Thema Flügelschneiden

Diskutiere Thema Flügelschneiden im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Nachdem ich vor ca einem halben Jahr meinen Veterinaer mit der Frage konfrontierte : Ob es erlaubt sei Flugfaehigkeit durch Beschneiden der...
Beispiel: Jeder der einen Jagdschein hat, darf seinen "Jagdhund" kopieren lassen.
KUPIEREN

Nicht ganz richtig, nur Jagdgebrauchshunde vom Tierarzt mit Betäubung usw.. Weitere Ausnahmen in der Landwirtschaft und aus medizinischer Indikation möglich.

Schlussfolgerung:
Das kürzen der Federn ist erlaubt (ist ja kein Organ o.ä.).

desweiteren bei Enten für Jaeger etc
Anmerkung:
Bei der Hundeausbildung an der lebenden Ente zum Fährte legen auf Wasser, bekammen diese Enten normalerweise ein Manschette aus Pappe o.ä., damit diese Tiere die ja meist nicht mehr eingefangen werden konnten, nachdem sich diese Manschette aufgelöst hatte durch die Feuchtigkeit, wieder voll Flugfähig waren.
Ausbildung an der lebenden Ente in einigen Bundesländern verboten.

mfg

aday
 
Gesetz

Zitat:
Nicht ganz richtig, nur Jagdgebrauchshunde vom Tierarzt mit Betäubung usw.. Weitere Ausnahmen in der Landwirtschaft und aus medizinischer Indikation möglich.

Wer bestimmt was ein Jagdgebrauchshund ist?
Außerdem wobei ist der Schwanz bei der Jagd hinderlich???

Zitat:
Schlussfolgerung:
Das kürzen der Federn ist erlaubt (ist ja kein Organ o.ä.).


Hab ich auch nicht bestritten!!
Nur warum sollte ich ein Vogel stutzen!
Mag sein das es viele Beispiele als guten Grund zum stutzen gibt!
Gewöhnung an Freiflug etc. !

Tamborie
 
sprach heute noch

eingehend mit meiner Tieraerztin (ubrigens gestern kam Bussard Verkehrsopfer schade junges Tier ,packte es noch unter Rotlicht gab mini Portion zu essen wollt gerade Katosal Aufbauspritze abholen fahren tot= ) Auch sie meinte Verboten definitiv ,wird nur noch nicht verfolgt v amtswegen
 
Flügelstutzen

Hallo

Ich habe vor längerem auch mal mit einem TA bezüglich des Flügelstutzen gesprochen. Er meinte dass es Tierschutzrechtlich Probleme geben kann u. er es auf keinen Fall machen würde. Dann schickt er die Leute eben wieder weg. Allerdings konnte er kein Gesetz nennen, wo dies steht. Wenn es ein Gesetz dagegen gibt, dann frage ich mich warum in neuer Literatur noch genaue Anleitungen stehen wie man das macht :( :? Auch verschiedene Züchter bieten es an, viele Zoohandlungen haben ihre Tiere frei im Laden sitzen die gestutzt sind 8( . Ich bin auch dagegen, aber ob es Gesetzlich festgelegt ist wage ich zu bezweifeln. Zoohandlungen unterliegen doch gewissen Kontrollen.
 
dann

zeige doch mal nen zoohaendler beim zustaendigen Veterinaer an .Ist doch sowieso Katastrophe beschnittene Papageien
 
tja, anscheinend gelten da andere Regeln 8( . Ich habe schon wegen zwei Zoohandlungen Kontakt aufgenommen. Da wird wohl mit zweierlei Maß gemessen, aber ich als Privathalter wurde eindringlich auf das Gutachten zur Haltung von Papageien hin gewiesen. Was ja auch richtig ist, nur die Händler können es sich anscheinend aussuchen was sie mit den Tieren machen bzw. sie halten. Da rennt man vor eine Wand und stößt auf taube Ohren. Du glaubst gar nicht was für Argumente seitens der Behörden kommen sprich Ausnahmegenehmigung bis Verkauf usw....
 
entweder

wir haben eintierschutzrecht ,dann ist es bindend für alle .Die Spinnen wohl,deine Herren das nennt man rechtsbeugung





übrigens einer der kleenen mohris ist auch stümperhaft beschissen beschnitten 0l
 
einige Antworten

Zitate tamborie
Wer bestimmt was ein Jagdgebrauchshund ist?
Der Gesetzgeber!
Ein Bernadiner kann in Deutschland z.B. niemals ein Jagdgebrauchshund werden.
Außerdem wobei ist der Schwanz bei der Jagd hinderlich???
Verletzungsgefahr im Gestrüp und evtl. durch wehrhaftes Wild.
Nur warum sollte ich ein Vogel stutzen!
Mag sein das es viele Beispiele als guten Grund zum stutzen gibt!
Gewöhnung an Freiflug etc. !
Um vielleicht Gänse, Enten, Hühner usw. im Freilauf flugunfähig halten zu können, da diese logischer weise sonst wegfliegen würden.
Einen kompletten See oder großen Teich zu übernetzen wird in den meisten fällen nicht gesetzmäßig sein, bzw. technisch unmöglich. Die Tiere können aber dennoch Artgerecht gehalten werden. Klingt eigentlich logisch, oder?

Wer Tiere halten will, sollte die gesetzlichen Bestimmungen eigentlich kennen.

mfg

aday
 
wer dass

nicht leisten kann aday einen ganzen teich zu übernetzen darf die tiere dann nicht halten soo einfach sieht das recht dazu aus .


und die Greife brauchen nicht als feind gesehen zu werden da sie die Nicht-Flieger unterm Netz nicht fangen können

Aday was ist an einer kupierten Ente" Artgerecht" das überschlagen überrollen wenn sie flüchten wollen , habe hier noch so einige die ich mal aufnahm grausam einfach grausam,,

wohleher Haltungsgerecht?! Weil billiger zu schneiden als Netz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ tamborie
sooooooooooryyyyyyyy, will niemals nich irgendwelche namen ändern:0- :0-
 
Zitate

Zitat:
Der Gesetzgeber!
Ein Bernadiner kann in Deutschland z.B. niemals ein Jagdgebrauchshund werden.


ich glaube DU weißt das ich dies nicht gemeint habe!!!!!!
0l 0l 0l 0l
Nur nicht jeder ist ein Jäger, hat aber einen kupierten Jagdhund!!

Zitat:
Verletzungsgefahr im Gestrüp und evtl. durch wehrhaftes Wild.

Mensch jetzt kann ich aber sagen:
DAS IST JA TOTAL AN DEN HAAREN HERBEIGEZOGEN!!
Selbst Jäger haben dies bestätigt!


Zitat:
Die Tiere können aber dennoch Artgerecht gehalten werden. Klingt eigentlich logisch, oder?

nein eigentlich klingt das total unlogisch, da es mit artgerecht nicht zu tun hat!


Tamborie
 
Rechtslage

Hallo Addi,
nicht leisten kann aday einen ganzen teich zu übernetzen darf die tiere dann nicht halten soo einfach sieht das recht dazu aus .
Aday was ist an einer kupierten Ente" Artgerecht"
verdrehe bitte nicht die einteutige Rechtslage, nur weil dir persönlich etwas gegen den Strich geht.
Das Stutzen von Federn bei Gänsen, Enten, Hühner, usw. ist rechtmäßig. Ich muß dir aber recht geben, das das kupieren verboten ist, war auch nicht von mir oder anderen bisher in Frage gestellt worden.
Auf der einen Seite bist du für bessere Tierhaltung. Im selben Atemzug sprichst du dich aber dagegen aus.
Ökologische und tiergerechte Haltung von Geflügel wie z.B. Enten kommt nunmal nicht ohne flugunfähige Tiere aus, oder man muss dieses Tiere wieder vom großflächigen Freilauf und der Möglichkeit sie im nahegelegenen Gewässer "schwimmen" zu lassen in die engen Masthallen treiben und dort halten. Zum einen sind endflogene Tiere ein wirtschaftlicher Verlust und zum anderen verfälschen sie die heimische Tierwelt. Auch ist es ein wahnsiniges Unterfangen, riesige Flächen zu übernetzen und damit nicht mehr zugängig zu machen für unsere heimischen Wildtiere, ganz abgesehen davon, das vieles was dann notwendig wäre, nicht genehmigt werden würde.

Roland, wie sieht es aus mit deinen Anlagen? Sind ja nicht genehmigt gewesen oder? Warum eigentlich nicht?
Guter Rat:
Bevor man etwas tut, sollte man eine Phase der Planung einkalkulieren, die auch gesetzliche Dinge beinhaltet. Man kann dies natürlich auch überspringen und hoffen, daß man einem nicht auf die schliche kommt. Ist aber sicher der falsche Weg. Rächt sich früher oder später.
Im Gegensatz dazu, sind meine Anlagen und die Haltung der Tiere genehmigt. Fachliche Qualifikation ist bestätigt.
Die Unterbringung und Versorgung meiner Tiere liegt über den gesetzlichen Anforderungen. Berücksichtigt werden hierbei auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, genau wie bei der Planung wissenschaftliche Fachleute beteiligt waren, die sogar vom zuständigen Ministerium mir vorgeschlagen wurden.
Die Einstufung von Seiten der Naturschutzbehörde und dem zuständigen Tierschutzbeauftragten des Veterinäramtes ist "vorbildlich". Geht natürlich auf die Wirtschaftlichkeit, finde ich aber nicht ganz so gravierend, da immer noch ein Plus am ende steht.
Lieber Klasse als Masse.

Hallo tamborie,
wenn du so denkst, schaf deine Tiere nur schnell ab. Du "Quällst" sie ja doch nur durch die "gefangenschaft".
Nur nicht jeder ist ein Jäger, hat aber einen kupierten Jagdhund!!
Es soll auch Hunde geben, die als Jagdgebrauchshunde vorgesehen sind, als Welpen kupiert wurden, aber die Prüfung nicht bestehen bzw. beim heranwachsen keine erkennbaren ampitionen zeigen für die Ausbildung. Sollen diese Tiere eingeschläfert werden, oder macht man eine "Schwanzverpflanzung", um es wieder rückgängig zu machen? Diese Tiere werden dann auch schon mal an Privatpersonen abgegeben, da einschläfern ohne trifftigen Grund nicht so ganz eifach ist. Es soll aber auch Hundeführer geben, die Hunde für die Jagd Ausbilden oder führen und selbst keinen gültigen Jagdschein haben. Jagdschein ist auch nicht gefordert, wie ich bereits ausgeführt habe.

mußte mal gesagt werden, bevor wieder "dumme" Kommentare kommen, oder wieder Worte verdreht werden usw..

mfg

aday
 
Erbsenzählerei??

Zitat:
Hallo tamborie,
wenn du so denkst, schaf deine Tiere nur schnell ab. Du "Quällst" sie ja doch nur durch die "gefangenschaft".


@aday
Ja wenn ich dann noch hingehen würde und Sie stutzen würde, könnte man es als Qual bezeichnen!
Gefangenschaft und stutzen= doppelte Qual

Desweiteren hatte ich ja wohl schon recht!
Ein Züchter von Jagdhunden züchtet mehrere Jagdhunde im Jahr und DIR brauche ich ja wohl nicht zu sagen wieviel davon zur Jagd ausgebildet werden.
Liege ich richtig mit 10 von 100 Hunden!! Wohl schon, gelle!
Das heißt 90 Hunde von 100 werden gequält weil ein geringer Prozentsatz für die Jagd gebraucht wird????
Dies ist ja wohl derr Grund des Gesetzes, dass man das Kupieren verbot weil es eindeutig als Quälerei bezeichnet wurde.

Na Deine Argumente sollte man sich einmal auf die Zunge zergehen lassen.

Im übrigen, der Wolf hat eine Rute, im Gestrüpp hab ich noch keinen hängen sehen. (Empfehle dir das Wolfsmagazin)

Im übrigen ist Roland Tierliebhaber, bei ihm bleibt unterm Strich nichts übrig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wieder

falsch informiert Aday dass Beschneiden der Flugfedern ist verboten davon handelt auch eigentlich mein Tread

Zu meinem Anlagenstatus kann ich Dir nur antworten .; Alles für meine Tiere

und die pfeifen und fliegen auf den Status ,die wollen sich wohlfühlen ,artgerecht untergebracht ,abgesehen davon dass ich dieses Posting diese Info von dir so benutzt ,Dir eigentlich nie zugedacht haette.

Schade gehen Argumente aus wirds persönlich 0l


Solltest mal deinen Behördentraegern, die alles für so super befinden ,dass deutsche Tierschutzrecht zum Lesen geben GGG.
 
Hallo ihr ...



Bea und ich ,die beiden Modis des Forums, haben überlegt,wie man den ursprünglichen Thread "Flügelschneiden " erhalten
könnte. Denn das Thema ist ausgezeichnet.

Deshalb habe ich den Thread, geteilt ,und mache aus dem Jagdtteil ein neues Thema.

Das neue Thema bekommt einen vorläufigen Titel von mir .
Einige Posts sitzen noch nicht an der richtigen Stelle, das werde ich noch ändern .
 
Re: wieder

Original geschrieben von Addi
falsch informiert Aday dass Beschneiden der Flugfedern ist verboten davon handelt auch eigentlich mein Tread

Was ist mit dem scheren von Schafen und Hunden (oder anderen Tieren)? Demnach wäre es ja schon verboten einem Pferd die Mähne zu "stutzen".
Würde gerne mal eure Meinung in diese Richtung hören.
 
Der Sinn...........

..........Deiner Frage ist nur schwer zu verstehen!!???!!!
Wird ein Hund oder ein Schaf in seiner Bewegung beim scheren beinträchtigt??
Ich denke die Frage beantwortet sich von allein!!
Eine Beantwortung daher sinnlos!!

Gruß
Tamborie
 
Re: Re: wieder

Original geschrieben von Malte
Was ist mit dem scheren von Schafen und Hunden (oder anderen Tieren)? Demnach wäre es ja schon verboten einem Pferd die Mähne zu "stutzen".
Tierschutzgesetz:
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
Daß beim Flügelstutzen die Möglichkeit eines Tieres zur artgemäßen Bewegung stark eingeschränkt ist dürfte klar sein.
Daß dem Vogel dadurch vermeidbare Leiden zugefügt werden wohl ebenso.

Andererseits ist das Tierschutzgesetz sowieso nur Makulatur.
Wenn ich mir die Massenhaltung von Tieren ansehe, die Legebatterien, dann müßten alle diese "Bauern", besser wäre Tierquäler, hinter Gitter und mit einem lebenslangen Tierhaltungsverbot bestraft werden.
 
Re: Re: Re: wieder

Original geschrieben von tamborie
Wird ein Hund oder ein Schaf in seiner Bewegung beim scheren beinträchtigt??

Original geschrieben von Alfred Klein
Tierschutzgesetz:
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
Daß beim Flügelstutzen die Möglichkeit eines Tieres zur artgemäßen Bewegung stark eingeschränkt ist dürfte klar sein.

Ich möchte mal behaupten, dass ich mit dem Flügelstutzen bei meinem Geflügel, nicht wesentlich einschränke.
wenn das fliegen bei meinen Tieren über ein Überfliegen des Zaunes nicht hinaus geht, schränke ich meines erachtens die artgemäße bewegung nicht ein indem ich dies Verhindere. (keine angst, auf die Sitzstange Nachts kommen die Tiere trotzdem).

Mals ganz doof gefragt, wer beweist mir denn dass eingeschorenes Schaf oder ein Hund nicht z.b. friert?
 
Bitte um Erklärung

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
Hallo Alfred,
ich weis ja, du bist der Meinung
Mir ist irgendwie nicht klar warum ihr mit Aday noch diskutiert.
Der hat nur eins im Kopf : K*****(gelöscht, kann sich jeder denken.)
Aber wogegen soll das Federstutzen bei Huhn, Ente, usw. hier verstoßen.
Artgemäße Bewegung bei Bodengeflügel? Dann dürfte auch keine Netzabdeckung vorhanden sein, damit Hühner usw. ihrem allmorgentlichen Hobby des Hochfluges um den Kirchturm nachkommen dürften (kleiner Scherz am Rande).
Schmerzen verursacht es nicht. Leiden und welche Schäden? Psychische, weil das Huhn seine schönste Feder verloren hat und sich jetzt nicht mehr vor den Hahn traut?
Körperteil? wäre das einzigst logische. Ist aber wie beim Schaf die Wolle keins.
Entnehmen von Organen und Gewebe? Entnehmen bedeutet aufschneiden und dann wieder zu (bezieht sich auf Gewebe. Das Federn kein Organ sind im eigentlichen Sinne, türfte dir ja klar sein).

Du siehst die Probleme? Es sind keine, weil du rechtlich keine Möglichkeit hast dagegen anzugehen. Wenn du genügent Geld zum verschleutern hast, kannst du dir ja mal einen Anwalt nehmen und jemanden verklagen der Federn bei den von mir angegebene Tierarten stutzt. Gibt es genug, da legal.

mfg

aday
 
Thema: Thema Flügelschneiden

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