Eine Art gilt dann als Art, wenn sie sich fortpflanzen kann und keine Mischpopulationen mit anderen Arten bildet (Fortpflanzungsisolation oder -barriere). Normalerweise haben sich im Laufe der stammesgeschichtlichen Entwicklung (Evolution) die Arten soweit voneinander isoliert, dass das unterschiedliche Erbgut Kreuzungen verhindert. Deshalb gibt es keine Kreuzung zwischen Löwenzahn und Gänseblümchen.
Viele Arten, und in einigen Fällen auch Gattungen, stehen sich in ihrem Erbgut noch so nahe, dass natürliche oder künstliche Kreuzbestäubungen möglich sind. Das Ergebnis sind keimfähige Samen, die zu Hybriden oder Bastarden heranwachsen können. In der Natur treten Hybriden, von wenigen Fällen abgesehen, nur vereinzelt auf und sind selbst nicht fortpflanzungsfähig. Es gibt aber auch Hybridschwärme. Hierbei handelt es sich nicht um vereinzelt auftretende Bastarde, sondern grössere Hybridpopulationen. Führt ein solches "Experiment der Natur" zu einer fortpflanzungsfähigen Hybride, kann sich diese unter Umständen ausbreiten und eine Nische besetzen. Einige Autoren geben solchen Pflanzen dann den Rang einer Art.
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