Fragenkatalog zu den Gutachten und zur Kennzeichnungspflicht

Diskutiere Fragenkatalog zu den Gutachten und zur Kennzeichnungspflicht im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, Claudia hat sich netterweise bereit erklärt, alle Fragen, die zu den Gutachten zu den Mindestanforderungen und zur Kennzeichnungspflicht...
A

Anke

Guest
Hallo,

Claudia hat sich netterweise bereit erklärt, alle Fragen, die zu den Gutachten zu den Mindestanforderungen und zur Kennzeichnungspflicht bestehen, zur Beantwortung an die zuständigen Behörden und Instanzen weiterzuleiten und uns danach die erhaltenen Antworten mitzuteilen.

Sie benötigt bei der Fragestellung außerdem die Angabe Eures Bundeslandes, da es offenbar Unterschiede in der Rechtslage zwischen den einzelnen Ländern gibt.

Deswegen können hier in diesem neuen Thread alle offenen Fragen gesammelt werden.

Also, schießt mal los! ;)

Ich verabschiede mich an dieser Stelle bis Mitte Dezember von Euch.

Viele Grüße,

Anke
 
Liebe Claudia,

bei uns im Verein wurde neben der neuen Kennzeichnungspflicht auch über die angebliche Einführung eines Sachkundenachweises diskutiert. Dieser soll für alle Rassen gelten.

Was kommt für mich als Kanarienzüchter alles an neuen Pflichten auf mich zu?

Ich komme aus dem Bundesland Bayern, Regierungsbezirk Mittelfranken.

Viele Grüße

Florian
 
Hallo Claudia,

danke für deine ausführliche Antwort. Ich denke mir dürfte im Großen und Ganzen geholfen sein.

Viele Grüße

Florian
 
Hi Claudia,
wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich für meine Prachtfinken(ua Perlhalsamdinen) und für meine Brillenvögel die Erlaubnis-Stufe 2 oder???:confused:
Und wie stehts dann mit meinen Katharinasittichen?

Gruß
Tom
 
Liebe Claudia,

ich hätte da noch einmal eine Frage.

Ich wollte mir in nächster Zeit ein Pärchen Reisfinken zulegen und vielleicht auch damit züchten.
Wie sieht es bei Reisfinken mit einem Sachkundenachweis aus?

Desweiteren würde mich gerne interessieren, ob nach der neuen Anlage 6 auch Kanarienvögel und mex. Karmingimpel mit anderen Ringen versehen werden müssen, als bisher.

Viele Grüße

Florian
 
Hallo Claudia,

erstmal vielen Dank für deien Informationen.;)

Noch eine kleine Ergänzung am Rande:
Für den Carpodacus mexicanus (Mex. Karmingimpel) braucht man keine CITES- oder änliche Bescheinigung.

Viele Grüße

Florian
 
Hallo Claudia !!!!

Gibt es eine neue Kennzeichnungpflicht für: Rosenköpfchen (Agapornis roseicollies) und Bourkesittichen (Neopsephotus bourkii) bzw. ist eine extra Haltegenehmigung notwendig ???

Danke schonmal im voraus !!!
 
Kennzeichnungspflicht

Hallo!

Nach der neuen Kennzeichnungspflicht sind, wenn ich es richtig verstandenen habe, alle Papageien und Sittiche zu kennzeichnen. Gilt das wirklich auch für zB Wellen- oder Nymphensittiche? Oder sind die weiterhin "nur" nach der Psittacose-Verordnung zu kennzeichnen?
Gibt es eine Liste, in der die Arten aufgeführt sind, die gekennzeichnet werden müssen?
Mich würde nämlich mal interessieren, ob meine Großen Alexandersittiche auch davon betroffen sind.
Wenn ja, wo bekomme ich die Ringe dann her?
Und - MUSS ich die dann auch wirklich ranmachen? Zwei der drei Vögel haben ihre offenen Ringe ja nicht am Fuß. Ich bewahre sie bei den "Vogelunterlagen" auf. Und der Dritte hat auch nur einen offenen Ring. Bisher reichte es ja, das sie bei der Behörde gemeldet sind. Außerdem hab ich nicht vor sie zu verkaufen.

Ich frag wohl etwas zu spät nach, da die neue Verordnung ja nun schon seit 1.1. gilt und die Übergangszeit, wo man die Tiere "richtig" kennzeichnen sollte, nun auch vorbei ist ...
aber vielleicht kann mir ja doch jemand meine Fragen beantworten. Vielen Dank schon mal!

liebe Grüße,
Ariane
 
Hallo Arianne !

Es sind Grundsätzlich alle Papageien und Sittiche Kennzeichnungspflichtig. Auch nach dem Neuen Gesetz !

Es sind jedoch einige Arten von der Meldepflicht befreit.
Wenn Du mehr wissen möchtest mail mich an.
 
Hallo!

Danke erstmal für Eure Antworten!
Also ich hab grad mal nachgeschaut, in der Liste der Bundesartenschutzverordnung sind meine Geier (Großer Alexandersittich = Psittacula eupatria) nicht aufgeführt. *aufatme*
Heißt das, daß sie weiterhin "nur" nach der Psittacose-Verordnung kennzeichnungspflichtig sind?

Das meine Vögel ihre Ringe nicht tragen hat folgende Gründe: das Jungtier hat sich den ersten Ring abgeknabbert, mit Müh und Not habe ich erreicht, daß man mir einen neuen Ring aushändigt. Den hab ich dem Vogel natürlich nicht rangemacht, da er mit großer Sicherheit auch diesen abpuhlen würde.
Der andere Vogel hat den Ring nicht um, weil er ein "DDR-Produkt" ist, und damals war es wohl wegen der Verletzungsgefahr nicht üblich, die Vögel zu beringen. Den Ring, den ich dann für das Tier erhielt, hab ich dem Vogel dann nicht rangemacht, eben wegen der Verletzungsgefahr, die ja besonders dann gegeben ist, wenn der Vogel nicht im Nestlingsalter beringt wurde und mit dem Fremdkörper aufgewachsen ist.

Gibt es für solche Fälle nicht irgendwelche Ausnahmeregeln etc.? Ich mein, ich kann doch nichts dafür, das sich zumindest das Jungtier seines Ringes entledigt hat. :(

nachdenkliche Grüße,
Ariane
 
Hi Alle,
jetzt bin ich total verwirrt. Hab' mir grade den Link von der BNA-site angeschaut.
Ich dachte, das einige Prachtfinken und auch Nektarvögel ab 1.1.01 Kennzeichnungspflichtig währen.
Ich habe aber auf der Liste weder Nektarv. noch Prachtf. gefunden.
Müssen die jetzt doch nicht gekennzeichnet werden????

cu
Tom
 
Hallo Claudia,

Wellensittichen usw. darf man den Fußring aus gesundheitlichen Gründen (auch Verletzungsgefahr) doch abnehmen lassen und irgendwo unterbringen oder? Ich habe einen der Ringe verloren, müßte ich den eigentlich ersetzen lassen? Und was ist mit "adoptierten" Sittichen, bei denen ich von Anfang an keine Ringe habe? V.a. wenn die zugeflogen oder die ersten Besitzer nicht mehr ausfindig zu machen sind..? Es geht bei mir um WS, NY usw., also keine "seltenen" Arten wie bei Ariane.

Meike
 
Hallo,

ich hatte neulich einen kranken Nymph, bei dem der Verdacht auf Psittakose bestand. Natürlich bin ich erst mal in Panik ausgebrochen, denn laut Psittakoseverordnung wird auch schon beim Verdacht das Veterinäramt informiert. Laut der Verordnung muß man ein Schild mit der Aufschrift "Psittakose" an der Tür anbringen, Schutzkleidung tragen, etc. Könnt Ihr ja selber nachlesen.

Mit den Wildvögeln und den Tauben zu Hause will ich natürlich erst recht nicht, daß da das Veterinäramt herumschnüffelt. Ich rief dort an und schilderte meine Situation, daß ich nicht züchte und meine Vögel nicht weggebe. Ich bekam die Auskunft, daß in so einem Fall die ganzen Auflagen nicht zum Tragen kämen, sondern ich die Vögel eben entsprechend mit Tetracyclin über 30 Tage zu behandeln hätte und wie gesagt, die Vögel meine Wohnung nicht verlassen dürften.
Ich denke, daß in so einem Fall auch die fehlende Beringung nicht von Belang ist, die Kennzeichnung soll ja nur dazu dienen, daß man z.B. bei einem Züchter nachvollziehen kann, ob der Vogel schon mal Psittacose hatte und ob er möglicherweise Überträger sein könnte.

viele Grüße,

Anke
 
Hallo Claudia und Meike!

Laut Psittakoseverornung müßen alle Sittiche gekenzeichnet werden, egal ob man züchtet oder nicht. Bei Allergien der Vögel gegen Ringe gibt es eine Ausnahmeregel, die mit dem zuständigen Veterinäramt geklärt werden muß. Bei Sittichen die nicht beringt worden sind, aus welchen Gründen auch immer müßen Offene Fußringe benutzt werden.

Gründe können sein: 1.) das der Züchter keine Ringe mehr hatte, oder die Jungvögel nicht beringt hat.
2.) Der Tierarzt den Ring entfernt hat, weil er eingewachsen war, usw..


Auf meiner Homepage befindet sich die ganze Psittakoseverordnung zum nachlesen.
 
Hallo Anke !

Da hat man Dir aber eine FALSCHE ANTWORT gegeben.

Den die Psittakose ist eine Seuche, die auch von Hühnern, Tauben usw. übertragen werden kann.

UND sie ist auf den Menschen übertragbar ! Das heißt der Mensch kann an der Psittakose erkranken und in diesem Fall würden ALLe Vögel getötet werden. Deshalb müssen ja alle Papageien und Sittiche gekenzeichnet werden.

Ein Vogel kann die Erkrankung ja schon mehrere Jahre mit sich herumtragen Ohne das Sie ausbricht. Das ist wie beim Menschen mit AIDS, man kann den Erreger in sich haben ohne zu erkranken.
 
Hallo Aga,

mag sein, daß es eine Rolle spielt, an wen man beim Veterinäramt gerät. Ich kann nur meine eigene Erfahrung wiedergeben.

Wie wäre es denn, wenn einfach mal ein paar von Euch bei ihrem Veterinäramt anrufen und nachfragen, wie so ein Fall gehandhabt würde.

Soviel ich weiß, müssen auch nicht automatisch alle Vögel des Bestandes getötet werden, wenn Psittacose festgestellt wird. Es muß nur gewährleistet sein, daß die Vögel ordnungsgemäß behandelt und die Räume desinfiziert werden.

viele Grüße,

Anke
[Geändert von Anke am 09-01-2001 um 13:41]
 
Hallo Anke!

Also der Amtstierarzt hat zu mir gesagt das Alle Vögel im Bestand getötet werden müßen, wenn z.B. Ich an Psittakose erkrankt bin.

Das heist auch der Mensch kann diese Krankheit übertragen. Ich habe damals extra dem Amtstierarzt gefragt, da meine beiden Söhne je 1 Kanarienvogel haben und ich diese Mitbetreue. Also müßten auch diese getötet werden.

Wie gesagt ABER NUR WENN EINE PERSON AN PSITTAKOS ERKRANKT IST.
 
Re: Psittakoseverordnung

Hallo Claudia, hallo Aga,

Zitat von Claudia

So, wie ich Paragraph 2, Satz 1 der Psittakoseverordnung verstehe ist aber ein "blosser Halter", der z.B. einen unberingten Papageien findet, nicht verpflichtet, die Kennzeichnung nachzuholen bzw. zu wiederholen.

Versteh ich auch so, weil:
"(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muß die Tiere kennzeichnen"

Da ich durch die ganzen Neuregelungen verunsichert war, wußte ich nicht, ob diese Fassung (immerhin von 1995) dann so noch gilt oder durch andere Kennzeichnungspflichten teilweise "ersetzt" wird. Wenn ich mich recht erinner steht in dem Nachweisbuch bei WS usw. aber nur was von Psittakose-Verordnung oder? Das hieße ja dass man bei diesen Sitticharten den Rest nicht wissen muß (?).



Bezueglich der Krankheit Psittakose: Obwohl es sich meines Wissens um den gleichen Erreger handelt wird die Krankheit, wenn sie im Papageien auftritt, als Psittakose, in anderen Vogelarten als Ornithose bezeichnet.

Das stimmt.



Die Psittakose ist anzeigepflichtig, die Ornithose dagegen meldepflichtig.

Was ist da eigentlich der Unterschied? Psittakose -> Amts-TA, Ornithose Weiterleitung durch den Amts-TA an irgendjemanden?

Ich würde ja gerne bei unserem Veterinäramt nachfragen, aber das taugt nichts. :(

Meike
 
Thema: Fragenkatalog zu den Gutachten und zur Kennzeichnungspflicht

Ähnliche Themen

Zurück
Oben