Rebuhn

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Ernstl

Guest
Hallo
Kann man in Gefangenschaft gezüchtete Rebhühner wieder auswildern?
Wer hat erfahrungen diesbezüglich.
Und unter welchen voraussetzungen.
Freue mich auf eure Auskünfte.

Ernst
 
Hallo Ernst,

man darf in Gefangenschaft gehaltenen bzw. gezüchtete Rebhühner nicht einfach so auswildern! Das kommt dem Aussetzen von Haustieren gleich und ist unter Strafe verboten.
Auswildern, im Sinne von Angleichen und Anpassen an natürliche Begebenheiten, wird in den meisten Bundesländern von den Jagdbehörden verwaltet und unterliegt einer Genemigung (Jagdrecht) durch die Jagdbehörde.
Nur Jäger und Jagdbedienstete dürfen "Wildtiere" auswildern. Die Auswilderung findet dann nach der Vorbereitung in speziellen Volieren, unter Aufsicht der Jagdbehörde statt.
 
In Bayern unterliegt das Auswildern von Rebhühnern(dass da oft viel falsch gemacht wird steht auf einem anderen Blatt) keiner Einschränkung. Die Jagdbehörde schnabelt da bei uns nichts mit. Rebhühner werden bei uns sowohl von Jagdausübungsberechtigten als auch z. B. von anderen Naturschutzorganisationen ausgewildert.
Konflikte nach dem Tierschutz könnte es nur geben, wenn die Tiere für das Leben in der freien Wildbahn ungeeignet sind. Das ist ein schwammiger Begriff. Wer kann die Magengröße beim lebenden Huhn beurteilen.
 
Thema: Rebuhn
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