DRINGEND Info bitte: Mindestanforderungen BEO

Diskutiere DRINGEND Info bitte: Mindestanforderungen BEO im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - BEO sitzt in Blumengeschäft - bitte Information ! Herzlichen Dank im voraus !!!! Hallo an Euch - ich bin neu hier + freue mich wirklich...
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tierlicht

Guest
BEO sitzt in Blumengeschäft - bitte Information ! Herzlichen Dank im voraus !!!!

Hallo an Euch -
ich bin neu hier + freue mich wirklich, daß ich dieses tolle Forum (mit tollen Leuten :-)) gefunden habe.

Darum gleich zur Sache:
Wer kann mir konkrete Angaben machen (oder mailen, wo ich sie bekomme - konzentriert + verbindlich):

Mindestmaße für einen Beo-Käfig (für dzt. 1 Tier...leider)
Mindesthöhe der Käfigaufstellung
Grundsätzlich die Mindestanforderungen für Haltung
Ich schätze, Einzelhaltung ist nicht verboten. Oder doch, das wäre ein Wunder.
So weit ich weiß, gibt es auch hier nur Mindestanforderungen und leider keine rechtlich verbindlichen Vorschriften oder gar Gesetze (mit denen man die Leute zwingen könnte).
Ich muß da mehr wissen, damit mir nicht Märchen erzählt werden.

Situation ist folgende:
Beo sitzt seit Jahren in kleiner Blumenhandlung.
Hinten an der Wand mit kl. Lampe (vielleicht, damit er was lesen kann...)
Käfiggröße geschätzt so 1m lang / 50, max. 60 cm hoch. Käfig steht auf Metallgestell und beginnt in HÜFThöhe, also der Vogel steht sehr, sehr tief.
Knapp davor ist die kleine Ladentheke. Der Vogel sieht also den ganzen Tag nicht nur den Laden, sondern besonders die Hinterteile der Inhaber, die sich ständig knapp an ihm vorbeischieben....
Die fulminante Inneneinrichtung besteht aus 4 Hartholz-und 1 Plastikstange und einem auf dem Boden liegenden Etwas, das wie eine Korkrinde aussieht. Ende.
Im Sommer möchte ich nicht wissen, wie heiß und FEUCHT es in dem Blumenladen ist.
In der Adventszeit (2003) war das Geschäft mit 1000 Lichterketten innen geschmückt, die auch nachts noch ziemlich hell waren.
Von den Inhabern, die sehr sauer waren, als ich sie auf die Haltung ansprach, wurde mir "erklärt", daß es der Vogel bei ihnen sehr gut hat, weil er aus einer Haltung übernommen worden sei, wo es gaaanz schlimm war
und sie den Beo jedes Wochenende mit nach Hause nähmen, wo er lustig fliegen könne. (da muß er sich aber ziemlich beeilen, um von Samstag auf Sonntag alles nachzuholen )
Heißt: er sitzt von Mo - Sa 14 Uhr schön in seinem Gefängnis.
Ein großer Käfig ist unnötig (O-Ton: "da hüpft er auch nur von links nach rechts"), Naturzweige sind Stuss, ein Artgenosse übersteigt die Vorstellungskraft.
Im Laden sitzt er, weil er daheim alleine vereinsamt. Das einzige, was stimmt.

Der TSV hat bisher tief geschlafen; jetzt wollen sie hingehen/reden/Überraschungs-Hausbesuch zur Kontrolle machen.
Ich halte das für die erfolgversprechendere Methode, als wenn ich es nur beim Veterinäramt anzeige.
Oder sollte ich es bei TSV UND Vet.amt gleichzeitig melden ?
Wer von Euch Zeit und Erfahrung hat: Bitte ein paar Zeilen für die beste Strategie !

Vielen Dank,
Karin
 
Hab dir mal das schnell rausgesucht, is allerdings österreichisches Recht. Ich fürchte du suchst deutsches.

A) Allgemeine Haltungsbedingungen
Vögel sind grundsätzlich paarweise oder in Gruppen zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche,
derzeit vorhandene und nur auf Menschen geprägte Vögel.
Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen. Vogelkäfige müssen rechteckige Grundflächen haben. Rundvolieren sind erst ab einem Durchmesser, von 2 m zulässig.

C) Mindestanforderungen für die Haltung von Vögeln in Käfigen

Anzahl Länge Breite Höhe Fläche (m²)
bis 15 0,8 0,4 0,4 0,13
bis 20 1,2 0,5 0,5 0,3
bis 25 1,0 0,8 1,0 0,5
bis 40 2,0 1,0 1,5 1,0
bis 60 3,0 1,0 2,0 1,0
über 60 5,0 2,0 3,0 2,0

lg,
Harald
 
Hallo Nicole,
toll - ick knutsche Dia voa Freuiiide !
Werde in Ruhe studieren, vielen Dank, auch für's Prompte !
Karin
 
Thema: DRINGEND Info bitte: Mindestanforderungen BEO

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