Bird Harness

Diskutiere Bird Harness im Forum Vogelzubehör im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Wir wollen ab dem Frühjahr mit unserem Grauen auf den Campingplatz.Da er es gewohnt ist fast den ganzen Tag frei fliegen zu können,haben...
Bird Harness nicht verboten

Hallo Sven,

genau so sehe ich das auch. Es ist NICHT verboten.
Diesbezügliche Gesetzestexte konnte ich beim besten Willen nicht finden.

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr dazu sagen, aber ich habe hier noch ein Zitat zu diesem Thema aus dem Kakadu-Forum.

Zitat Anfang:
"Stichwort: Papageiengeschirr (Harness)
Ohne Detailkenntnis und Sachprüfung als „tierschutzwidrig“ verurteilt
Fachbeitrag von Andreas Brieger, Tierarzt und Dr. Stephan Dreyer, Heimtier-Sachverständiger
Wie kürzlich an dieser Stelle gemäß Presseverteiler des Zentralverbandes zoologischer Fachbetriebe (ZZF) veröffentlicht, wurde von dort und weiteren Verbänden eine vorgebliche „Tierschutz-Widrigkeit“ eines sogenannten Papageiengeschirrs konstatiert. Wenn man einen Zubehörartikel eines namhaften Versenders und Importeurs ganz generell und an sich als tierschutzwidrig einstuft, sollten die exakte Machart, der tatsächlich mögliche Einsatzzweck und sich daraus logisch ergebende Konsequenzen unter realistischen Bedingungen wirklich sach- und fachkundig überdacht werden, was offensichtlich nicht hinreichend der Fall war, denn:
Das angeprangerte Papageiengeschirr ist materialbedingt für eine Dauerbefestigung weder vorgesehen noch geeignet, das weiche und nachgiebige Stoffmaterial würde bald den Krummschnäbeln zum Opfer fallen. Daher kann –und jeder Vogelbesitzer weiß dies- ein Geschirr nur zur vorübergehenden Sicherheitsbefestigung unter Aufsicht gedacht sein, ein anderer Einsatz ist nicht angedacht und nicht möglich.
Ein gutes Papageien-Harness besteht aus Kopfriemen, Brustriemen und je einem Flügelriemen, dabei umschließt der Kopfriemen gut einstellbar den Hals, ebenfalls individuell geregelt ist die Führung des unteren Riemens um Brust und Rücken herum, genauso die beiden Flügelansatzriemen. In dieser Verbindung kann das Geschirr zum Rücken oder zum Bauch hin in eine Leine übergehen.
Dem wahren Kenner wird eindeutig klar, dass eine derartige Hilfskonstruktion nur bei absolut zahmen und mit dem Menschen vertrauten Papageien überhaupt angelegt werden kann. Bei keinem anderen Vogel ist das Anbringen dieses Geschirres möglich!
Bei korrekter Anwendung, Anbringung und Überwachung ist dieses Zubehör weder tierschutzwidrig noch gefährlich. In diversen Internetforen hätte man sich vor der Einstufung als tierschutzwidrig über die erfolgreiche Nutzung dieses Zubehörs informieren können.
Missbräuchliche Verwendung und falscher Umgang indes sind auch bei anderen Zubehören niemals auszuschließen, man denke nur z.B. an Hundeleinen und –halsbänder oder zu große Fische in zu kleinen Aquarien. Sind die deshalb „tierschutzwidrig an sich“?
Ein Zoofach-Handelsartikel sollte fachlich begründbar nur dann als tierschutzwidrig eingestuft werden, wenn er generell und in jeder Form der Anwendung als solcher wirklich negativ, d.h. grundsätzlich „Schmerzen, Leiden oder Schäden erzeugend“ für das Tier ist.
Eine vorschnelle und überzogene Verurteilung fällt natürlich dann besonders leicht, wenn kein deutscher Hersteller bezüglich eines entsprechenden Artikels Verbandsmitglied oder sonstwie in Deutschland registriert ist. Der später seitens des ZZF noch ergänzte Zusatzrat, so zahme Papageien doch anbindungslos im Freien herumzutragen, bedarf wohl keines Kommentars.
Fakt ist, dass zahme Psittaciden einen behütet-sachgerecht-angeleinten Ausflug unter direktem Besitzerkontakt in die freie Natur durchaus genießen können."Zitat Ende

Diese Leute haben sich professionell mit der Angelegenheit beschäftigt und sich im Gegensatz zu vielen anderen unqualifizierten, subjektiven Meinungsäußeren intensiv mit der Thematik beschäftigt und zu allem Überfluß Tiermedizin und Biologie studiert.

So, das war die Meinung eines Tierarztes und eines Biologen.
 
Hallöle,

Das gutachten von Dr. Dreyer ist eigentlich ein Witz auf Rädern und von keiner Stelle anerkannt. Ein begründeter Vergleich mit Hunden oder Fischen fürhen das Ganze an sich schon ad absurdum.
Die Befürworter dieser Teile kreuzen immer wieder mit den geistigen Ergüssen des Dr. Dreyer auf.

Die tierärtztlich Vereinigung für Tierschutz e.V, das Bundestministerium für Lanwirtschaft und Verbraucherschutz, der ZZF,.......bis hin zu Gerichtsurteilen, ich liste das jetzt nicht alles wieder auf, sprechen da eindeutige Worte.

Im Übrigen ist das "Gutachten" uralt, damit sollte eine Einstufung als verstoß gegen §1 und 2 verhindert werden. Wohlgemerkt mit kommerziellem Hintergrund, da es ein offenes Geheimnis ist, daß Dr.Dreyer am Vertrieb dieser als tierschutzwiedrigen eingestuften Artikeln mitverdient.

Aber mal wieder zurück von der Steinzeit in die Gegenwart.
Nach heutigem, geltenden Standpunkt macht sich derjenige strafbar, der die legal angebotenen Geschirre erwirbt. Wohlgemerkt, schon beim Erweb der Teile geht das los, da ist von der Anwendung schon gar nicht mehr die Rede.

Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1995 sondern die Dinge haben sich weiter entwickelt. Mittlerweile sind wir 18 Jahre weiter und die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung des ZZF ist geltender Standart.
Im Übrigen gelten Hundehalsbänder heute auch schon als Geschichte, sind tierschutzwiedrig eingestuft.
Da ist der momentan Stand, daß gepolsterte Brustgeschirre gefordert sind. Das aber nur mal so nebenbei.

Gruß Frank
 
Nach heutigem, geltenden Standpunkt macht sich derjenige strafbar, der die legal angebotenen Geschirre erwirbt. Wohlgemerkt, schon beim Erweb der Teile geht das los, da ist von der Anwendung schon gar nicht mehr die Rede.

Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1995 sondern die Dinge haben sich weiter entwickelt. Mittlerweile sind wir 18 Jahre weiter und die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung des ZZF ist geltender Standart.
Im Übrigen gelten Hundehalsbänder heute auch schon als Geschichte, sind tierschutzwiedrig eingestuft.
Da ist der momentan Stand, daß gepolsterte Brustgeschirre gefordert sind. Das aber nur mal so nebenbei.
Wie gut, dass dein Standpunkt weder Gesetzeskraft hat noch sonstwie verbindlich ist und auch nicht wird, egal wie oft du ihn als Wahrheit zu verkaufen versuchst.

Soviele Falschbehauptungen wie in dem zitierten Absatz sind schon rekordverdächtig!
 
Hallo Dagmar,

und wenn du magst, gebe ich Dir den Link dazu, wo diese ganzen Lügen herkommen.
Hier mal eine kurze Kopie:


Tierschutzgesetz

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Januar 1995 durch eine Gutachtergruppe Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien definiert, und somit einen ersten Leitfaden für private Tierhalter und Behörden geschaffen hat.

Es ist zu wünschen, dass mehr und mehr Halter sich zumindest an diese Minimalanforderungen halten. Eine artgemäße Haltung kann durch diese Kriterien allerdings noch nicht erreicht werden. Schließlich wurde das Gutachten mit dem Auftrag erstellt, Kriterien zusammenzustellen, dessen Unterschreitung ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bedeutet.
Dabei ist die Papageienhaltung doch gar nicht einmal soooo schwer.....! Es geht nur darum die Privathalter über die richtige Papageienhaltung aufzuklären. Echte Tierliebhaber werden ohnehin alles tun, um ihrem Pflegling das Optimum zu bieten!

Ach ja, von Dr. Dreyer ist nix erwähnt, von wegen Ausnahme und so.

Gruß Frank
 
Hallo Anita,
mach dir erst mal nichts persönlich draus, wenn die anderen sich hier streiten .....
Hallo
Wir wollen ab dem Frühjahr mit unserem Grauen auf den Campingplatz.Da er es gewohnt ist fast den ganzen Tag frei fliegen zu können,
Die ersten entzünden sich daran, dass du "einen" Grauen hast, die nächsten an etwas anderem.
Seid ihr sowas wie Dauercamper?
Falls dem so ist:Für Dauercamper ist die Papageienhaltung eigentlich nicht grade optimal, wenn ich das so mal sagen darf :traurig:
Da muss ich leider widersprechen:Dass Dauercamping für Papageienhaltung nicht optimal ist, wage ich zu bezweifeln! In der Woche Freiflug in der Wohnung, am WE Aufenthalt in der frischen Luft, mit Sonne, Wind und Regen....
Wir sind Wochenendcamper. Eine geräumigen Käfig hat er auch auf dem Platz und Freiflug bekommt er auch.
Wir waren auch jahrelang (vor 2002) Dauercamper. Wir hatten unsere Grauen jedes WE und jeden Urlaub mit. Wir hatten kein Harness - wir haben sie auf dem Campingplatz (in der "nicht vertrauten" Umgebung) mit viel Einsatz von Zeit auf Freiflug trainiert - nach und nach! Uns ist nicht ein Grauer entflogen! Das geht sicher nicht von heute auf morgen....
Das braucht viele kleinste Schritte....
Das ist auch abhängig von der Umgebung (nicht jeder Dauercampingplatz ist für Freiflugtraining geeignet)...
Wenn euer Grauer die Woche über zu Hause viel Freiflug hat, wird er auch die Zeit im Käfig draußen an der frischen Luft genießen ....
mit Freiflugmöglichkeiten im (geschlossenen) Vorzelt und im Wohnwagen.
Ich geh jetzt mal vom klassischen Dauercamper aus:
Montag-Freitag zu Hause mit viel Freiflug ....
Freitag abends zum Campingplatz - schlafen ....
Samstag .... morgens und abends Freiflug im Wohnwagen und im (geschlossenen) Vorzelt (ca. 25qm) tagsüber im geräumigen Käfig an der frischen Luft!
Sonntag das gleiche: Morgens Freiflug im Wohnwagen und im (geschlossenen) Vorzelt, tagsüber frische Luft im geräumigen Käfig ....
am Spätnachmittag geht's nach Hause .... Freiflug in der Wohnung .....
Dazu braucht ihr nicht unbedingt ein Harness.... und auch nicht unbedingt "Training" zum Freiflug!
LG
Susanne
 
Zitat von alpha:
Seid ihr sowas wie Dauercamper?
Falls dem so ist:Für Dauercamper ist die Papageienhaltung eigentlich nicht grade optimal, wenn ich das so mal sagen darf //Zitat ende.

Da muss ich leider widersprechenass Dauercamping für Papageienhaltung nicht optimal ist, wage ich zu bezweifeln! In der Woche Freiflug in der Wohnung, am WE Aufenthalt in der frischen Luft, mit Sonne, Wind und Regen..

Ich schrieb nicht "nicht möglich" - ich schrieb
nicht grade optimal,

Und unter (wenigstens "versuchter") optimaler Papageienhaltung verstehe ich nun wirklich was ganz anderes, als so ein Hin-und-Her mit Papageien - die dann tageweise in einem "geräumigen" Käfig verbringen, und im Vorzelt eines Wohnwagens, etc.

Ist aber nur meine bescheidene Meinung - soll doch jeder machen, wie er will... :traurig:

(Wenns denn dann mal gesetzliche Haltungsbestimmungen gibt, so das Gott will :~ - gehört sowas vielleicht irgendwann ohnehin mal der Vergangenheit an ;))
 
Hi Dagamar,
hier nochmal kurz zur Info ne kleine Kopie.

....Rückendeckung bekommt der Bremer Tierschützer Braune indessen direkt aus Berlin. "Das Anleinen von Papageien ist aus tierschutzrechtlichen Gründen abzulehnen", sagt eine Vertreterin des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Das Anbieten von Papageiengeschirr könne man zwar nicht untersagen, Händler sollten aber auf den Vertrieb verzichten. Der Käufer mache sich mit der illegalen Anwendung der legal erworbenen Ware nach dem Tierschutz-Gesetz sogar strafbar.
Die Vision von angeleinten Papageien im Bremer Stadtbild wird wohl ein unerfüllbarer Traum von Tierbesitzern bleiben, die offensichtlich mehr als nur einen Vogel haben........
 
Ach ja, hier nochmal was:

Tierschutzrechtliche Beurteilung

Zu Methode 1: Die Amputation von Teilen des Flügels ist in jedem Falle irreversibel und somit gemäß §6 (1) TierschutzG verboten. In diesem Punkt ist der Gesetzestext, der ein solches Vorgehen unter Strafe stellt, eindeutig: Ausnahmen von diesem Verbot speziell bei Ziervögeln sind ausschließlich bei einer tierärztlichen Indikation gegeben, also wenn im seltenen Einzelfall eine medizinische (!) Notwendigkeit (z.B. bei Verletzungen) vorliegt, den Flügel bzw. einen Teil des Flügels zu amputieren. Artikel 10 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren verbietet ebenfalls chirurgische Eingriffe zur Veränderung der äußeren Erscheinung eines Heimtieres oder anderen nicht der Heilung dienenden Zwecken.
Damit gilt das Verbot auch in den Mitgliedsländern des Europarates, die das Gesetz ratifiziert haben.

Zu Methode 2: Die Exstirpation der Schwungfedern mit nachfolgender Verödung der Federpapillen: Ein derartiges Zerstören von Organen bzw. Geweben ist ebenfalls gemäß §6 (1) TierschutzG verboten.

Zu Methode 3: Hier werden Teile der Schwungfedern eines oder beider Flügel gestutzt.
Nach §1 TierschutzG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie unter Punkt "Folgen des Flugunfähigmachens" bereits ausgeführt, kann das Flugunfähigmachen zu Schäden, Leiden und sogar Schmerzen führen. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Vögel durch den Fang und die Manipulation starkem Stress ausgesetzt sind, da das Stutzen regelmäßig wiederholt werden muss. Durch die/den gestutzten Flügel sind die Tiere in ihrem natürlichen Putzverhalten irritiert. Dies kann zu Verhaltensstörungen (Federbeißen, Federrupfen, Automutilation) führen. Verhaltensstörungen gelten als wesentlicher Indikator für erhebliche Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Nach dem einseitigen aber auch nach dem beidseitigen Beschneiden der Schwingen kommt es in der Anfangsphase häufig zu Stürzen und damit verbunden zu Verletzungen (Frakturen). Der Vogel ist für längere Zeit d.h. in der Regel bis zum Ende der Mauser (einmal jährlich) flugunfähig.
Beim Beschneiden der Armschwingen handelt es sich um ein teilweises Zerstören von Geweben im Sinne von § 6 Abs. 1 TierschG. Nach Lorz / Metzger sind Gewebe Zellverbände, die den Körper aufbauen und denen eine bestimmte Funktion zugeschrieben wird. Worin die Funktion des Gewebes besteht, hängt nicht vom Nutzungswillen des Menschen ab, sondern ist aus dem artgerechten Leben des Tieres herzuleiten. Nach Hirt/Maisack/Moritz ist das Kürzen von Federn nur dann keine Gewebezerstörung, wenn die entsprechenden Teile schnell wieder nachwachsen und in der Zwischenzeit biologische und ethologische Funktionen nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt sind. Dies ist beim Federstutzen nicht der Fall, da hier eine ganze Verhaltensweise (das Fliegen) verhindert wird.

Auch unter den Bedingungen im Zoofachhandel ist das Stutzen der Schwungfedern abzulehnen. Die Vögel werden dadurch nicht zahmer, wie oft behauptet wird, sondern durch den regelmäßigen Stress des Einfangens und Schneidens eher scheuer. Um zahmen großen Papageien, die schon viele Jahre im Geschäft sind, die Möglichkeit von mehr Freiraum zu geben, können sie auf einem Kletterbaum gehalten werden, sofern für genügend Rückzugsmöglichkeiten gesorgt ist. Ein Stutzen ist nicht nötig, da die Tiere für diese Haltungsform absolut zahm sein müssen. Solche Vögel müssen zuverlässig kommen, wenn man sie ruft, und sie müssen an viele Menschen und den damit verbundenen Geräuschpegel gewöhnt sein. Für Verkaufstiere eignet sich die Freihaltung auf einem Kletterbaum daher nicht.

Von privaten Papageienhaltern wird das Stutzen immer wieder gefordert, damit sie die Vögel ohne Käfig mit ins Freie nehmen können. Der Aufenthalt im Freien ist aus Tierschutzsicht positiv, da er den Tieren Abwechslung, frische Luft und natürliches Sonnenlicht bietet. Allerdings sind die Folgen des Flugunfähigmachens so gravierend, dass es auch zu diesem Zweck aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel ist. Für Vögel sollte sonst wo immer möglich eine Außenvoliere zur Verfügung stehen oder zumindest ein Käfig vorhanden sein, in dem die Tiere stundenweise im Freien untergebracht werden können. Durch entsprechende Zuwendung können einige Papageien so zahm werden, dass sie nicht entfliegen, wenn man sie ins Freie bringt.

Zu Methode 4.
Nach §2 (2) TierschutzG darf, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein. Nach dem Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien, herausgegeben vom BMELF 1995, dürfen Papageien nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Das Spazierengehen mit dem Brustgeschirr stellt für Vögel in keinem Fall eine artgerechte Bewegungsform dar, sondern hat eher einen "Showeffekt" für den Besitzer.
Das natürliche Fluchtverhalten bei Papageien besteht im Auffliegen angesichts einer Bedrohung. Dieser Instinkt geht auch durch Zähmung und Gewöhnung nicht vollständig verloren. Deshalb besteht eine Verletzungsgefahr beim Tragen von Fußketten oder Geschirren, wenn der Vogel in Panik auffliegt und dann ruckartig zurückgehalten wird.
Fazit

Amputationen wie in Methode 1 und 2 beschrieben, sind durch das Tierschutzgesetz verboten. Auch die in Methode 3 beschriebene Gewebezerstörung ist als Amputation anzusehen und daher ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Amputationsverbot ist gemäß § 18 Tierschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit zu werten.
Durch alle Methoden des Flugunfähigmachens wird die artgemäße Bewegung von Papageien so eingeschränkt, dass ihnen vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt werden. Treten infolge des Flugunfähigmachens Verhaltensstörungen auf, muss von einer Erheblichkeit ausgegangen werden. Kommt es zu Verletzungen als Folge des Flugunfähigmachens, werden den Tieren auch Schmerzen zugefügt. Es ist kein vernünftiger Grund dafür erkennbar, einen Vogel an seiner artgemäßen Fortbewegungsart - dem Fliegen - zu hindern.

Zumal auch nach Auskunft unserer Amtstierärtztin jegliche Art, die natürliche Fortbewegungsmöglichkeit zu hindern oder diese zu manipulieren verboten ist.
 
Ach ja, hier nochmal was:
.
.
Zu Methode 4.
Nach §2 (2) TierschutzG darf, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein.

Wenn ich mit einem Geier zum TA gehen müsste - wie soll ich das machen, ohne ihn in seiner Bewegung einzuschränken? :?
Selbstverständlich kann ich zu diesem Zweck einen Harness nutzen, wenn es der Vogel gewohnt ist und toleriert. Wenn es verboten wäre, so dürfte man auch keine Transportbox nehmen, denn diese ist viel zu klein und entspricht nicht den Mindestanforderungen... :~
Es geht hier nicht um einen Dauerzustand, sondern darum, um von A nach B zu kommen. Dies geht nur mit Einschränkung der natürlichen Bewegungsart (und völlig gefahrlos, wenn man es richtig macht - was aber voraussetzt, dass man sich damit beschäftigt).

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Hi Sven,

Transportbox ja, Harness nein. Für den Gang zum Tierartzt wird auch niemand so ein Ding kaufen wollen. Wobei der Kauf schon strafbar ist. Dann wollen wir vom Transport zu Tierarzt mal erst gar nicht reden. Es gibt keinen vernünftigen Grund solche Teile zu verwenden.

Gruß Frank
 
Zitate ohne Quellenangabe sind wertlos,

Zitate ohne Quellenangabe sind ein Verstoß gegen das Urheberrecht (vielleicht sollte sich das mal ein Modi anschauen)

Äußerungen, von wem auch immer, haben keinerlei Rechtswirksamkeit.

Ob es dir, Frank, nun passt oder nicht, weder Verkauf, noch Erwerb noch fach- und sachgerechte Verwendung des Bird Harness sind verboten.
 
Dagmar,

ein Sprecher oder eine Sprecherin eines Ministeriums wird never in the Leben seine eigene Meinung äussern. Glaubst du ernsthaft, ein Regierungssprecher gibt seine eigene Meinung wieder?
Ein Sprecher/in eines Ministeriums hat lediglich die Augabe....
Und bei den Geschirren ist es nicht verboten, diese im Angebot zu haben. Nur der Erwerb ist strafbar. Solche Regelungen gibt es nun mal.
Mach Dich mal schlau.

Gruß Frank
 
Nochmal genauer erklärt:

Für die geltendenTierschutzgesetze und die danach erlassenen Rechtsverordnungen mit den Mindestanforderungen ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirstschaft und Verbraucherschutz zuständig, was die Einhaltung und Umsetzung der Gesetze und deren Rechtsverordnungen anbelangt.
Wenn auf Anfrage an das zuständige Bundesinisterium in Berlin als oberste Instanz, zum Thema Harness über eine Sprecherin verlautbart wird, daß die Teile nicht nur einen eklatenaten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen, sondern auch der Erwerb strafbar ist, dann gilt das in ganz Deutschland, im Vogelforum, in Hamburg und in Häfnerhaslach. Rechtservindlich sogar.Wenn Du uns glauben machen wolltest, das wären lediglich die hirngespinste einer Sprecherin, die mal eben so ihre eigene Meinung von sich gibt, hältst Du uns für etwas doof oder kennst die Zusammenhänge von Gesetzen und deren Verordnungen nicht.
Also:
Kein Gassi gehen, kein Tierarztbesuch oder sonst was, weil der Erwerb schon verboten ist. Logisch auch keine sachgemäße Anwendung nach Dreyer, Dagmar onder sonst wem.
Es ist was es ist,- tierschutzwiedrig, verboten und ne Tierquälerei.

Gruß Frank
 
Hi Frank,
Wenn auf Anfrage an das zuständige Bundesinisterium in Berlin als oberste Instanz, zum Thema Harness über eine Sprecherin verlautbart wird, daß die Teile nicht nur einen eklatenaten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen, sondern auch der Erwerb strafbar ist, dann gilt das in ganz Deutschland, im Vogelforum, in Hamburg und in Häfnerhaslach. Rechtservindlich sogar.
wo steht das denn nun? Bisher schreibst nur du, ohne irgendwelche -nachlesbaren- Quellen. Du schreibst, dass du irgend wen zitierst- nur ohne genaue Quellenangabe und somit ist es kein Zitat sondern ein Plagiat und somit verboten (das ist wirklich verboten, im Gegensatz zu einem Harness).
Und selbst wenn irgend wer aus irgend einer Behörde sagt, dass er/sie es für verboten hält, so ist es erst dann wirklich verboten, wenn ein Gericht dies ebenso für allgemeingültig erklärt. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Gericht irgend eine Aussage für nichtig erklärt (insbesondere wenn sie pauschal erfolgt).

Mal ein Tip: wenn der Erwerb schon strafbar ist: zeig mich an (ich habe einen hier) und wir werden sehen, was passiert (mit Sicherheit werde ich keine Strafe von einem Gericht bekommen). :zwinker:

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
.... Das Anbieten von Papageiengeschirr könne man zwar nicht untersagen, Händler sollten aber auf den Vertrieb verzichten. Der Käufer mache sich mit der illegalen Anwendung der legal erworbenen Ware nach dem Tierschutz-Gesetz sogar strafbar.
(Hervorhebung von mir)
... sondern auch der Erwerb strafbar ist,...

Da wurde sogar noch der Inhalt des Zitats falsch interpretiert.

So langsam reicht es, Herr Freakle!
 
och Dagmar,
wer wird sich denn an nem Schreibfehler aufhängen. du weisst gut was gemeint war. Oder?

Gruß Frank
 
Hier die Quellen: Pressespiegel des Papageienschutz-Centrum Bremen e.V.

taz Bremen, 01.03.2002
Lora soll nicht Gassi gehen
Von Christoph Kutzer

Bremer Tierschützer machen in ihrem Vogelmagazin "Freiflug" gegen ein Papageiengeschirr mobil: Die exotischen Vögel sollen nicht an die Leine gelegt werden.

Sonntagnachmittags mit dem geliebten Hyazinth-Ara (Anodo-rhynchus hyacinthinus) an der Weser entlang flanieren, das Geflügel dabei lässig an der Leine kreisen lassen wie einen Drachen - das ist der Stoff aus dem die Träume manches Tierhalters zu sein scheinen. In Bremen ist es derzeit allerdings besonders schwer verpönt, den geflügelten Freund mit dem nötigen "Papageienharness" aufzurüsten - zwei Riemen, von denen einer um die Brust, der andere um den Hals des Vogels gelegt wird.

Dort nämlich setzt sich Hans-Hermann Braune vom Papageienschutz-Centrum seit Jahren für die Rechte der bunten Federträger ein. Im Vereinsorgan "Freiflug" finden sich regelmäßig Artikel wie "Rupfen - ein Papageienleid mit vielen Ursachen". Klar, dass sich die jüngste "Sonderausgabe" des Vogel-Magazins völlig dem Flugtier-Geschirr widmet.

"Es gibt sogar noch viel Schlimmeres", sagt Braune. "Schuld sind immer die Besitzer: Sie nennen sich Papageienfreunde, dann rücken sie den Tieren mit Kaninchengeschirren zu Leibe", erzählt er. "Angeblich der längeren Leine wegen. Es ist eine Schande!", meint Braune verbittert. "Viele sind über Menschen wie mich sauer, die gegen den Harness Front machen", sagt Braune. Aber das ist ihm egal. Diese Vogelhalter wollten keinen "Freiflug und finden, das Geschirr sei der einzige Weg, dem Tier frische Luft und Sonnenlicht zukommen zu lassen". Für Braune ist der Harness jedoch nur eins: Tierquälerei.

Deshalb ist bei "Baums Tierparadies" in Vegesack die Papageienwelt auch noch in Ordnung. "Sowas wie ein Hundegeschirr?", fragt der Chef entgeistert, als er vom Harness hört. Dabei gibt es vier verschiedene Geschirr-Größen.

Und zwar im Internet. Die amerikanische Errungenschaft hat sich auf dem deutschen Markt bis dato noch nicht durchgesetzt. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) hat die Konstruktion dennoch bereits auf die Liste "tierschutzwidriger Heimtierbedarfsartikel" gesetzt - direkt neben das klassische Goldfischglas, das Hamsterauto und die Netzhängematte für Leguane.

"Die Vertreiber preisen das Geschirr als großen Fortschritt an", erklärt ZZF-Pressesprecherin Anje Schreiber. "Die Tiere könnten sich nicht mehr die Füße ausreißen - wie bei den bisher verbreiteten, ebenfalls geächteten Fußketten." Der Vorteil ist allerdings gering, denn die Gerätschaft verschont zwar die Vogelfüße, beeinträchtigt dafür aber die Atmung. Sie drückt auf Bauch und Kropf und schädigt das Gefieder.

Auch das Überstreifen der Vogelleine ist für die bunten Exoten eine Quälerei, und sollte sich ein Vogel mitsamt Harness der Hand seines Halters entwinden, droht sich die Leine in Bäumen zu verfangen und dem Tier ein grausames Ende zu bereiten.

"Die Geschirre sollten erst gar nicht ins Sortiment des deutschen Zoofachhandels geraten", folgert ZZF-Präsident Klaus Oechsner aus dieser Mängelliste. Über das Internet ist die Bestellung der Papageien-Ausrüstung allerdings längst möglich. "Happy Bird" aus Geilenkirchen bietet ein Ara-Geschirr schon für 59 Mark an.
Unter "http://www.kaytee.de/" stößt man auf einen Harness-Anbieter, der verkündet: "Hier würden Vögel einkaufen". Und: "Wir haben ihn getestet".

Rückendeckung bekommt der Bremer Tierschützer Braune indessen direkt aus Berlin. "Das Anleinen von Papageien ist aus tierschutzrechtlichen Gründen abzulehnen", sagt eine Vertreterin des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Das Anbieten von Papageiengeschirr könne man zwar nicht untersagen, Händler sollten aber auf den Vertrieb verzichten. Der Käufer mache sich mit der illegalen Anwendung der legal erworbenen Ware nach dem Tierschutz-Gesetz sogar strafbar.

Die Vision von angeleinten Papageien im Bremer Stadtbild wird wohl ein unerfüllbarer Traum von Tierbesitzern bleiben, die offensichtlich mehr als nur einen Vogel haben.
 
Papageien in Menschenobhut: Haltung
Laut einer Auflistung in der Zeitschrift "Lebendige Tierwelt" (Heft 3/1995), die vom Bundesverband Praktischer Tierärzte eV herausgegeben wird, werden insgesamt ca. 6,2 Millionen Heimvögel in Deutschland gehalten, darunter rund 900.000 Papageien und Großsittiche sowie 3,9 Millionen Wellensittiche. Heute sind die Zahlen über den deutschen Heimtiermarkt zwar etwas rückläufig, doch zählen gerade Papageien und Sittiche immer noch zu den beliebtesten Heimtieren in Deutschland.


Papageien werden falsch gehalten
Die anzutreffenden Haltungsbedingungen entsprechen leider sehr häufig nicht den Ansprüchen der gepflegten Papageien und Sittiche, so dass vermeidbare Beeinträchtigungen der Vögel entstehen, die bis zu schweren Gesundheitsschäden reichen können. Dazu gehören vor allem Einzelhaltung, zu kleine Käfige sowie mangelhafte Ernährung. Es gilt, die schlechte Haltung zu verbessern oder das Leiden der Tiere zu dulden. Letzteres will aber wohl niemand!


Tierschutzgesetz

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Januar 1995 durch eine Gutachtergruppe Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien definiert, und somit einen ersten Leitfaden für private Tierhalter und Behörden geschaffen hat.
Es ist zu wünschen, dass mehr und mehr Halter sich zumindest an diese Minimalanforderungen halten. Eine artgemäße Haltung kann durch diese Kriterien allerdings noch nicht erreicht werden. Schließlich wurde das Gutachten mit dem Auftrag erstellt, Kriterien zusammenzustellen, dessen Unterschreitung ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bedeutet. Dabei ist die Papageienhaltung doch gar nicht einmal soooo schwer.....! Es geht nur darum die Privathalter über die richtige Papageienhaltung aufzuklären. Echte Tierliebhaber werden ohnehin alles tun, um ihrem Pflegling das Optimum zu bieten!


Schlechte Aussichten
Bei einer Befragung von 528 Haltern von Großpapageien (Amazonen, Graupapageien und Kakadus) mussten die Mitarbeiter des Instituts für Papageienforschung e.V. feststellen, dass das Gutachten zumindest bislang (1998) noch nicht die gewünschte Wirkung erzielen konnte. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass von 528 Befragten noch 92,6 % an der Einzelhaltung von Papageien festhalten, die nach dem heutigen Erkenntnisstand maßgeblich an der Entstehung schwerer Verhaltensstörungen hin zur Selbstverstümmlung von Papageien verantwortlich ist.

Erschreckend ist auch der hohe Anteil (20, 5 %) an Vögeln, die einer künstlichen Aufzucht (Handaufzucht) entstammen. In Abhängigkeit von der Aufzuchtmethode konnten für verschiedene Papageienarten bereits weitreichende Beeinträchtigungen des Verhaltens, insbesondere des Sozialverhaltens aufgezeigt werden.

Als positiver Aspekt fällt auf, dass immerhin 58,5 % ihre Tiere hinreichend ernähren, d.h. neben einem Körnerfuttergemisch regelmäßig auch Obst, Gemüse und anderweitige Futterzusätze anbieten. 46,2 % der Befragten halten ihre Vögel in einem Käfig, dessen Grundfläche kleiner als 0,5 m² ist, was als unzureichend angesehen werden muss. Nur 37,5 % der Halter gewähren ihren Papageien regelmäßige Freiflüge im Zimmer.


Mangelnde Informationen
Leider findet man auch heute noch einige Veröffentlichungen in den deutschsprachigen Papageienzeitschriften und auf dem Büchermarkt vor, die vorwiegend kommerzielle Tiervermarktungszwecke verfolgen und gezielt die gesamte Tier- und Artenschutzproblematik allenfalls auch noch dazu ausnutzen, anstatt sinnvolle Aufklärungsarbeit zu leisten.

Fotos immer seltener Arten lassen befürchten ist, dass der "Sammeltrieb" anderer Papageienhalter angestachelt wird und die Nachfrage nach diesen Tieren steigt. Immer wieder tauchen Aufnahmen von Tieren auf, die deutliche Spuren der Gefangenschaft zeigen, aber dennoch den ahnungslosen Lesern als wertvolles "Naturdokument" aus der freien Wildbahn präsentiert werden.

Es handelt sich dann nicht selten um angebundene Vögel, die mit Hilfe von Tierfängern in den Heimatländern der Papageien unter natürlich anmutenden Bedingungen fotografiert wurden.

Teilweise nimmt die "Aufklärung" durch einschlägige Zeitschriften auch bizarre Formen an, wie ein Zitat aus einer der in Papageienhalterkreisen am häufigsten gelesenen Zeitschriften belegen mag: "Wenn Sie dieses Jahr wieder einmal nicht wissen, was Sie ihrem Sittich oder Papagei zu Weihnachten schenken sollen, versuchen Sie es doch einmal mit etwas ganz Persönlichem: Backen Sie ihm seine künftigen Weihnachtsplätzchen. Sie werden sehen, er wird begeistert sein...".

Angesichts solcher Verniedlichung von Wildtieren muss man sich nicht darüber wundern, dass Papageien und Sittiche noch immer unter einer starken Vermenschlichung durch ihre Besitzer leiden müssen und falsch gehalten werden.


Die 10 Grundregeln der Papageienhaltung

Ernähren Sie Ihre Papageien abwechslungsreich: Nur so bleiben sie gesund.


Geben Sie Ihren Papageien ein ausgewogenes und vielseitiges Futter. Viele Fertigfutter sind zu fetthaltig und mineralienarm, müssen also mit Obst, Gemüse etc. angereichert werden. Geben Sie regelmäßig ein Vitamin- und Mineralstoffpräparat aus dem Fachhandel oder vom Tierarzt über das angebotene Obst.


Achten Sie auf die Qualität und das Herstellungsdatum des Futters! Das Futter muss frisch sein.


Verschaffen Sie Ihren Papageien genügend Freiraum! Nur große Flugvolieren oder tägliche Zimmerfreiflüge werden den Bedürfnissen der Vögel gerecht.Bieten Sie Ihren Papageien Möglichkeiten zur Beschäftigung: Geben Sie ihnen z.B. Kiefernzapfen und frische Zweige zum Benagen.


Papageien sind gesellige Tiere! Halten Sie nie einen Papagei einzeln, sonst verkümmert er! Aber kaufen Sie nie Tiere aus dem Wildvogelhandel, denn für einen lebenden Vogel sterben beim Import mehrere Artgenossen!


Versorgen Sie Ihre Papageien täglich mit frischem Wasser zum Trinken! Geben Sie regelmäßig ein ungezuckertes Fruchtsaftgetränk (z.B. Möhrensaft).


Papageien baden gern. Geben Sie ihnen die Möglichkeit dazu oder duschen Sie sie mit einer Blumenspritze ab!


Lassen Sie Ihre Papageien Tier sein! Beobachten Sie ihr natürliches Verhalten und zwingen Sie den Tieren kein Sprachtraining oder Kunststücke auf. Fördern Sie aber, wo es geht, den Spieltrieb Ihrer Lieblinge.
Informieren Sie sich über die wirklichen Bedürfnisse der Papageien. Reden Sie mit uns.
Je vollständiger Sie diese Regeln befolgen, desto eher bleiben Ihre Papageien gesund!


Halten Sie Papageien als Paar!

Papageien leben in der Natur in Gruppen oder Schwärmen. Daher wird die Einzelhaltung von Papageien ihren Bedürfnissen grundsätzlich nicht gerecht. Sie führt oft zu Verhaltensstörungen wie Federrupfen und Dauerschreien. Der Mensch kann den Artgenossen nicht ersetzen. Halten Sie Papageien immer paarweise oder in Gruppen.



Das Institut für Papageienforschung e.V. bietet hierzu einen hervorragenden Verpaarungsservice an.

Man bringt nach telefonischer Absprache (Di. und Do. von 11.00 bis 13.00 Uhr unter 02064-98779) sein Tier zum IPF und dort wird es dann mit arteigenen Tieren in großen Flugvolieren vergesellschaftet.

Natürlich nur dann, wenn artgleiche Tiere zur Verfügung stehen und die Volierenanlage nicht überlastet ist. Somit können sich die Tiere ihre Partner auf natürlichem Weg suchen. Dann kann man den Partner gegen eine geringe Schutzgebühr mit nach Hause nehmen. Die Tiere können dann zusammenleben. Verkaufen oder weitergeben darf man die Tiere aber nicht, denn man wird bei der Übernahme nicht der Eigentümer. Der bleibt der eingetragene Verein. Man wird lediglich der Halter und das ist auch gut so. Sofern man den Tieren eine gute Haltung zukommen läßt , wird man vom IPF auch nicht gestört. Theoretisch kann es aber Kontrollbesuche von Mitarbeitern des IPF geben. Alles in allem eine gute Lösung.



Beachten Sie die gesetzlich geforderten Volierengrößen für Papageien und Sittiche

Das Tierschutzgesetz empfiehlt seit 1995 folgende Mindestgrößen:


Größe der
Papageien und Sittiche
Maße der Unterbringung
(Länge x Breite x Höhe)
Grundfläche
des Schutzhauses

bis 25 cm
1 x 0,5 x 0,5 m
0,5 m2

über 25 bis 40 cm
2 x 1 x 1 m
1 m2

über 40 cm
3 x 1 x 2 m
1 m2

über 60 cm
4 x 2 x 2 m
2 m2


Sie tun aber gut daran, Ihren Papageien mehr Platz zu gönnen!


Kennen Sie die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien?









Bild: Beispiel für eine geeignete Volierenkonstruktion.




So ernähren Sie Ihre Papageien richtig
Bieten Sie täglich ein vielseitiges Körnerfutter zusammen mit Obst und Gemüse an. Fertigfutter ist oft zu fett und daher ungeeignet. Füttern Sie täglich und bieten Sie täglich frisches Wasser zum Trinken an.




Verschaffen Sie Ihren Papageien Beschäftigungsmöglichkeiten
Der starke Erkundungs- und Spieltrieb der Papageien muss bei der Haltung ebenfalls beachtet werden. Es gibt z. B. folgende Möglichkeiten:

Statten Sie die Voliere mit zahlreichen verzweigten Naturästen aus,
Bieten Sie mehrmals wöchentlich frische Zweige zum Benagen an,
Schaffen Sie Beschäftigungsmöglichkeiten, z. B. Pappschachteln und andere Gegenstände zum Auseinanderbauen. Hängen Sie Ketten und Seile auf,
Füttern Sie so, dass die Tiere sich mit dem Futter beschäftigen müssen.
Geben Sie ihnen z. B. ganze Maiskolben, Nüsse (keine Erdnüsse!) und Bananen in der Schale, Kiefernzapfen.


Institut für Papageienforschung e.V.,

Zum nachlesen: http://www.papageien-und-sittiche.de/service4.html
 
och Dagmar,
wer wird sich denn an nem Schreibfehler aufhängen. du weisst gut was gemeint war. Oder?
Ich weiß zwar nicht, was gemeint war, aber ich weiß, was von dir beabsichtigt war.

Wenn du aus "legal erworben" ein ""Erwerb ist strafbar" machst, dann hat das nichts mit einem Schreibfehler zu tun, sondern ist bewusste, absichliche Irreführung!
 
Thema: Bird Harness

Ähnliche Themen

T
Antworten
3
Aufrufe
768
fisch
F
Sam & Zora
Antworten
18
Aufrufe
1.302
Sam & Zora
Sam & Zora
Tschiepser
Antworten
26
Aufrufe
1.499
Tschiepser
Tschiepser
banane
Antworten
70
Aufrufe
4.569
Karin G.
Karin G.
Zurück
Oben