Fussringe

Diskutiere Fussringe im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Klasse, vielen Dank an Ebay. Hier kann jetzt jeder seine "Schwarzzucht " legalisieren...
Also ich habe den VK angeschrieben und auch den ZZF, vielmehr direkt die Ringstelle.

Das hier kam als Antwort der Vk zurück :

Hallo,
In der Niederlande ist keine Meldeflicht. Also: Darf ich hier die Ringe Verkaufen!
_
Mfg

Das sehe ich aber anders, in Deutschland ist der Handel mit Fußringen nicht erlaubt, das müßte doch auch für ausländische gelten, oder?
 
Genau, so seh ich das auch. Was der Verkäufer damit in Holland macht ist , leider, egal.

Aber die Auktion ist ja nicht auf Holland beschränkt.
 
Solange die Ringe nicht an die deutschen Vögel kommen, ist gegen den Erwerb nichts einzuwenden. Erst der Gebrauch der ausländischen Ringe ist verboten, nicht der Besitz.
 
Nein, das stimmt nicht, glaube ich. Der Handel mit Fußringen ist verboten, nicht das Beringen, schon der Handel.

Wenn ich dir heute anbiete, dir 3 Ringe zu verkaufen, ist allein das schon ne Straftat, ohne daß du die Ringe benutzt, weil ich keine Ringe handeln darf.
 
Hi Manu,

der Handel mit den "deutschen" Ringen ist verboten, das stimmt.

Da es aber niederländische Ringe sind, die sowieso kein deutscher Züchter verwenden darf, kann sie jeder kaufen.
 
Ist denn ausdrücklich nur der Handel mit inländischen Ringen verboten? Ich meine, es ist ja auch der Handel mit anderen Sachen generell verboten, egal woher sie stammen. Es geht ja darum, daß Nichtzüchter an Ringe kommen, die ihnen nicht zustehen. Ob das nur bei deutschen Ringen gilt, steht das irgendwo?
 
Hallo,

Ebay ist doch in Deutschland und hier gelten entsprechend deutsche Gesetze oder? Es gibt auch ebay.nl, dann soll der dort seine Ringe verkaufen. Hier kann das Angebot meiner Meinung nach gelöscht werden. Naja, fragen kostet ja nix..

LG
Meike
 
Hallo

Auch als Deutscher Züchter darf ich Niederländische
Ringe benutzen. Voraussetzung ist natürlich das ich Mitglied
in einem Holländischen Verband bin. Ich bin seid 1994
Mitglied in einer holländischen IG die einem großen
Holländischen Verband, ähnlich der AZ angeschlossen ist.
Von dort bekomme ich auch jedes Jahr ein
Bestellformular für holländische Ringe. Da ich aber auch
Mitglied in der AZ bin habe ich dies noch nie benutzt.
Theoretisch könnte ich aber dort Ringe bestellen und
auch meinen Vögeln aufziehen.

Gruss

Hans
 
Hallo Hans,


Auch als Deutscher Züchter darf ich Niederländische Ringe benutzen. Voraussetzung ist natürlich das ich Mitglied in einem Holländischen Verband bin.
wenn du nun in einem östereichischen Verband wärst, bräuchtest du also selbst z.B. Graupapageien nicht zu beringen, weil das in Östereich nicht Pflicht ist?
Diese Vorgehensweise ist für mich nicht nachvollziehbar, da laut Psittacoseverordnung die Ringe von einer der deutschen Ausgabestellen bezogen werden müssen. Nur so ist ja schließlich eine Kontrollmöglichkeit gegeben.
Wenn du holländische Ringe verwenden würdest, machst du aus deiner deutschen NZ eine holländische NZ.

Ausschlaggebend ist die Psittakoseverordnung :

II. Allgemeine Vorschriften

§ 2

(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen, dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband) oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden. Die Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler abgegeben werden, die das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 17 g Tierseuchen- gesetzes gegenüber dem jeweiligen Verband nachgewiesen haben. Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können.
 
Endlich unternimmt mal jemand was. Folgende Mail habe ich eben vom BNA erhalten:

[[ Herzlichen Dank für Ihre Information. Wir werden am Montag, den 17.11.2003 eine Anzeige beim Bundesministerium für Verbraucherschutz wegen Verstoß der Psittakoseverordnung stellen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Haut ]]
 
Hallo

Natürlich ist die Psittacoseverordnung ausschlaggebend.
Aber auf Antrag kann Dir das Veterinäramt eine
Ausnahmegenehmigung erteilen. Aber wer macht das schon.

Gruss
 
Original geschrieben von solcan
Hallo

Natürlich ist die Psittacoseverordnung ausschlaggebend.
Aber auf Antrag kann Dir das Veterinäramt eine
Ausnahmegenehmigung erteilen. Aber wer macht das schon.

Gruss
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf "ungewollten" Nachwuchs von Haltern ohne Zuchtgenehmigung.
Damit kann man dann auch Ringe erhalten - auf keinen Fall aber ausländische Ringe (denn damit ist ein Herkunftsnachweis nicht mehr gegeben)
 
ich habe mit Herrn Vins von der AZ kontaktet, auch sie wollen was unternehmen.
Der Anbieter hat das Angebot aber auch schon rausgenommen.
 
Ringe

Aber es gibt ja immer wieder Menschen, die irgendwelche Ringe verkaufen. Diesmal sind es Fußringe für Tauben aus verschiedenen Jahrgängen.

hier

In anderen Auktionen gibt es dann noch mehr, und auch eine Zange zum beringen.

Was soll man jetzt machen?
 
Also ich wüßte nicht, was gegen eine Ringzange spricht, die Dinger sind mit 13 Euro recht teuer im handel und wenn einer eine übrig hat oder nicht mehr braucht. Der Handel damit ist vollkommen i.O.!
 
Es geht mir ja nicht um die Zange alleine. Aber im Zusammenhang mit den Ringen stößt es mir halt etwas auf.
Natürlich, als Werkzeug alleine.......
Da hab ich gar nicht dran gedacht.
 
tzztzt

Was hast du gegen die Taubenringe, die kann jeder Bestellen.
Die bekommst du beim BDRG in der Ringstelle, das ist nicht wie bei den vögel wo du eine Zuchtgenehmigung brauchst, wie gesagt die bekommt jeder.


mfg glanzi
 
Ich habe heute eine Email vom ZZF bekommen, die geben das Ganze an das zuständige Referat beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft weiter. Scheinbar erhoffen die sich, daß die von ebay den Namen kriegen oder so. Damit die dann das zuständige VetAmt ermitteln können!
 
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