ZG für private Haltung?

Diskutiere ZG für private Haltung? im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hallo zusammen, ich habe bei meinem Geierschwarm nie Nachwuchs geplant. Und 6 Jahre lang gab es auch keinerlei Anstalten, dass ich mir darüber...
Vollkommen richtig, Liora.
Ich würde vorschlagen, das auch auf Finkenvögel und Prachtfinken auszudehnen.
Das würde zumindest sicherstellen, das die wilden Zucht- und Haltungsversuche vieler Unbedarfter, die ohne das geringste Basiswissen die Vogelhaltung zu einem tollen Experimentierfeld verkommen lassen, etwas eingeschränkt würde.
Das wäre schon aus tierschützerischer Sicht ein großer Fortschritt!!
Dies ließe sich herrlich über eine generelle Ringpflicht für alle hier gehaltenen und gezüchteten Vögel bewerkstelligen!
Gruß
Siggi
 
Eliana schrieb:
In meinen Büchern steht das beispielsweise zum Großteil nicht. In den handelsüblichen Heftchen, die man in Baumarkt und Co. sieht und die verdammt viele Leute kaufen (um dann zu meinen alles über Welli zu wissen), steht das nicht drin. Und verdammt viele Wellihalter haben ein bis 2 solcher Machwerke im Regal stehen und richtig gute Fachliteratur wird nicht gekauft, weil zu teuer und kein gesteigertes Interesse.


Das stimmt! In den GU-Ratgebern sucht man diesen Hinweis auch vergeblich. Sehr merkwürdig.
 
Eliana schrieb:
In meinen Büchern steht das beispielsweise zum Großteil nicht. In den handelsüblichen Heftchen, die man in Baumarkt und Co. sieht und die verdammt viele Leute kaufen (um dann zu meinen alles über Welli zu wissen), steht das nicht drin. Und verdammt viele Wellihalter haben ein bis 2 solcher Machwerke im Regal stehen und richtig gute Fachliteratur wird nicht gekauft, weil zu teuer und kein gesteigertes Interesse.
Moni schrieb:
Das stimmt! In den GU-Ratgebern sucht man diesen Hinweis auch vergeblich. Sehr merkwürdig.

Also ich möchte wirklich mal wissen, was Ihr Beiden für Bücher habt, bzw. ob Ihr die schon mal richtig durchstöbert habt. Ich konnte nämlich nicht glauben, dass in den ganze GU-Büchern nichts über die Fußring-Pflicht, die ja mit der ZG einhergeht, drin steht. Denn spätestens wenn man ließt, dass für die Tiere eine Beringungspflicht besteht, muß man sich fragen, woher die Ringe denn kommen.
Also in meinem GU-Buch "Das GU Wellensittich Buch" von Birmelin + Wolter gibt es ein extra SONDERKAPITEL: Wellensittich-Zucht und dort steht explizit drin "Doch bevor man mit dem Züchten beginnt, muß jeder angehende Wellensittichzüchter - auch wenn er sein Pärchen nur ein einziges Mal brüten lassen will - eine vom Gesetzgeber aufgestellte Hürde überspringen: Die Zucht muß amtlich genehmigt werden, ..." Also in dem Buch steht es eindeutig und schwarz auf weiß. Im "Wellensittiche richtig pflegen und verstehen" von Wolter steht "Der Fußring Jeder Wellensittich trägt den gesetzlich vorgeschriebenen Fußring, der garantiert, daß der Vogel aus einer genehmigten und amtsärztlich kontrollierten Zucht stammt. ..." Also auch hier eindeutig ein Hinweis auf eine Gesetzliche Bestimmung bezüglich der Wellensittichzucht. Der zitierte Satz ist übrigens in meinen beiden Ausgaben (d.h. in verschiedenen Auflagen vollkommen identisch abgedruckt). Auch im Buch "Wellensittiche Anschaffung, Pflege, Ernährung, Krankheiten" von Wolter steht etwas über die Ringpflicht drin "Die Sache mit dem Ring Ehe der Vogel in die Transportschachtel rutscht, erhält er noch einen Fußring. Dieser Ring ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Garantie dafür, daß der Vogel aus einer angemeldeten und zugelassenen Zucht stammt, die unter behördlicher Aufsicht steht. ..." dieses GU-Heft ist sogar noch von 1989 - also schon damals stand etwas über die Ringpflicht in den GU-Büchern. Und zum Schluß noch ein Zitat aus "Wellensittiche glücklich & gesund" von Birmelin "Die Herren der Ringe Jeder Wellensittich trägt einen Rind, der seine Herkunft Dokumentiert. Mit der Berinung soll die Ausbreitung der Papageienkrankeit verhindert werden. ..." Also auch hier ein Hinweis auf die Ringpflicht und dadurch indirekt die damit verbundene ZG.

Ich habe gerade im Schnellverfahren nur die paar GU-Welli-Bücher rausgeholt, die ich hier rumstehen habe und konnte in jedem den Hinweis über die Ringe bzw. damit indirekt über die Beringungspflicht und die damit einhergehende ZG finden.

Wenn allerdings sogar hier behauptet wird, dass über das Thema nirgends was zu finden ist, finde ich es wirklich schwer, als unbedarfter, der gar keine Ahnung von Wellis hat und der dann auch noch von Züchtern und dem Personal in der Zoofachhandlung gesagt bekommt, also so für sich privat, da kann man schon mal züchten, wirklich herauszufinden, dass es da doch Gesetze gibt, die besagen, dass eine unangemeldete Zucht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Liebe Grüßle
Saskia - die langsam anfängt, die Welt nicht mehr zu verstehen :~
 
Zu den Büchern:

In den neueren Büchern steht schon was über Ringpflicht drin, in den etwas älteren sucht man sowas vergeblich. Ich hatte zB auch ein Buch, das sogar relativ neu war, aber da stand nichts darüber drin. Das taucht wirklich jetzt gerade erst auf in den Büchern.

Zur ZG an sich:

Die ist in ihrer jetzigen Form der pure Schwachsinn. Und da kann auch keiner was schönreden von wegen Sachkunde (welche ich an der Geschichte positiv finde), aber den Rest kannste vergessen.

Mal abgesehen davon, dass Psittakose sehr gut heilbar ist, auch beim Menschen, und wenn man sich andere Länder anguckt, haben die auch nicht mehr Psittakose-Fälle als hier. Eine generelle Meldepflicht für solche Krankheiten wäre da sinnvoller, siehe Vogelgrippe.
 
Hey Patti,

was sind für dich alte Bücher? Wenn die schon vor 1990 geschrieben und aufgelegt wurden, sind die für mich schon relativ alt (okay, es gibt im Welli-Bereich noch einige Ältere), denn der Anfang vom Umschwung im Denken hat wenn ich es richtig einschätze so mitte der Neunziger angefangen. Und bei den von mir zitierten Büchern waren mehr als eins von GU (weil die explizit angesprochen wurden) dabei, die vor 1990 erschienen sind. Ich hab eins davon sogar fast doppelt (unterschiedliche Auflage), weil ich bei ebay das Cover nicht wiedererkannt hatte und ich nicht alle Titel im Kopf hatte, als ich darauf geboten habe und da ist eine Auflage vor 1990 und die andere Auflage danach und in Beiden ist was über die Ringpflicht drin.

Dass die ZG in ihrere jetztigen Form nicht wirklich sinnvoll ist bestreitet ja auch keiner, aber es gibt nun mal Gesetze und die gilt es einzuhalten, egal ob sinnvoll oder nicht und wer sich eben nicht daran hält, egal ob wissend oder unwissend, kann dem Gesetz entsprechend bestraft werden.

Mal abgesehen davon, dass Psittakose sehr gut heilbar ist, auch beim Menschen, und wenn man sich andere Länder anguckt, haben die auch nicht mehr Psittakose-Fälle als hier. Eine generelle Meldepflicht für solche Krankheiten wäre da sinnvoller, siehe Vogelgrippe.
8o
Ähm, wer sagt, dass bei Psittakose-Fällen keine generelle Meldepflicht besteht? Etwa weil in der Psittakose-Verordnung nur "Schutzmaßregeln in Beständen von Züchtern und Händlern" steht und nichts von Schutzmaßregeln bei Privathaltern?:idee:
Die Psittakose wird als Tierseuche angesehen und ist deshalb auch im Tierseuchengesetz angesiedelt. Die Psittakoseverordnung enthält auch einige Paragraphen Angefangen von der Ringpflicht, mit genauen Hinweisen, welche Ringe verwendet werden dürfen, über "Schutzmaßregeln in Beständen von Züchtern und Händlern" "A. Vor amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts" und "B. Nach amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts" desweitern besteht sogar für den normalen Arzt eine Meldepflicht, wenn er einen Patienten mit Psittakose/Ornithose, d.h. Clamydienbefall hat. Dass die Psittakose mittlerweile sehr gut behandelt werden kann, ist eine Tatsache, die erfreulich ist. In dem einen GU-Buch (von 1989) steht zur Behandelbarkeit "Auf den Menschen übertragen, tritt die Krankheit ähnlich auf wie eine Lungenentzündung und kann zum Tod führen (heute nur noch in 2 bis 4 % der Fälle). Bei Kindern besteht die Fefahr der Hirnhautentzündung." Dass Ornithose (Psittakose) meldepflichtig ist, steht bei mir auch in den beiden dünnen GU-Ratgebern von Wolters drin. Auch wenn bei dem Buch von 1989 noch nicht geklärt war, ob es sich bei Ornithose und Psittakose wirklich um identische Viren handelt, steht drin, dass die Krankheit meldepflichtig ist.

Somit sollte zumindest auf Mediziner-Seite gewährleistet sein, dass beim Auftreten der Ornithose (auch wenn der Überträger nicht die Wellis aus unseren Wohnzimmern, sondern wie in einigen Büchern erwähnt als noch etwas weiter verbreiteter Überträger eine Taube Ursprung der Krankheit war), diese immer gemeldet wird.

Also bitte erst genauer nachlesen und dann unklares erfragen, aber nicht als Tatsache hinstellen, wenn es nicht der Fall ist, bzw. man den Tatsachenverhalt nicht genau kennt.:~
Liebe Grüßle
Saskia
 
Hier im Forum war doch mal ein "Privat"halter ohne Zg, der sich die Psitakose eingefangen hatte, der wurde genauso behandelt wie einer mZG, ATA kam, der Vogel wurde behandelt und und und...

Ich denke mal weiterhin das es sein Gründe gibt, ob die nun sinnvoll sidn oder nicht, jedenfalls fidne ich es immer wieder doof wenn einige das ganze hier zu legalisieren versuchen.
Es geht ja nicht nur um das Stück papier was man dnan bekommt, sondern um das Hintergrundwissen was man dann braucht!
 
Danke Liora, du sprichst mir aus der Seele.

Ich hatte gestern abend, nachdem ich ziemlich spät heim kam, noch fast ne Stunde in meinen Büchern und der Psittakoseverordnung nach den Hinweisen auf die Meldpflicht gesucht. Und hab dort nur Hinweise gefunden, während im Tierseuchengesetz (zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/cgi-bin/htsearch -> Titelsuche), eindeutig steht, dass es beim Auftreten von Tierseuchen eine Anzeigepflicht gibt. Dass die Psittakose als Tierseuche angesehen wird, ist daraus ersichtlich, dass sie in §17g explizit genannt wird. Außerdem steht in §1 "(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Tierseuchen: Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf a) Tiere oder b) Menschen (Zoonosen) übertragen werden können;".
Durch §1 TierSG steht also fest, dass sowohl die Vogelgrippe, als auch die Psittakose eine Tierseuche ist und dementsprechend MELDEPFLICHTIG ist.

Ich habe mir heute nacht sogar Gedanken gemacht, ob ich den letzten Thread nicht etwas zu scharf formuliert habe, aber ich denke wie Liora schon sagt, dass eine "Legalisierung" einer Straftat/Ordnungswidrigkeit nicht in Ordnung ist.
Falls sich jemand von mir auf den Schlips getreten fühlt, bitte ich um Entschuldigung.
Ich kann es aber einfach nicht leiden, wenn nach der Aussage, dass etwas selbst in vielen Büchern steht, dies erst einmal großartig dementiert wird, weil es einfach nur großzügig überlesen wurde.
Liebe Grüßle
Saskia
 
Liora schrieb:
Es geht ja nicht nur um das Stück papier was man dnan bekommt, sondern um das Hintergrundwissen was man dann braucht!

Genau meine Meinung. Und sigg kann ich auch nur zustimmen.

Nur weil man in anderen Ländern Krummschnäbel, oder hier Finken usw. ohne ZG züchten darf bedeutet das doch nicht, dass man das einfach so machen sollte.

Egal ob manche die ZG blöd finden, weil Psittacose heilbar ist, es geht doch in erster Linie um das Wissen und nicht um die Krankheit.
 
Thema: ZG für private Haltung?
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