Frage zur Fußkette

Diskutiere Frage zur Fußkette im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ihr! Ich habe schon einige Beiträge über Papageienfußketten (nicht die Harness-Geschirre) gelesen und weiß, daß diese tierschutzwidrig...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hi Dagmar,

weisst, das ist so ne Sache mit dem Lesen und der Auslegung.
Guck mal, das mit dem kann beziehst Du auf das Tierschutzrecht. Also daß unter Umständen, bei unsachgemäßer Anwendung ein Verstoß sein kann.
Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

Nu kommt der Freakle daher liest den selben Text und meint daß es gegen das Tierschutzrecht verstößt und bezieht das kann auf eklatant.
Also mal vom Grundsatz her tierschutzwidrig und in manchen Fällen sogar ein eklatanter Verstoß.

Ist Wortklauberei, so kommen aber bei einem Text zwei unterschiedliche Auffassungen zu Tage.

Gruß Frank
 
Hallo Freakle,
Nu kommt der Freakle daher liest den selben Text und meint daß es gegen das Tierschutzrecht verstößt und bezieht das kann auf eklatant.
Lass dir dein Schulgeld wiedergeben für die Fächer Gemenschaftskunde (deutsches Rechtssystem) und Deutsch. Im Grunde genommen ist es mir zu albern, überhaupt auf solche Beiträge einzugehen, aber extra für dich etwas Nachhilfe in Deutsch:

Das Wort tierschutzwidrig kommt im Satz überhaupt nicht vor und der Bezug des Wortes kann ist eindeutig, nämlich auf das Wort darstellen und räumt nach deutschem Sprachgebrauch eine Möglichkeit ein.
 
Hi Dagmar,

jetzt wirds aber ne Spur zu heftig mit deinen Unterstellungen.
Die Mindestanforderungen habe ich auch nie erwähnt und gemeint. Das wirfst Du so einfach in die Runde,....
Angifteln muss ned sein.

Gruß Frank
 
Frank,
jetzt wirds aber ne Spur zu heftig mit deinen Unterstellungen.
Die Mindestanforderungen habe ich auch nie erwähnt und gemeint. Das wirfst Du so einfach in die Runde,....

Ich fragte dich vorgestern:
Warum beantwortest du die Frage nicht?

Nun komm bitte nicht mit: hat er nicht gesagt, ist nicht veröffentlicht, oder ähnlichem, denn ein Gutachten, das Zitat: "... denTierhaltern und den zuständigen Behörden, ...bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Tierschutzgesetzes entspricht" muss und wäre auch veröffentlicht worden!
 
Vielleicht sollte man das Ganze jetzt mal abschließen.

- Es gibt kein Gesetz und kein Gutachten mit quasi rechtsverbindlicher Wirkung (so wie es das Gutachten über die Mindestanforderungen hat), welches die Verwendung des Papageienharness verbietet.

- Bei sachgemäßer Verwendung des Harness besteht keine Gefahr für gesundheitliche oder sonstige Beeinträchtigungen des Vogels. Eine sachgemäße Verwendung setzt voraus, dass das Geschirr richtig angepasst ist und nicht zu fest sitzt, dass der Vogel es sich ohne Stress anlegen lässt, dass es lediglich als Wegflugsicherung dient, dass es dem Vogel nur gelegentlich für kurze Zeit angelegt wird, dass der Vogel bei angelegtem Geschirr unter ununterbrochener Aufsicht ist.

- Bei unsachgemäßter Anwendung ist eine Gefährdung des Vogels möglich, die durchaus tierschutzrelevant sein kann.
 
Schon wieder fehlinterpretiert;
Nach meiner Theorie (Ich verwende das Ding ja nicht), mehrfach und unwidersprochen hier ausgeführt:
Auch bei sachgemäßer Anwendung sind gesundheitliche Auswirkungen zu befürchten.
Ende meiner Zusammenfassung
 
Kann - hätte - würde- täte - möglicherweise.......usw.

mensch Leute, dass sind doch alles unbewiesene Dinge (sollte es tatsächlich eine schriftliche Niderlegung eines Beweises geben, lasse ich mich gerne überzeugen)

Kann man es denn jetzt nicht auf sich beruhen lassen.
Die meisten hier sind keine Befürworter dieser Geschirre (gut so), deshalb sind sie aber weder verboten noch passiert einem was, wenn man sie benutzt.
Und alleine darum geht es doch, dass es (noch) kein rechtswirksames Gesetz gibt, was ein Harness sowohl im Vertrieb, als auch im Gebrauch verbietet.
 
Lass doch einfach mal das Gutachten zu den Mindestanforderungen weg.
Das Gutachten, welches den Gerichten und den ATAs als Richtline gelten soll, wonach der Harness als Tierschutzwiedrig und Verstoß gegen § 2 Tierschutzrecht eingestuft wird wird, fordere ich heute noch an. Wer es wissen will, dem Maile ich dann das Ding. Übrigens einen Hinweis auf das gutachten steht veröffentlich und für alle nachweisbar im WP-Magazin.
Auch wenn Fisch und Raven jeden Satz von Fachleuten einzeln auf den Kopf stellt und eigeninterpretiert. Dürfen sie ja, deswegen wird es nicht richtiger oder fälscher.
Den Zusatz, aber bei sachgemäßer Anwendung,......... der fehlt in allen Aussagen. Bei sachgemäßer Anwendung.... gibt es nur hier im VF und bei den schon bekannten Verfechtern.
Kein Fachmann lässt sich zu der Aussage hinreißen,- aber bei sachgemäßer Anwendung,......sondern sagen klipp und kar sind abzulehenen.
Es wird deutlich von Atmungsbeeinträchtigungen, Verletzungsgefahr, Stress, Druck im Kropfbereich.... gesprochen.
Wenn bei einer sachgemäßen Benutzung der Vogel so kurz an der Leine gehalten wird, daß er nicht abheben kann, dann ist zumindest mal die Bewegungsfreihet enorm eingeschränkt.
Wenn sich das Tier erschrickt, jedoch nicht abheben kann, ( weil er ja mit der Leine sozusagen an den Halter fixiert ist) dann hat man einen in Panik flatterten Vogel, festgeschnallt im Geschirr, mit allen Verletzungsrisiken wie Verrenkungen oder Brüchen.
Und der Vogel muss sich als Fluchttier durch Flucht der Gefahr entziehen können, kann er aber nicht, ist ja festgeschnallt. Das bedeutet zusätzlich zum Verletzungrisiko Stress.
Kann man drehen und wenden, egal wie lang die Leine ist, im Fall der Fälle hat man an einem Ende der Leine einen Halter, der hoffentlich rechtzeitig reagiert und den Vogel dann auch festhält, am andern Ende der Leine hat man einen panischen, gestressten Vogel der rumflattert, wegfliegen will aber nicht kann.
Das allein ist ja schon tierschutzwidrig.
So viel mal zur sachgemäßen Anwendung.
§ 2 ist allgemein gehalten und gilt als Grundsatz für alle Tierarten. Logisch daß ihr da nix findet.
Die Minestanforderungen sind wie der Name schon sagt Minestanforderungen un beschreiben nur die grenze zur Tierquälerei. Logisch daß da nix zu Geschirren, Spiegeln oder ähnlich sinnvollem Zubehör steht.
Hätte nicht gedacht daß man zum Meinungsaustausch auf die Anklagebank muss und sich mit Beweisen rechtfertigen.
Aber ich mach das mal. Gutachten wird angefordert und für einen zweiten BEWEIS fehlt mir noch die Erlaubnis zu Veröffentlichung in einem Vogelforum.
Habe da letzte Woche mal angemailt, warte noch auf Zustimmung.
Von mir aus kann man den Beitrag auch schließen. Wir werden da wohl nie auf einen Nenner kommen.

Gruß Frank
 
Deine sogannnten Erläuterungen zeigen deutlich, dass du keine Ahnung hast und auch noch nie so ein Teil aus der Nähe gesehen hast, geschweige denn weist, wie es funktioniert.
Sofern der Harness richtig angelegt ist, KANN ER NICHT DIE ATMUNG BEEINTRÄCHTIGEN. Aber das wurde dir hier auch schon so oft gesagt, dass da wohl Hopfen und Malz verloren ist..
Zeig du mal deine angeblichen Beweise....
Auch ist ist nicht nötig, dass auf eine sachgemäße Anwendung hingewiesen werden muss - das ist hier hauptsächlich für dein Verständnis so, da du alles anders auslegen möchtest.
Schließlich muss alles sachgemäß verwendet werden, egal ob Mikrowelle oder Auto oder Hundeleine. Nur da hier immer wieder haarsträubende Dinge hervorgeholt werden, wird extra nochmal drauf hingewiesen.

Fakt ist, dass die Punkte von Dagmar und Doris (Krabbi) absolut zutreffend sind - ob dir das nun in den Kram passt oder nicht.
Punkt aus.

__________________

LG
Sven http://www.ruegengeier.de/sonstiges/assets/images/Animation_Coco_und_Grisu_klein.gif
 
Moin.

Wir kommen hier erstmal nicht weiter. Deswegen schliesse ich diesen Thread vorläufig, damit es nicht noch zu mehr Streitereien kommt. Wenn jemand noch Gutachten o.ä. hinzufügen möchte, so kann man mich gerne anschreiben.

LG, Olli
 
Hier noch 2 Links, die ich von einem User erhalten habe:

LINK 1

LINK 2

LG, Olli
 
Hallo.

Ich möchte noch eine Stellungnahme des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachreichen.
Andreas (Herzcomp) war so nett, diese zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank dafür.


Sehr geehrter Herr .........


für Ihre Anfrage vom 9. Februar d.J., mit dem sie sich über die Möglichkeiten zur Verhinderung des Wegfliegens von Papageien erkundigen, danke ich Ihnen.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass den Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2 Tierschutzgesetz).

Für die Haltung von Papageien wurde im Auftrag des Bundesministeriums ein Gutachten erarbeitet, das nicht rechtsverbindlich ist.
Es soll vielmehr die Tierhalter, die zuständigen Behörden (in der Regel die Veterinärämter bzw. Unteren Naturschutzbehörden) und letztlich die Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Tierschutzgesetzes entspricht.

In dem Gutachten haben die Sachverständigen dargelegt, dass das Anketten von Papageien als tierschutzwidrig anzusehen ist (Seite 7, Abs. 2 des Gutachtens).

Vorbehatlich der Entscheidung der nach Landesrecht zuständigen Behörden, denen die Durchführung des Tierschutzgesetzes obliegt (§15 Tierschutzgesetz), und der Gerichte bin ich der Auffassung, dass das Anleinen von Papageien, um das Wegfliegen der Tiere zu verhindern, aus Tierschutzgründen abzulehnen ist. Bei der Verwendung von Brustgeschirren, Peilsendern und Klammern für die Schwungfedern ist gegebenenfalls im Einzelfall von der zuständigen Behörde zu prüfen, ob hierdurch die Möglichkeiten des Tieres zur artgemäßen Bewegung so eingeschränkt wird, dass dem Papagei dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Zu Ihrer Information füge ich diesem Schreiben das Tierschutzgesetz sowie das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien bei.

Informationan ob Urteile zum "Anleinen von Papageien" gefällt wurden, liegen mir nicht vor.


Mit freundlichen Grüßen
Im AUftrag

Dr. Polten



LG, Olli
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Frage zur Fußkette

Ähnliche Themen

Zurück
Oben