Vogelzuchtverein.

Nein, das ist nicht okay. Den Grund warum, hast du bereits genannt, nämlich "egal wer gewinnt".

Das hat für mich etwas von "das weitere Schicksal, unseres/meines Wellis/Vogels ist uns egal. Egal in wessen Hände der Vogel gelangt"

Dass so etwas ausgerechnet ein Vogelverein veranstaltet, macht die Angelegenheit wahrhaftig nicht besser. Andererseits sollte JEDEM der/die ein Tier abgibt (oder abgeben muss) oberste Priorität sein, dass dieses Tier in gute Hände gelangt.

Wenn es nach mir ginge, was jedoch nicht der Fall ist, dann würde ich so etwas verbieten. Nicht nur Vögel, sondern Tiere als Tombolagewinn generell verbieten.
 
Ah noch was: deinen Wellis wünsche ich alles Gute und eine schöne Zeit bei dir. Insbesondere dem "Losbuden-Welli" wünsche ich, dass er wieder ganz gesund wird :trost:

P.S: bitte lass deinen Welli von einem vogelkundigen Tierarzt behandeln. Das ist sehr wichtig, weil die meisten Tierärzte sich mit Vogelheilkunde gar nicht auskennen. Grüner Durchfall ist nämlich nicht normal. Wenn die Vögel viel Grünzeugs gefuttert haben, kann der Kot schon mal flüssiger sein. Aber anhaltend grüner Kot, deutet auf eine Erkrankung, bzw. dass der Kleine noch nicht wieder gesund ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist verboten:

Tierschutzgesetz § 3 Absatz 6! Ohne Zweifel!

tun.
 
Nabend.

Es ist verboten:

Tierschutzgesetz § 3 Absatz 6! Ohne Zweifel!

So ganz kann ich das nicht stehenlassen. Denn die allgemeine Frage von bambu lautete:

bambu schrieb:
Nun zu meiner Frage.Ist es ok dass Vögel verlost werden(egal wer gewinnt) und dies noch von einem Vogelzuchtverein

Und das ist definitiv nicht verboten. Wenn alles korrekt abläuft, sprich: Die Vögel sind vernünftig untergebracht, haben Wasser und Futter, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine Verlosung.
Problem ist natürlich, dass jemand gewinnen kann, der die Tiere nicht haben will. Aber die Aussage, dass man so nicht weiß, wo sie landen, ist kein Grund, denn das weiß man bei Vögeln, die im Zoogeschäft verkauft...ja, selbst von Züchtern verkauft werden, nicht.

Paragraph 3 Absatz 6 TierSchG besagt lediglich:

Es ist verboten,
[...]ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[...]
Quelle

Was in diesem speziellen Fall sicherlich zutrifft, nicht aber allgemeingültig für Verlosungen ist.

Dem Vogel weiterhin alles Gute und schön, dass er bei Euch gelandet ist.

Gruß, Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Geierhirte hat absolut Recht mit dem, was er schreibt :(.

Ich finde es schrecklich, daß Vögel bei Verlosungen oder Glücksraddrehen als Gewinne ausgestellt werden. Das ist hier bei einigen Vereinen offensichtilich üblich, und ich denke, daß ich mich nicht irre, daß die Züchter so ihren "Ramsch" an den Mann bringen können.

Alle Leute, die bis jetzt Vögel "gewonnen" haben, mussten entweder viel Geld für den Tierarzt investieren oder die Vögel leben überhaupt nicht mehr.

Dagegen kann man nur eins tun: Gespräche mit den Leuten vom Verein führen. Auch mal die Tierarztrechnungen mitnehmen und den verantwortlichen Leuten vermitteln, daß es alles andere als ein gutes Bild auf den Verein wirft.
 
Habe heute Zwei Gewinner getroffen deren Vögel schon verstorben sind.Meine TA Rechnung beläuft sich schon auf ca.150 Euro
Gruss Silvia
 
Das würd ich den Leuten vom Verein mal klarmachen, wie Ina geschrieben hat... Kann ja wohl alles nicht wahr sein... :nene:
 
es gibt aber auch immer wieder Leute die an dieser Art von
Verlosung mit machen. Dadurch wird sowas ja noch gefördert.
 
Hallo zusammen

In Veenendaal auf der Schau werden auch Vögel verlost.Ob das jetzt so schlimm ist weiss ich nicht.
MFG Detlef Fiedler
 
Paragraph 3 Absatz 6 TierSchG besagt lediglich:

Zitat:
Es ist verboten,
[...]ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind[...]

Was in diesem speziellen Fall sicherlich zutrifft, nicht aber allgemeingültig für Verlosungen ist.

Mit der Verlosung sind aber ganz sicher nicht "Schmerzen, Leiden oder Schäden" verbunden. Es kann doch gar nicht die Absicht gewesen sein, dem Tier irgendetwas davon zuzufügen!

Gruß
Jörg
 
Moin Jörg.

Lies doch bitte noch einmal richtig. Du hast mich ja schon zititiert und da steht genau drin, was ich meine :zwinker:

Auch das schrieb ich:

Geierhirte schrieb:
Und das ist definitiv nicht verboten. Wenn alles korrekt abläuft, sprich: Die Vögel sind vernünftig untergebracht, haben Wasser und Futter, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine Verlosung.

Wenn aber, wie in diesem Fall, die Vögel 2 Tage lang extremen Lärm ausgesetzt sind, dann spricht natürlich etwas gegen eine Verlosung auf einer Tombola

Gruß, Olli
 
Hallo nochmal

Bei grossen Vogelschauen sind die Vögel 4 Tage lang Lärm ausgesetzt. Tausende von Zuschauern laufen vor den Käfigen herum. Es ist schon ganz schön Stress für die Vögel aber umbringen tut man sie damit nicht.
MFG Detlef Fiedler
 
Hallo,

ich kann nur von unserer Vogelschau mit Vogelbörse berichten, die man bei uns über das Landratsamt anmelden und genehmigen lassen muss. Man bekommt dann ein Schreiben, was man alles einhalten muss. Zum einen sind es die Richtlinien - siehe auch BNA, AZ, DKB, dann müssen die Verkaufstiere von denen in der Ausstellung getrennt sein und es darf keine Essenausgabe in dem Bereich sein. Außerdem werden wir immer darauf hingewiesen, dass in unserer Tombola keine "lebenden" Tiere angeboten werden sollen (aber dies ist kein Verbot!).

Für unser jetzt am Wochenende stattfindenden Gartenfest würde ich auch nie in Erwähnung ziehen, Vögel irgendwo hinzustellen. Warum ich das nicht möchte, weiß ich nicht. In südlichen Ländern ist das Gang und Gebe, dass Käfige und Volieren in Bars und Restaurants stehen und da finde ich das wirklich schön.

Warum es den Vögel nach der Tombola nicht sonderlich gut ging, weiß ich nicht, wahrscheinlich hätten die auch beim Züchter Probleme gehabt. Sollte eigentlich nicht vorkommen.

Elke
 
Hallo, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, wenn Ihr gelesen habt ist ein es doch jedem selbst überlassen ob er die Lose kauft oder nicht. Ob eine Verlosung nun wirklich sein muss steht auf einem anderem Blatt, aber verboten ist es nicht, und wenn Ihr solche entdeckungen macht sprecht die sog. Züchter doch an, hier jetzt eine Diskusion zu starten, wo alle Züchter über einen Kamm gezogen werden ist unfair, denn nicht alle sind so.
Ich selbst bin in einem Zuchtverein und wir haben uns klar gegen so eine Verlosung ausgesprochen, wir veranstalten jedes Jahr eine Große Börse wo dann nur wirklich Interessierte sich zu vernünftigen Preisen einen Vogel vom Züchter kaufen kann, mit Beratung etc.
LG Spaycy
 
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