Auswildern
Hallo,
schließe mich ganz klar der Auffassung von Addi an. Es wird schon seinen Grund haben, das sich an diesem so "schönen" Feuchtbiotop noch keine Schwäne angesiedelt haben.
Auch ist hier die Frage der Genehmigung dieses vorhabens noch offen.
Schwäne unterliegen dem Jagdrecht. Daher müßte eigentlich die zuständige Jagdbehörde dies genehmigen.
Genehmigt wird so etwas in der Regel auch nur, wenn zum einen die Tiere auf die Auswilderung vorbereitet sind und zum anderen dieser Lebensraum dafür geeignet ist.
Die beiden letzten Punkte sehe ich hier nicht geklärt, zumal du dich immer an einer klaren Äußerung bezüglich der genehmigenden Stelle herrumredest.
Zum jetzigen Zeitpunkt erweckt dieses vorhaben den anschein einer "wilden Naturschutzoperation" ohne hintergrund und viel schlimmer ohne Genehmigung.
Ulf, ich habe an anderer Stelle schon mit bedauern feststellen müßen, das deine Äußerungen auf gesetzliche Forderungen nicht rechtskonform sind (Zuchtgenehmigung).
Zu berücksichtigen ist hier, das die Schwäne beringt sein müßen, wenn sie gehalten werden. Auswildern von Markierten Tieren ist nur zu Forschungszwecken mit der dazugehörenden Genehmigung erlaubt.
Ich würde dir nicht empfehlen, dieses vorhaben ohne rechtlichen Hintergrund durchzuführen.
Die Gefahr besteht auch, das "handzahme" Tiere evtl. agressiver auf Menschen reagieren. Anzeigen wegen Körperverletzung und anderer Sachen könnten folgen.
mfg
aday