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Micha_S-O
Guest
Original geschrieben von papageienweb
...Da aber eine evtl. Maßnahme des Amts-TA auch eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige nach sich zieht, hat der Betroffene das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen.
Dieser kann eine Akteneinsicht beantragen. Diese muß auch gewährt werden. Somit kennt der Anwalt den Namen des Anzeigeerstatters.
Das stimmt, aber ob das in diesem Falle soweit gehen mag?
Ich würde es den Leuten sowieso zuvor sagen, dann abwarten, vielleicht findet man anderweitig eine Lösung, ansonsten würde ich Anzeige erstatten.
Grüsslein, Micha