Dohlenvergrämung in Brutzeit erlaubt???

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Jon October

Jon October

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Hallo Fories,

seit Beginn diesen Jahres haben Dohlen das ländlich-sittliche Kaff, in dem ich wohne, als neues Brutgebiet entdeckt.
Zu unserer Freude turtelte ein Pärchen am Schornstein des Nachbarhauses und baute dort auch ein Nest.
Bis gestern morgen durften wir uns der neuen Nachbarn erfreuen.
Bevor ich gestern zur Arbeit fuhr, bekam ich mit, dass im Dachgeschoss die Fenster in der Dachschräge ausgetauscht wurden. In der Hoffnung, dass diese - längst überfälligen - Arbeiten die Vögel nicht vertreiben fuhr ich davon.
Gestern abend dann festgestellt, dass nicht nur die Fenster erneuert wurden, sondern der Schornstein mit einem Gitter abgedeckt wurde.
Seit gut 3 Monaten sind die Dohlen dort. Hätte das Nest Probleme mit der Heizung erzeugt, wäre doch sicherlich gleich etwas dagegen unternommen worden ........ Ich habe den Eindruck, dass die Fensterbauer die Vögel sahen, den Vermieter informierten und die zusätzliche Dienstleistung freudestrahlend mit auf die Rechnung kam.

Meine Frage: Dürfen Nistplätze von Dohlen unzugänglich gemacht werden mitten in der Brutzeit bei bereits geschlüpften Jungvögeln??

Gefrusteten Gruß

Jon
 
Hallo Jon,

kannst Du in Erfahrung bringen, ob die Jungvögel etwa dort noch sitzen ? 8o
Oder etwa "entsorgt" wurden ? Das würde bei mir aber so teuer, daß die sich wünschen würden, nie diesen Auftrag angenommen zu haben.
 
Das ist natürlich nicht erlaubt, aber reg dich darüber nicht auf, meinst Du das irgendwas bringt , wenn du Deinen Nachbarn verklagst ?

Vielleicht hast du die Möglichkeit eine Bruthöhle irgendwo anzubringen, dann haben die Dohlen vielleicht die Chance im sich nächstes Jahr Jungvögel aufzuziehen.
Ist eine Dohlenkolonie erstmal erloschen, dann wars das.
 
Rechtsgrundlage?

Hallo Almut,

das könnte ich vielleicht in Erfahrung bringen. Immerhin sind die Eigentümer und Vermieter des Nachbarhauses auch unsere Vermieter. Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser.
Auf welcher Rechtsgrundlage ist diese Vorgehensweise verboten? Wenn ich nur mit "Das ist verboten" um die Ecke komme, ernte ich bestenfalls ostwestfälisch sture Blicke ............
Ich weiss ja nicht mal den Namen der Firma, habe im Frühtau zu Berge schlicht nicht drauf geachtet. Wer rechnet denn aber auch mit so etwas?!

Selber eine Dohlenkasten anzubringen ist mir leider nicht möglich. Aber vielleicht könnte ich meine Vermieter dazu bringen.

Gruß

Jon
 
Jon, da gibts so ne kleine Behörde, nennt sich untere Naturschutzbehörde. Die wissen da Genaueres und können Dir auch Gesetzestexte geben.
Zudem dürften die sich brennend für das illegale Treiben Deiner Nachbarn interessieren.
 
Die Dohle gehört doch in die Kategorie 2 oder 3 (stark gefährdet oder gefährdet) der Roten Liste. Folglich greift §42 BNatSchG.


LG astrid
 
Die Dohle gehört zu den besonders geschützten einheimischen Vogelarten.

§ 44 BAntSchG
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten.(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ...
http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/44.html
 
Vielen Dank!

Für Eure Tipps, insbesondere Astrid und Amut haben mir sehr weitergeholfen.

Ich werde meine Vermieter (pikanterweise ist sie politisch aktiv und er Jäger) auf den Verstoss hinweisen. Mal schauen, was sie dazu sagen ......

Ich hadere noch mit mir: Wenn z.B. als Wiedergutmachung Dohlennistkästen angebracht werden, soll ich dann nicht anzeigen?! Oder in jedem Fall anzeigen?

Gruß

Jon
 
Als Jäger dürfte Dein Vermieter ja wissen, dass die Dohle, grade in NRW stark gefährdet ist. Ich würde nicht von vornherrein böse Absicht unterstellen, sondern - wenn Du den Vermietern entgegentrittst mit Deinem Anliegen - davon ausgehen, dass sie von den Handwerkern vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, also dass die den Vermietern mitgeteilt haben, "da war ein Nest, das haben wir entsorgt" (ohne Wissen, ohne Absprache mit den Vermietern).
Dass der Schornstein dann vergittert wurde ist ja gut und richtig, nur sollte dann auch entsprechender, für Mensch und Dohle ungefährlicher Nistersatz angeboten werden.

Wenn die Vermieter den Verstoß gegen das BNatSchG anerkennen, ihn sogar bedauern und Dohlennistkästen anbringen werden, würde ich von einer Anzeige absehen. Ich würde aber die Baufirma in Erfahrung bringen und diese ebenfalls über den Verstoß und die Rechtslage aufklären.

LG astrid
 
Thema: Dohlenvergrämung in Brutzeit erlaubt???
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