ZG für private Haltung?

Diskutiere ZG für private Haltung? im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hallo zusammen, ich habe bei meinem Geierschwarm nie Nachwuchs geplant. Und 6 Jahre lang gab es auch keinerlei Anstalten, dass ich mir darüber...
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s.soeldner

Guest
Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Geierschwarm nie Nachwuchs geplant. Und 6 Jahre lang gab es auch keinerlei Anstalten, dass ich mir darüber Gedanken machen musste. Nun hab ich also ein Brutpaar, dass auch ohne Kasten ein Gelege hat und brütet (sie haben sich selbst eine Höhle gebaut (schlaue Kerlchen)).
Ich hab die Eier nun ausgetauscht und den beiden ein großes Bruthaus angeboten, damit sie ihrem Instinkt nachgehen können. Schließlich soll es ihnen gut gehen. Und nun zu meiner Frage. Ist es notwendig auch für private Zucht eine ZG zu erwerben? Ich würde meinem Paar vielleicht doch irgendwann die Elternfreuden erlauben wollen - aber die Kleinen nieeeeeeemals weggeben können ;-) Ich hab eigentlich auch kein Problem eine ZG zu machen, bin aber derzeit noch etwas unsicher, ob es für mich überhaupt Sinn macht.

Meint Ihr, es ist gut, wenn die Pieper wenigstens eine Brut mal aufziehen dürfen?
Ist die ZG in einem solchen Fall nötig?
Wenn ja, welche Bedingungen muss ein Quarantäneraum erfüllen?

Ich weiss, viele unqualifizierte Fragen, aber ich informiere mich gern weit im voraus, um eine solche Entscheidung wohlüberlegt zu treffen.

Danke für Eure Hilfe!
 
Hallo s.soeldner,
Schau doch mal hier rein ;) ich denke deine fragen werden da beantwortet.

Wenn noch was unklar ist, rühig weiter fragen ;)
 
Hallo,
eine Zuchtgenehmigung brauchst Du auf jeden Fall, auch wenn Du nur für Dich mal ein paar Junge aufziehen lassen willst. Wg. Quarantäneraum: Am besten mal auf dem örtlichen Veterinäramt anrufen und nachfragen, welche Anforderungen sie daran stellen, das wird nämlich überall etwas anders gehandhabt.
 
schau doch auch mal hier.
Da habe ich mal alle Themen zur ZG zusammengesucht.
Vielleicht beantwortet das ja schon deine Fragen.
 
Wenn mans genau nimmt, ist dieses Gesetz in seiner jetzigen Ausprägung eigentlich völliger Schwachsinn, denn wer sagt denn, dass die vorhandenen Geier nicht auch mal so krank werden können, dass so ein Raum notwendig ist?

Da ist die rein private Nachzucht doch bloss die Spitze des Eisbergs. :+pfeif:
 
Hallo,
das würde ja bedeuten, dass ich, nur weil ich meinen Welli 1x brüten lassen möchte und 1x Babys haben möchte mir das ganze Fachwissen aneignen müsste und einen Quarantäneraum.
Und das, obwohl ich die Babys behalten würde....

Muss das denn wirklich sein ???

Wer kontrolliert eigentlich beim Menschen, ob die Wohnung sauber ist und ob ein Extrabett für den Krankheitsfall da ist und ob man über ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose, Grippe, Aids,usw. Bescheid weiß, bevor man ein Kind bekommt ???? (Wäre in manchen Fällen nicht schlecht :zwinker: )

Katja
 
kati67 schrieb:
Hallo,
das würde ja bedeuten, dass ich, nur weil ich meinen Welli 1x brüten lassen möchte und 1x Babys haben möchte mir das ganze Fachwissen aneignen müsste und einen Quarantäneraum.
Und das, obwohl ich die Babys behalten würde....

Muss das denn wirklich sein ???
... ja, lt. Seuchenschutzgesetz-Psittakoseverordnung muss das so sein für Krummschnäbel. Das Ungerechte daran ist, dass man z.B. Kanarien oder Prachtfinken einfach so ziehen kann, ohne Genehmigung, obwohl sie auch Chlamydien übertragen können. Diese alleinige Genehmigungspflicht für die Zucht von Krummschnäbeln stammt noch aus der Zeit, als man annahm, dass die Papageienkrankheit nur von Papageien und Sittichen übertragen werden kann.
Wie streng die Psittakoseverordnung bzgl. Quarantäneraum für den kleinen Privathalter ausgelegt wird, der einmal brüten lassen will, da machen die Ämter aber bestimmt auch Unterschiede zu den größeren Züchtern. Aber den Sachkundenachweis braucht man schon und das finde ich gut. Besser wäre es, er müsste im Interesse der Vögel für alle Arten gemacht werden.
 
Das müßte bei allen Tieren gemacht werden. Ich will nicht wissen, wie viele z.B. Meerschweinchen halten, die sich ohne Ende vermehren und vielleicht in einem engen Raum leben müssen. Ebenso Katzen, wo die Kleinen nachher in den Tierheimen landen. Undsoweiter. Ich finde es gut, dass es die Bestimmungen gibt, obwohl es schon schön wäre, wenn zwei meiner Frechdachse Eltern würden. Aber wenn ich noch mehr Wellis haben möchte, gibt es immer noch die armen Pieper im Tierheim.
 
hmm Zuchtgenehmigung für alle Tiere ... weiss nicht so recht, was ich davon halten soll.
Ich finde, dass es leichter möglich sein sollte, eine Ausnahmegenehmigung zu erwerben, wenn die Welli ja mal brüten sollten.
Da würde ich dann von Amts wegen einen TA Gesundheitscheck von Eltern und Küken verlangen und die Ausnahmegenehmigung und die Ringe direkt aushändigen bzw. an den Kükenfüssen befestigen. Sollte kein grosser Akt sein, aber verhindert bestimmt einige 'Schwarzzuchten' wo Leute, deren Welli gebrütet haben, aus lauter Angst vor Repressalien nix tun.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass man zum Straftäterwird, wenn es doch mal passiert, dass Welli Küken haben und das bekannt wird. :k

Allerdings bin ich absolut dafür, dass jeder, der ein Tier halten will, einen Sachkundenachweis erbringen müsste.
Ausserdem müsste bei jedem Tier notiert werden, wer abgibt und wohin das Tier kommt.
 
Eliana schrieb:
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass man zum Straftäterwird, wenn es doch mal passiert, dass Welli Küken haben und das bekannt wird. :k

Aus Versehen wird ein Welli nicht brüten udn wer seien Vögel ordentlich hält bekommt das mit das sie brüten und kann was dagegen tun....
 
Andrea 62 schrieb:
Wie streng die Psittakoseverordnung bzgl. Quarantäneraum für den kleinen Privathalter ausgelegt wird, der einmal brüten lassen will, da machen die Ämter aber bestimmt auch Unterschiede zu den größeren Züchtern. Aber den Sachkundenachweis braucht man schon und das finde ich gut. Besser wäre es, er müsste im Interesse der Vögel für alle Arten gemacht werden.

Als Privatzüchter braucht man keinen Sachkundenachweis im eigentlichen Sinne zumindest nicht im Sinne der Vogelkunde. Es reicht, wenn man über die Psittakoseverordnung bzw. wichtige Infos zur Krankheit bescheid weiß. Es wird nämlich vom Gesetz ein Unterschied gemacht, ob man gewerblich züchten möchte oder privat (und selbst da darf man bis zu 2000Euro/Jahr mit den Geiern verdienen). Der Unterschied bezieht sich auf Tierseuchengesetz, also nur nach Psittakose-Verordnung und Umsatz unter 2000EUR/Jahr, oder auf das Tierschutzgesetz und dann ist die Sachkundeprüfung mit abzulegen. Der Quarantäneraum muß laut Gesetz für beide Varianten der ZG vorhanden sein. Jedoch ist da die Frage, wie eng der ATA das für den privaten Züchter sieht, bzw. an welche Verordnung (z.B. Landkreisabhängig) er sich halten muß.
Etwas ausführlicher hatte ich es hier beschrieben.
Liebe Grüßle
Saskia
 
Mein Gott Liora, sag mal willst Du alles mit Gewalt falsch verstehen?

Ein Ottonormalverbraucher hat idR. keine Ahnung von sowas und lässt die Geier dann halt eben brüten wenn sie wollen. Und bamm isser Straftäter, wenns rauskommt.
Ergo wird hier unnötig kriminalisiert und das ist in meinen Augen Schwachsinn!

Und komm mir jetzt nicht mit der Leier, dass er sich hätte informieren sollen. Das ist ein frommer Wunschtraum, der nie in Erfüllung gehen wird.
 
Ich muss und musste in meinem Leben viel dazulernen, er ist dann leider kein Straftäter, sondern er begeht leider NUR eine Ordnungswidrigkeit, die sehr teuer werden kann...

Ich weiss nicht, ich hatte auch nie so sonderlioch viel Ahnung von Wellis udn hatte mein Leben lang schon welche....das kann man auch hier ganz gut sehen:D

Bei mir hat noch NIE ein Welli gebrütet ohne das er sollte, auch steht inzwischen iin den meisten Büchern was über Brut und Zucht drinnen und in meinem steht soagar drinnen das man eine ZG braucht.....
 
Saskia137 schrieb:
Als Privatzüchter braucht man keinen Sachkundenachweis im eigentlichen Sinne zumindest nicht im Sinne der Vogelkunde.
Hallo Saskia,
ich hatte mich schon mal telefonisch beim hiesigen Vet.-amt wegen der Anforderungen erkundigt, wenn ich 1 Paar mal brüten lassen will. Die Mitarbeiterin sagte mir, sie würde kommen und die Räumlichkeiten anschauen, den "Sachkundenachweis" müsste ich dann vor dem ATA ablegen. Deshalb hatte ich das so geschrieben, evtl. machen sie es wirklich überall etwas anders oder sie hat es in dem Moment nicht richtig eingeordnet, das kann natürlich auch sein ;). Ich fände es aber nicht richtig, wenn man nur über Psittakose Bescheid wissen müsste und über den Ablauf der Brut und Aufzucht garnicht gefragt würde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es stimmt tatsächlich, dass Unterschiede gemacht werden nach Größe und Art der Zucht, und teilweise wissen nicht mal die einzelnen Behörden untereinander, worum es geht. Meine ATA ( ich hab die ZG für private Zucht seit letzter Woche, daher weiß ich es noch relativ gut ;) ) hat beispielsweise gesagt, dass sie es bei reinen Privatzüchtern unter 5 Zuchtpaaren weniger streng sieht. So hat sie beispielsweise auch meinen Kellerraum ( nackter Stein ) als Quarantäneraum begutachtet - und offenbar akzeptiert, denn ich bekam die ZG, obwohl ich keinen gekachelten Raum als mein tatsächliches Badezimmer habe. Sachkunde zu Psittacose und anderen Krankheiten, Haltung, Zucht, Ernährung etc. wurde auch abgefragt, einen von mir zuvor ausgefüllten Fragebogen mit Möglichkeiten zum Ankreuzen nahm sie unterschrieben bin.

Auf jeden Fall dauerte es im Vorfeld einige Telefonate lang, bis derjenige, der die ZG hinterher tatsächlich ausstellte, von der ATA überzeugt wurde, dass ich die ZG zu recht beantragt hatte - der meinte schon, ich bräuchte keine oder ich könnte doch ne Ausnahme-ZG bekommen oder so. Dass das mit "vorsätzlicher" Brut nicht zusammenpaßt, war ihm relativ schwer zu verklickern.

Und erst die Beantragung des Führungszeugnisses : Noch ein Alptraum. Wurde allen ernstes gefragt, ob ich nicht lieber Tierärztin werden oder gefährliche Hunde halten wolle. ( Die Begründung zum Führungszeugnis kommt wohl häufiger :p )

Fazit : Eine vorsätzliche Brut schließt eine Ausnahme-ZG meiner Ansicht nach aus.
 
Andrea 62 schrieb:
Hallo Saskia,
ich hatte mich schon mal telefonisch beim hiesigen Vet.-amt wegen der Anforderungen erkundigt, wenn ich 1 Paar mal brüten lassen will. Die Mitarbeiterin sagte mir, sie würde kommen und die Räumlichkeiten anschauen, den "Sachkundenachweis" müsste ich dann vor dem ATA ablegen. Deshalb hatte ich das so geschrieben, evtl. machen sie es wirklich überall etwas anders oder sie hat es in dem Moment nicht richtig eingeordnet, das kann natürlich auch sein ;).
@Andrea,
das mit dem falsch einordnen kenn ich, ich hab die ZG zwar noch nicht beantragt (erst muß die neue Voli gebaut werden), aber die Infos und den Antrag hab ich schon daheim liegen und weil ich dusselige Kuh mal wieder nur die hälfte am Telefon erfragt hatte, hab ich als ich das nächste mal bei uns ins Landratsamt mußte, gleich einen Abstecher ins Vet.-Amt gemacht und dort nach dem Preis gefragt und bei 200 TEuronen schwer geschluckt. Da ich mich bei http://www.bna-ev.de vorher schon etwas schlau gemacht hatte, hab ich dann nachgefragt, welche ZG denn die 200 TEuronen kostet und bekam die Info, dass dies die "große" ZG also nach Tierschutzgesetz wäre, weil ich angegeben hatte, ich möchte dann auch die Möglichkeit, das eine oder andere Tier zu verkaufen. Ich dachte, wenn schon ehrlich, dann gleich richtig. Das ich nicht über 2000Euro/Jahr kommen werde, war mir auch klar, aber wohl dem Herrn vom Vet.-Amt nicht und nachdem das "Mißverständnis" dann ausgeäumt war, wußte ich, dass mich die ZG ca. 60 Euronen und eben das Wissen über die Psittakoseverordnung (da ja nur nach Tierseuchengesetz) erwartet.
Andrea 62 schrieb:
Ich fände es aber nicht richtig, wenn man nur über Psittakose Bescheid wissen müsste und über den Ablauf der Brut und Aufzucht garnicht gefragt würde.
Tja, scheint aber laut Gesetz so zu sein. Was sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, darüber läßt sich ja bekanntlich streiten.

Eliana schrieb:
Ein Ottonormalverbraucher hat idR. keine Ahnung von sowas und lässt die Geier dann halt eben brüten wenn sie wollen. Und bamm isser Straftäter, wenns rauskommt.
@Eliana,
dazu muß man sagen, es ist wahr, dass man nicht über alle Gesetze bescheid weiß, bzw. wissen kann. Aber es gibt auch einen nicht ganz unbekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" und dementsprechend kann eben auch jemand der unwissend eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, bestraft werden.
Und ich muß Liora beipflichten, dass in den meisten Büchern über Wellis, tatsächlich irgendwo erwähnt wird, dass man in Deutschland eine Zuchtgenehmigung braucht und diese übers Ordnungsamt beantragen kann.

Was ich schade finde, ist dass ich sehr häufig - sowohl von Züchter- als auch von Händlerseite gehört habe, das das mit der ZG gar nicht notwendig sei, wenn man nur mal so für sich, seine Geiers brüten lassen will. Ich denke aber, wenn es gesetzlich geregelt ist, dann sollte man sich auch daran halten.

Liebe Grüßle
Saskia
 
Saskia137 schrieb:
dazu muß man sagen, es ist wahr, dass man nicht über alle Gesetze bescheid weiß, bzw. wissen kann. Aber es gibt auch einen nicht ganz unbekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" und dementsprechend kann eben auch jemand der unwissend eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, bestraft werden.
Davon rede ich die ganze Zeit. Dieses Gesetz ist in seiner jetzigen ausprägung einfach nur Schwachsinn, eben weil es nirgends bekannt gemacht wird. Man bekommts beim Vogelkauf nicht gesagt und sonst auch nicht. Und welcher ottonormalverbrauch Tierhalter fragt bitte sehr aus eigenem Interesse? Das sind die Allerwenigsten!

Saskia137 schrieb:
Und ich muß Liora beipflichten, dass in den meisten Büchern über Wellis, tatsächlich irgendwo erwähnt wird, dass man in Deutschland eine Zuchtgenehmigung braucht und diese übers Ordnungsamt beantragen kann.
In meinen Büchern steht das beispielsweise zum Großteil nicht. In den handelsüblichen Heftchen, die man in Baumarkt und Co. sieht und die verdammt viele Leute kaufen (um dann zu meinen alles über Welli zu wissen), steht das nicht drin. Und verdammt viele Wellihalter haben ein bis 2 solcher Machwerke im Regal stehen und richtig gute Fachliteratur wird nicht gekauft, weil zu teuer und kein gesteigertes Interesse.

Saskia137 schrieb:
Was ich schade finde, ist dass ich sehr häufig - sowohl von Züchter- als auch von Händlerseite gehört habe, das das mit der ZG gar nicht notwendig sei, wenn man nur mal so für sich, seine Geiers brüten lassen will. Ich denke aber, wenn es gesetzlich geregelt ist, dann sollte man sich auch daran halten.
Genau darum gehts. Das wurde mir auch allenthalben gesagt. Ich lass meine Geier brüten - aber erst dann, wenn ich die ZG habe. Aber wie gesagt, von Ottonormalverbraucher kann man das nicht erwarten. Der will nen Vogel halten zum Zeitvertreib, sich aber nicht gross mit irgendwas näher beschäftigen.

Ich halte das zwar auch für ein nicht adäquates Vorgehen, aber diese Leute zu kriminalisieren, ist genauso idiotisch.
Hier wäre es wirklich am sinnvollsten, dass man kein Tier kaufen dürfte, wenn nicht zuvor wenigstens 2 Tage eine Art Kurs (mit abschliessender Bescheinigung) absolviert worden ist, wo man über die grundlegenden Dinge informiert wird. Dies würde auch sicherlich den Tieren zugute kommen, denn so würde der zukünftige Halter wenigstens etwas informiert und LaLa Möchtegern Halter und Geburtstags-/Weihnachtsgeschenk Käufer würde so ein Vorgehen vielleicht abhalten.

Diese Kurse könnten z.B. von den Tierheimen angeboten werden - wo die Leute sogar direkt mit ihrer Wunschtierrasse in Kontakt kämen (und dann vielleicht ein Tier aus dem Heim holen) und der Kursobulus käme auch dem Heim bzw. den Tieren zugute.
 
Du sagst das Otto---sowas nicht wissen kann, weil er sich dafür nicht interessiert und auch nicht bereit ist sich das nötige Fachwissen anzueignen, willst aber auf der anderen Seite das Tiere nur noch nach erlangen einer prüfung verkauft werden...das ist Wunschdenken udn unrealistisch....

Denn es gibt unter den Züchtern und Möchtegernzüchtern genug schwarze Schafe, die die Tiere dann trotzdem noch abgeben....

Wie oft lese ich hier im Forum das Vögel viel zu früh abgegeben werden.....

Vielleicht müsste man mal darüber nachdenken das die Vögel zu billig sind?
Bei einem Grauen der 500 Euro aufwärts kostet da denket man eher mal darüber nach, da geht man nicht mal schnell in den Laden udn kauft sich einen Grauen, weil der so lieb aussah und so nett geguckt hat....
Viele Menschen haben noch das denken drin, kleiner anspruchsloser Vogel, kostet nicht viel, braucht nicht viel....Kann das sein?

Es gibt nunmal gesetze in D obdie sinnvoll sind oder nicht, darüber kann man streiten und disskutieren es wird aber nicht viel bringen...Ich habe mich auch schon darüber geärgert, kann ich es ändern? nein! Und das ist vielelicht auch gut so....es hat alles schon seinen Sinn....Irgendwo/irgendwie....
 
Thema: ZG für private Haltung?
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