Gesetze gibt's ...

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Kati

Kati

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Hallo,

folgenden Artikel fand ich in der heutigen Ausgabe der Sächsischen Zeitung:<< Manchmal zahlt sich Hilfsbereitschaft nicht aus – im Gegenteil. Das musste eine Rentnerin in Schweden erfahren. Sie hatte einen verletzten Raubvogel gesund gepflegt und soll dafür nun 1.060 Mark (541 Euro) Straße zahlen.
Der Hühnerhabicht war im vergangenen Herbst auf einer Straße bei Ockelbo, rund 180 nördlich von Stockholm, gefunden worden. Das Team eines Rettungswagens brachte den Vogel zu Hag-Hans Engstedt, einem Galeriebesitzer, der das verletzte Tier wiederum an Ing-Marie Nordkvist weitergab. Nordkvist war in der Umgebung bekannt dafür, dass sie kranke Tiere gesund pflegte. Der Vogel sei fast blind gewesen und habe nicht mehr fliegen können, erzählte Engstedt. Er sei offenbar überfahren worden.
Nordkvist nahm das Jungtier in ihre Obhut, brachte es dazu, wieder zu fressen und kurze Distanzen zu fliegen. Sie war überzeugt, dass der Habicht irgendwann wieder in die Freiheit entlassen werden könnte.
Im Mai allerdings tauchte die Polizei bei Nordkvist auf. Die Beamten beschlagnahmten den Vogel und kündigten eine Geldstrafe an. Nordkvist, so hieß es, habe gegen ein Gesetz aus dem Jahr 1998 verstoßen, dass es verbietet, wilde Tiere zu halten. „Ich habe den vogel so lange ernährt, und plötzlich wurde er weggebracht. Es gibt keine Dankbarkeit auf dieser Welt“, sagte Nordkvist gestern.
Die Staatsanwaltschaft sieht das allerdings anders: Jeder müsse wissen, dass das Halten wilder Tiere nicht erlaubt ist, sagte Staatsanwalt Michael Dahlberg der Tageszeitung „Gefle Dagblad“. „Ebenso, wie man wissen sollte, dass man nicht stehlen darf.“ >>

Dieser Artikel macht mich sehr traurig, denn oft sind Tiere "Opfer" solcher Gesetze.

Mir ist zwar klar, dass dieses Gesetz, keine wilden Tiere zu halten, aufgrund von Tier- und Artenschutz durchaus notwendig ist. Aber es sollten doch wirklich Abstriche gemacht werden.

Wie seht Ihr das?

Gruß
 
Hallo,

ich kenne mich mit dem schwedischen Gesetz leider nicht aus, aber hier in Deutschland gibt es die Möglichkeit, eine Haltegenehmigung bei der Naturschutzbehörde zu beantragen. Behält man ein Tier nur für die Dauer der Pflege, so beantragt man eine Ausnahmegenehmigung.

Ohne so eine Genehmigung kann einem leider so etwas, wie Du geschildert hast, passieren.


Viele Grüße,

Merline
 
Hallo

Die geschilderten Probleme hat man auch bei uns, wenn man Tiere ohne Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde aufnimmt.
Das gilt übrigens auch für die, die aus dem Nest gefallene Jungvögel aufziehen. Insbesondere dann wenn sie diese womöglich hinterher nicht mehr "los werden", sprich aus irgendwelchen Gründen nicht mehr freilassen können.

Gruß
 
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