Rechtslage
Hallo Addi,
nicht leisten kann aday einen ganzen teich zu übernetzen darf die tiere dann nicht halten soo einfach sieht das recht dazu aus .
Aday was ist an einer kupierten Ente" Artgerecht"
verdrehe bitte nicht die einteutige Rechtslage, nur weil dir persönlich etwas gegen den Strich geht.
Das Stutzen von Federn bei Gänsen, Enten, Hühner, usw. ist rechtmäßig. Ich muß dir aber recht geben, das das kupieren verboten ist, war auch nicht von mir oder anderen bisher in Frage gestellt worden.
Auf der einen Seite bist du für bessere Tierhaltung. Im selben Atemzug sprichst du dich aber dagegen aus.
Ökologische und tiergerechte Haltung von Geflügel wie z.B. Enten kommt nunmal nicht ohne flugunfähige Tiere aus, oder man muss dieses Tiere wieder vom großflächigen Freilauf und der Möglichkeit sie im nahegelegenen Gewässer "schwimmen" zu lassen in die engen Masthallen treiben und dort halten. Zum einen sind endflogene Tiere ein wirtschaftlicher Verlust und zum anderen verfälschen sie die heimische Tierwelt. Auch ist es ein wahnsiniges Unterfangen, riesige Flächen zu übernetzen und damit nicht mehr zugängig zu machen für unsere heimischen Wildtiere, ganz abgesehen davon, das vieles was dann notwendig wäre, nicht genehmigt werden würde.
Roland, wie sieht es aus mit deinen Anlagen? Sind ja nicht genehmigt gewesen oder? Warum eigentlich nicht?
Guter Rat:
Bevor man etwas tut, sollte man eine Phase der Planung einkalkulieren, die auch gesetzliche Dinge beinhaltet. Man kann dies natürlich auch überspringen und hoffen, daß man einem nicht auf die schliche kommt. Ist aber sicher der falsche Weg. Rächt sich früher oder später.
Im Gegensatz dazu, sind meine Anlagen und die Haltung der Tiere genehmigt. Fachliche Qualifikation ist bestätigt.
Die Unterbringung und Versorgung meiner Tiere liegt über den gesetzlichen Anforderungen. Berücksichtigt werden hierbei auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, genau wie bei der Planung wissenschaftliche Fachleute beteiligt waren, die sogar vom zuständigen Ministerium mir vorgeschlagen wurden.
Die Einstufung von Seiten der Naturschutzbehörde und dem zuständigen Tierschutzbeauftragten des Veterinäramtes ist "vorbildlich". Geht natürlich auf die Wirtschaftlichkeit, finde ich aber nicht ganz so gravierend, da immer noch ein Plus am ende steht.
Lieber Klasse als Masse.
Hallo tamborie,
wenn du so denkst, schaf deine Tiere nur schnell ab. Du "Quällst" sie ja doch nur durch die "gefangenschaft".
Nur nicht jeder ist ein Jäger, hat aber einen kupierten Jagdhund!!
Es soll auch Hunde geben, die als Jagdgebrauchshunde vorgesehen sind, als Welpen kupiert wurden, aber die Prüfung nicht bestehen bzw. beim heranwachsen keine erkennbaren ampitionen zeigen für die Ausbildung. Sollen diese Tiere eingeschläfert werden, oder macht man eine "Schwanzverpflanzung", um es wieder rückgängig zu machen? Diese Tiere werden dann auch schon mal an Privatpersonen abgegeben, da einschläfern ohne trifftigen Grund nicht so ganz eifach ist. Es soll aber auch Hundeführer geben, die Hunde für die Jagd Ausbilden oder führen und selbst keinen gültigen Jagdschein haben. Jagdschein ist auch nicht gefordert, wie ich bereits ausgeführt habe.
mußte mal gesagt werden, bevor wieder "dumme" Kommentare kommen, oder wieder Worte verdreht werden usw..
mfg
aday