Tierschutzgesetz
Hallo Rosi.N.,
Interresante Auslegung des Tierschutzgesetzes. Aber wo geht bei dir das verbot vom Stutzen von Federn beim Huhn hervor?
Vielleicht solltest du z.B. auch mal die § 5 - 6 anschauen. Da steht nämlich auch ausdrücklich drin, was man darf und wie.
Wenn ich jetzt mal dein angedachtes verbot des stutzen auf das Schaf übertrage, dann dürfte dieses nicht mehr geschoren werden, da es ja vielleicht frieren könnte.
Zum "Schwanz" des Hundes :
Auszug §6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
Sogar unsere jetzige Regierung ist sich über diese "unerlässlich" erscheinende Maßnahme im Klaren, zum Schutz der Hunde.
von tamborie, der sich scheinbar auskennt?
Seinen Hund aber hinter eine Wildsau herzuschicken, halte ich für verantwortungslos, nur um sein Hobby zu fröhnen.
1) Soll doch der Jäger ins Gestrüpp gehen.
2) Kein Hund kann es mit einem angeschossenen Eber aufnehmen.
Als wirkliche Ausnahme aktzeptiere ich eigentlich nur den Förster welcher zum Bsp. ein angefahrenes Wildschwein finden muss, zum Schutz der Allgemeinheit.
Anmerkungen:
1. Aufgrund der Schweinepest sind wir in letzter Zeit angewissen worden verstärkt Wildschweine zu erlegen, zum wohle der Allgemeinheit!
2. Bei der Sauenjagd werden in der Regel mehrere Hunde eingesetzt, die die Tiere auf die Beine bringen sollen. Im Einzelfall stellen meist mehrere Hunde auch schon ein Wildschwein (selten einer).
3. Ein Hoch auf unsere Förster, die das dürfen und machen sollen, was du einem Jäger nicht zutraust. Bei uns in den Revieren gibt es keinen von deinen hochgeprissenen Förstern die sowas tun. Die Jäger sind hier diejenigen, die angefahrenes Wild mit ihren Hunden Nachsuchen. In jedem Revier muß dafür mindestens ein Hund dafür zur Verfügung stehen (vorgeschrieben).
Tamborie, ich muß leider immer wieder feststellen, wie gut du bescheid weist über die Sachen die du uns hier erzählen willst.
Hallo Addi,
halte uns doch mal auf dem laufenden über die Bussarde und die Fallen.
Was sind sonst noch für Tiere vergiftet gefunden worden? Nur Bussard ist zu selektiv und für die Schar der Aasfresser etwas ungewöhnlich. Welches Gift wurde verwendet? Welche Köder? Über die Köder kann man nähmlich meist die "Verursacher" ermittel (kleiner Tip).
Totschlagfallen sind frei zu kaufen. Es gibt aber Gesetze im Bezug auf die Aufstellung usw.
Ich gehe einfach mal davon aus, das diese Fallen auch frei ohne Bunker standen.
Persönlich kenne ich auch viele Geflügelzüchter, die diese Fallen nutzen. Da einige nicht über die bei uns geforderter Ausbildung verfügen, betreue ich auch zwei von ihnen mit. Fallen sind allesamt geprüft und stehen ordnungsgemäß. Im Grundsatz spricht für mich nichts gegen den Einsatz. Illegalle Fallenstellerei, auch von Jägern, ist verboten und gehört unter Strafe.
Wieviele Fallen waren es den? Wie weit vom Ort?
Ein Züchter hat meist nur eine, höchstens zwei. Sind auch nicht gerade billig in der Anschaffung.
Würde mich freuen, nähere Informationen von dir zu bekommen. Gehe davon aus, daß es auch in der Zeitung stehen wird. Würde mich über einen Link freuen.
mfg
aday