Vögel; Blumengeschäft

Diskutiere Vögel; Blumengeschäft im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hi also ich war jetzt heute in dem besagtem Blumengeschäft. Es war schlimmer als ich dachte. Die hatten 7 vogelarten. Ich zeige euch das alles...
Okay das kann ich versuchen.
Danke
Lg Lukas
:0-
 
Lukas,
ich mochte dir ein paar vorschlage machen ...
wenn du kannst, bringe ihnen eien stuck frischen ast (vielleicht mit einem winkel um ihn im kafig zu besfestigen.
ein spielzeig aus stuck von frischen asten (kannst du ja selber machen)...
vielleicht werden sie besser anderungen akzeptieren wenn du mit kleinen geschenken ankommst ??
Anstatt dem wassertopf ware eine trinkflasche gut angebracht.
Ich benutze flaschen von eu perrier mit dem embout von lixit.
Es kostet so um die 4$
 

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Danke das kann ich auch jedenfall probieren.
Lg Lukas :0-
 
Oha, dass die Zoofachhändler einem Vogel, der nach 3 Monaten nicht verkauft wurde, in Käfigen mit Mindestgrößen halten müssen, ist mir neu! Super, danke für die Info :zwinker:

Da wird demnächst alle paar Monate jemand Besuch mit Fotoapparat bekommen... :+schimpf muahahaha :+schimpf
 
@morrygan - hier die entsprechende Textpassage aus den Mindestanforderungen :

2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, daß die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muß durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.
 
Oha, dass die Zoofachhändler einem Vogel, der nach 3 Monaten nicht verkauft wurde, in Käfigen mit Mindestgrößen halten müssen, ist mir neu! Super, danke für die Info :zwinker:

Da wird demnächst alle paar Monate jemand Besuch mit Fotoapparat bekommen... :+schimpf muahahaha :+schimpf

Nichts anderes zu tun? :nene:
 
Was geschieht bei Zuwiderhandlung? Erstmal bekommt der Händler die Gelegenheit, die Haltungsbedingungen in einer vorgeschriebenen Zeitspanne zu verbessern. Und wenn er es nicht macht? Kann er u.U. die Konzession verlieren und darf keine Tiere mehr anbieten? Dann bestünde ja noch Hoffnung :bier:

Gibt es auch irgendwo eine Verordnung/ein Gesetz, welche/s den Verkäufer zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen des Kunden verpflichtet?


Sorry, das ist jetzt off-Topic.


Gibts denn zu dem Graupapagei im Blumengeschäft was Neues? Hat jemand schon die Besitzerin über die Aspergillose-Gefahr hinsichtlich der Erdnüsse hingewiesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@morrygan - hier die entsprechende Textpassage aus den Mindestanforderungen :

2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, daß die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muß durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.

Damit ist gesagt, dass die doppelte Besetzung nicht über drei Monate hinausgehen darf.
Morrygan, kannst den Fotoapperat wieder einpacken, das gilt nicht für normalen Besatz.


Tam
 
Was geschieht bei Zuwiderhandlung? Erstmal bekommt der Händler die Gelegenheit, die Haltungsbedingungen in einer vorgeschriebenen Zeitspanne zu verbessern. Und wenn er es nicht macht? Kann er u.U. die Konzession verlieren und darf keine Tiere mehr anbieten? Dann bestünde ja noch Hoffnung :bier:
Kein Zoohändler wird nach drei Monaten größere Käfige bauen müssen, damit wäre ja das Gesetz sonst Totengräber des Zoofachhandels.
Gibt es auch irgendwo eine Verordnung/ein Gesetz, welche/s den Verkäufer zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen des Kunden verpflichtet?
Ja in Disneyland.


Gibts denn zu dem Graupapagei im Blumengeschäft was Neues? Hat jemand schon die Besitzerin über die Aspergillose-Gefahr hinsichtlich der Erdnüsse hingewiesen?

Ja ich sah Reisebusse in Richtung Niederlande fahren, die alle die Besitzerin des Vogels aufklären wollen.



Tam
 
Kein Zoohändler wird nach drei Monaten größere Käfige bauen müssen, damit wäre ja das Gesetz sonst Totengräber des Zoofachhandels.
Das behauptest Du so einfach.
Es hat solche Fälle aber schon gegeben.
Frage mal User lanzelot, der hat (glaube ich) sowas in einem Zoogeschäft schon erlebt.
Ich könnte Dir per PN ebenfalls zwei Zoogeschäfte nennen, die auf Anordnung des ATAs ihre Käfige vergrößern mußten.

Es gibt im Bereich Zoofachhandel sehr engagierte ATAs und solche, denen man "auf die Sprünge helfen muß".
Es kann sich für die Vögel aber auszahlen, wenn es Menschen gibt, die nicht wegschauen.

Ach noch was :
Warum gibt es wohl nur noch wenige Zoogeschäfte, die Großpapageien anbieten ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das behauptest Du so einfach.
Es hat solche Fälle aber schon gegeben.
Frage mal User lanzelot, der hat (glaube ich) sowas in einem Zoogeschäft schon erlebt.
Ich könnte Dir per PN ebenfalls zwei Zoogeschäfte nennen, die auf Anordnung des ATAs ihre Käfige vergrößern mußten.
Darum geht es doch gar nicht:

Hier wurde die Aussage getätigt das der Zoofachhandel die Mindestgröße unterschreitet. Was ja logisch ist, qm kostete Geld.
Das Vögel nicht länger wie drei Monate darin verweilen dürfen. Diese Aussage ist falsch!
Dies gilt bei doppelten Besatz! Ansonsten werden die Käfiggrößen bereits von den meisten Geschäften eingehalten bzw. Neueinrichtungen werden nach dem Standard gebaut.
Tiere in einem Geschäft sollen ja in der Regel verkauft werden, daher geht der Gesetzgeber auch nicht von einer dauerhaften Verweildauer aus.

Und bitte komm mir nicht mit Veterinären, dass diese oft willkürlich entscheiden ist ja wohl bekannt und es ist nur anzuraten, denen immer mit einem Anwalt zu antworten.


Tam


Tam
 
Und bitte komm mir nicht mit Veterinären, dass diese oft willkürlich entscheiden ist ja wohl bekannt und es ist nur anzuraten, denen immer mit einem Anwalt zu antworten.
Warum willst Du den ATAs ihren undankbaren Job denn erschweren ?
Eine ordentliche Haltung muß den ATA nicht fürchten !
 
Warum willst Du den ATAs ihren undankbaren Job denn erschweren ?
Eine ordentliche Haltung muß den ATA nicht fürchten !

Was hat Behördenwillkür mit einer ordentlichen Haltung zu tun?
Nichts anderes war gemeint.

Wenn ich in eine Zoohandlung Fische für den Gartenteich kaufen möchte aber keine Fische sehe, weil der Veterinär beschlossen hat das Fische ein Rückzugsgebiet brauchen, dann ist dies Behördenwillkür.
Ein Tier was man nicht sieht kann man nicht kaufen und widerspricht einer kurzen Verweildauer. (Der Veterinär musste übrigens diese Anordnung zurück nehmen)
Dito
Auf einer Geflügelschau verbietet der Veterinär Haubenenten.
Per Gerichtsbeschluß durften diese dann ausgestellt werden.

Daher mein Vorschlag, jede Anordnung eines Veterinärs immer hinterfragen. Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen, wenn nicht sofort einen Anwalt einschalten.

Tam
 
Thema: Vögel; Blumengeschäft

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