T A U B E N in München V E R G I F T E T !

Diskutiere T A U B E N in München V E R G I F T E T ! im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Am vergangenen Montag (22.06.2009) sah ich in München am Odeonsplatz abends eine Taube mit schweren Fußverletzungen. Ich habe versucht sie...
DANKE !

könnt ihr mir noch sagen welche Nahrung ich ihr geben kann, die möglichst eiweißarm ist? sie frisst leider gerade gern die leguminosen und hülsenfrüchte, ausserdem mais und buchweizen, leinsamen, sonnenblumen, (erdnüsse tät sie auch gern essen, klar, die leckerlies..)

ich geb bisher die normale taubenfutter-mischung ausm dehner und bissl gestreckt mit weizen, dazu paar distelsamen, feinsämereien, bissl kanarienfutter, buchweizen und eine eigene mischung, so körnerzeug das es beim dm gibt.. zum trinken wasser, aber ich hab heut schon in einer apo tyrode-pulver bestellt. (s..teuer..)

lieben dank!!
 
Zum ursprünglichen Thema

Bitte sprechen Sie ihr örtliches Veterinäramt an. Sollte tatsächlich eine Behörde, z.B. Ordnungsamt. Mit der Taubenvergiftung zu tun haben, dann muss dies beim örtlichen Veterinäramt bekannt sein und das Veterinäramt muss sagen können, wer einen entsprechenden Antrag dort gestellt hat.
Diese Annahme ist falsch ! Keine Behörde kann Vergiftung von Vögeln genehmigen, auch nicht im Ausnahmefall, aus dem einfachen Grund daß es dafür überhaupt kein zugelassenes Mittel geben darf ! Habe ich hierher verlinkt (Beitrag # 10): http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=132361
 
interessant, danke!

und was würde man machen, wenn man wüsste, daß ein amt es "genehmigt" hat? bzw, was könnte man machen?
 
Herausfinden, welches Mittel genehmigt worden sein soll und auf welcher Grundlage - denn es gibt kein zulässiges für Vögel.
 
aber was bringt das alles? dann weiss ich das mittel und dann kann ich den jenigen anzeigen weil er was getan hat was nicht erlaubt ist ?! war das so gemeint?
 
Nein, natürlich nicht. Das Amt, das etwas genehmigt hätte, das (mangels Zulassung) gar nicht erlaubt ist, sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen - nur wie kämen die denn überhaupt dazu, eine Genehmigung für ein gar nicht zulässiges Mittel zu erteilen ? Dazu müßte ja eine Rechtsgrundlage im Bescheid stehen.
 
Bericht über die Taube mit dem Knödel-Füsschen:

durch Röntgen wurde festgestellt, daß der Knochen an der tiefsten abschnürungsstelle (ich berichtete davon daß die Stelle kaum dicker als ein Zahnstocher war) verdichtet ist, kurz vor der abschnürung hat der Knochen stachelige Ausziehungen. Im Geschwür ist die Struktur des Knochens aufgelöst. An der Sohle unter dem Geschwür ist ein Druckgeschwür. (der 2. Fuß fehlt).

Die Taube ist seit einigen Wochen 2x Wöchentlich bei der Tierärztin. Das geschwür wurde beidseits probeweise zweiseitig angeschnitten um zu sehen was drin ist. Es ist organisiertes, festes Gewebe. Auf einer seite konnte etwas Gewebe entnommen werden, auf der anderen Seite nicht. die Schnitte wurden wieder vernäht. Die Schnittwunden, das Sohlengeschwür und die Tiefe Einschnürung werden von der Tierärztin gereinigt, abgestorbenes Gewebe entfernt bis zum gesunden Gewebe. Durch hydrogelauflagen werden die Wunden granulierfreudig gehalten, und das klappt auch sehr gut, wie ich heute sehen konnte. die tiefe Abschnürung wächst tatsächlich nach und nach mit Fleisch zu.

Ich berichte das für interessierte und vor allem für die, die in einer ähnlichen Situation evtl die falsche Entscheidung treffen weil sie denken eine Jahre-alte Abschnürung könnte nicht mehr heilen.

Ich weiß natürlich nicht wie es ausgeht, bin aber froh daß die kleine noch leben darf. Über "erlösen" und Amputation wurde schon überlegt, aber bei einer Amputation hätte sie ja garkeinen Fuß mehr.

hier nochmal Bilder von früher (vor den OP´s)
 

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Bericht über die Taube mit dem Knödel-Füsschen:
Ich berichte das für interessierte und vor allem für die, die in einer ähnlichen Situation evtl die falsche Entscheidung treffen
Ich weiß natürlich nicht wie es ausgeht, bin aber froh daß die kleine noch leben darf.

ich bin auch froh, dass sie noch leben darf und hoffentlich hat sie noch ein langes gutes Restleben. Prima, dass Sie das alles so gut mit ihr durchstanden. Bitte weiter so.
 
vor paar tagen hab ich von der staatsanwaltschaft ein schreiben bekommen:

Ermittlungsverfahren eingestellt da der Täter nicht ermittelt werden konnte.

was tu ich in so einem fall? kann ich da schriftlich was nachlegen, wenn ja, was ist sinnvoll?
 
Thema: T A U B E N in München V E R G I F T E T !

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