Frage zur Fußkette

Diskutiere Frage zur Fußkette im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ihr! Ich habe schon einige Beiträge über Papageienfußketten (nicht die Harness-Geschirre) gelesen und weiß, daß diese tierschutzwidrig...
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hab auch mal mitgelesen.

wieso dürfen die dinger eingentlich verkauft werden (legal) wenn man sich mit dem erwerb und der anwendung dann doch wieder strafbar macht? versteht ich nicht :?
 
hab auch mal mitgelesen.

wieso dürfen die dinger eingentlich verkauft werden (legal) wenn man sich mit dem erwerb und der anwendung dann doch wieder strafbar macht? versteht ich nicht :?
Wo hast du denn den Unsinn gelesen?
Wenn mit "Dinger" die Papageiengeschirre (Harness) meinst: ihre Anwendung ist nicht verboten, noch sind sie bei sachgemäßer Anwendung tierschutzwidrig, noch macht man sich durch Erwerb und Anwendung strafbar.
 
....ich denke mal, sie bezieht sich auf den Post vom Südwind der gestern geschrieben wurde.

Ist natürlich Unsinn und man hat bei Gebrauch solcher Geschirre keine Strafe zu befürchten -- bestimmungsgemäßen Gebrauch natürlich vorausgesetzt.
 
Ööhääähm, räusper-räusper,

klaro ist der von Südwind geschriebene Text ist natürlich gültig.
Ist oft so, daß bestimmte Dinge käuflich erworben werden dürfen, aber die Anwendung verboten ist. Oder auch umgekehrt, der Verkauf ist verboten aber die Benutzung nicht.
Radarwarngeräte kannste überall kaufen, aber die Anwendung ist verboten. Gras darf man in bestimmten Mengen zum Eigenverbrauch besitzen, aber der Verkauf ist verboten. Die Liste kann man endlos fortsetzen bis zum Harness.
Lest mal nach unter www.papageienschutz.de/texte/press/press-sp1.htm .
Da steht das unter Anderem auch geschrieben. Und ist nix Neues sondern schon ne olle Kamelle aus 2002.
Noch Fragen?

Gruß Frank
 
Wie schon so oft gesagt, dass sind Empfehlungen, bzw. Zielsetzungen diverser Tierschützer etc.pp, aber kein festgelegtes Gesetz.

Ich möchte einen Richter erleben, der einen Papageienhalter verurteilt, weil er ein Papageiengeschirr verwendet hat.
 
ja ich hatte mich auf den Auszug vom Südwind bezogen. Dachte, dass sei schon so wie es der Pressespiegel dort schreibt.
 
Lest mal nach unter www.papageienschutz.de/texte/press/press-sp1.htm .
Da steht das unter Anderem auch geschrieben. Und ist nix Neues sondern schon ne olle Kamelle aus 2002.
Noch Fragen?
Ja, noch Fragen. Die in einem Zeitungsinterview geäußerte Meinung einer Mitarbeiterin eines Ministeriums hat für dich Gesetzeskraft? Interessanter Aspekt, der tief blicken lässt, was die Kenntnis des deutschen Rechtssystems anbetrifft.

Im übrigen ist von dir noch immer kein einziges Gutachten benannt worden, das die Tierschutzwidrigkeit des Harness belegt, wo es doch angeblich so zahlreiche davon gibt.
Nichts weiter als einen Zeitungsartikel kannst du beibringen, der aufgrund von Unkenntnis gebildete Meinungen wiedergibt.
So etwas nenne ich Irreführung der Leser!

Zwar ist dieses Video hier
ein typisches Beispiel, wie man nicht mit einem Papagei umgehen sollte, jedoch zeigt es auch, dass sich das Tier keineswegs an seinem Harness stört!
 
Das ist keine Irreführung.

Du bist richtig gut im Verdrehen der Worte.
Habe Dir ja schonmal die Auskunft de Regieirungspräsidiums Stuttgart geschrieben. Schon vergessen? Regierungspräsidium sprechen daß Geschirr tierschutzwiedrig, sprechen daß Anwendung und vor allem Vogelverletzung bei Benutzung ist Straftat und wir staatsanwaltlich verfolgt.
Was ist da so schwer dran? Ich finde das ist ne klare Ansage.
Und wenn ne Sprecherin eines Berliner Ministereums ne ne Aussage macht, daß es nach dem Tierschutzgesetz verboten ist solche Anleingeschirre zu verwenden, dann will sie Dir Dagmar auch was mitteilen.
Die Sprecherin sagt nämlich daß es ein Tierschutzgesetz gibt. Sie sagt es sei nach diesem Gesetz strafbar, die Dinger zu gebrauchen.
Sie sagt nicht, sie sei der Meinug daß..... Sie sagt klipp und klar nach dem Tierschutzgesetz strafbar.
Bitte auch die letzten Sätze lesen.
Also muss irgendwo auch so ein Gesetz existieren, wo das drin steht.
Wie könnte sie sonst was sagen das die Dagmar nicht kapiert?


Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja, noch nen kleinen Nachtrag.

Das Gesetz, welches die Anwendung von Anleingeschirren verbietet, wurde vom Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin erlassen.
Google doch mal. Dann wirst du Es bestimmt auch finden, das GESETZ.

Gruß Frank
 
Selbst wenn Herr Freakle es nicht glaubt: das Tierschutzgesetz ist mir bekannt.

Was er dabei wohl überlesen hat, ist, dass das Tierschutzgesetz aussagt, dass Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden dürfen, ohne auf irgendwelche Details einzugehen. Ich halte es für eine sehr bedenkliche Einstellung, in ein Gesetz hineinzuinterpretieren, was jemandem gerade beliebt - das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Da durch sachgemäße Anwendung des Harness dem Tier keine Schäden, Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, ist dessen sachgemäße Verwendung kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Bisher gibt es entweder positive Berichte über das Papageiengeschirr oder Berichte von Haltern, deren Vögel sich das Geschirr nicht anlegen ließen oder es zerbissen, sowie ein paar Aussagen, die ohne negative Präzendenzfälle und ohne Gutachten von Fachleuten das Papageiengeschirr als tierschutzwidrig abtaten.

Daraus läßt sich genauso wenig ein Verbot der Verwendung des Harness ableiten wie aus den gebetsmühlenartigen Wiederholung des Herrn Freakle.

Es gibt weder ein Gesetz, noch eine Verordnung, noch eine Studie oder ein Gutachten, sondern nur unverbindliche Aussagen einiger Leute mit vermutlich keinerlei eigener Erfahrung, die gegen die Verwendung des Harness sprechen.

Wer Herrn Freakle Gauben schenkt, möge sich auch die Frage stellen, ob er Ann Castro und andere erfolgreiche Harness-Benutzer für Tierquäler hält - denn das wäre der Umkehrschluss aus dessen Äußerungen.

Da außer der Verbreitung heißer Luft hier nichts mehr zu erwarten ist, ist das Thema für mich beendet.
 
Selbst wenn Herr Freakle es nicht glaubt: das Tierschutzgesetz ist mir bekannt.

Das ist aber schön:D

Was er dabei wohl überlesen hat, ist, dass das Tierschutzgesetz aussagt, dass Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden dürfen, ohne auf irgendwelche Details einzugehen. Ich halte es für eine sehr bedenkliche Einstellung, in ein Gesetz hineinzuinterpretieren, was jemandem gerade beliebt - das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Es wird nicht wilkürlich etwas hineininterpretiert Raven...., sondern in dem Artikel dort steht klipp und klar dass [ zitat on...."Das Anleinen von Papageien ist aus tierschutzrechtlichen Gründen abzulehnen", sagt eine Vertreterin des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Das Anbieten von Papageiengeschirr könne man zwar nicht untersagen, Händler sollten aber auf den Vertrieb verzichten. Der Käufer mache sich mit der illegalen Anwendung der legal erworbenen Ware nach dem Tierschutz-Gesetz sogar strafbar. [zitat off]

und das ist natürlich richtig, bei der illegalen Verwendung macht man sich eben strafbar Raven weil, wie du so schön zitiert hast, dem Tier dadurch Schaden entsteht....


Da durch sachgemäße Anwendung des Harness dem Tier keine Schäden, Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, ist dessen sachgemäße Verwendung kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

das ist zweifellos Richtig, obwohl auch ich das Harness grundsetzlich ablehne


Ich lese in dem zitierten Artikel zweierlei

Punkt 1. Das Anleinen von Papageien per Fußkette ist verboten

Punkt 2. Die illegale Verwendung des Harness verstößt gegen das Tierschutzgesetz.


Das sind 2 verschiedene Sachen Leute......

Wenn wie bei Ann ein Papagei das Geschirr problemlos trägt entsteht dem Tier kein Schade dadurch, wenn allerdings Ann einem Papagei dieses Geschirr mit Gewalt anlegen müßte, würde sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Da Ann, wie wir alle wissen für die Papageien so gut wie alles tun würde, gehe ich davon aus, das Ann gegen den Willen des Tieres ein solches Harness niemals anwenden würde.

Den Ara von Ann für das problemlose Händeln eines Harness anzuführen ist in meinen Augen allerdings sehr bedenklich. Ein nur sehr geringer Prozentsatz der gehaltenen Papageien dürfte das Ganze so mitmachen wie die "positiven" Beispiele und in den anderen Fällen ist es Tierquälerei, also direkt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Bis dann
cu
Andreas
 
Wer einem Vogel ein Geschirr anlegt muß doch schon was an der Birne haben!
Wer einem Vogel die Flügel stutzt, genauso!
Vielleicht noch die Kette am Fuß, sollte er selbst mal tragen!!!!
Leute, da muß man nicht streiten, sich nur fragen wohin das führt!
Wer seinen Vogel in Einzelhaft hält, Tierquäler!
Wer seinen Vogel nicht in mindestens 10 facher Größe des vorgeschriebenen Käfigs hält sollte meines Erachtens mal 4 Wochen im Klo eingesperrt werden!
Solch eine Diskussion bringt mich zum Brechreiz! Vielleicht färben wir unseren Lieblingen demnächst noch die Federn, weil es grade so Mode ist.....und es kein Gesetz dagegen gibt...abartig!!!!!
Kentara
 
Moin Herzi,

im Grunde liegst du ned sooo arg falsch.
Abba,- und wir führen hier ja ne Grundsatzdiskusion,- werfe ich mal ne Fräge in den Raum.

Wenn ich das Cklickern anfange, und zum Beispiel meinen Caruso drauf trainiere, daß er die Flügel ausstreckt, damit ich ihm die Schwungfedern schneide,- kann ich dann sagen, mein Vogel macht das freiwillig?
Darum kann es ja ned schlimm sein? Das Tier leidet ja nicht, es hält die Flügel freiwillig hin. Und bei sachgemäßem Stutzen der Schwungfedern wachsen diese ja problemlos nach.
Daß die Flugunfähigkeit ne Quälerei ist, darüber brauchen wir ja ned reden

nach §17 ( ich glaube zu wissen daß es der ist), wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer einem Wirbeltier erhebliche Leiden oder erhebliche Schmerzen zufügt, oder fortgesetzt Schmerzen oder Leiden zufügt.
So sieht die meine heiße Luft momentan zur gültigen Ansicht und Auffassung aus.

Nachdem der Harness als Tierschutzwiedrig eingestuft wurde, kam dieser Dr. Heimtiersachverständige und kämpfte gegen die einstufung als tierschutzwiedrig mit seinem "Gutachten" bei sachgemäßer Anwendung......., kennen wir ja alles. Man darf nicht vergessen, daß diese Gutachten von einem Mann erstellt wurde, der- ich sags mal vorsichtig,- die Finger bei den Vetreibern mit im Spiel hat.
Das ist wie: Rauchen ist völlig unschädlich, ja sogar bei richtiger, regelmäßiger Anwendung gesundeitsfördernd. Gezeichnet Dr. Marlboro.

@ Kentara,

ich gebe Dir auch Recht damit, daß solche Debatten eigentlich für den Popo sind. Im grunde total überflüssig.
Aber solange Für diese Teile Reklame gemacht wird, werde ich nicht müde die Kehrseite zu zeigen. Sonst wird ratz-fatz die Meinung angenommen, ein Harness ist ne tolle Sache. Das geht schnell in so einem Forum.
Die macht das,- also ist es gut und ich mach das auch so.
Das Forum unterstützt ja auch indirekt dieses Harness.
Mit indirekt unterstützen seitens des Forums meine ich nicht die Meinung der Forenbetreiber, ich weiss daß Sie da anders denken. Ich meine mit indirekt unterstützen, daß die Verwendung noch immer in den Vogel-FAQ als Info tragen. Für jeden nachlesbar. Ist wohl für nen Papagei nicht anders und genauso bequem zu tragen wir für einen Hund. Steht da zumindest begutachtet geschrieben.
Ich bin ja immer noch der Meinung, daß das eigentlich gelöscht werden dürfte.
Da stell ich doch gleich mal offen die Frage, ob darüber seitens der Admins und Modis drüber debattiert werden kann? Wenigstens neutral, weder pro noch contra, also nix veröffentlichen? Oder neutral mit pro und contra und das dann einstellen? Oder sehe ich das falsch? Dann lasst es einfach stehen.

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin Herzi,

im Grunde liegst du ned sooo arg falsch.
Abba,- und wir führen hier ja ne Grundsatzdiskusion,- werfe ich mal ne Fräge in den Raum.

Wenn ich das Cklickern anfange, und zum Beispiel meinen Caruso drauf trainiere, daß er die Flügel ausstreckt, damit ich ihm die Schwungfedern schneide,- kann ich dann sagen, mein Vogel macht das freiwillig?

Das probiere ruhig ma, ich halte schon mal den erste Hilfe Koffer bereit :D
Ich glaube auf so etwas wird wohl kein Papagei konditioniert werden können :D

Daß die Flugunfähigkeit ne Quälerei ist, darüber brauchen wir ja ned reden.
Meine persönliche Meinung ist, daß das Harness grundsätzlich abzulehnen ist, obwohl es in Einzelfällen funktioniert

nach §17 ( ich glaube zu wissen daß es der ist), wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer einem Wirbeltier erhebliche Leiden oder erhebliche Schmerzen zufügt, oder fortgesetzt Schmerzen oder Leiden zufügt.
So sieht die meine heiße Luft momentan zur gültigen Ansicht und Auffassung aus.

korrekt lautet der Text so Freakle,

Zitat-ON

Zwölfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften



TierSchG § 17

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder

Leiden zufügt.

--Zitat-off--

Und da im Gesetz eben nur Grundsätzliches steht, sind die Einzelfälle wie z.B. Fußkette, Harness (gibts da eigentlich noch anderes?) von Fall zu Fall zu prüfen und gegebenenfalls explizit zu verbieten.

Freakle, wenn man was dagegen tun möchte muß man erstmal ne verdammt starke Lobby zusammenbringen um eine tierschutzrechtliche Prüfung zu veranlassen.

Nachdem der Harness als Tierschutzwidrig eingestuft wurde, kam dieser Dr. Heimtiersachverständige und kämpfte gegen die einstufung als tierschutzwiedrig mit seinem "Gutachten" bei sachgemäßer Anwendung.......,

von wem wurde der/das Harness als tierschutzwidrig eingestuft? Leider habe ich dazu überhaupt nichts gefunden.

Nur das
klickst du hier .... ab Seite 17 und 18 befassen isch mit dem Thema :D


Wenn du neuere Infos hast dann her damit abba flott :D ;)

Bis dann
cu
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Harness wie Kette sind Tierquälerei. Es liegen unzählige Gutachten von hochkarätigen Sachverständigen vor, die die Geschirre als tierschutzwiedrig einstufen.
Das ist eine Lüge.

Nachdem der Harness als Tierschutzwiedrig eingestuft wurde, kam dieser Dr. Heimtiersachverständige und kämpfte gegen die einstufung als tierschutzwiedrig mit seinem "Gutachten" bei sachgemäßer Anwendung......., kennen wir ja alles. Man darf nicht vergessen, daß diese Gutachten von einem Mann erstellt wurde, der- ich sags mal vorsichtig,- die Finger bei den Vetreibern mit im Spiel hat.
Hier wird der bekannte Heimtiersachverständige XXX, der für viele verschiedene Firmen und Institutionen tätig ist (auch für den ZZF) diskreditiert.

Darüber sollten die Moderatoren und Admins des Forums mal nachdenken, bevor sie sich Ärger von Seiten Betroffenen einhandeln.

Es kann doch wohl nicht angehen, dass ein User seine persönliche Auffassung unter Einsatz derartiger Mittel den Lesern als Tatsache und Wahrheit einzubläuen versucht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wo siehst du da ein Gutachten?

Das ist ein Statement vom Ministerium Raven..*kopfschüttel* das Ministerium
hat eine offizielle Antwort auf die Frage ob das Anleinen von Papageien tierschutzwidrig ist gegeben und zwar keine private Meinung sondern die offizielle Meinung eines Ministeriums...

Bis dann
cu
Andreas
 
Hallo zusammen.

Ich möchte euch bitten, hier darauf zu verzichten, Namen zu nennen und schon gar nicht im falschen Zusammenhang zu posten. Das gibt nur unnötigen Ärger.

Lg, Olli
 
Das ist ein Statement vom Ministerium Raven..
Richtig, ein Statement. Hier geht es jedoch um die angeblich so zahlreichen Gutachten. Was ein Gutachten ist, wird wohl bekannt sein...

Achja, das Statement der Ministeriumsvertreterin: Zitat:

Frau Dr. Schwabenbauer schreibt:
„Vorbehaltlich der Entscheidung der
zuständigen Behörden und Gerichte
bin ich der Auffassung, dass das An-
leinen von Papageien aus Tier-
schutzgründen abzulehnen ist.“
Quelle

Seit wann hat die Auffassung einer Ministeriumsvertreterin oder eines Ministeriums irgendwelche rechtwirksamen Konsequenzen, zumal wenn sie unter dem Vorbehalt der Entscheidung der zuständigen Behörden und Gerichte abgegeben wird (offensichtlich fühlt man sich nicht einmal "zuständig")?

Aus einer solchen Aussage ein Verbot ableiten zu wollen zeugt vom völligen Unverständnis des Rechtssystems.

Mit dem Papageiengeschirr verhält es sich nicht anders als mit vielen Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Richtig verwendet sind sie nützlich, falsche Verwendung kann Schaden anrichten.
Die richtige Verwendung des Harness ist nicht verboten oder strafbar, eine falsche Verwendung, bei der dem Tier Leiden zugefügt werden, wäre es.
 
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