Meldepflicht???

Diskutiere Meldepflicht??? im Forum Wachtel, Reb&Steinhühner, Frankoline im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo an alle!! Habe gerade gelesen, dass Zwergwachteln meldepflichtig sind:nene: . Nun halte ich schon seit ein paar Jahren Zwergwachteln und...
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Hallo an alle!!

Habe gerade gelesen, dass Zwergwachteln meldepflichtig sind:nene: . Nun halte ich schon seit ein paar Jahren Zwergwachteln und wurde von den vorherigen Haltern und auch im Zoogeschäft, wo ich meine Tiere her habe, nicht darauf aufmerksam gemacht auch habe ich ein paar Bücher über Wachteln gelesen in denen von dieser Meldepflicht absolut nichts steht (es sei denn ich habe es überlesen:nene: ). Auch wurde auf den Internet-Seiten die ich besucht habe nie etwas darüber erwähnt. Was soll ich denn jetzt tun??? Ich hab doch keine Ahnung wie ich das machen muss, bzw. ob ich das wirklich machen muss!!!???

Würde mich sehr über schnelle Hilfe freuen!!:o
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei uns in Niedersachsen sind Wachteln meldepflichtig. Also bei der Tierseuchenkasse. Rheinland-Pfalz müsstest Du mal bei der zuständigen Tierseuchenkasse (link schicke ich Dir per PN) oder beim zuständigen Vetamt nachfragen. Ist ja überall anders geregelt. Don´t panic!

Grüsserchen
Claudia
 
Hallo

Die Haltung von Wachteln ist meldepflichtig und zwar bundesweit.
Normalerweise hat diese Meldung bei der dafür zuständigen Veterinärbehörde zu erfolgen (das hat nichts mit der Meldung an die Tierseuchenkasse zu tun).

Viele Grüße
 
Hier will Vetamt ja auch fast alles wissen. Aber wegen H5N1 nur Meldung wenn die Tiere zeitweise im Freien gehalten werden.

Grüsserchen
Claudia
 
Hallo

Hier will Vetamt ja auch fast alles wissen. Aber wegen H5N1 nur Meldung wenn die Tiere zeitweise im Freien gehalten werden.

Grüsserchen
Claudia

Das kommt noch hinzu.

Zum einen ist die Haltung zu melden.
Zusätzlich ist in Gebieten in denen die Tiere zur Zeit nicht aufgestallt sein müssen, dem Veterinäramt die Haltung im Freien zu melden.

Viele Grüße
 
so jetzt misch ich mich auch mal ein ich habe das ganze schonlange vervolgt aber bundesweitemeldepflicht da weiß ich ja garnichts von. ich weiß nur das alle Steinhühner, außer Phillby, meldepflichtig sind. Aber Wachteln und ich hatte letztens noch einen Veterenär bei mir in der Anlage, der hat da auch kein wort von gesagt.
 
hallo,
es gibt 2 arten der meldepflicht.
wenn man vögel einer geschützten art hat, das betrifft hier zb.einige steinhuhnarten dann muss man den bestand der naturschutzbehörde melden.
und die andere ist die meldepflicht beim veterinäramt, wegen dem tierseuchengesetz.
das betrifft schweine, pferde,kühe,ziegen,schafe usw. und auch geflügel wie enten,gänse, hühner,puten, aber auch schwäne,säger,taucher und natürlich alle hühnervögel wie eben wachteln,frankoline,perlhühner,fasane,hokkos,raufußhühner so wie wilde kammhühner und wilde truthühner(zb. pfauentruthuhn).
dies wurde damals,ich glaub es war 2002 auf grund dieser hühnerpest oder was das damals war,erlassen. damals war es noch eine eilverordnung,heute ist es so weit ich weiss gesetz. komischerweise musste aber auch ich feststellen das kaum ein tierarzt danach fragt. damals waren auch noch alle arten von tauben und auch ziertauben wie diamanttauben meldepflichtig aber die haben sie dann wieder rausgenommen.
 
Hallo chris92

Da du dich offensichtlich öfter mal einmischt ohne von dem wovon du schreibst oder redest wirklich Ahnung zu haben, würde ich dir empfehlen dich vorher zu informieren. Es gibt Dinge die man wissen sollte, wenn man Tiere hält, nicht nur darüber wie man sie hält.

Hier mal einige Informationen für Tierhalter.

Es gibt nicht nur eine Meldepflicht nach dem Artenschutzrecht.
Die Meldepflicht von der ich oben geschrieben habe, begründet sich in der VVVO.

Wenn du schon mal am Lesen bist kannst du dich dort auch gleich mit deinen Pflichten aus der Geflügelpestverordnung vertraut machen.

Auch hier Abschnitt 10b

Deinen Tierarzt wird das nicht besonders interessieren ob du deinen Bestand gemeldet hast oder nicht, das ist Aufgabe des Tierhalters/Züchters.

Abgesehen davon müßte dein/euer gesamter Geflügelbestand gemeldet sein.
Vielleicht fragst du mal deinen Vater ob er das gemacht hat (ohne dass du es weißt). Wenn nicht würde ich dies möglichst bald nachholen.

Tauben sind soweit mir bekannt nicht aus der Meldepflicht (VVVO) heraus genommen, sondern nur aus der Geflügel-Aufstallungsverordnung und der Geflügelpestschutzverordnung.

Viele Grüße
 
@ chris92: Also so, sieht der Anmeldebogen aus Anmeldebogen. Dort ist auch erkenntlich das Hobbyhalter der Meldepflicht unterliegen und bei uns zumindest nehmen es die Amtveterinäre ganz genau.

Und mal zum Thema "Die haben das im Laden nicht zu mir gesagt das sie Meldepflichtig sind", in den seltensten Fällen sagen sie auch keinem der sich Krummschnäbler kauft, das diese nicht Brüten dürfen. Das ist auch nicht die Aufgabe der Verkäufer sondern der Halter sich zu informieren.

Ich finde wer sich Tiere ins Haus hohlt, der müsste sich auch etwas mit den Tieren und Rechten und Pflichten auskennen. Das Problem ist das jedes Verterinäramt die Gesetzte etwas anders Auslegt, aber von Gesetz her sind Wachteln meldepflichtig.
 
Soay und Wachtelküken haben Recht! Ich betreibe Wachtelzucht im größeren Stil und wurde in diesem Jahr breits zweimal durch das Veterenäramt überprüft, da ich meine Anlage erneuerte bzw. vergrößerte bzw. modernisierte.

Bundesweit, und nicht nur seit H5N1, müssen Geflügelbestände und sei es nur aus Liebhaberei, gemeldet werden.

Zu Wachtelküken möchte ich noch sagen, dass man mit Krummschnäblern schon brüten darf, allerdings muss man sich dieses genehmigen lassen. Hier gilt auch nicht "och einmal Eier ausbrüten lassen, da wird sich schon keiner aufregen!" Doch... denn Papageien ohne Ringe, also ohne Abstammungsnachweis und Zuchterlaubnis, sind nicht registriert und der Halter macht sich strafbar. Man sollte es wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen, dieses dient auch zum Schutze unserer Tiere und ist nur gerecht, da es pflichtbewußte Züchter gibt, denen dieser Tierschutz am Herzen liegt!
 
Muss man die auch melden wenn man sie nur als Hobby hat?
Wenn man sie gemeldet hat kommen dann Leute von der Tieseuchenstelle und vom Vetirinäramt um sie zu Kontollieren?
Liza
 
Ja, auch Hobbymässig sind sie zu melden, wie es die Amt nun handhabt ist deren Sache, aber um sicher zu gehen würde ich auf jeden Fall mal Nachfragen und es kann passieren das sie sich auch die Haltung anschauen.
 
Danke
da sie bei mir im Haus leben werden sie wohl nicht kommen
um die Haltung zu kontrollieren. Man darf sie doch mit Zebrafinken zusammenhalten oder ?
Liza
 
Reglung fürs Land Brandenburg

Es ist schon wie weiter oben geschrieben wurden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich habe mich mal da http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de/aktuelles.htm umgeschaut und habe für das Land Brandenburg dieses zu Meldepflich gefunden.

...Die Tierseuchenkasse (TSK) des Landes Brandenburg erinnert, dass nach § 71 des Tierseuchengesetzes jährlich im Januar alle Besitzer von Schweinen, Schweinen in Freilandhaltungen und Schwarzwild in Gehegen, Ferkeln / Frischlingen, Rindern (dazu zählen auch Bison, Wasserbüffel und Wisente), Pferden, Schafen einschließlich Muffelwild in Gehegen, Ziegen, Geflügel (hierzu zählen Hühner, Enten, Gänse, Perl- und Truthühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Tauben einschließlich Küken bzw. Jungtiere), von Laufvögeln (das sind Strauße, Emu, Nandu, Kasuare und Kiwi) sowie von Wildklauentieren, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild), ihrer gesetzlichen Tierzahlmeldepflicht nachkommen müssen...

Dazu kommt noch das je nach Bestand eine Gebühr fällig wird. Je Bestand sind das bei Geflügel 5,00Euro und ab dem 51. Tier je 0,045Euro. Des weiteren ist interessant das der 3.Jan Stichtag für die Medlung ist.

Also denke mal es ist ned falsch sich für die Reglung im eigenen Bundesland zu informieren.
 
Thema: Meldepflicht???

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