A
Anke
Guest
Hallo Claudia,
Kann, es liegt also im Ermessen der jeweiligen Behörde, wenn ich das richtig interpretiere.
Daß aber automatisch, wenn ein Mensch an Psittakose erkrankt ist, alle Vögel umgebracht werden, steht so nicht in der Psittakose-VO.
§7(2) Die zuständige Behörde kann die Tötung von Papageien und Sittichen des Bestandes anordnen, wenn eine Weiterverbreitung der Seuche zu befürchten ist.
viele Grüße,
Anke
[Geändert von Anke am 09-01-2001 um 14:55]
Zitat von Claudia
nach Paragraph 7, Satz 2 Psittakoseverordnung kann die Behoerde die Toetung der Voegel (auch nicht-Papageien, sinngemaesse Anwendung nach Paragraph 7, Satz 3) anordnen.
[/B]
Kann, es liegt also im Ermessen der jeweiligen Behörde, wenn ich das richtig interpretiere.
Daß aber automatisch, wenn ein Mensch an Psittakose erkrankt ist, alle Vögel umgebracht werden, steht so nicht in der Psittakose-VO.
§7(2) Die zuständige Behörde kann die Tötung von Papageien und Sittichen des Bestandes anordnen, wenn eine Weiterverbreitung der Seuche zu befürchten ist.
viele Grüße,
Anke
[Geändert von Anke am 09-01-2001 um 14:55]