Züchter - Kaufverträge

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Ann Castro

Guest
Hatte vorhin ein längeres Gespräch mit einem Dalmantiner-Züchter, den ich kenne. Wir sprachen über die Schwierigkeit gute Tierhalter für die Kleinen zu finden. Seine Vorgehensweise finde ich exemplarisch.

Zunächst interviewt er die Leute, bevor sie überhaupt einen Welpen aussuchen können. Sind die Leute z.B. berufstätig, bekommen sie keinen Hund.

In den Kaufvertrag schreibt er sich ein Rückkaufs- bzw. Vorkaufsrecht. Wenn der Besitzer vorhat sein Tier zu veräussern, muss er es ihm zuerst andienen. i.d.R. bekommt der Besitzer allerdings den vollen (!) Kaufpreis zurück.

Er wies hierbei darauf hin, dass auf grund der Gesetzesänderung, dieses Recht nun einklagbar sei und es bereits einige Gerichtsurteile gäbe. Kostenpunkt für den Besitzer, der sich nicht dran hielt, 20.000-25.000 (DM oder € weiss ich nicht).

Er bietet für Hunde aus seiner Zucht auch Ferienbetreuung, um das übliche Ferienzeitproblem (Abgabe im Tierheim oder sogar Aussetzen) zumindest für seine Hunde zu minimieren.

Wenn er es mit seinen Welpen schafft dies durchzusetzen, dann sollte dies doch auch für Papageinzüchter möglich sein. Oder???

Liebe Grüße,

Ann.
 
Dalmatiner und Papas

Hallo Ann.
Das ist ein sehr verantwortungsbewußter Züchter,finde ich.
Sowas sollte Schule machen!!
Gruß
Joe.
:S
 
Hallo Ann,

Ich kenne diese Verträge, gerade bei Hunden werden diese auch oft angewandt.

Bloß was nützt es, wenn diese Klausel in den Veträgen steht, aber der Züchter nichts von Ihr wissen will oder sie nicht gebraucht ?
Denn oft werden Standartverträge für Verkäufe benutzt und das Vorkaufs/Rückkaufsrecht wird von der Züchter Seite aus überhaupt nicht bedacht, so wir wir uns das eigentlich wünschen.

Allerdings muß man auch sehen, das so eine Klausel stark mißbraucht werden kann.
Nach dem Motto, ich kaufe mir mal eben einen Hund/Papagei und dann merke ich nach einer gewissen Zeit, das das Tier nichts für mich ist.
Also rufe ich den Züchter an und gebe Bescheid, das er das Tier zurück nimmt oder ich es weiter verkaufen tu.
In so einem Fall ist so eine Klausel eine bessere Probezeit, wenn diese abläuft und es einem nicht gefällt, gebe ich das Tier zurück und erhalte auch noch den vollen Betrag zurück.
Und wenn der Züchter dann nicht mitmacht, dann ist die Klausel wirkungslos/umsonst in den Vertrag eingearbeitet worden.

Ich verstehe aber ganz worauf Du hinaus wolltest, vom Grundsatz finde ich die Idee auch nicht schlecht, aber sie kann eben so oder so gebraucht werden.
 
HI Birgit!

Ja genau, es ist ein Vorkaufsrecht nicht ein Andienungsrecht.

Aber so was macht ja nur ein Züchter, dem das Wohl seiner Tiere sehr am Herzen liegt, also wird er sie wohl zurück nehmen. Dass die Leute allgemein nichts auf Probezeit machen, stellt er soweit es geht sicher, indem er sie recht intensiv befragt. Spontankäufern ist es halt doch oft zu mühsam, wenn sie das Tier nciht so ohne weiteres mitnehmen können.

LG


Ann.
 
Stimmt auch.
Das Dein Züchter ja dieses lange Vorgespräche hat, kommt es bei Ihm nicht zu Spontankäufen ...
 
Hallo Ann

Da ich einen Tierheimhund und einen Strassenhund aus der Türkei habe kenne ich diese Schutzverträge auch. Was nützt es aber, wenn der Verdacht besteht es geht dem vermittelten / verkauften Tier nicht gut und der Halter läßt mich nicht in die Wohnung oder ist telefonisch nicht zu erreichen?

Dann besteht keine akute rechtliche Handhabe, ich könnte dann zwar über einen Anwalt versuchen mein " Recht " zu bekommen, aber 1. ist das langwierig und 2. versuche mal einen Richter zu überzeugen dass es dem Tier wirklich so schlecht geht das es aus den Verhältnissen raus muß!?Dem Tier ist damit auch nicht geholfen, ich denke solche Verträge können nur prophylaktisch wirken. In der Hoffnung die Leute halten sich dran, oder sie verkaufen die Tiere weiter ( Papageien wegen der Meldepflicht ausgenommen) und behaupten das Tier wäre entlaufen.

Ann, versuchen muß man sowas immer. Aber, es gibt Leute die gibt es gar nicht :( .

Gruß

Nicole
 
Natürlich ist mit so einem Vertrag nicht alles geregelt, aber man hat das Tier so vielleicht davor geschützt zum Wanderpokal zu werden. Und man hat auch ganz deutlich signalisiert, dass der Käufer zurückkommen kann und soll, wenn irgendwas ist.

Und das ist ja auch alles andere als selbstverständlich.


Liebe Grüße,

Ann.
 
Thema: Züchter - Kaufverträge

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