Vögel trotz Nachgewiesener Herkunft beschlagnahmt

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PMar

Guest
Hallo,
eigentlich schreibe ich nicht viel in Foren sondern lese nur interessiert mit.
Jetzt habe ich aber ein Problem zu dem ich gern eure Meinung hören möchte.
Ich habe ein Paar Blaustirnamazonen das ich im Jahr 2000 bei einem Händler in Holland gekauft habe. Das Paar habe ich auch sofort ordnungsgemäss bei unserer zuständigen Artenschutzbehörde angemeldet und seitdem nie wieder etwas diesbezüglich gehört. Jetzt (nach 9 Jahren !!) habe ich plötzlich einen Schrieb meiner Behörde bekommen, dass die Vögel beschlagnahmt wären da ich die Herkunft nicht ordnungsgemäss nachweisen könne. Als Herkunftsnachweis habe ich damals die Rechnung des Händlers mit Ring Nr. eingereicht.

Verstanden hab ich den plötzlichen Sinneswandel der Behörde zwar nicht, hab mich aber trotzdem mit Händler in Verbindung gesetzt und der hat mir den
seinerzeitigen Verkaüfer, von dem er den Vogel gekauft hat benannt. Diese Adresse habe ich an die Behörde weitergereicht, Antwort: Die Vögel bleiben
beschlagnahmt, ich muss den Züchter nachweisen. Ich also den seinerzeitigen Verkäufer angerufen von wem er denn die Vögel hatte. Da in Holland wie eigentlich in ganz Europa ausser Deutschland keine Buchführungs- und Meldepflicht für Liste B Vögel besteht, kann er mir nach 9 Jahren natürlich nicht mehr sagen woher er die Tiere hatte.

Was mach ich nun ?? Kann eine deutsche Behörde überhaupt einen unmöglich zu erbringenden Nachweis verlangen ?? Ich hab doch alles versucht um den Nachweis zu erbringen !! Was kann ich dafür das in anderen europäischen Ländern keine Buchführungs- und Meldepflicht besteht ??

Gruß
Pmar
 
Hallo Pmar,

herzlich willkommen hier im Forum!
Das, was du schreibst, hört sich ja gar nicht gut an. Aber sicherlich kann dir jemand Tipps etc. geben. Allerdings müsstest du mal schreiben, um welches Bundesland es sich handelt. Niedersachsen?
 
Hallo Sybille,

Danke für deine Antwort, ich wohne in Nordrhein-Westfalen.

Das schlimme an der Sache ist, wenn das Vorgehen Praxis wird können bestimmt 80% aller gehaltenen Papageien beschlagnamt werden. Wer kann schon für seinen Vogel mehrere Generationen die Herkunft nachweisen ?? Dies war auch nie nötig und für Vögel aus anderen EU-Ländern ist das unmöglich !!

Gruß
Sven
 
Mal so ne Frage
Selbst wenn die deine Vögel beschlagnahmen, was wollen sie dann bitte mit ihnen machen? Das is doch hochgradig dumm von diesen Bürokraten. Ins Tierheim bringen vllt aber dann können sie doch nicht weiter vermittelt werden oder?
Ich hab da nämlich so ne Befürchtung bei meinem Prachtrosella, den ich seit 4 Monaten habe ... der ist nämlich dummerweise nicht beringt und da könnte es doch sein dass er aus dem Ausland stammt oder? Bloß ich hab den von Leuten die den nach 8 Jahren abgeben wollten und nun ist nicht mehr ganz nachvollziehbar, wo der Vogel überhaupt herkommt.
 
Der wird wohl eher von einem Hobbyzüchter ohne Zuchtgenehmigung stammen...
 
Hmm und was mach ich da jetzt? Also gesetz dem Fall ich wolle mit ihm anfangen zu züchten? Ich kann ja nur nachweisen, wann ich ihn beim Vorbesitzer erworben hab.
Und ich hab eben gegooglet selbst wenn ist er von der Meldepflicht ausgenommen.
 
Sind die Vögel geschlossen beringt? Handelt es sich um Nachzuchten?

Ich würde mich an Deiner Stelle an die oberste Artenschutzbehörde (Sitz in Bonn) wenden und dort den Sachverhalt vorbringen.

Ich kann mir nicht vorstellen, das es nach 9 Jahren noch möglich ist die Vögel zu beschlagnahmen, nachdem sie seinerzeit ordnungsgemäß gemeldet wurden.
 
Hallo,
ja, die Vögel sind geschlossen beringt und es sind Nachzuchten. Leider ist der einzige Weg gegen die Beschlagnahmung vorzugehen eine Klage beim Verwaltungsgericht, den Schritt werden wir jetzt wohl gehen müssen :traurig:

Wobei ich unsere Chancen als sehr gut empfinde, da ich Rechtsschutz versichert bin werde ich zur Not auch bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen, es kann ja nicht sein das wir in Deutschland gegenüber allen anderen
europäischen Mitbürgern benachteiligt werden und keine Vögel mehr aus der EU
kaufen können ohne das diese beschlagnahmt werden !!
 
Wünsche Dir viel Glück bei der Klage.

In DE ist die Situation auch nur deswegen so schlimm, weil bei der Einstellung ins Beamtentum gewisser Bereiche ausdrücklich Menschen ohne gesunden Menschenverstand bevorzugt eingestellt werden. ;)
 
Wenn die Vögel beringt sind,

da steht doch die Nummer des Züchters drauf:+klugsche


Irgend wie kommt mir die Geschichte Suspekt vor.
Zu dem,muss der Verkäufer die Herkunft nachweisen und nicht du.
Du hast die Herkunft doch mit dem Vertrag nachgewiesen.
Ich würde die Behörde zu dem Verkäufer verweisen.



Hast du die Anmelde-Bestätigung vor 9 Jahren bekommen?
Wenn ja ,hat die Behörde kein Recht dir den Vogel zu entziehen da es von deiner Seite kein Verstoß vorliegt.

Oder ist da was anderes im Busch?


Gruß Alex
 
Wünsche Dir viel Glück bei der Klage.

In DE ist die Situation auch nur deswegen so schlimm, weil bei der Einstellung ins Beamtentum gewisser Bereiche ausdrücklich Menschen ohne gesunden Menschenverstand bevorzugt eingestellt werden. ;)


Frage den Leiter des Artenschutzamtes so kann und darf das garnicht gehen...setze dich auch mit der ATA susammen nur durch diese dürfen die Tiere eigendlich beschlagnahmt werden mit trifftigen grund ...ansonsten geht echt nur noch eine einstweilige ferfügung zur rückführung der tiere zur schadenbegrenzung ....oder gerichtsurteil...schade das so etwas den tieren an getan wird das ist behördenwillkür

Es gibt auch noch die Pressefreiheit.

Wende dich an den Tier-TV sender und an alle möglichen medien.mache alles mobil was zu mobilisieren ist um gottes willen kämpfe um deine schätze.

Zeitung ,Radio , TV es gibt so vieles
 
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Thema: Vögel trotz Nachgewiesener Herkunft beschlagnahmt

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